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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 434/18   

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https://dejure.org/2019,34241
LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 434/18 (https://dejure.org/2019,34241)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.2019 - 3 Sa 434/18 (https://dejure.org/2019,34241)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 3 Sa 434/18 (https://dejure.org/2019,34241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 179 Abs 1 BGB, § 179 Abs 3 BGB
    Vollmachtloser Vertreter - fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht - Erkundigungspflicht

  • IWW

    § 170 Abs. 2 StPO, § ... 179 BGB, § 179 Abs. 1 BGB, § 179 Abs. 2 BGB, § 177 Abs. 2 BGB, § 179 Abs. 1, 2 BGB, § 179 Abs. 3 BGB, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 294 BGB, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 1 Nr. 1, 241 Abs. 2, 249 Satz 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 122 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 179 Abs. 3
    Haftung; Vertreter; vollmachtloser; Vollmachtloser Vertreter

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 179 Abs. 2
    Voraussetzungen der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 434/18
    Ohne besondere Veranlassung besteht nach der gesetzlichen Risikoverteilung keine allgemeine Nachforschungs- und Erkundigungspflicht des Vertragspartners über den Bestand und den Umfang der Vollmacht (BGH 10.05.2001 - III ZR 111/99 - NJW 2001, 2626).

    Das hat zur Folge, dass der Vertragsgegner zwar grundsätzlich auf die behauptete Vertretungsmacht vertrauen darf (BGH 10.05.2001 - III ZR 111/99 - NJW 2001, 2626).

    Der Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht, die nach § 179 Abs. 3 BGB die Haftung des vollmachtlosen Vertreters entfallen lässt (BGH 10.05.2001, a. a. O.), kommt deshalb nur in Betracht, wenn der Vertragspartner beim Vertragsschluss entweder tatsächlich Zweifel an dem Bestand oder dem notwendigen Umfang der erforderlichen Vertretungsmacht hatte oder es jedenfalls erkennbare Umstände gab, die insoweit hätten zweifeln lassen müssen.

    Ein Vertrauen des Vertragsgegners auf die behauptete Vertretungsmacht ist dann nicht mehr schutzwürdig (BGH 10.05.2001, a. a. O.); erst wenn auch zumutbare Nachforschungen nicht zu einer Aufklärung geführt hätten, kann wieder etwas anderes gelten (BGH 09.11.2004, a. a. O.).

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 434/18
    Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht kommt zwar grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Vertragsgegner bei Vertragsschluss entweder tatsächlich an dem Bestand der Vertretungsmacht Zweifel hatte oder es jedenfalls erkennbare Gründe gab, die ihn insoweit hätten zweifeln lassen müssen (BGH 09.11.2004 - X ZR 101/03 - NJW 2005, 268).

    52 § 179 Abs. 1 BGB ordnet damit eine Garantiehaftung an, die dem Vertreter ohne nachgewiesene Vertretungsmacht das verschuldensunabhängige Risiko auferlegt, seine zumindest stillschweigend erfolgte Erklärung, er habe die für den abgeschlossenen Vertrag erforderliche Vertretungsmacht, sei richtig (BGH 09.11.2004, a. a. O.; 02.02.2000 - VIII ZR 12/99 - NJW 2000, 1407).

    Ein Vertrauen des Vertragsgegners auf die behauptete Vertretungsmacht ist dann nicht mehr schutzwürdig (BGH 10.05.2001, a. a. O.); erst wenn auch zumutbare Nachforschungen nicht zu einer Aufklärung geführt hätten, kann wieder etwas anderes gelten (BGH 09.11.2004, a. a. O.).

  • BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 434/18
    52 § 179 Abs. 1 BGB ordnet damit eine Garantiehaftung an, die dem Vertreter ohne nachgewiesene Vertretungsmacht das verschuldensunabhängige Risiko auferlegt, seine zumindest stillschweigend erfolgte Erklärung, er habe die für den abgeschlossenen Vertrag erforderliche Vertretungsmacht, sei richtig (BGH 09.11.2004, a. a. O.; 02.02.2000 - VIII ZR 12/99 - NJW 2000, 1407).
  • LAG Köln, 10.09.1998 - 11 Sa 46/98

    Haftung für Ansprüche auf Erfüllung der Verbindlichkeiten einer GmbH durch deren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 434/18
    Die Verletzung von Aufklärungspflichten durch einen GmbH-Geschäftsführer bei Vertragsschluss führt allenfalls zu Schadensersatzansprüchen (aus Verhandlungsverschulden, etc.) gegen die GmbH und nur dann ausnahmsweise gegen den Geschäftsführer, wenn dieser in besonderem Maße das persönliche Vertrauen des Vertragspartners in Anspruch nimmt und dadurch den Vertragsabschluss zustande bringt - im allgemeinen durch Erklärungen im Vorfeld einer Garantiezusage; ein nicht näher beschriebenes gutes persönliches Verhältnis der Akteure, das Erscheinungsbild des Geschäftsführers, ein von ihm hervorgerufener vertrauenswürdiger Eindruck und seine gesellschaftliche Stellung reichen im allgemeinen nicht (LAG Köln 10. September 1998 - 11 Sa 46/98 - juris zur Durchgriffshaftung von GmbH-Gesellschaftern, Haftung eines GmbH-Geschäftsführers).
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