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VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497 |
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- BAYERN | RECHT
BauGB § 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § ... 28 Abs. 2 S. 1, § 136, § 182, § 185; BGB § 138 Abs. 1, § 575; VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, § 101 Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1, S. 2, § 154 Abs. 1, § 162 Abs. 3, § 167; GO Art. 52 Abs. 2 S. 1; ZPO § 708 Nr. 11, § 711; GKG § 52 Abs. 1
Ermessensnichtgebrauch bei Ausübung des Vorkaufrechts - rewis.io
Sanierungssatzung, Verkehrssicherheit, Ermessensfehler, Dienstleistung, Kaufvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorkaufsrecht zum Verkauf eines Baugrundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95
Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht - …
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Für die Entscheidung unerheblich ist deshalb außerdem, dass die Sanierungssatzung hinreichend konkret die Sanierungsziele nennt und insoweit auch nach längerer Zeit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen würde (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33/95 - juris; BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 2 B 13.2570 - juris). - VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 B 13.2570
Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Wohl der Allgemeinheit; Konkretisierung des …
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Für die Entscheidung unerheblich ist deshalb außerdem, dass die Sanierungssatzung hinreichend konkret die Sanierungsziele nennt und insoweit auch nach längerer Zeit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen würde (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33/95 - juris; BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 2 B 13.2570 - juris). - VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564
Anhörung vor Erlass des angefochtenen Bescheids
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass der in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss des Gemeinderats nach der Rechtslage in Bayern nicht gegen Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO verstößt (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 15 ZB 13.2564 - BeckRS 2015, 44401).
- VG Würzburg, 23.07.2015 - W 5 K 14.1105
Ermessensfehlerhafte Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Sanierungsgebiet
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Die Gemeinde muss jedoch Gründe, die zugunsten eines Erwerbers gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts streiten, zumindest dann in ihre Ermessenserwägungen einstellen, wenn diese Gründe über das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrages hinausgehen und der Gemeinde bekannt sind bzw. bekannt sein müssten (vgl. VG Würzburg, U.v. 4.7.2002 - W 5 K 01.379 sowie U.v. 23.7.2015 - W 5 K 14.1105 - beide juris). - VG München, 17.12.2014 - M 9 K 13.4815
Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde; Ermessensnichtgebrauch; …
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Eine Nachholung der Ermessensausübung gemäß § 114 Satz 2 VwGO hat im vorliegenden Fall nicht stattgefunden und ist beim vollständigen Fehlen von Ermessenserwägungen ausgeschlossen (VG München, U.v. 17.12.2014 - M 9 K 13.4815 - juris Rn. 25 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.03.2000 - 2 B 96.467
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Das private Interesse des Käufers, das Grundstück zu erwerben, muss demgegenüber im Regelfall zurücktreten (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris). - VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1365
Abgewiesene Klage im Streit um Kürzung von Ausgleichszahlungen
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Mit Beschluss vom 6. April 2020 wurde das durch den Tod der (vormals beigeladenen) ... M unterbrochene Verfahren (Az. W 5 K 17.1365) nach Bestellung eines Nachlasspflegers unter dem aktuellen Aktenzeichen fortgeführt. - VG Würzburg, 04.07.2002 - W 5 K 01.379
Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
Die Gemeinde muss jedoch Gründe, die zugunsten eines Erwerbers gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts streiten, zumindest dann in ihre Ermessenserwägungen einstellen, wenn diese Gründe über das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrages hinausgehen und der Gemeinde bekannt sind bzw. bekannt sein müssten (vgl. VG Würzburg, U.v. 4.7.2002 - W 5 K 01.379 sowie U.v. 23.7.2015 - W 5 K 14.1105 - beide juris).