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   VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497   

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VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497 (https://dejure.org/2020,35843)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.10.2020 - W 5 K 20.497 (https://dejure.org/2020,35843)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - W 5 K 20.497 (https://dejure.org/2020,35843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § ... 28 Abs. 2 S. 1, § 136, § 182, § 185; BGB § 138 Abs. 1, § 575; VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, § 101 Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1, S. 2, § 154 Abs. 1, § 162 Abs. 3, § 167; GO Art. 52 Abs. 2 S. 1; ZPO § 708 Nr. 11, § 711; GKG § 52 Abs. 1
    Ermessensnichtgebrauch bei Ausübung des Vorkaufrechts

  • rewis.io

    Sanierungssatzung, Verkehrssicherheit, Ermessensfehler, Dienstleistung, Kaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht zum Verkauf eines Baugrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht -

    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Für die Entscheidung unerheblich ist deshalb außerdem, dass die Sanierungssatzung hinreichend konkret die Sanierungsziele nennt und insoweit auch nach längerer Zeit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen würde (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33/95 - juris; BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 2 B 13.2570 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 B 13.2570

    Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Wohl der Allgemeinheit; Konkretisierung des

    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Für die Entscheidung unerheblich ist deshalb außerdem, dass die Sanierungssatzung hinreichend konkret die Sanierungsziele nennt und insoweit auch nach längerer Zeit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen würde (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33/95 - juris; BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 2 B 13.2570 - juris).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564

    Anhörung vor Erlass des angefochtenen Bescheids

    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass der in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss des Gemeinderats nach der Rechtslage in Bayern nicht gegen Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO verstößt (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 15 ZB 13.2564 - BeckRS 2015, 44401).
  • VG Würzburg, 23.07.2015 - W 5 K 14.1105

    Ermessensfehlerhafte Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Sanierungsgebiet

    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Die Gemeinde muss jedoch Gründe, die zugunsten eines Erwerbers gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts streiten, zumindest dann in ihre Ermessenserwägungen einstellen, wenn diese Gründe über das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrages hinausgehen und der Gemeinde bekannt sind bzw. bekannt sein müssten (vgl. VG Würzburg, U.v. 4.7.2002 - W 5 K 01.379 sowie U.v. 23.7.2015 - W 5 K 14.1105 - beide juris).
  • VG München, 17.12.2014 - M 9 K 13.4815

    Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde; Ermessensnichtgebrauch;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Eine Nachholung der Ermessensausübung gemäß § 114 Satz 2 VwGO hat im vorliegenden Fall nicht stattgefunden und ist beim vollständigen Fehlen von Ermessenserwägungen ausgeschlossen (VG München, U.v. 17.12.2014 - M 9 K 13.4815 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2000 - 2 B 96.467
    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Das private Interesse des Käufers, das Grundstück zu erwerben, muss demgegenüber im Regelfall zurücktreten (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2000 - 2 B 96.467 - juris).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1365

    Abgewiesene Klage im Streit um Kürzung von Ausgleichszahlungen

    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Mit Beschluss vom 6. April 2020 wurde das durch den Tod der (vormals beigeladenen) ... M unterbrochene Verfahren (Az. W 5 K 17.1365) nach Bestellung eines Nachlasspflegers unter dem aktuellen Aktenzeichen fortgeführt.
  • VG Würzburg, 04.07.2002 - W 5 K 01.379
    Auszug aus VG Würzburg, 29.10.2020 - W 5 K 20.497
    Die Gemeinde muss jedoch Gründe, die zugunsten eines Erwerbers gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts streiten, zumindest dann in ihre Ermessenserwägungen einstellen, wenn diese Gründe über das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrages hinausgehen und der Gemeinde bekannt sind bzw. bekannt sein müssten (vgl. VG Würzburg, U.v. 4.7.2002 - W 5 K 01.379 sowie U.v. 23.7.2015 - W 5 K 14.1105 - beide juris).
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