Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 11.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul)   

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https://dejure.org/2005,9926
OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Anwaltszwanges für Verfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten; Pflicht zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes für die Beteiligten, die Anträge in der Hauptsache stellen möchten; Anwaltszwang bei einem Antrag, die aufschiebende Wirkung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; BauGB § ... 116; ; BauGB § 222 Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 224 S. 1; ; FStrG § 18; ; FStrG § 18 Abs. 1 S. 1; ; FStrG § 18 Abs. 6a S. 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 3; ; VwGO § 8O Abs. 5; ; EntG LSA § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltszwang in Baulandsachen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 08.11.1985 - 1 W 599/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb auch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang (Anschluss an OLG Koblenz NVwZ 1986, 336).

    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb nicht dem Anwaltszwang (so auch OLG Koblenz, NVwZ 1986, 336).

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87

    Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Deshalb müssen über das öffentliche Interesse an der Planung hinaus Umstände vorliegen, die ein vorzeitiges Zurücktreten des Eigentümers hinter das Gemeinwohl erforderlich machen (vgl. BGHZ 105, 94, 97 zur teilweise vergleichbaren Rechtslage nach § 87 Abs. 1 BauGB).
  • VGH Bayern, 09.08.2004 - 22 AS 04.40028

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; sofortige

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Dies würde dem Beschleunigungszweck des Rechtsinstituts der vorzeitigen Besitzeinweisung zuwiderlaufen (vgl. Bayer. VGH München, Beschluss vom 09.08.2004, 22 AS 04.40028).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93

    Anwaltszwang im gerichtlichen Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1021-1022; VersR 1987, 680).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZB 38/86

    Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren über Baulandsachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1021-1022; VersR 1987, 680).
  • BVerwG, 20.05.1954 - I C 73.53
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • OLG Stuttgart, 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88

    Anfechtung eines Beschlusses über eine vorzeitige Besitzeinweisung; Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
  • OLG Stuttgart, 20.04.1983 - 10 W (Bau) 38/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
  • OLG Jena, 22.08.1997 - Bl W 292/97
  • OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf

    Teils liegt dieser Rechtsprechung vielmehr die Geltung des § 9 Abs. 3 VerkPKG zugrunde (siehe BVerwG, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26/99, juris Rn. 8, NVwZ-RR 1999, 485; Beschluss vom 30.03.2000 - 4 B 23.00, juris Rn. 5, DVBl. 2000, 1462; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul), juris Rn. 7); teils sind Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung außerhalb des Anwendungsbereichs des FStrG betroffen, bei denen die Zuständigkeit der Kammern für Baulandsachen aus § 217 Abs. 1 BauGB folgt (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul), juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 16 W (Baul) 1/02, juris Os., OLGR Hamm 2003, 89; Beschluss vom 19.01.2017 - 16 W (Baul) 1/16, juris Rn. 3, MDR 2017, 269).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12190
OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05 (https://dejure.org/2005,12190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.05.2005 - 1 W 4/05 (https://dejure.org/2005,12190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 W 4/05 (https://dejure.org/2005,12190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung im Aussetzungsverfahren; Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei gewichtigen Zweifeln an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit nach überschlägiger Rechtskontrolle; Aufgabe des ...

  • Judicialis

    BauNVO § ... 15; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; BauNVO § 23 Abs. 3; ; BauNVO § 23 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 80a Abs. 3; ; VwGO § 146; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; LBO 1996 § 6 Abs. 6; ; LBO 1996 § 77 Abs. 1 Satz 1; ; LBO 1996 § 67 Abs. 2; ; LBO 1988 § 2 Abs. 4; ; GKG § 47; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 53 Abs. 3; ; GKG § 63 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    - vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, wonach die planbetroffenen Eigentümer durch die Maßfestsetzungen nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden, wie dies bei Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) der Fall ist, ein generell nachbarschützender Charakter daher nicht angenommen werden kann und die Gewährung von Nachbarschutz durch das Rücksichtnahmegebot in dem Zusammenhang als ausreichend anzusehen ist; wie hier beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18, ("faktische Baugrenzen"), sowie vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

    - vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, und Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BayVBl. 1999, 26, wonach der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde besitzt; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.1999 - 2 Q 33/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 55, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

    - ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 - SKZ 2005, 71 Leitsatz Nr. 26, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

    An seiner bisherigen, von einem geringeren Wertansatz von - hauptsachebezogen - 5.000,- EUR ausgehenden Rechtsprechung - vgl. beispielsweise entsprechend zu Aussetzungsbegehren von Nachbarn bezüglich die Errichtung von Mehrfamilienhäusern betreffenden Baugenehmigungen die Beschlüsse des Senats vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 - hält der Senat nicht mehr fest.

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    Entscheidend ist daher die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfallseiner anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, im Einzelfall keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 - nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung noch geltenden §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 67 Abs. 2 LBO 1996 durch die inhaltlich den Prüfungsmaßstab abschließend bestimmende Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    - ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 - SKZ 2005, 71 Leitsatz Nr. 26, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    Entscheidend ist daher die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfallseiner anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, im Einzelfall keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 - nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung noch geltenden §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 67 Abs. 2 LBO 1996 durch die inhaltlich den Prüfungsmaßstab abschließend bestimmende Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Eine Missachtung nachbarschützender Festsetzungen dieses Bebauungsplans kann - wenn man von der Wirksamkeit des Plans ausgeht - - vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - abgesehen von evidenten Gültigkeitsmängeln - regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist - auch auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens nicht angenommen werden.

  • VG Saarlouis, 24.01.2005 - 5 F 34/04
    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Januar 2005 - 5 F 34/04 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24.1.2005 - 5 F 34/04 -, durch den sein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit elf Wohneinheiten und Tiefgarage - vgl. den Bauschein des Antragsgegners Nr. 61.63 - R 00050/03 - vom 28.1.2004, Blatt 77 der Beiakte - auf dem Flurstück 185/1 in Flur ... der Gemarkung Ü zurückgewiesen wurde, muss erfolglos bleiben.

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    Auch wenn mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102 - davon auszugehen ist, dass eine Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots grundsätzlich unter den Gesichtspunkten des "Einmauerns" beziehungsweise der von dem Antragsteller geltend gemachten "erdrückenden Wirkung" mit Blick auf den Umfang eines Bauvorhabens selbst dann rechtlich nicht generell ausgeschlossen ist, wenn - was der Antragsteller im Beschwerdeverfahren nicht in Abrede stellt - die landesrechtlichen Vorschriften über die Grenzabstände, die eine ausreichende Belichtung von Nachbargrundstücken sicherstellen und der Wahrung des Nachbarfriedens dienen sollen, eingehalten sind, so kann dies allerdings nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    - vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BRS 40 Nr. 4 -.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    - vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 -, NVwZ-RR 1998, 540 -.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    - vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, und Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BayVBl. 1999, 26, wonach der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde besitzt; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.1999 - 2 Q 33/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 55, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    - vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, und Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BayVBl. 1999, 26, wonach der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde besitzt; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.1999 - 2 Q 33/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 55, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
    - vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, wonach die planbetroffenen Eigentümer durch die Maßfestsetzungen nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden, wie dies bei Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) der Fall ist, ein generell nachbarschützender Charakter daher nicht angenommen werden kann und die Gewährung von Nachbarschutz durch das Rücksichtnahmegebot in dem Zusammenhang als ausreichend anzusehen ist; wie hier beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18, ("faktische Baugrenzen"), sowie vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

  • OVG Saarland, 27.09.1994 - 2 R 46/93

    Nachtragsgenehmigung; Tekturgenehmigung; Änderung; Bauvorhaben; Wesentliche

  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • OVG Saarland, 13.10.1998 - 2 W 7/98

    Nachbaranträge; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Eilrechtsschutzverfahren;

  • OVG Saarland, 08.01.1996 - 2 W 46/95
  • OVG Saarland, 20.06.1990 - 2 W 16/90
  • OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07

    Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, wonach sich insoweit keine rechtliche "Aufwertung" der Nachbarposition begründen lässt, und vom 11.5.2005 - 1 W 4/05 -, SKZ 2005, 293, Leitsatz Nr. 30, BauR 2005, 1519) Eine davon abweichend im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.7.2006 - 1 MB 13/06 - über die darin enthaltene Bezugnahme auf die Vorinstanz (vgl. den Beschluss vom 8.5.2006 - 2 B 13/06 -, dort die konkret vom Rechtsmittelgericht insoweit in Bezug genommenen Seiten 5/6 des amtlichen Umdrucks, wobei die streitgegenständliche Ermessensentscheidung ebenfalls "keine Begründung" aufwies, vielmehr vom Verwaltungsgericht die dazu im Rahmen eines Aktenvermerks niedergelegten Beweggründe der Behörde in den Blick genommen wurden) für erforderlich erachtete weitergehende inhaltliche Überprüfung der Ausübung des der Behörde durch § 31 Abs. 2 BauGB eingeräumten Befreiungsermessens ist weder erforderlich noch aus Rechtsgründen geboten.

    Vielmehr kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, 157 = BRS 69 Nr. 165, vom 11.5.2005 - 1 W 4/05 -, SKZ 2005, 293, Leitsatz Nr. 30, BauR 2005, 1519, und vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18) in Ausnahmefällen etwas anderes gelten, wobei allerdings für eine derartige Ausnahmesituation im Tatsächlichen in der Tat keine Anhaltspunkte vorliegen.

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    (vgl. entspr. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.5.2005 - 1 W 4/05 - (MFH mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage)).
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 201/09

    Nachbarklage gegen einen Abweichungs- und einen Befreiungsbescheid

    BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 238 = BRS 46 Nr. 173 und Beschluss vom 08.07.1998, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.05.2005 - 1 W 4/05 -, BauR 2005, 1519 (LS) und vom 05.07.2007, a.a.O..

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.05.2005, a.a.O. und vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, m.w.N.; Bitz/ Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, Kap. XI, Rdnr. 162, m.w.N.

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