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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6957
OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Honorarforderungen aufgrund einer Steuerberatungstätigkeit; Unterbrechung der Verjährung eines gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner durch eine Klage gegen den Bürgen; Möglichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptforderung auch ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 675; ; BGB § 765; ; BGB § 767; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 771; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 776

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungseinrede des Bürgen - Keine Verjährungsunterbrechung durch Klage gegen Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Getrennte Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsfalle: Bürgschaftsforderung und Hauptforderung verjähren selbstständig! (IBR 2008, 26)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Gläubiger von dem Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten soll, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (vgl. BGHZ 76, 222, 226; 153, 337, 341).

    Gemäß §§ 767, 768 BGB bestimmen sich aber auch ihr Inhalt und Umfang sowie ihre Durchsetzbarkeit nach der Hauptschuld (BGHZ 153, 337, 340); das schließt die Anspruchsverjährung ein.

    Selbst der Untergang der Hauptschuldnerin, die sich im Liquidationsstadium befindet, stünde gegebenenfalls der Einrede nicht entgegen (BGHZ 153, 337, 339 ff.).

    Dem § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt der Gedanke zugrunde, der Gläubiger solle vom Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (BGHZ 153, 337, 341).

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Gläubiger von dem Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten soll, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (vgl. BGHZ 76, 222, 226; 153, 337, 341).

    Maßnahmen des Klägers gegenüber der Beklagten, die auf Unterbrechung der Verjährung gerichtet waren, wirken wegen der Selbständigkeit der Bürgschaft nur dieser gegenüber (vgl. BGHZ 76, 222, 225).

    Die Notwendigkeit der Klageerhebung gegen den Hauptschuldner zwecks Unterbrechung der Verjährung greift in ihren Auswirkungen nicht so tief in das Institut der selbstschuldnerischen Bürgschaft ein, dass schon deshalb dem Interesse des Gläubigers an der einfacheren Durchsetzung des Bürgschaftsanspruchs nachgegeben werden und das Akzessorietätsprinzip eingeschränkt werden müsste (vgl. BGHZ 76, 222, 226).

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Diese Erwägung vermag aber nicht zu überzeugen (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 8. September 2006 - 17 U 311/05).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Bestimmungen, die diesen in § 768 BGB verankerten Akzessorietätsgrundsatz aushebeln, verändern die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses (BGHZ 95, 350, 356 f.; 147, 99, 104) und unterliegen deshalb generellen Bedenken.
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Abweichendes haben die Parteien nicht vereinbart (vgl. zu dieser Gestaltungsmöglichkeit BGHZ 138, 49, 52 f.).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Nach der Rechtsprechung unterbricht auch eine Klage gegen den Bürgen die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner nicht (BGHZ 139, 214, 216).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Bestimmungen, die diesen in § 768 BGB verankerten Akzessorietätsgrundsatz aushebeln, verändern die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses (BGHZ 95, 350, 356 f.; 147, 99, 104) und unterliegen deshalb generellen Bedenken.
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Wird ein Steuerberater im Rahmen eines Dauermandates mit der Wahrnehmung aller steuerlichen Belange beauftragt, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter vor (BGHZ 115, 382, 386), aus dem sich nach Maßgabe der §§ 675, 611, 612 BGB Gebührenansprüche für den Steuerberater ergeben.
  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Sie könnte diese Einrede schließlich sogar noch dann, wenn bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt wäre, mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich geltend machen (BGH NJW 1999, 278, 279).
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Rechtsprechung
   KG, 07.01.2008 - 12 U 127/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12933
KG, 07.01.2008 - 12 U 127/06 (1) (https://dejure.org/2008,12933)
KG, Entscheidung vom 07.01.2008 - 12 U 127/06 (1) (https://dejure.org/2008,12933)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 12 U 127/06 (1) (https://dejure.org/2008,12933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch ein Oberlandesgericht; Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach § 41 Abs. 1 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) bei einer Klage auf Herausgabe von Räumen; Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwertbeschlüsse des OLG unanfechtbar; Wertfestsetzung bei Herausgabeklage nach Jahresmiete; Herausgabe von Räumen gestützt auf Eigentum; Räumung; Streit über das Bestehen oder die Dauer eines Nutzungsverhältnisses

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 5

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 3 Satz 3; GKG § 68 Abs. 1 Satz 5
    Unstatthafte Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung durch das OLG

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwert bei einer Herausgabeklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 127/06
    (1) Die Höhe der für die Wertberechnung maßgeblichen Miete richtet sich nach einem objektiven Maßstab; beim Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrages sind regelmäßig dessen Regelungen für die Bemessung der Miethöhe heranzuziehen (BGH, NJW-RR 2006, 16).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 3 U 86/07

    Pachtvertrag: Fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung einmalig anfallender

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 127/06
    Bei der Auslegung der Natur des Streits ist auch die Einlassung des Beklagten zu beachten (vgl. KG, JurBüro 1978, 338; Hartmann, a.a.O., Rn. 5; KG, KGR 1996, 166 für einen Fall, in dem der Herausgabeanspruch in erster Linie auf Eigentum und nur hilfsweise auf einer mietrechtlichen Grundlage verlangt wurde; vgl. auch jüngst Brandenburgisches OLG, Urt. vom 14. Nov. 2007 - 3 U 86/07 - veröffentlicht bei Juris: Anspruch auf Herausgabe eines Strandbades mit einer Fläche von 8.610 m² auf pachtrechtlicher wie dinglicher Grundlage bejaht, Streitwertfestsetzung nach der Jahrespacht auf 2.160,00 EUR gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • KG, 13.05.1996 - 8 W 2606/96

    Streitwert: Herausgabe - Räumung - Miete

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 127/06
    Bei der Auslegung der Natur des Streits ist auch die Einlassung des Beklagten zu beachten (vgl. KG, JurBüro 1978, 338; Hartmann, a.a.O., Rn. 5; KG, KGR 1996, 166 für einen Fall, in dem der Herausgabeanspruch in erster Linie auf Eigentum und nur hilfsweise auf einer mietrechtlichen Grundlage verlangt wurde; vgl. auch jüngst Brandenburgisches OLG, Urt. vom 14. Nov. 2007 - 3 U 86/07 - veröffentlicht bei Juris: Anspruch auf Herausgabe eines Strandbades mit einer Fläche von 8.610 m² auf pachtrechtlicher wie dinglicher Grundlage bejaht, Streitwertfestsetzung nach der Jahrespacht auf 2.160,00 EUR gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • OLG Köln, 19.07.2013 - 20 U 238/12

    Rücktritt des Versicherers von einem privaten Krankenversicherungsvertrag wegen

    (vgl. KG ZMR 2008, 448; Binz/Dörndorfer/Petzold/ Zimmermann , GKG, 2. Auflage 2009, § 68 Rn 21).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2021 - 4 W 11/21

    Beim Hauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils und

    Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass gegen Streitwertbeschlüsse eines Oberlandesgerichts (ebenso wie gegen dessen allgemeine Beschlüsse, § 567 Abs. 1 ZPO) nach § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht mit der Beschwerde anfechtbar keine (weitere) Beschwerde statthaft ist (KG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 12 U 127/06, juris Rn. 4; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, aaO, § 68 GKG Rn. 28; Toussaint in Toussaint, aaO, § 68 Rn. 33).
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Rechtsprechung
   KG, 20.08.2007 - 12 U 127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12305
KG, 20.08.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,12305)
KG, Entscheidung vom 20.08.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,12305)
KG, Entscheidung vom 20. August 2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,12305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Nutzungsvertrages durch schlüssiges Verhalten; Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss; Anwendbarkeit der Regelungen über die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen

  • Judicialis

    ZPO § 522; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 535; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 569 Abs. 3; ; BGB § 985; ; GKG § 41

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322 Abs. 1
    Zum Umfang der Rechtkraft einer abgewiesenen Räumungsklage

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Abweisung einer Räumungsklage: Was umfasst die Rechtskraft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

    Auszug aus KG, 20.08.2007 - 12 U 127/06
    Mit Rücksicht auf den Hinweis des Klägers im Schriftsatz vom 10. August 2007, er führe gegen den Beklagten einen weiteren Prozess vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg auf Zahlung rückständiger Nutzungsentschädigung, der zur Zeit ausgesetzt sei, wird noch auf Folgendes hingewiesen: Die Rechtskraft und Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung erstreckt sich grundsätzlich nicht auf präjudizielle Rechtsverhältnisse als Vorfragen einer Leistungsklage (BGH NJW 2003, 3058; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., vor § 322 Rn 34, 36, 41).
  • KG, 13.05.1996 - 8 W 2606/96

    Streitwert: Herausgabe - Räumung - Miete

    Auszug aus KG, 20.08.2007 - 12 U 127/06
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg im Verweisungsbeschluss vom 10. Februar 2006 und der Auffassung des Landgerichts im vorläufigen Streitwertbeschluss vom 23. März 2006 ist für den Streitwert nicht der Wert der Wohnung zu Grunde zu legen; zwar ist das der Fall bei einer Klage auf Herausgabe von Räumen, die in der Hauptbegründung auf § 985 BGB gestützt ist; beruft sich der Beklagte jedoch auf einen Miet- oder Nutzungsvertrag, gilt dies nicht (vgl. KG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 8 W 2606/96 - KGR 1996, 166).
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