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   OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99   

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https://dejure.org/2000,6504
OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99 (https://dejure.org/2000,6504)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2000 - 13 U 141/99 (https://dejure.org/2000,6504)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 13 U 141/99 (https://dejure.org/2000,6504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung; Haftpflichtversicherung

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 17; ; StVG § 18; ; StVG § 17 Abs. 1; ; BGB § 823 ff.; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Keine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis bei Veräußerung des beschädigten Kfz unmittelbar nach dem Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung; Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 349
  • VersR 2001, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99
    Grundsätzlich hat der Geschädigte die Ersatzmöglichkeit zu wählen, die den geringeren Aufwand verursacht (BGH VersR 1992, 61).

    Diese Ausnahme ist dadurch gerechtfertigt, daß die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeuges sein Integritätsinteresse regelmäßig im stärkeren Maße zu befriedigen vermag, als eine Ersatzbeschaffung (BGH VersR 1992, 61, 62).

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99
    Das erforderliche Integritätsinteresse muß auch im Falle der Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeuges wie vorliegend - bestehen (BGH NJW 1999, 500; OLGR Hamm 1998, 229).
  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97

    Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution);

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99
    Das erforderliche Integritätsinteresse muß auch im Falle der Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeuges wie vorliegend - bestehen (BGH NJW 1999, 500; OLGR Hamm 1998, 229).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 24 U 92/82

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99
    Einen doppelt so hohen Beitrag des Zeugen N und demnach eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers erscheinen dem Senat angemessen (vgl. dazu OLGR Hamm 1992, 201, OLG Düsseldorf VersR 1987, 909; OLG Düsseldorf VRS 64, 10).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85

    Der Anscheinsbeweis spricht für das Verschulden des vom Fahrbahnrand Anfahrenden,

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99
    Einen doppelt so hohen Beitrag des Zeugen N und demnach eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers erscheinen dem Senat angemessen (vgl. dazu OLGR Hamm 1992, 201, OLG Düsseldorf VersR 1987, 909; OLG Düsseldorf VRS 64, 10).
  • OLG Köln, 02.05.1979 - 12 U 91/78

    Wendevorgang; Sorgfaltsanforderungen; Mitverursachung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99
    Erforderlichenfalls ist sogar ein Umweg zu fahren (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht zu § 9 StVO, Rdnr. 50; OLGR Hamm 1992, 201; OLG Köln VRS 57, 401).
  • AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07

    Haftpflicht - Dauerbrenner "130 Prozent" - sechs Monate

    Nach einhelliger Rechtsprechung ist zudem zur Bejahung des Integritätsinteresses erforderlich, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur weiter nutzt (vgl. BGH r+s 2005, 172; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; OLG Hamm Versicherungsrecht 2001, 257).
  • LG Duisburg, 07.10.2005 - 10 O 401/01

    Substantiierung von Ansprüchen aus einem angeblichen Verkehrsunfall; Nachweis

    Eine bloß pauschale Reparaturbestätigung hingegen kann eine detaillierte Aufstellung bzw. Rechnung über die durchgeführten Reparaturmaßnahmen nicht ersetzen (OLG Hamm NZV 2001, 349, 350).
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