Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 03.03.2000

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   OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99   

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https://dejure.org/2001,8368
OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99 (https://dejure.org/2001,8368)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2001 - 14 U 111/99 (https://dejure.org/2001,8368)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2001 - 14 U 111/99 (https://dejure.org/2001,8368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Grundschuld; Gesamtgrundpfandrecht; Einwendungen; Persönliche Haftung

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § ... 242; ; BGB § 139; ; BGB § 1132; ; BGB § 607; ; BGB § 609; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BGB § 609 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 15; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld; Wirksamkeit einer Darlehensmitübernahme durch den Ehegatten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Für eine solche Aufklärungspflicht ist ausnahmsweise nur dann Raum, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und ein Hinweis der Bank nach Treu und Glauben geboten ist (zu allem vgl. BGHZ 72, 92, 104; NJW,1991, 683; NJW-RR 1986, 205, 206; NJW 1997, 1361, 1362; NJW-RR 1997, 426; WM 1982, 480, 482; WM 1987, 1546).

    Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und sich in die Planung und/oder Durchführung des finanzierten Projekts einschaltet (BGHZ 72, 92, 101: OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; zur Frage der Haftung der Bank bei unzutreffenden Prospektangaben vgl. auch: BGH NJW-RR 1986, 968; NJW 1987, 2677) oder wenn sie hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Geschäfts einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH NJW 1997, 1361; WM 1997, 2301; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 426; OLG Stuttgart, a. a. O.).

  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Für eine solche Aufklärungspflicht ist ausnahmsweise nur dann Raum, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und ein Hinweis der Bank nach Treu und Glauben geboten ist (zu allem vgl. BGHZ 72, 92, 104; NJW,1991, 683; NJW-RR 1986, 205, 206; NJW 1997, 1361, 1362; NJW-RR 1997, 426; WM 1982, 480, 482; WM 1987, 1546).

    Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und sich in die Planung und/oder Durchführung des finanzierten Projekts einschaltet (BGHZ 72, 92, 101: OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; zur Frage der Haftung der Bank bei unzutreffenden Prospektangaben vgl. auch: BGH NJW-RR 1986, 968; NJW 1987, 2677) oder wenn sie hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Geschäfts einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH NJW 1997, 1361; WM 1997, 2301; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 426; OLG Stuttgart, a. a. O.).

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Für eine solche Aufklärungspflicht ist ausnahmsweise nur dann Raum, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und ein Hinweis der Bank nach Treu und Glauben geboten ist (zu allem vgl. BGHZ 72, 92, 104; NJW,1991, 683; NJW-RR 1986, 205, 206; NJW 1997, 1361, 1362; NJW-RR 1997, 426; WM 1982, 480, 482; WM 1987, 1546).

    Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und sich in die Planung und/oder Durchführung des finanzierten Projekts einschaltet (BGHZ 72, 92, 101: OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; zur Frage der Haftung der Bank bei unzutreffenden Prospektangaben vgl. auch: BGH NJW-RR 1986, 968; NJW 1987, 2677) oder wenn sie hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Geschäfts einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH NJW 1997, 1361; WM 1997, 2301; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 426; OLG Stuttgart, a. a. O.).

  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 60/81

    Pflichten der Bank bei Hereinnahme einer nicht hinreichend werthaltigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Für eine solche Aufklärungspflicht ist ausnahmsweise nur dann Raum, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und ein Hinweis der Bank nach Treu und Glauben geboten ist (zu allem vgl. BGHZ 72, 92, 104; NJW,1991, 683; NJW-RR 1986, 205, 206; NJW 1997, 1361, 1362; NJW-RR 1997, 426; WM 1982, 480, 482; WM 1987, 1546).

    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird jedenfalls eine damit verbundene Verpflichtung der Bank, das Kundeninteresse gegenüber ihrem eigenen Wirtschaftsinteresse vorrangig zu behandeln, grundsätzlich abgelehnt (BGH WM 1982, 480, 481; NJW 1992, 1820; Canaris, Bankvertragsrecht, Teil 1, Rn. 114) und eine Ausnahme hiervon im Sinne einer besonderen Hinweispflicht lediglich dann gemacht, wenn der Interessent erkennbar unerfahren ist und Gefahr laufen könnte, sich durch die beabsichtigte Kreditaufnahme unverhältnismäßig zu belasten (BGH WM 1974, 512, 514 f.; Canaris, a. a. O.).

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Sie stellen deshalb weder eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners im Sinne des § 9 AGBG dar noch unterfallen sie § 11 Nr. 15 AGBG (vgl. BGH WM 1991, 758; 1987, 228).
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Sie stellen deshalb weder eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners im Sinne des § 9 AGBG dar noch unterfallen sie § 11 Nr. 15 AGBG (vgl. BGH WM 1991, 758; 1987, 228).
  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird jedenfalls eine damit verbundene Verpflichtung der Bank, das Kundeninteresse gegenüber ihrem eigenen Wirtschaftsinteresse vorrangig zu behandeln, grundsätzlich abgelehnt (BGH WM 1982, 480, 481; NJW 1992, 1820; Canaris, Bankvertragsrecht, Teil 1, Rn. 114) und eine Ausnahme hiervon im Sinne einer besonderen Hinweispflicht lediglich dann gemacht, wenn der Interessent erkennbar unerfahren ist und Gefahr laufen könnte, sich durch die beabsichtigte Kreditaufnahme unverhältnismäßig zu belasten (BGH WM 1974, 512, 514 f.; Canaris, a. a. O.).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und sich in die Planung und/oder Durchführung des finanzierten Projekts einschaltet (BGHZ 72, 92, 101: OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; zur Frage der Haftung der Bank bei unzutreffenden Prospektangaben vgl. auch: BGH NJW-RR 1986, 968; NJW 1987, 2677) oder wenn sie hinsichtlich der speziellen Risiken des zu finanzierenden Geschäfts einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH NJW 1997, 1361; WM 1997, 2301; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 426; OLG Stuttgart, a. a. O.).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Abgesehen davon, dass, wie bereits hervorgehoben wurde, eine Bank nicht verpflichtet ist, den Darlehensnehmer über Risiken aufzuklären, die mit der Kreditaufnahme verbunden sind, folgt zudem aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, dass der Darlehensnehmer selbst darüber entscheidet, welche finanziellen Belastungen er zur Erreichung eines bestimmten Zieles auf sich nehmen will (BGH WM 1988, 561, 563).
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 128/84

    Rechte des Darlehensgebers nach Kündigung eines Darlehens; Verzinsung der aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
    Für eine solche Aufklärungspflicht ist ausnahmsweise nur dann Raum, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und ein Hinweis der Bank nach Treu und Glauben geboten ist (zu allem vgl. BGHZ 72, 92, 104; NJW,1991, 683; NJW-RR 1986, 205, 206; NJW 1997, 1361, 1362; NJW-RR 1997, 426; WM 1982, 480, 482; WM 1987, 1546).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 238/84

    Haftung der Gründer einer GmbH & Co. KG aus Verschulden bei Vertragsschluß

  • OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98

    Wohnungseigentum

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2000 - 14 U 111/99   

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OLG Hamburg, 03.03.2000 - 14 U 111/99 (https://dejure.org/2000,21581)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2000 - 14 U 111/99 (https://dejure.org/2000,21581)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2000 - 14 U 111/99 (https://dejure.org/2000,21581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 411 § 412
    Beauftragung eines neuen Gutachters in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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