Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 14.03.2000

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   OLG Köln, 27.08.1999 - 3 U 205/98   

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OLG Köln, 27.08.1999 - 3 U 205/98 (https://dejure.org/1999,3556)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1999 - 3 U 205/98 (https://dejure.org/1999,3556)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1999 - 3 U 205/98 (https://dejure.org/1999,3556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nebengewerb land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HGB §§ 3 Abs. 3, 377
    Nebengewerb land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufvertrag; Leistungsverweigerungsrecht; Gewährleistungsrecht; Mangelhaftigkeit; Erkennbarkeit des Mangels; Rüge; Rechtzeitigkeit der Rüge

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 91 a; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 478 Abs. 1; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 467; ; BGB § 346 ff.; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 377; ; HGB § 3; ; HGB § 2; ; HGB § 1; ; HGB § 3 Abs. 3; ; HGB § 1 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 3 Abs. 3, 377
    Begriff des Nebengewerbes eines land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 897
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.11.1930 - I 208/30

    1. Zur Kaufmannseigenschaft eines Weingutsbesitzers, der nebenberuflich ein

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1999 - 3 U 205/98
    Als zu weitgehend, das heißt mangels innerer Verbundenheit und Abhängigkeit vom Hauptgewerbe ist nicht mehr als Nebengewerbe in der Rechtsprechung (RGZ 130, 233) angesehen worden, wenn ein Winzer neben dieser Tätigkeit auch als Weinkommissionär tätig ist oder eine Ziegelei zu 2/3 zuerworbenen Ton verarbeitet.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 8 LB 107/15

    Berufung; gewerblicher Betrieb; IHK; IHK-Beitrag; Landwirt; Landwirtschaft;

    Maßgeblich ist die Verkehrsanschauung (vgl. RG, Urt. v. 12.11.1930 - I 208/30 -, RGZ 130, 233, 234 f.; OLG Köln, Urt. v. 27.8.1999 - 3 U 205/98 -, juris Rn. 8 und 10 bis 12; Baumbach/Hopt, a.a.O., Rn. 10; Emmerich, HGB, 2. Auflage, § 3 Rn. 17 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche Abhängigkeit wird unter anderem bei Unternehmen angenommen, die Erzeugnisse des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens bearbeiten, ohne dass diese Tätigkeit im Hauptunternehmen aufginge (z.B. Brauereien, Brennereien, Lohndreschereien, Molkereien), oder die Bodenbestandteile verwerten (wie z.B. Sand- oder Tongruben, Steinbrüche, Ziegeleien) (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.8.1999, a.a.O., juris Rn. 12).

  • VG Karlsruhe, 02.03.2017 - 10 K 4888/16

    Photovoltaikanlage als landwirtschaftliches Nebengewerbe

    Entscheidend ist die Verkehrsanschauung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2016 - 8 LB 107/15 -, juris Rn. 28; OLG Köln, Urteil vom 27.08.1999 - 3 U 205/98 -, juris Rn. 9 ff.; Hopt, in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 37. Auflage 2016, § 3 Rn. 10; Emmerich, in: Horn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 1995, § 3 Rn. 17).
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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.03.2000 - L 3 U 205/98   

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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 2000 - L 3 U 205/98 (https://dejure.org/2000,43921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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