Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08   

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https://dejure.org/2009,5059
OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2009,5059)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2009,5059)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2009,5059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht eines Arztes über die Höhe des Honorars und die Erstattung durch eine private Krankenversicherung

  • Judicialis

    GOÄ § 1 Abs. 2; ; GOÄ § 1 Abs. 2 S. 1; ; GOÄ § ... 1 Abs. 2 S. 2; ; GOÄ § 4 Abs. 2 S. 2; ; GOÄ § 4 Abs. 5; ; ZPO § 321; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 151 S. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; HeilBerG § 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOÄ § 1 Abs. 2; BGB § 242
    Aufklärungspflicht eines Arztes über die Höhe des Honorars und die Erstattung durch eine private Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Unveränderte Spielregeln bei der Abrechnung von Laborleistungen gegenüber Privatversicherten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08
    Zudem fehlt es an einem erkennbaren Interesse des Hausarztes, eigene Ansprüche gegen den hinzugezogenen Arzt zu erwerben oder gar Verpflichtungen gegenüber dem Patienten hinsichtlich der Leistungen des Laborarztes einzugehen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - Rn. 22 zit. nach juris = BGHZ 142, 126).

    Weder die Klägerin noch der Beklagte konnten deshalb redlicherweise davon ausgehen, dass vertragliche Verpflichtungen nur zwischen Beklagtem und Hausarzt sowie Hausarzt und Klägerin begründet werden sollten, zumal der Hausarzt für die fachfremden Laborleistungen der Klägerin nicht nur wegen § 4 Abs. 2 S. 2 GOÄ keinen eigenen Vergütungsanspruch gegen den Kläger hätte, sondern auch, weil einem Honoraranspruch des Hausarztes § 1 Abs. 2 S. 1 GOÄ entgegenstünde (vgl. dazu näher OLG Celle Urteil vom 22.10.2007 - 1 U 77/07 - Rn. 20 ff. zit. nach juris = MedR 2008, 378 ausdrücklich auch für "Privatpatienten"; so auch Brück/Hess/Klakow-Franck, Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), 3. Aufl., 18. EL, 2008; § 1 GOÄ Rn. 7, Anm. 7.2 m.w.N. und Hinweisen auch auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ferner für Kassenpatienten der BGH im Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - Rn. 14 ff., zit. nach juris = BGHZ 142, 126; für Nichtigkeit des Behandlungsvertrages in solchen Fällen nach § 134 BGB: LG Mannheim Urteil vom 17.11.2006 - 1 S 227/05 - zit. nach juris = BGH NJW-RR 2007, 1426).

    aa) Es entspricht zudem der allgemeinen Ansicht, dass mit der Inanspruchnahme des Arztes, an den ein Patient überwiesen worden ist, ein neuer Behandlungsvertrag zwischen diesem Arzt und dem Patienten zustande kommt, und zwar auch dann, wenn lediglich "Zwischenleistungen" erbracht werden sollen und der Patient im Übrigen in der Behandlung des überweisenden Arztes verbleibt (grundlegend dazu: BGH Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - Rn. 17, zit. nach juris = BGHZ 142, 126 m.w.N.; bestätigend: BGH mit Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 10/02 - = BGH NJW-RR 2004, 140; vgl. ferner Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., 1993, Rn. 97; ebenso schon früher Uhlenbruck in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztechts, 2. Aufl. 1999, § 41 Rn. 17 Anm. VII.; a.A. für den hier nicht einschlägigen Fall des durch ein Krankenhaus an einen ambulanten Arzt zur Durchführung von Wahlleistungen überwiesenen Privatpatienten: LG Kiel, Urteil vom 03.04.2003 - 8 S 102/02, zit. nach juris).

    Soweit der Beklagte anführt, dass der Privatpatient bei Annahme eines Vertragsschlusses mit dem Laborarzt aufgrund einer womöglich fehlerhaften Überweisung seines behandelnden Arztes das zusätzliche Prozessrisiko der Inanspruchnahme seines behandelnden Arztes aus Verletzung des Arztvertrages oder seiner Krankenversicherung auf Erfüllung des Versicherungsvertrages trüge, ändert dies nichts daran, dass die Annahme eines Vertragsschlusses zwischen dem Patienten und dem Laborarzt gerade auch dem wohlverstandenen Interesse des Patienten dient, denn der Patient kann gegen das Labor in aller Regel nur aufgrund eines eigenen Vertrages Auskunfts-, Einsichts- und Herausgaberechte geltend machen (vgl. dazu BGH Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - Rn. 23 zit. nach juris = BGHZ 142, 126).

  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 194/90

    Aufklärungspflicht des erfahrenen gegenüber unerfahrenen, jungen Gesellschaftern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08
    Aufklärungspflichten ergeben sich daher oft kraft besseren Wissens (BGHZ 47, 207, 211) und aus einem besonderen Vertrauensverhältnis heraus (vgl. z.B. BGH NJW 1992, 300).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81

    Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08
    (1) Der Bundesgerichtshof nimmt zwar eine Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes an, wenn den Umständen nach Zweifel an der Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung bestehen (BGH Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 104/81 = NJW 1983, 2630).
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    (3) Der Bundesgerichtshof hat zwar in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2010 die Ansicht des Berufungsgerichts (OLG Brandenburg, Urt. v. 3. Juni 2009, 4 U 111/08) bestätigt, der Hausarzt wäre zur Vornahme der humangenetischen Untersuchungen nicht befugt gewesen (BGHZ 184, 61 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08   

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https://dejure.org/2011,15174
OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,15174)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,15174)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,15174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Was Laborkosten mit einem VW Golf zu tun haben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 188/09

    Arztvertrag: Vergütungsanspruch eines vom behandelnden Arzt beauftragten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08
    Auf die Revision des Beklagten hin hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 14.01.2010 (III ZR 188/09) das Urteils des Senats aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    a) Bei einer Innenvollmacht ist ausschließlich darauf abzustellen, wie der Bevollmächtigte als Empfänger der Erklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände und Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09, Rn. 18, zit. nach JURIS; Urteile vom 19.11.1979 - II ZR 57/79 - LM § 133 (B) BGB, Nr. 18, und 09.07.1991 - XI ZR 218/90 - NJW 1991, 3141; MünchKomm-BGB/Schramm, 5. Aufl., § 167, Rn. 80; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb.

    Dann wäre gleichwohl zu berücksichtigen gewesen, dass eine Vergütungspflicht gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nur für medizinisch notwendige Leistungen besteht (BGH, Urteil vom 14.01.2010 III ZR 188/09, Rn. 24, 25, zit nach JURIS).

  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 173/09

    Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung: Umfang der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08
    Die entsprechenden Ausführungen in der im vorliegenden Fall ergangenen Entscheidung des BGH (a.a.O.) beziehen sich auf die der Parallelentscheidung vom 14.01.2010 - III ZR 173/09 zugrundeliegende Fallkonstellation.

    Ging es in der Entscheidung des BGH in der Sache III ZR 173/09 um eine Vergütung für Laborleistungen in Höhe von 5.367, 15EUR, steht hier sogar eine Kostennote in Höhe von rund 21.000,- EUR in Rede.

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 25/89

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Rechtskraft - persönliche Haftung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08
    Dabei kommt es nicht auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners an; insoweit gibt es keinen Vertrauensschutz zu seinen Gunsten (s. auch BGH, Urteil vom 07.03.1990 - VIII ZR 25/89 - NJW-RR 1990, 701, 793; MünchKomm-BGB/Schramm, a.aO., Soergel/Leptien, aaO).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08
    a) Bei einer Innenvollmacht ist ausschließlich darauf abzustellen, wie der Bevollmächtigte als Empfänger der Erklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände und Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09, Rn. 18, zit. nach JURIS; Urteile vom 19.11.1979 - II ZR 57/79 - LM § 133 (B) BGB, Nr. 18, und 09.07.1991 - XI ZR 218/90 - NJW 1991, 3141; MünchKomm-BGB/Schramm, 5. Aufl., § 167, Rn. 80; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb.
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 57/79

    Auslegung einer Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 4 U 111/08
    a) Bei einer Innenvollmacht ist ausschließlich darauf abzustellen, wie der Bevollmächtigte als Empfänger der Erklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände und Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09, Rn. 18, zit. nach JURIS; Urteile vom 19.11.1979 - II ZR 57/79 - LM § 133 (B) BGB, Nr. 18, und 09.07.1991 - XI ZR 218/90 - NJW 1991, 3141; MünchKomm-BGB/Schramm, 5. Aufl., § 167, Rn. 80; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.03.2011 - 4 U 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20719
OLG Jena, 09.03.2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,20719)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.03.2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,20719)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. März 2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,20719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 321 ZPO
    Aufnahme eines Haftungsvorbehalts in einen Kostenbeschluss nach § 516 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Berichtigung bzw. Ergänzung eines Kostenbeschlusses um den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung ist unzulässig bei Versäumnis der Zwei-Wochen-Frist; Nachträgliche Aufnahme eines Haftungsvorbehalts auf beschränkte Erbenhaftung in einen Kostenbeschluss

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321; ZPO § 516 Abs. 3
    Nachträgliche Aufnahme eines Haftungsvorbehalts auf beschränkte Erbenhaftung in einen Kostenbeschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1377
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 22.09.2004 - 9 U 79/03

    Zulässige Berufung neben Urteilsergänzung bei unterbliebener Aufnahme eines

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2011 - 4 U 111/08
    Mit der versehentlich übergangenen Einrede der beschränkten Erbenhaftung liegt nicht nur eine Tenorierungs-, sondern eine Entscheidungslücke vor, die nur mit dem Ergänzungsverfahren des § 321 ZPO hätte geschlossen werden können (ebenso OLG Schleswig MDR 2005, 350; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160).
  • OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96

    Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2011 - 4 U 111/08
    Mit der versehentlich übergangenen Einrede der beschränkten Erbenhaftung liegt nicht nur eine Tenorierungs-, sondern eine Entscheidungslücke vor, die nur mit dem Ergänzungsverfahren des § 321 ZPO hätte geschlossen werden können (ebenso OLG Schleswig MDR 2005, 350; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160).
  • OLG München, 12.02.2003 - 1 U 2733/02
    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2011 - 4 U 111/08
    Die Zwei-Wochen-Frist des § 321 Abs. 2 ZPO beginnt bei zustellungsbedürftigen Beschlüssen mit deren Zustellung (OLG München MDR 2003, 522); sonst mit Beschlusszugang (Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 321, Rdnr. 7).
  • BGH, 18.12.2018 - II ZB 21/16

    Zur Frage, ob die Frist zur Beschlussergänzung hinsichtlich der Kosten des

    Ein Beschluss ist daher nicht schon deshalb förmlich zuzustellen, weil er den Fristbeginn für einen möglichen Ergänzungsantrag herbeiführt (so auch OLG Stuttgart, ZZP 69, 428, 429; OLG München, MDR 2003, 522; OLG Jena, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 U 111/08, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 6 W 310/16, juris Rn. 9; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 329 Rn. 17; a.A.: KG, JurBüro 2015, 144, 145; die Frage offenlassend: OLG Karlsruhe, NJW 2014, 2053).

    cc) Auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags (§ 321 Abs. 2 ZPO) beginne bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung, trifft zu (ebenso OLG Stuttgart, ZZP 69, 428 f.; OLG Jena, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 U 111/08, juris Rn. 11 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 6 W 310/16, juris Rn. 10 ff.; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 329 Rn. 48; Vollkommer, MDR 2014, 1046; im Ergebnis wohl auch MünchKommZPO/Musielak, 5. Aufl., § 329 Rn. 14; a.A.: OLG Karlsruhe, NJW 2014, 2053; KG, JurBüro 2015, 144, 145; wohl auch Hk-ZPO/Saenger, 7. Aufl., § 329 Rn. 36).

  • KG, 27.03.2024 - 2 U 109/22

    Hinweise auf die Absicht zur einstimmigen Beschlusszurückweisung bedürfen nicht

    Echte Fristen sind damit vor allem die zur Rechtsmitteleinlegung oder -begründung (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 U 111/08 -, Rn. 12 nach juris; Zöller/Althammer, 35. Auflage 2024, ZPO § 85 Rn. 11) oder Fristen, die sonst zur Präklusion führen können (vgl. Zöller/Feskorn, 35. Auflage 2024, ZPO § 329 Rn. 55; Saß MDR 1985, 96, 97).
  • OLG Koblenz, 21.07.2016 - 6 W 310/16

    Beschlussergänzung: Beginn der zweiwöchigen Ergänzungsfrist bei formloser

    wenn die formlose Mitteilung nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO genügt - mit deren Zugang (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 U 111/08 Rdnr. 11; Zöller/Vollkommer, aaO, § 329 Rdnr. 41; Musielak/Voigt, ZPO, 13. Aufl., § 329 Rdnr. 20, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2021 - 8 W 3833/21

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines unzulässigen Antrags auf Einleitung

    Diese Frist galt auch im vorliegenden Fall und begann mit dem formlosen Zugang des Beschlusses (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - II ZB 21/16, NJW-RR 2019, 509 Rn. 18 f.; OLG Koblenz, BeckRS 2016, 13836 Rn. 12 ff.; OLG Jena, BeckRS 2011, 6699).
  • KG, 17.11.2014 - 8 W 86/14

    Beschlussergänzung: Beginn der Frist für den Ergänzungsantrag

    Streitig ist, ob bei einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift für eine Beschlussergänzung die Frist regelmäßig bereits mit formlosem Zugang des lückenhaften Beschlusses beginnt (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.01.1956, ZZP 69, 428; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329 Rn 41; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 329 Rn 20; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 35. Aufl.,§ 321 Rn 7), ob sie nur im Falle zustellungsbedürftiger und/oder urteilsersetzender Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Zustellung und im Übrigen mit Zugang beginnt (so OLG München MDR 2003, 522; OLGR Rostock 2009, 267, jeweils für Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO in der vor dem 27.10.2011 anwendbaren Fassung; OLG Jena, Beschl. v. 09.03.2011 - 4 U 111/08, bei Juris Tz 11; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 321 Rn 7; Musielak/Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 329 Rn 20; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 329 Rn 27), oder ob sie stets - unabhängig davon, ob § 329 ZPO eine Zustellung des Beschlusses gebietet - erst ab einer etwaigen förmlichen Zustellung beginnt (so OLG Karlsruhe NJW 2014, 2053).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13

    Entscheidung im Beschwerdeverfahren: Ergänzung des Beschlusses bei versehentlich

    Denn bei der lediglich formlosen Mitteilung einer Entscheidung rechnet eine Partei - und auch ein Prozessbevollmächtigter - kaum damit, dass damit gleichzeitig die relativ kurze Frist gemäß § 321 Abs. 2 ZPO beginnen könnte, wenn dem Gericht bei seiner Entscheidung ein entsprechendes Versehen unterlaufen ist (vgl. OLG München, a.a.O.; OLG Rostock, a.a.O.; anders OLG Jena, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 U 111/08 -, zitiert nach Juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329 ZPO Rnr. 41, wobei die zum Beleg der Auffassung in der Kommentierung angeführten Rechtsprechungszitate jedoch nicht zutreffend sind).
  • OLG München, 01.02.2022 - 10 U 3808/21

    Umdeutung eines Wiedereinsetzungsantrags in eine Gehörsrüge

    In der Rügeschrift wurde zutreffend angegeben, dass der Senat bei der angefochtenen Entscheidung vom 25.01.2022 den Vortrag im Schriftsatz vom 19.01.2022 (vgl. hierzu OLG Jena MDR 2011, 1377 f.) übergangen hat, weshalb der Beschluss vom 25.01.2022 aufzuheben ist.
  • OLG Bamberg, 13.01.2016 - 3 W 121/15

    Ergänzung eines selbständigen Beweisverfahrensbeschlusses mit Kostenentscheidung

    Unterschiedlich wird insbesondere die Frage beantwortet, ob bei einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift für eine Beschlussergänzung die Frist regelmäßig bereits mit formlosem Zugang des lückenhaften Beschlusses beginnt (OLG Jena, Beschluss vom 09.03.2011, Az.: 4 U 111/08), oder ob sie stets und unabhängig davon, ob die Vorschrift des § 329 ZPO eine Zustellung des Beschlusses gebietet, erst ab einer etwaigen förmlichen Zustellung beginnt (so KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2014, S. 2053).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21611
OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,21611)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,21611)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 U 111/08 (https://dejure.org/2011,21611)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verschulden des Anwalts in einem

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08
    Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats v. 14.03.2011; Az.: 4 U 523/09; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank).
  • OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96

    Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08
    Mit der versehentlich übergangenen Einrede der beschränkten Erbenhaftung liegt nicht nur eine Tenorierungs-, sondern eine Entscheidungslücke vor, die nur mit dem Ergänzungsverfahren des § 321 ZPO hätte geschlossen werden können (ebenso OLG Schleswig MDR 2005, 350; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160).
  • OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09

    Zur Substantiierungslast einer Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08
    Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats v. 14.03.2011; Az.: 4 U 523/09; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank).
  • OLG Schleswig, 22.09.2004 - 9 U 79/03

    Zulässige Berufung neben Urteilsergänzung bei unterbliebener Aufnahme eines

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08
    Mit der versehentlich übergangenen Einrede der beschränkten Erbenhaftung liegt nicht nur eine Tenorierungs-, sondern eine Entscheidungslücke vor, die nur mit dem Ergänzungsverfahren des § 321 ZPO hätte geschlossen werden können (ebenso OLG Schleswig MDR 2005, 350; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160).
  • OLG Rostock, 24.08.2011 - 3 U 121/09

    Richterablehnung: Gehörsrüge gegen eine Befangenheitsablehnung am

    Die den behaupteten Verstoß enthaltenen Tatsachen sind einschließlich der den Bezugsrahmen bildenden Verfahrenssituation so detailliert und genau darzustellen, dass das Vorliegen des in Rede stehenden Verfahrensmangels allein auf Grundlage der Rügeschrift beurteilt werden kann (vgl. Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts v. 8. Juni 2011 - 4 U 111/08 - m.w.N.).
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