Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07   

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https://dejure.org/2007,5785
OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07 (https://dejure.org/2007,5785)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.08.2007 - 4 U 248/07 (https://dejure.org/2007,5785)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. August 2007 - 4 U 248/07 (https://dejure.org/2007,5785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 522 Abs. 1, 517 ZPO
    Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der absoluten Berufungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einlegung einer Berufung spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils; Folgen des Fehlens einer Zustellung des Urteils; Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517; ZPO § 522 Abs. 1
    Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der absoluten Berufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
    Hierdurch wird die Verkündung aber nicht unwirksam (BGH NJW 1999, 794; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, Az.: V ZB 7/97, zitiert nach juris; BGH NJW 1989, 1156 - 1157; NJW 1988, 2046).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 2/88

    Wirksamkeit der Verkündung eines nicht in vollständiger Form abgefaßten Urteils

    Auszug aus OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
    Hierdurch wird die Verkündung aber nicht unwirksam (BGH NJW 1999, 794; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, Az.: V ZB 7/97, zitiert nach juris; BGH NJW 1989, 1156 - 1157; NJW 1988, 2046).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZB 27/88

    Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei drohendem Ablauf der Fünf-Monats-Frist

    Auszug aus OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
    Hierdurch wird die Verkündung aber nicht unwirksam (BGH NJW 1999, 794; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, Az.: V ZB 7/97, zitiert nach juris; BGH NJW 1989, 1156 - 1157; NJW 1988, 2046).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 21/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überwachung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
    Die Frist des § 517, 2. Halbsatz ZPO soll gerade den Eintritt der Rechtskraft trotz fehlender oder mangelhafter Zustellung sichern; sie hätte keinen Sinn, wenn ihre Nichteinhaltung bei fehlender Zustellung praktisch stets folgenlos bliebe (BGH MDR 1994, 200 - 201; OLG Stuttgart MDR 2003, 1312 - 1313).
  • OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03

    Anwaltsverschulden bei Berufung nach Ablauf der absoluten Berufungsfrist:

    Auszug aus OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
    Die Frist des § 517, 2. Halbsatz ZPO soll gerade den Eintritt der Rechtskraft trotz fehlender oder mangelhafter Zustellung sichern; sie hätte keinen Sinn, wenn ihre Nichteinhaltung bei fehlender Zustellung praktisch stets folgenlos bliebe (BGH MDR 1994, 200 - 201; OLG Stuttgart MDR 2003, 1312 - 1313).
  • BGH, 17.07.1997 - V ZB 7/97

    Verkündung des angefochtenen Urteils als Voraussetzung für den Beginn der

    Auszug aus OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
    Hierdurch wird die Verkündung aber nicht unwirksam (BGH NJW 1999, 794; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, Az.: V ZB 7/97, zitiert nach juris; BGH NJW 1989, 1156 - 1157; NJW 1988, 2046).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07 - 83   

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https://dejure.org/2007,26524
OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07 - 83 (https://dejure.org/2007,26524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.09.2007 - 4 U 248/07 - 83 (https://dejure.org/2007,26524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. September 2007 - 4 U 248/07 - 83 (https://dejure.org/2007,26524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verkürzung des Schuldnervermögens als Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 129 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Beweispflicht des Insolvenzverwalters für einen Benachteiligungsvorsatz auf Seiten des Schuldners; Gewährung einer inkongruenten Deckung als ein starkes ...

  • Judicialis

    InsO § 17; ; InsO § ... 17 Abs. 2; ; InsO § 18 Abs. 2; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 140; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 286; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; AVBEtV § 33; ; AVBGasV § 33

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Die Beweislast für den Benachteiligungsvorsatz auf Seiten des Schuldners liegt zwar beim Insolvenzverwalter ( Mü-Ko- Kirchhof § 133 Rn. 22 ; BGH ZIP 2003, 1799).

    Denn der Bundesgerichtshof hat dahin entschieden ( BGH ZIP 2003, 1799, 1800 ), dass die tatsächliche Vermutung, dass es dem Schuldner vorrangig auf die Erfüllung seiner Zahlungspflicht ankommt, auch in Fällen kongruenter Deckung und durch andere Umstände als durch ein "unlauteres Zusammenwirken" mit einem bestimmten Gläubiger erschüttert werden kann, wobei beispielhaft ein zwar gesetzmäßiger, aber massiver Druck des sodann begünstigten Gläubigers genannt wird.

    Weiß der Schuldner nämlich, dass er nicht mehr alle seine Gläubiger befriedigen kann und ist ihm klar, dass er infolge der Zahlung an einen bestimmten Gläubiger andere benachteiligt, ist im Regelfall die Annahme gerechtfertigt, dass es dem Schuldner nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung, sondern (jedenfalls auch) auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers ankommt ( BGH NJW 2006, 2701, 2702 ; WM 2004, 1588 ; NJW 2003, 3560, 3561 ).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Weiß der Schuldner nämlich, dass er nicht mehr alle seine Gläubiger befriedigen kann und ist ihm klar, dass er infolge der Zahlung an einen bestimmten Gläubiger andere benachteiligt, ist im Regelfall die Annahme gerechtfertigt, dass es dem Schuldner nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung, sondern (jedenfalls auch) auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers ankommt ( BGH NJW 2006, 2701, 2702 ; WM 2004, 1588 ; NJW 2003, 3560, 3561 ).

    Zwar gilt - darin ist der Berufung zuzustimmen - der Grundsatz, dass von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, in der Regel zu vermuten ist, dass er auch die drohende Zahlungsunfähigkeit als solche kennt ( BGH NJW 2006, 2701; 2005, 1121, 1124 ; ZIP 2003, 1801 ; Uhlenbruck a.a.O.).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Zwar gilt - darin ist der Berufung zuzustimmen - der Grundsatz, dass von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, in der Regel zu vermuten ist, dass er auch die drohende Zahlungsunfähigkeit als solche kennt ( BGH NJW 2006, 2701; 2005, 1121, 1124 ; ZIP 2003, 1801 ; Uhlenbruck a.a.O.).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Der Schuldner kann sich vom Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung an einen bestimmten Gläubiger trotz Zahlungsunfähigkeit nur dadurch entlasten, dass er nachvollziehbar Fakten aufzeigt, die ein Vertrauen darauf rechtfertigten, alle Gläubiger in absehbarer Zeit befriedigen zu können ( BGHZ 138, 291, 308 ; ZIP 1998, 248,252).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Eines eigenen Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes der Beklagten bedurfte es hingegen nicht ( BGH NJW 1995, 2846; Uhlenbruck a.a.O. Rn. 25).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Der Schuldner kann sich vom Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung an einen bestimmten Gläubiger trotz Zahlungsunfähigkeit nur dadurch entlasten, dass er nachvollziehbar Fakten aufzeigt, die ein Vertrauen darauf rechtfertigten, alle Gläubiger in absehbarer Zeit befriedigen zu können ( BGHZ 138, 291, 308 ; ZIP 1998, 248,252).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Die nicht durch konkrete Tatsachen belegte allgemeine Sanierungshoffnung reicht nicht ( BGH NJW-RR 1993, 238,241 ; ZIP 1999, 406, 408).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Die nicht durch konkrete Tatsachen belegte allgemeine Sanierungshoffnung reicht nicht ( BGH NJW-RR 1993, 238,241 ; ZIP 1999, 406, 408).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Richtig ist im Prinzip auch, dass wenn der spätere Leistungsempfänger ernsthaft seine Ansprüche einfordert und der Schuldner zur zeitnahen Befriedigung nicht in der Lage ist, allein darin schon ein ausreichender Hinweis auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit erblickt werden kann, sofern die entsprechende Schuld " verhältnismäßig hoch" ist ( BGH ZIP 1997, 1926 f. ).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 4 U 248/07
    Die berufungsgegenständliche Zahlung der Gemeinschuldnerin an die Beklagte hat die Aktivmasse im Insolvenzverfahren verkürzt, ohne dass sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Gesamtheit der anderen Insolvenzgläubiger hierdurch bei wirtschaftlicher Betrachtung in relevantem Umfang günstiger dargestellt haben ( BGH NJW 2003, 3347 ).
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 203/96

    Anforderungen an Kenntnis der Begünstigungsabsicht

  • BGH, 06.12.1984 - IX ZR 119/83

    Anfechtbarkeit eines Sicherungsübereignungsvertrags nach Konkursrecht -

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 248/07   

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OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 248/07 (https://dejure.org/2007,95486)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.03.2007 - 4 U 248/07 (https://dejure.org/2007,95486)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. März 2007 - 4 U 248/07 (https://dejure.org/2007,95486)
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