Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04   

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OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04 (https://dejure.org/2006,9775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 5 U 120/04 (https://dejure.org/2006,9775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 5 U 120/04 (https://dejure.org/2006,9775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung des aus der Vermietung eines Bürocontainergebäudes erzielten Mietzinses gegenüber dem am Grundstück Berechtigten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zuordnung des Rechts auf Vereinnahmung des Mietzinses hinsichtlich eines nachträglich durch ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 95; ; BGB § ... 95 Abs. 1; ; BGB § 95 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 861; ; BGB § 862; ; BGB § 951; ; BGB § 951 Abs. 1; ; BGB § 985; ; BGB § 990; ; BGB § 1004; ; BGB § 1007; ; GesO § 8 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines Bauwerkes auf fremdem Grundstück - Vertragliche und Bereicherungsrechtliche Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    In Fällen des Missbrauchs der Vertretungsmacht konnte die Gemeinde sich gegen Nachteile durch Berufung auf § 242 BGB schützen (vgl. BGHZ 113, 315 ff m. w. N.).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Der Bundesgerichtshofs hat zum baden-württembergischen und rheinlandpfälzischen Gemeinderecht entschieden, dass die dem Bürgermeister übertragene Verfügungsmacht allumfassend und unbeschränkt sei und dass die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet werde, die der Bürgermeister ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen habe; insoweit handele es sich lediglich um eine interne Bindung des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde (vgl. BGH MDR 1966, 669; BGH NJW 1980, 117, 118 ).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 135/03

    Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Wegen der für das Insolvenzverfahren - und Gleiches gilt für das Gesamtvollstreckungsverfahren - grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge eines offenkundigen, schweren Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGH ZIP 2004 S. 766 ff).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Ihn trifft insoweit im Allgemeinen auch keine Prüfungs- und Erkundigungspflicht (vgl. BGH NJW 1994, 2082, 2083).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Der Senat hat den rechtskräftigen Beschluss über die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens grundsätzlich auch dann als wirksam hinzunehmen, wenn es sich bei dem Gemeinschuldner statt um die beabsichtigte juristische Person des öffentlichen Rechts um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehandelt haben sollte (vgl. BGHZ 113 S. 216 ff zur Konkurseröffnung über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft, die in Wirklichkeit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    An diesem Rechtsstandpunkt, dem sich der Senat anschließt und der sich an der im Kommunalrecht anerkannten strikten Unterscheidung zwischen interner Willensbildung und externer Vertretungsbefugnis orientiert (Schmidt-Aßmann in: Badura u.a., Bes-VerwR, 10. Aufl. Rn. 78 m. w. N.), hat der Bundesgerichtshof auch für den Anwendungsbereich des hier maßgebenden inzwischen außer Kraft getretenen - Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR Teil I S. 255) fest gehalten (vgl. BGH WM 1997 S. 2410 ff).
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Um die Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB in solchen Fällen auszuschließen, bedarf es des Nachweises eines gegenteiligen Willens auf Seiten des Erbauers (BGH NJW 1959, 1487/1488).
  • BGH, 20.04.1966 - V ZR 50/65

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts - Fehlen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Der Bundesgerichtshofs hat zum baden-württembergischen und rheinlandpfälzischen Gemeinderecht entschieden, dass die dem Bürgermeister übertragene Verfügungsmacht allumfassend und unbeschränkt sei und dass die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet werde, die der Bürgermeister ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen habe; insoweit handele es sich lediglich um eine interne Bindung des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde (vgl. BGH MDR 1966, 669; BGH NJW 1980, 117, 118 ).
  • OLG Brandenburg, 25.09.1996 - 3 U 57/95

    Vorläufige Kommunalverfassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Zwar hat der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 25.09.1996 - Az.: 3 U 57/95 - festgestellt, dass der Gemeinschuldner "Zweckverband S..." als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht wirksam entstanden ist, da weder die nachträgliche Bestätigung der Gründung durch die Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden noch eine Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides des Landrates und der Zweckverbandssatzung erfolgten und somit nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entstanden sei.
  • OLG Jena, 19.09.1995 - 5 U 456/94

    Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 120/04
    Diese Würdigung, die mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Rostock ( OLG-NL 1995, 145 m. Anm. Hirte/Hasselbach, OLG-NL 1995, 217 ; DtZ 1996, 323 ), Brandenburg ( DtZ 1996, 323 ) und Dresden ( OLG-NL 1996, 267 ) übereinstimmt (in diesem Sinne auch das kommunalrechtliche Schrifttum, vgl. nur Waechter, Kommunalrecht, 2. Aufl. Rn. 384 und Gern, Kommunalrecht, 5. Aufl. Rn. 310; anders dagegen OLG Naumburg OLG-NL 1994, 154; DtZ 1996, 320 m. Anm. Hirte/Hasselbach, OLG-NL 1996, 122 ; DtZ 1997, 34 ; Thür. OLG DtZ 1996, 318 ; 1997, 130; ferner unter Hinweis auf bayerische Besonderheiten - BayObLG NJW-RR 1986, 1080 ), entspricht auch dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und angemessenem Verkehrsschutz.
  • OLG Naumburg, 18.01.1994 - 7 U 19/93

    Vorsicht bei Verträgen mit Kommunen!

  • BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86

    Verwendung von originalen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen eines Architekten

  • OLG Naumburg, 15.02.1996 - 7 U 66/95

    Vertretungsmacht eines Bürgermeisters

  • OLG Naumburg, 08.05.1996 - 8 U 32/95

    Rechtsfolgen des Fehlens der Genehmigung der Gemeindevertretung

  • OLG Rostock, 07.12.1994 - 2 U 22/94
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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16983
SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2005,16983)
SG Augsburg, Entscheidung vom 03.08.2005 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2005,16983)
SG Augsburg, Entscheidung vom 03. August 2005 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2005,16983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall (Wegeunfall) im Rahmen der Schülerunfallversicherung; Erfordernis eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Weg und versicherter Tätigkeit; Differenzierung zwischen Umweg und Abweg; Maßstab ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 70/77
    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Dies lässt sich auch mit Blick auf das Urteil des BSG vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77, und die genannte Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2003 belegen.

    Aber auch wenn, der alten Rechtsprechung folgend (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77; BSGE 43, 113, 117) bei Kindern die Frage der Geringfügigkeit des Abwegs zu prüfen wäre, käme das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.

    Weiter kann nicht daran gedacht werden, dass der Kläger länger im Bus verblieben ist, um andere Kinder auf deren Heimweg auf deren Wunsch hin zu begleiten (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Dieser mit dem Abweg verbundene Richtungswechsel innerhalb eines grundsätzlich versicherten Heimwegs bewirkt eine deutliche Zäsur, weil der Abweg sich damit, anders als etwa der Umweg, sowohl nach seiner Zielrichtung als auch nach seiner Zweckbestimmung von dem zunächst eingeschlagenen Heimweg unterscheidet (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1991, Az: 2 RU 45/90).

    Das Ende des Abwegs und damit der Wiederbeginn des Versicherungsschutzes tritt ein mit (Wieder-)Erreichen des Punktes des vorigen Umkehrens, des Abbiegens, der Zielüberschreitung oder sobald die sonst mögliche versicherte Strecke wieder erreicht wird (vgl. BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Ein Ende des Versicherungsschutzes auf Abwegen bereits mit dem ersten Schritt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8) ist damit - auch aus Gründen der Rechtssicherheit - zwingend einzuhalten.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Die durch diese Urteile aufgezeigte Rechtsprechung zu ganz kurzen und geringfügigen Unterbrechungen wird auch durch die neuere Rechtsprechung des BSG bestätigt, wie dies im Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R, zum Ausdruck kommt, in dem das BSG aber andererseits die frühere Rechtsprechung zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes (mit Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums) bei nicht mehr nur ganz kurzen und geringfügigen Unterbrechungen nicht mehr aufrecht erhält und zu Lasten der Versicherten verschärft (nunmehr Entfall des Versicherungsschutzes schon mit dem Beginn der Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke, die nicht mehr mit der versicherten Fortbewegung übereinstimmen, beispielsweise mit dem Aussteigen aus dem Auto, wenn an der noch Versicherungsschutz vermittelnden Straße geparkt wird, um in ein angrenzendes Geschäft zu gehen).

    Mit Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R hat das Bundessozialgericht (BSG) seine Tendenz, den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen sehr restriktiv zu handhaben, weiter verdeutlicht und die Anforderungen an den Versicherungsschutz noch höher gehängt.

    Zwar erscheint es dem Gericht diskussionswürdig, ob die Rechtsprechung zur Schülerunfallversicherung, die bei der Frage von Wegeunterbrechungen weniger strenge Maßstäbe als bei Erwachsenen anlegt (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 21/81) auch bei Abwegen zur Anwendung kommen darf; diese Zweifel werden insbesondere dadurch geweckt, dass das BSG mit Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R, deutlich gemacht hat, dass bei Wegeunfällen eher restriktiv zu verfahren ist, um dem gesetzlichen Grundgedanken nicht zuwiderzulaufen und Zuordnungs- und Abgrenzungsschwierigkeit soweit als möglich zu vermeiden.

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Die Beispiele dafür sind mannigfaltig: In der Rechtsprechung des BSG sind Fälle, in denen der Versicherungsschutz erhalten blieb, aufgeführt, in denen es Ziel des Versicherten war, eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a. F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N.), als Kraftfahrer vor dem Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (vgl. BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 52/81) oder auch einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1961, Az: 2 RU 41/58).

    Lässt sich also beispielsweise nicht feststellen, ob ein Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht kein Versicherungsschutz (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

    Auch im Wege der Wahlfeststellung (vgl. BSG, Beschluss vom 09.12.1993, Az: 2 BU 87/93) kann ein Versicherungsschutz nicht hergestellt werden.

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Als Beurteilungsmaßstab ist die allgemeine Verkehrsauffassung zugrunde zu legen (vgl. BSG SozR Nrn. 5 und 28 zu § 543 RVO a. F.; BSG, Urteil vom 31.07.1985, Az: 2 RU 63/84).

    Beispielsweise hat das BSG im Urteil vom 31.07.1985, Az: 2 RU 63/84, den Entfall des Versicherungsschutzes bereits bei einer sich über bloß 40 m erstreckenden Rückfahrt zur Untersuchung einer Plastiktüte bejaht.

    Aber auch wenn in Anlehnung an die ältere Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 31.07.1985, Az: 2 RU 63/84) angenommen würde, dass ein Abweg als Unterbrechung in ganz eng umschriebenen Ausnahmefällen noch vom Versicherungsschutz umfasst wäre, nämlich dann, wenn er zeitlich und räumlich nur ganz geringfügig wäre und die private Verrichtung sozusagen "im Vorbeigehen" erledigt werden könnte, würde dies am Ergebnis nichts ändern.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu denen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. z. B. BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128).

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Hingegen genügt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129).

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Beispielhaft in diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des BSG vom 24.03.1998, Az: B 2 U 4/97 R, hingewiesen.

    In Anlehnung an das Urteil des BSG vom 24.03.1998, Az: B 2 U 4/97 R, wäre ein derartiger Irrtum auf das Verhalten des Klägers selbst und damit in seiner Person begründete Umstände zurückzuführen, sodass die Ursache des Weiterfahrens über die Haltestelle M.straße hinaus nicht rechtlich wesentlich auf der versicherten Tätigkeit beruhen würde.

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Aber auch wenn, der alten Rechtsprechung folgend (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1977, Az: 2 RU 70/77; BSGE 43, 113, 117) bei Kindern die Frage der Geringfügigkeit des Abwegs zu prüfen wäre, käme das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.

    Dabei wäre u. a. der zeitliche Faktor als auch die Art der während der Unterbrechung vorgenommenen Verrichtung zu berücksichtigen (vgl. BSGE 43, 113, 117).

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 21/81

    Versicherungsschutz für Schüler; Vorzeitige Beendigung des Unterrichts; Abholen

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Zwar erscheint es dem Gericht diskussionswürdig, ob die Rechtsprechung zur Schülerunfallversicherung, die bei der Frage von Wegeunterbrechungen weniger strenge Maßstäbe als bei Erwachsenen anlegt (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 21/81) auch bei Abwegen zur Anwendung kommen darf; diese Zweifel werden insbesondere dadurch geweckt, dass das BSG mit Urteil vom 09.12.2003, Az: B 2 U 23/03 R, deutlich gemacht hat, dass bei Wegeunfällen eher restriktiv zu verfahren ist, um dem gesetzlichen Grundgedanken nicht zuwiderzulaufen und Zuordnungs- und Abgrenzungsschwierigkeit soweit als möglich zu vermeiden.

    Denn ein Abweg in dem hier vorliegenden Umfang könnte nicht mit dem vielfältigen Spieltrieb und dem Gruppenverhalten der Schulkinder im Zusammenhang mit dem Schulweg (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.1982, Az: 2 RU 21/81; BSG, Urteil vom 23.04.1987, Az: 2 RU 19/85) begründet werden.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu denen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. z. B. BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128).

    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden (vgl. BSGE 58, 76, 77).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 28/93

    Unfallversicherung - Schüler - Schulweg

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 19/85
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 109/79
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1997 - L 5 U 15/95

    Zum Vorliegen eines Wegeunfalles, wenn die Versicherte irrtümlich auf dem Weg zur

  • BVerfG, 30.11.2004 - 1 BvR 1750/03

    Keine Verletzung des Verbots willkürlicher Entscheidungen durch Verweigerung der

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit -

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 52/81
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 165/72
  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 41/58
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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 28.11.2003 - S 5 U 120/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41531
SG Augsburg, 28.11.2003 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2003,41531)
SG Augsburg, Entscheidung vom 28.11.2003 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2003,41531)
SG Augsburg, Entscheidung vom 28. November 2003 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2003,41531)
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Rechtsprechung
   SG Mainz, 30.11.2006 - S 5 U 120/04   

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https://dejure.org/2006,64197
SG Mainz, 30.11.2006 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2006,64197)
SG Mainz, Entscheidung vom 30.11.2006 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2006,64197)
SG Mainz, Entscheidung vom 30. November 2006 - S 5 U 120/04 (https://dejure.org/2006,64197)
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