Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 01.11.2001 - 5 U 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsvollstreckungsrecht; Vollstreckungsgegenklage; Abstraktes Schuldversprechen; Unterwerfungserklärung; Nichtigkeit; Treuhandvertrag; Vertretungsmacht; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Auslegung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4; ; VerbrKrG § ... 9 Abs. 3; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; RBerG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; RBerG § 5 Ziff. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 134; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 172; ; BGB § 780; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 795; ; ZPO § 767; ; AGBG § 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Verwendung einer auf abstraktes Schuldversprechen gerichteten Vertragsklausel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 13.12.2000 - 5 O 245/00
- OLG Brandenburg, 01.11.2001 - 5 U 18/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2001 - 5 U 18/01
Schließlich sei die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH (WM 2000, 2443) auf den vorliegenden Fall des Bauherrenmodells nicht anwendbar. - BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91
Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.11.2001 - 5 U 18/01
Auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht, sind jedoch mit Rücksicht auf den Schutzzweck des AGB-Gesetzes dessen Vorschriften anzuwenden (BGH ZIP 1992, 24; 1996, 1208).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berufung; Verbot der Verwendung der konkreten Firma "MPC Mick Property Consulting Gesellschaft für Immobilienberatung und -vermittlung mbH" ("MPC"); Prioritätsältere Rechte aus einer Unternehmensbezeichnung; Verwechslungsgefahr
- Judicialis
MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 1; ; MarkenG § 153 Abs. 1; ; UWG § 16
- rechtsportal.de
MPC
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Soweit die Klägerin geltend machen will, wegen der unterschiedlichen Handhabung bei von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen vor Inkrafttreten des Markengesetzes müsse diese konsequenterweise auch nach dessen Inkrafttreten beibehalten werden, setzt sie sich in einen offensichtlichen Widerspruch nicht nur mit den europarechtlichen Vorgaben der Marken-RL, sondern insbesondere auch mit der von ihr selbst zitierten BGHRechtsrechung (u.a. BGH GRUR 2001, 344 ff - DB Immobilienfonds). - BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Dies stellt sich auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung (BGH GRUR 93, 404, 405 - Columbus) als ausreichend dar. - BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93
"Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
In seiner "Torres"-Entscheidung (BGH GRUR 95, 825 ff - Torres mit Anm. Fezer) weist der BGH unmissverständlich darauf hin, dass die bisherigen nationalen Rechtsprechungsgrundsätze zum Schutz geschäftlicher Bezeichnungen trotz Erlass der Markenrechtsrichtlinie fortgelten (S. 826):.
- BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
"Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Letzteres ist hier der Fall; denn die vorliegend in Rede stehende Vorschrift des § 15 MarkenG ist nicht in Umsetzung der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (89/104/EWG,...) erfolgt, die sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung des Markenrechts beschränkt und nicht auch für Unternehmenskennzeichen gilt (vgl. BGH WRP 94, 536, 538 - Virion; BGH WRP 95, 13 - Nicoline")". - BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87
"AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Dies hat der BGH mehrfach ausdrücklich betont (z.B. BGH GRUR 1998, 165, 166 - RBB; BGH GRUR 92, 329 ff - AjS-Schriftenreihe). - BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92
Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Letzteres ist hier der Fall; denn die vorliegend in Rede stehende Vorschrift des § 15 MarkenG ist nicht in Umsetzung der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (89/104/EWG,...) erfolgt, die sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung des Markenrechts beschränkt und nicht auch für Unternehmenskennzeichen gilt (vgl. BGH WRP 94, 536, 538 - Virion; BGH WRP 95, 13 - Nicoline")". - BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Dies hat der BGH mehrfach ausdrücklich betont (z.B. BGH GRUR 1998, 165, 166 - RBB; BGH GRUR 92, 329 ff - AjS-Schriftenreihe). - BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93
"UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Zudem hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des BPatG auf die Rechtsbeschwerde abgeändert und sich in seiner Entscheidung vom 09.11.1995 (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eingehend unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung sowie deren Entwicklung seit 1922 mit der Frage der (fehlenden) Schutzfähigkeit derartiger Buchstabenkombinationen auseinandergesetzt. - BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77
Contiflex
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Gegenüber beiden Marken, die mit einer Priorität vom 05.02.1998 eingetragen sind, kann sich die Beklagte auf im Zeitrang bessere Rechte aus ihrer geschäftlichen Bezeichnung berufen, deren Benutzung sie jedenfalls - wie sich aus den Anlagen BF1 bis BF4 ergibt - noch in der Gründungsphase vor Ende 1994 im nach außen gerichteten Geschäftsverkehr (vgl. BGH GRUR 80, 52, 53 - Contiflex) aufgenommen hat, und zwar in einer Weise, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (vgl. BGH GRUR 69, 357, 359 - Sihl). - BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01
Gegenüber beiden Marken, die mit einer Priorität vom 05.02.1998 eingetragen sind, kann sich die Beklagte auf im Zeitrang bessere Rechte aus ihrer geschäftlichen Bezeichnung berufen, deren Benutzung sie jedenfalls - wie sich aus den Anlagen BF1 bis BF4 ergibt - noch in der Gründungsphase vor Ende 1994 im nach außen gerichteten Geschäftsverkehr (vgl. BGH GRUR 80, 52, 53 - Contiflex) aufgenommen hat, und zwar in einer Weise, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (vgl. BGH GRUR 69, 357, 359 - Sihl).
Rechtsprechung
OLG Köln, 22.01.2002 - 5 U 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruchsbegehren des Versicherungsnehmers auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung wegen unfallbedingter Invalidität; Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.01.2001 - 9 O 475/98
- OLG Köln, 22.01.2002 - 5 U 18/01
Wird zitiert von ...
- SG Aachen, 23.10.2003 - S 18 SB 97/02
Berechnung des Gesamt-GdB (Grad der Behinderung); Voraussetzungen der Zuerkennung …
Das Gericht hat Beweis erhoben durch Beiziehung der Akten des Zivilrechtsstreites der Klägerin gegen ihre private Versicherung (OLG Köln 5 U 18/01) mit darin enthaltenen weiteren medizinischen Gutachten bzw. ergänzenden Stellungnahmen von T1 (vom 13.09.2002), E (neurologische Klinik und Poliklinik Universitätsklinkum F, Gutachten vom 15.07.2002) und T3 (Arzt für Orthopädie und Sozialmedizin, Stellungnahme vom 08.02.2001).