Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 31.03.2004 | OLG Frankfurt, 17.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - I-6 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2843
OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - I-6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,2843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,2843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - I-6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,2843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen Anlagevermittler auf Rückzahlung gezahlter Einlagen im Wege des Schadensersatzes; Anwendung der Grundsätze über die Prospekthaftung; Prospektverantwortlichkeit des Ersatzpflichtigen; Umfang der Pflichten eines Anlageberaters und Anlagevermittlers; ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 675
    Schadensersatzpflicht des Vermittlers von Anteilen an geschlossenem Immobilienfonds bei fehlender Offenlegung verdeckter Innenprovisionen ("Investor und Treuhand Beratungsgesellschaft mbH")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Deren Verlust hat die Beklagte zu 2) ihnen zu ersetzen (vgl. BGHZ 74, 103, 113).

    Infolge der Schädigung ersparte Steuern gehören grundsätzlich zu den Vorteilen, die der Geschädigte sich auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f.; BGH NJW 1984, 2524 f.).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Jahre 1979 (BGHZ 74, 103, 113 ff.) in einem Fall, in dem es um die Erstattung einer Kommanditeinlage im Wege des Schadensersatzes ging, ausgeführt, dass die Schadensersatzleistung für den Kommanditisten eine Betriebseinnahme sei.

    Damit wird der Vorteil der Steuerersparnis durch die die Kläger hinsichtlich der Schadensersatzleistung treffende Steuerpflicht aufgewogen, ohne dass die Steuerbeträge im Einzelnen hätten ermittelt werden müssen (BGHZ 74, 103, 116).

    Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt auch dann, wenn es sich bei der Steuerersparnis um größere Summen gehandelt hat (BGHZ 74, 103, 116).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114; BGHZ 100, 117, 118 f.).

    Bei fehlender Plausibilität müssen Nachforschungen angestellt werden oder der Kapitalanlageinteressent muss über die Informationslücken unterrichtet werden (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Davon kann sich der Auskunftsverpflichtete nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen freizeichnen (vgl. zum Vorstehenden: BGH NJW 2002, 1711 f.; NJW-RR 2000, 998).

    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige oder unrichtige Auskunft für die Anlageentscheidung ursächlich gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998).

    dd) Die Kläger können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich an dem jeweiligen Fonds nicht beteiligt (BGH NJW-RR 2000, 998, 999).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Darüber hinaus haften auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025 m.w.N.; NJW 1981, 1449, 1450).

    Schließlich trifft eine Prospektverantwortlichkeit diejenigen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025).

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 12. Februar 2004 (III ZR 355/02 und III ZR 359/02 = WM 2004, 631 ff.) betreffend den Fonds I. in ähnlich gelagerten Rechtsstreitigkeiten eine Pflicht zur Ausweisung von Innenprovisionen bei dem Vertrieb von Anlagemodellen in Form der geschlossenen Immobilienfonds ab einer gewissen Größenordnung solcher Provisionen angenommen.

    Damit korrespondiert die Verpflichtung der Prospektverantwortlichen und der mit dem Vertrieb Beauftragten, die sich des Prospekts bedienen, im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten Auskunftserteilung sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig darzustellen (s. zum Vorstehenden BGH WM 2004, 631, 634 f.).

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Offen bleiben kann, ob die Klauseln schon deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden sind, weil sie überraschend sind, § 3 AGB-Gesetz (s. BGH WM 2004, 278, 280f.).

    Die Verjährungsfrist für diesen Anspruch beträgt gemäß § 195 BGB 30 Jahre (vgl. hierzu BGH WM 2004, 278, 279; Palandt-Heinrichs, aaO, § 195 Rn. 9).

    Der Überraschungscharakter einer derart ungewöhnlichen Klausel ist im Allgemeinen nur dann beseitigt, wenn sie - wenigstens - drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH WM 2004, 278, 280 und 281).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Darüber hinaus haften auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025 m.w.N.; NJW 1981, 1449, 1450).

    Schließlich trifft eine Prospektverantwortlichkeit diejenigen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (BGH WM 2004, 631, 633; NJW 1995, 1025).

    Da nicht feststellbar ist, dass die Beklagte zu 2) Mitinitiatorin der Gesellschaften ist, käme es für eine Haftung der Beklagten zu 2) im Übrigen darauf an, dass durch ein nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt ein Vertrauenstatbestand für den Anleger geschaffen worden ist (BGH NJW 1995, 1025).

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Eigene vorvertragliche Pflichten treffen den Vertreter nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn dieser entweder ein besonderes eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Abschluss des Vertrages hat oder wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH NJW-RR 1992, 605, 606; NJW 1990, 506).

    Er erweckt dadurch nur das normale Verhandlungsvertrauen dafür, dass sein Geschäftsherr einen sachkundigen Vertreter eingesetzt hat (BGH NJW 1990, 506 f.).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114; BGHZ 100, 117, 118 f.).

    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. zum Vorstehenden: BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; NJW 1982, 1095, 1096).

    Bei fehlender Plausibilität müssen Nachforschungen angestellt werden oder der Kapitalanlageinteressent muss über die Informationslücken unterrichtet werden (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114, 1115).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Infolge der Schädigung ersparte Steuern gehören grundsätzlich zu den Vorteilen, die der Geschädigte sich auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss (vgl. BGHZ 74, 103, 113 f.; BGH NJW 1984, 2524 f.).

    Allerdings kommt sie in dem Fall nicht zum Tragen, dass außergewöhnlich hohe Steuervorteile erlangt worden sind, die abweichend vom Regelfall billigerweise auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden müssten (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2524 f.).

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114; BGHZ 100, 117, 118 f.).

    Eine Entgeltvereinbarung zwischen den Parteien ist dabei keine notwendige Voraussetzung für einen verbindlichen Vertrag (BGHZ 100, 117, 119).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03
    Zwar verjährt der von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch aus Prospekthaftung im engeren Sinne in drei Jahren seit dem Beitritt der Gesellschaft (BGH NJW 1993, 2865, 2867).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 210/84

    Eigenhaftung des Vertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen;

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 61/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist zur Geltendmachung von

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 355/02

    Offenlegung an einer für den Vertrieb gezahlten Innenprovision für den Beitritt

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09

    Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen

    Schließlich lässt sich - worauf bei ähnlichem Sachvortrag schon der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 15.07.2004 (I-6 U 158/03 - ZIP 2004, 1745-1752) abgestellt hat - dem Vortrag der Klägerin nicht entnehmen, aufgrund welcher Umstände der Beklagte zu 1) von der etwaigen erheblichen Überteuerung der Immobilien Kenntnis hatte oder hätte haben müssen oder dass es jedenfalls hierfür konkrete Anhaltspunkte gab.

    Auch lässt sich - worauf bei ähnlichem Sachvortrag schon der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 15.07.2004 (I-6 U 158/03 - ZIP 2004, 1745-1752) abgestellt hat - dem Vortrag nicht entnehmen, aufgrund welcher Umstände der Beklagte zu 1) von der etwaigen erheblichen Überteuerung der Immobilien Kenntnis hatte oder hätte haben müssen oder dass es jedenfalls hierfür konkrete Anhaltspunkte gab.

    All dies trägt aber nicht die Annahme, dass er Kenntnis von etwaigen Insolvenzen gehabt hat (so auch der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 15. Juli 2004 - 6 U 158/03).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des 6. Zivilsenates in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 (I-6 U 158/03) unter cc) (1) an und macht sie sich zu Eigen.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 434/06
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 434/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., [BGH 12.02.2004 - III ZR 359/02] Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03 ) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 451/06
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 347/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 376/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 486/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 483/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 461/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - IIIZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 441/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 451/06

    Prospekthaftung eines Anlagevermittlers für Fonds bei irreführender und

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 373/06

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Verschweigen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 482/06

    Haftung eines Anlagenvermittlers aus Prospekthaftung wegen fehlender Mitteilung

  • LG Düsseldorf, 28.01.2008 - 5 O 460/06

    Schadensersatzansprüche aus Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds;

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 424/06

    Schadensersatzanspruch aus Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wegen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 499/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 448/06

    Haftung aufgrund einer Initiatorenstellung oder Mitinitiatorenstellung wegen

  • LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 477/06

    Schadensersatzanspruch aus Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds bzgl.

  • LG Hamburg, 18.03.2009 - 301 O 26/08

    Bankenhaftung aus Anlageberatung bei finanzierten Kapitalanlagen:

  • LG Magdeburg, 04.06.2009 - 11 O 2449/08
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 49/09

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an dem

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 15 U 26/01

    Prospekthaftung bei Beteiligung an Grundrenditefonds

  • LG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14d O 180/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Erwerbs

  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 82/08

    Fehlerhafte Anlegerberatung bei Nichtaufklärung über Provisionen

  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 84/08

    Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung sowie

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 15 U 14/01

    Prospekthaftung bei Beteiligung am Grundrenditefonds

  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

  • LG Düsseldorf, 24.11.2009 - 16 O 398/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung

  • LG Kleve, 03.08.2010 - 4 O 93/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4251
OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 580 Nr. 7 b

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Restitutionsklage bei Klageabweisungsbegehren aufgrund eines nunmehr ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass nach Beklagtenansicht zur Klageabweisung zwingt; Relenvanz eines Urteil des EuGH als Urkunde zur Glaubhaftmachung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
  • BB 2004, 1134
  • BB 2004, 942
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass nicht nur ein Strafbefehl (NJW 1980, 1000, 1001), sondern auch ein rechtskräftiges Strafurteil (NJW-RR 1991, 380) eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen kann.

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).

    Die Rechtsprechung (vgl. unter anderem BGH NJW 1980, 1000, 1001) hat nämlich zu Recht nur ausnahmsweise bestimmte Urkunden, die erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz errichtet worden sind, als Restitutionsgrund zugelassen, und zwar dann, wenn sie eine zurückliegende Tatsache bezeugen, insbesondere Geburtsurkunden als Beweismittel für die Empfängniszeit.

  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 53/98

    Fußballwetten als Glücksspiel - Erlaubnispflicht für österreichischen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die gegen das Urteil des Senats vom 22.10.1999 - 6 U 53/98 - gerichtete Restitutionsklage der Beklagten wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

    Auf ihren Antrag hat der Senat der Beklagten durch Urteil vom 22.10.1999 (6 U 53/98, GRUR 2000, 538 ff.) verkürzt und sinngemäß wiedergegeben untersagt, im Bereich des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Sportwetten ohne Genehmigung nach dem Sportwettengesetz Nordrhein-Westfalen anzubieten und/oder zu bewerben.

    die Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 - 6 U 53/98 OLG Köln - zu ändern und die von der Klägerin erhobene Unterlassungsklage abzuweisen.

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass nicht nur ein Strafbefehl (NJW 1980, 1000, 1001), sondern auch ein rechtskräftiges Strafurteil (NJW-RR 1991, 380) eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen kann.

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 325/94

    Keine Restitution bei neuem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • BGH, 14.11.1974 - VII ZB 25/74

    Restitutionsgrund - Abschluss des Verfahrens - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Mit ihrer Anfang Dezember 2003 erhobenen Restitutionsklage macht die Beklagte geltend, mit seinem Urteil vom 06. November 2003 in der Rechtssache C-243/01 "H." habe der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, deren Anwendung im Streitfall zur Klageabweisung zwinge.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die aufgeworfene Frage braucht indes ebenso wenig entschieden zu werden wie die Frage, ob die Restitutionsklage bereits deshalb unzulässig ist, weil die von der Beklagten als Restitutionsgrund herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "H." keinen Beweis über Tatsachen erbringt, sondern nur offenbart, dass der Europäische Gerichtshof an seiner namentlich in seinem Urteil "T." (Rechtssache C-275/92, veröffentlicht unter anderem in NJW 1994, 2013 ff. und ZIP 1994, 557 ff.) zum Ausdruck kommenden, auch der Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 zugrunde gelegten Rechtsauffassung zur Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Lotteriewesen festhält.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die gegen diese Entscheidung des Senats eingelegte Revision hatte keinen Erfolg (BGH, Urteil vom 14.03.2002, GRUR 2002, 636 f. = WRP 2002, 688 ff. = MDR 2002, 1082 ff. = NJW 2002, 2175 f. "Sportwetten").
  • LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/03

    Genehmigung für Glücksspiel aus Österreich ausreichend

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Eine solche rückbezügliche Beweiskraft hat die Entscheidung "H." des Europäischen Gerichtshofs ebenso wenig wie der von der Beklagten zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München vom 27.10.2003 in dem Strafverfahren 384 Js 44646/03.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 6 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8612
OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,8612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,8612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,8612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Telefonnummer in Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

  • aufrecht.de

    Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehung bei Beachtung des Deutlichkeitsgebots; Geeignetheit der Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung zur Verdeutlichung des Inhalts der Widerrufsbelehrung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Angabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung unzulässig: Althausener Treuhand GmbH

  • info-it-recht.de

    Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Telefonnummer - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht - Widerrufsausschluss

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Angabe von Telefon-Nummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Angabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung unzulässig: Althausener Treuhand GmbH -

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Angabe von Telefon-Nummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 6 U 158/03
    An diesem in § 2 Abs. 1 Satz 3 Haustürwiderrufsgesetz a.F. ausdrücklich normierten Erfordernis hat sich nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2002, 1085, 1086 - Belehrungszusatz) nichts geändert.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 6 U 158/03
    In dem Verstoß gegen § 355 BGB liegt zugleich eine Verletzung des § 1 UWG, da § 355 BGB als verbraucherschützende Norm eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aufweist (vgl. für die ebenfalls verbraucherschützenden Vorschriften der Preisangabenverordnung: BGH GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13

    Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im

    Die Telefonnummer führe zur Gefahr eines Missverständnisses (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2004 - 6 U 158/03, juris tz. 8 f.; OLG Hamm, GRUR-RR 2010, 216).
  • LG Münster, 01.04.2014 - 14 O 206/13

    Immobiliardarlehensvertrag: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung nach

    Die von den Klägern in diesem Zusammenhang angeführte obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2004, 6 U 158/03, abrufbar unter juris, Rdnr. 9) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

    Die Angabe der Telefonnummer ist dann geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken und sie verletzt deshalb das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.06.2004, 6 U 158/03).
  • LG Düsseldorf, 17.05.2019 - 10 O 294/18

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages durch Widerruf der auf den Abschluss des

    Insoweit ist das von der Klägerin zitierte Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2004, 6 U 158/03, Rn. 9 nicht einschlägig, da es sich zum einen auf die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung und zum anderen auf eine andere Gesetzeslage bezieht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht