Weitere Entscheidungen unten: KG, 31.03.2006 | SG Oldenburg, 06.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6864
OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05 (https://dejure.org/2005,6864)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.11.2005 - 7 U 18/05 (https://dejure.org/2005,6864)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. November 2005 - 7 U 18/05 (https://dejure.org/2005,6864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fondsbeitritt trotz Nichtigkeit der Vollmacht; Rechtsscheinhaftung nach §§ 171 f. BGB gegenüber dem Initiator seines Steuersparmodells; Voraussetzungen eines Missbrauchs der Vertretungsmacht; Nichtigkeit der erteilten Vollmacht; Beurkundung des Fondsbeitritts für die ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 172; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 171 f.; ; BGB § 181; ; RBerG § 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; HWiG § 1; ; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; VerbrKG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitritt zu einem Immobilienfonds: Kein Widerrufsrecht nach dem HWiG bei notarieller Beurkundung - Nichtigkeit von Treuhandvertrag und Vollmacht - Rechtsscheinhaftung nach §§ 171 f. BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Dies setze aber konkrete Feststellungen zu kollusiven Absprachen zwischen Bank, Initiator des Anlagemodells und Treuhänder zum Nachteil des Erwerbers voraus; ohne diese könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, die Bank wisse, dass der Treuhänder Teil einer den Erwerber benachteiligenden einheitlichen Vertriebsorganisation sei (BGH NJW 2005, 664, 666f.; 668, 669; s.a. NJW 2005, 1190 f. und Urteil vom 14.12.04, XI ZR 142/03, Umdruck S. 12 f.).

    Dessen o.a. Entscheidungen betreffen allerdings nur den steuersparenden Erwerb von Grund­stücken bzw. Eigentumswohnungen (BGH XI. Zivilsenat, NJW 2005, 664 und 668 sowie Urteil vom 14.12.04; sowie V. Zivilsenat, NJW 2005, 820, 824), oder aber den Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung, bei dem die Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKG nicht festgestellt werden konnten (BGH XI. Zivilsenat, NJW 2005, 1190).

    Zudem entlastet es den Geschäftsgegner, wenn der Urkunde nicht zu entnehmen ist, dass der Treuhänderin die Erlaubnis zur Rechtsberatung fehlt (BGH NJW-RR 2003, 1205 und zuletzt BGH NJW 2005, 1190, 1191); dies war auch hier nicht der Fall.

    Wenn aber auch einem Notar für eine im Dezember 1993 bestehende Unkenntnis kein Vorwurf gemacht werden konnte, weil sich aus den bis dahin ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hierüber nichts Eindeutiges entnehmen ließ (BGH NJW 2005, 1190, 1191; NJW 2001, 3774, 3775), gilt selbstverständlich auch in dem hier maßgeblichen Zeitraum, dem April 1993, nichts anders (vgl. etwa auch BGH NJW 2005, 820, 823 für Ende 1992).

    Entgegen der Auffassung der Kläger lassen sich strengere Maßstäbe auch nicht aus der hier gegebenen Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft ableiten (vgl. BGH BKR 2004, 398, 400 und NJW 2005, 1190, 1191).

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Dies gilt - nach einer vom Erstgericht zutreffend zugrunde gelegten Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2005, 820, 824) - auch für das Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder zur Verwirklichung der steuersparenden Kapitalanlage abschließt.

    Ebenso hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seiner auch vom Landgericht zugrunde gelegten Entscheidung (NJW 2005, 820, 824) eine Rechtsscheinhaftung nach §§ 171 f. BGB gegenüber dem Initiator seines Steuersparmodells bejaht:Organisation und Vertrieb einer Immobilienanlage könnten zwar dazu führen, dass der mit der vorgelegten Vollmacht gesetzte Rechtsschein dem Anleger gegenüber den Beteiligten des Anlagemodells nicht mehr zuzurechnen sei.

    Dessen o.a. Entscheidungen betreffen allerdings nur den steuersparenden Erwerb von Grund­stücken bzw. Eigentumswohnungen (BGH XI. Zivilsenat, NJW 2005, 664 und 668 sowie Urteil vom 14.12.04; sowie V. Zivilsenat, NJW 2005, 820, 824), oder aber den Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung, bei dem die Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKG nicht festgestellt werden konnten (BGH XI. Zivilsenat, NJW 2005, 1190).

    Wenn aber auch einem Notar für eine im Dezember 1993 bestehende Unkenntnis kein Vorwurf gemacht werden konnte, weil sich aus den bis dahin ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hierüber nichts Eindeutiges entnehmen ließ (BGH NJW 2005, 1190, 1191; NJW 2001, 3774, 3775), gilt selbstverständlich auch in dem hier maßgeblichen Zeitraum, dem April 1993, nichts anders (vgl. etwa auch BGH NJW 2005, 820, 823 für Ende 1992).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Zudem käme es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH NJW 2005, 664, 668) hier nicht auf die Haustürsituation in der Person des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung an, sondern auf die Haustürsituation in der Person des Vertreters bei Vertragsabschluss; eine solche lag hier aber offensichtlich nicht vor.

    Dies setze aber konkrete Feststellungen zu kollusiven Absprachen zwischen Bank, Initiator des Anlagemodells und Treuhänder zum Nachteil des Erwerbers voraus; ohne diese könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, die Bank wisse, dass der Treuhänder Teil einer den Erwerber benachteiligenden einheitlichen Vertriebsorganisation sei (BGH NJW 2005, 664, 666f.; 668, 669; s.a. NJW 2005, 1190 f. und Urteil vom 14.12.04, XI ZR 142/03, Umdruck S. 12 f.).

    Dessen o.a. Entscheidungen betreffen allerdings nur den steuersparenden Erwerb von Grund­stücken bzw. Eigentumswohnungen (BGH XI. Zivilsenat, NJW 2005, 664 und 668 sowie Urteil vom 14.12.04; sowie V. Zivilsenat, NJW 2005, 820, 824), oder aber den Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung, bei dem die Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKG nicht festgestellt werden konnten (BGH XI. Zivilsenat, NJW 2005, 1190).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2003, 1203, 1205; ergänzend NJW 2004, 62, 63; NJW 2001, 3774, 3775) hat hierzu in Abgrenzung zu den sog. Unfallhelfer-Fällen angenommen, dass der Verstoß des Rechtsbesorgers grundsätzlich keine Nichtigkeit der Verträge nach sich zieht, die von ihm als Vertreter abgeschlossen worden sind; daher sei der zur Finanzierung abgeschlossene Darlehensvertrag bei derartigen Steuersparmodellen nicht als Beteiligung an einer unerlaubten Rechtsbesorgung anzusehen.

    Wenn aber auch einem Notar für eine im Dezember 1993 bestehende Unkenntnis kein Vorwurf gemacht werden konnte, weil sich aus den bis dahin ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hierüber nichts Eindeutiges entnehmen ließ (BGH NJW 2005, 1190, 1191; NJW 2001, 3774, 3775), gilt selbstverständlich auch in dem hier maßgeblichen Zeitraum, dem April 1993, nichts anders (vgl. etwa auch BGH NJW 2005, 820, 823 für Ende 1992).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH konnten die Beteiligten an einem derartigen Steuersparmodell bis zu einer im Jahr 2000 ergangenen und die Notarhaftung betreffenden Entscheidung dieses Gerichts (NJW 2001, 70) den Verstoß eines solchen umfassenden Treuhandvertrags gegen das RBerG nicht erkennen (BGH NJW-RR 2004, 632, 635; NJW 2003, 1203, 1204 f.); dies gilt auch für eine Fondsgesellschaft wie die Beklagte (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH konnten die Beteiligten an einem derartigen Steuersparmodell bis zu einer im Jahr 2000 ergangenen und die Notarhaftung betreffenden Entscheidung dieses Gerichts (NJW 2001, 70) den Verstoß eines solchen umfassenden Treuhandvertrags gegen das RBerG nicht erkennen (BGH NJW-RR 2004, 632, 635; NJW 2003, 1203, 1204 f.); dies gilt auch für eine Fondsgesellschaft wie die Beklagte (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 10 S 1198/02

    Klage auf Vollstreckungsklauselerteilung gegen Erben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH konnten die Beteiligten an einem derartigen Steuersparmodell bis zu einer im Jahr 2000 ergangenen und die Notarhaftung betreffenden Entscheidung dieses Gerichts (NJW 2001, 70) den Verstoß eines solchen umfassenden Treuhandvertrags gegen das RBerG nicht erkennen (BGH NJW-RR 2004, 632, 635; NJW 2003, 1203, 1204 f.); dies gilt auch für eine Fondsgesellschaft wie die Beklagte (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Entgegen der Auffassung der Kläger lassen sich strengere Maßstäbe auch nicht aus der hier gegebenen Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft ableiten (vgl. BGH BKR 2004, 398, 400 und NJW 2005, 1190, 1191).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH konnten die Beteiligten an einem derartigen Steuersparmodell bis zu einer im Jahr 2000 ergangenen und die Notarhaftung betreffenden Entscheidung dieses Gerichts (NJW 2001, 70) den Verstoß eines solchen umfassenden Treuhandvertrags gegen das RBerG nicht erkennen (BGH NJW-RR 2004, 632, 635; NJW 2003, 1203, 1204 f.); dies gilt auch für eine Fondsgesellschaft wie die Beklagte (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2005 - 7 U 18/05
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.5.1988 (NJW 1989, 26, 27) ableiten.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

  • BGH, 14.12.2004 - XI ZR 142/03

    Schadensersatzanspruch auf Grund einer Risikoaufklärungspflicht der

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08

    Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung

    Darauf kommt es im Zusammenhang mit dem guten Glauben an das Vorliegen der Vollmacht nicht an, weil dieser ausschließlich an die Vollmachtsurkunde anknüpft (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 28. November 2005, - 7 U 18/05 -, OLGR 2006, 442 und juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7458
KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05 (https://dejure.org/2006,7458)
KG, Entscheidung vom 31.03.2006 - 7 U 18/05 (https://dejure.org/2006,7458)
KG, Entscheidung vom 31. März 2006 - 7 U 18/05 (https://dejure.org/2006,7458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Scheingeschäfts bei Abschluss eines unter Vorbehalt geschlossenen Vertrags; Voraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme; Charakter einer zwischenzeitlich mitgeteilten Aufstellung angefallener Kosten als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; ...

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 415; ; BGB § 414; ; VOB/B § 16 Abs. 3 Nr. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 5 Nr. 3; ; GmbHG § 11 Abs. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    Begriff des Scheingeschäfts; Anforderungen an eine befreiende Schuldübernahme; Anerkenntnis der Abrechnungssituation über ein Bauvorhaben durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befreiende Schuldübernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 567 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.1998 - II ZR 366/96

    Haftung auf Handeln im Namen einer GmbH vor deren Errichtung; Zustimmung zur

    Auszug aus KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05
    mit der Gründungsgesellschaft begründete Schuld nicht ohne weiteres auf die neu entstandene GmbH über (vgl. BGH NJW 1998, 1645 f.).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05
    Bei ausreichender Grundlage kann der Werklohn gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (BGH BauR 2004, 1937).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05
    Damit hat eine Abrechnung des Werklohnanspruchs zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1979, 549, 550, NJW 1999, 3710).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 418/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05
    Es bleibt auch in der Berufungsinstanz dabei, dass es auf diesen Vertrag nicht ankommt, weil die Klägerin nur eine zulässige Teilforderung geltend gemacht hat (vgl. BGH BauR 2003, 1074), die sie vorrangig auf die Bauvorhaben in Brnn und Frnnn gestützt hat.
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98

    Mehrkosten der Fertigstellung

    Auszug aus KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05
    Es fehlt zudem eine nachvollziehbare Abrechnung der angeblichen Mehrkosten der Beklagten (vgl. BGH NJW 2000, 1116).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus KG, 31.03.2006 - 7 U 18/05
    Damit hat eine Abrechnung des Werklohnanspruchs zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1979, 549, 550, NJW 1999, 3710).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 06.12.2005 - S 7 U 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,99211
SG Oldenburg, 06.12.2005 - S 7 U 18/05 (https://dejure.org/2005,99211)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 06.12.2005 - S 7 U 18/05 (https://dejure.org/2005,99211)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - S 7 U 18/05 (https://dejure.org/2005,99211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,99211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht