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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08   

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BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB, § 6 Abs 4 S 1 Buchst b ArbZG, § 315 Abs 1 BGB, § 25 Abs 1 S 2 BetrVG
    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönlicher Aufwand eines Betriebsratsmitglieds; Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehung

  • bag-urteil.com

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rewis.io

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlicher Aufwand eines Betriebsratsmitglieds; Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber als "Super-Nanny" alleinerziehender Betriebsratsmitglieder?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist eine alleinerziehende Betriebsrätin auswärts tätig, muss der Arbeitgeber die Kosten der Kinderbetreuung ersetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebratsmitglieds

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Kinderbetreuungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Erstattung der Kinderbetreuungskosten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber trägt auch Kinderbetreuungskosten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betreuungskosten von alleinerziehender Betriebsrätin sind erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds erstatten - Betriebsratsmitglied darf durch Erfüllung seiner Pflichten kein Vermögensopfer entstehen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.6.2010)

    Arbeitgeber muss Kinderbetreuung für Betriebsrätin zahlen // Alleinerziehende Mutter erfolgreich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten können Kosten der Betriebsratstätigkeit sein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten als erstattungsfähige Kosten für eine Betriebsratstätigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds: Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragung gem. § 40 Abs. 1 BetrVG: Betriebsratsarbeit und Kinderbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 48
  • MDR 2011, 372
  • NZA 2010, 1298
  • BB 2010, 1723
  • BB 2010, 2692
  • BB 2011, 1854
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Neben dem Betriebsrat kann auch das einzelne Betriebsratsmitglied im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vom Arbeitgeber den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die ihm durch seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied entstanden sind (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 125, 242).

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 242).

    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung derartiger Kosten kann dabei nicht allein mit dem Hinweis verneint werden, das in einer Pflichtenkollision stehende Betriebsratsmitglied könne sich gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für verhindert erklären (vgl. dazu, dass ein Betriebsratsmitglied allein wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts verhindert ist, BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 5 der Gründe, aaO).

    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 224).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    a) Die Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats gehörte zu den gesetzlichen Aufgaben der Antragstellerin in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gesamtbetriebsrats (vgl. BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - B II 4 der Gründe, BAGE 88, 322).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (BVerfG 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 ua. - zu B I 4 der Gründe, BVerfGE 99, 216 ).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2008 - 5 TaBV 79/07

    Betriebsratsmitglied - Sitzungsteilnahme - Kinderbetreuungskosten - Erstattung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. November 2008 - 5 TaBV 79/07 - aufgehoben.
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • LAG Hessen, 22.07.1997 - 12 TaBV 146/96

    Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG führt vielmehr dazu, dass ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber in angemessener Höhe die Erstattung von (Mehr-)Aufwendungen für die Fremdbetreuung minderjähriger Kinder verlangen kann, wenn es anders die Pflichtenkollision zwischen seinen gesetzlichen Betriebsratsaufgaben und der grundrechtlich in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie einfachgesetzlich in § 1626 Abs. 1, § 1631 Abs. 1 BGB normierten Pflicht zur Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder in zumutbarer Weise nicht lösen kann (im Ergebnis ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Juli 1997 - 4/12 TaBV 146/96 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 56; Däubler AiB 2004, 621, 625; DKK-Wedde 12. Aufl. § 40 Rn. 39; Fitting 25. Aufl. § 40 Rn. 43; Hunold NZA-RR 1999, 113, 116; HSWGNR-Glock 7. Aufl. § 40 Rn. 38b; Kohte/Schulze-Doll online jurisPR-ArbR 8/2010 Anm. 3 unter C; Löwisch/Kaiser 6. Aufl. § 40 Rn. 36; Richardi/Thüsing 12. Aufl. § 40 Rn. 10; WPK/Kreft 4. Aufl. § 40 Rn. 24; aA Stege/Weinspach/ Schiefer 9. Aufl. § 40 Rn. 24a).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    Bereits wegen des Benachteiligungsverbots des § 78 Satz 2 BetrVG dürfen dem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 13, BAGE 135, 48) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Mitglieder des Betriebsrats sind wegen ihres vom Betriebsrat abgeleiteten Rechts beteiligt, solange sie Inhaber von Freistellungs- oder Kostenerstattungsansprüchen sind (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 69, 214; zu der hier nicht in Anspruch genommenen Antragsbefugnis des einzelnen Betriebsratsmitglieds 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) .

    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. nur BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe, BAGE 76, 214; mittelbar auch 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Hat das Betriebsratsmitglied bereits Zahlungen geleistet oder sind bei ihm persönlich Kosten angefallen, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 19; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN, BAGE 76, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 135, 48) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    (b) Auch die Entscheidung des Senats zur Erstattungspflicht von Kinderbetreuungskosten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied wegen der Teilnahme an einer auswärtigen Tagung entstehen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 106 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) , steht der vorliegenden Beurteilung nicht entgegen.

    Die darin vorgenommene Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG knüpft an einen gesetzlich nicht geregelten und ohne Kostenaufwand nicht lösbaren Konflikt zwischen einer betriebsverfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausübung des Ehrenamts und der nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG privilegierten Pflicht zur Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder an (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 16, aaO) .

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Andererseits entscheidet das jeweilige Betriebsratsmitglied in eigener Verantwortung darüber, welcher seiner beruflichen, privaten oder betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten er im Kollisionsfall den Vorrang gibt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 14; Fitting aaO.).
  • LAG Nürnberg, 25.04.2012 - 4 TaBV 58/11

    Betriebsversammlung - Kosten - Betriebsrat - Betriebsratskosten - Bewirtung -

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 - AP Nr. 106 zu § 40 BetrVG 1972; vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - AP Nr. 39 zu § 40 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (so BAG vom 23.06.2010, a. a. O.; vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 - AP Nr. 13 zu § 24 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

    (a) Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

    Er hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16; 23. Juli 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, jeweils mwN.).
  • LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

    a) Die Teilnahme an der Betriebsräteversammlung gehörte gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 BetrVG sowohl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats als auch in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des antragstellenden Betriebsrates zu den gesetzlichen Aufgaben des Antragstellers zu 2) (vgl. BAG, Beschluss vom 23.Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 6 TaBV 4/13

    Beschlussverfahren, Antragsänderung, Rechtskraft, Fahrtkostenerstattung,

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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08   

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https://dejure.org/2010,1136
BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 (https://dejure.org/2010,1136)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 (https://dejure.org/2010,1136)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • openjur.de

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • Bundesarbeitsgericht

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 70 S 1 BAT, § 1 TV-L
    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L bei ergänzender Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • bag-urteil.com

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT

  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L bei ergänzender Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1376 (Ls.)
  • BB 2010, 2692
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    (cc) Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (vgl. ausf. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - mwN, EBE/BAG 2010, 116; zur Inbezugnahme der Vergütungsregelungen des BAT BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, aaO).

    (1) Der Wortlaut der Bezugnahmeklausel trägt keine Erstreckung auf den TV-L und den ihn ergänzenden TV Einmalzahlungen-L (vgl. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Der TV-L ist keine "gültige Fassung" des "Bundesangestelltentarifs" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - aaO).

    An diese Bestimmung sind die Parteien des Rechtsstreits mangels Tarifbindung jedoch nicht gebunden, unabhängig davon, ob dieser überhaupt tarifliche Normqualität zukommt (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 16, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Bei den dort für die Jahre 2006 und 2007 bestimmten Einmalzahlungen handelt es sich um pauschalierte Entgelterhöhungen, da in diesen Tarifrunden keine tabellenwirksamen Vergütungserhöhungen vereinbart wurden (vgl. dazu ausf. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 57 ff. mwN, AP BGB § 157 Nr. 38).

    Erst die Höhe der nächsten, in § 2 Abs. 1 Buchst. b) TV Einmalzahlungen-L geregelten Zahlungen zum Januar 2007 richtet sich in der Höhe nach den - seit dem 1. November 2006 - im TV-L vereinbarten Entgeltgruppen (vgl. dazu ausführlich BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 57 ff. mwN, AP BGB § 157 Nr. 38).

    (1) Der Wortlaut der Bezugnahmeklausel trägt keine Erstreckung auf den TV-L und den ihn ergänzenden TV Einmalzahlungen-L (vgl. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Der Zusatz, dass auch die den "BAT ersetzenden Tarifverträge" Anwendung finden sollen, wurde entgegen der im öffentlichen Dienst üblichen Formulierung, die in dem seit 1981 vom Arbeitgeberkreis der BAT-Kommission gebilligten Musterarbeitsvertrag enthalten war, nicht in den Arbeitsvertrag der Parteien aufgenommen (vgl. hierzu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - aaO).

    Die Beklagte hat - anders als in der besonders gelagerten und vom vorliegenden Rechtsstreit abweichenden Fallgestaltung in der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - AP BGB § 157 Nr. 38)  - nicht mehrere Elemente aus verschiedenen Normenwerken in einer eigenständigen Vertragsregelung miteinander verbunden.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    (aa) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 26; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    (aa) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 26; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (vgl. ausf. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - mwN, EBE/BAG 2010, 116; zur Inbezugnahme der Vergütungsregelungen des BAT BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, aaO).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Selbst wenn man mit der Beklagten den Begriff "Bundesangestelltentarif" mit dem Tarifvertrag BAT gleichsetzt, folgten aus diesem - mit Ausnahme der Jubiläumszuwendung gemäß § 39 BAT - keine Ansprüche auf "Zuwendungen" (vgl. zu einer solchen Verweisung auch BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 -).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Weiter stützt sich das Landesarbeitsgericht zu Recht auf die bisherige Vertragspraxis, die jedenfalls dann zur Auslegung der Klausel herangezogen werden kann, wenn sie - wie hier - Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. BAG 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 185).
  • LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 14 Sa 1731/07

    Anspruch auf Einmalzahlungen nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Soweit Ansprüche erst nach diesem Zeitpunkt fällig wurden, sind diese von der Geltendmachung erfasst (vgl. etwa BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 144, 210; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11 - Rn. 35 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    (a) Ein späteres Verhalten der Klägerin kann nicht zur Auslegung des Arbeitsvertrags herangezogen werden, weil es keine Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 18; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14 mwN, AP BAT § 70 Nr. 39) .

    Dementsprechend setzt die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich den Bestand des Anspruchs voraus (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - aaO; vgl. 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 100; ebenso Schaub/Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 209 Rn. 56; Weyand Ausschlussfristen im Tarifrecht Kap. 6 Rn. 78) .

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Rechtsprechung
   BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3134
BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09 (https://dejure.org/2010,3134)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2010 - 5 AZR 498/09 (https://dejure.org/2010,3134)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 (https://dejure.org/2010,3134)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • openjur.de

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Tarifsukzession; Tarifpluralität; ergänzende Vertragsauslegung; Chefarztvergütung

  • Bundesarbeitsgericht

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifsukzession bei kleiner dynamischer Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifpluralität (Chefarztvergütung)

  • Betriebs-Berater

    Chefarztvergütung - keine dynamische Bezugnahmeklausel

  • bag-urteil.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • rechtsportal.de

    Tarifsukzession bei kleiner dynamischer Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifpluralität [Chefarztvergütung]

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2692
  • DB 2011, 1226
  • JR 2011, 229
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Damit wollte die Beklagte in ihrem Krankenhaus das Vergütungssystem des kommunalen öffentlichen Dienstes für die Vergütung der Chefärzte im dienstlichen Aufgabenbereich anwenden und die dort stattfindende Vergütungsentwicklung nachvollziehen (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Ein Zusatz, dass sich die Grundvergütung auch entsprechend der den BAT ersetzenden Tarifverträge ändern soll, wurde nicht in die Vergütungsvereinbarung der Parteien aufgenommen (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 18 f.).

    Es träte eine statische Fortgeltung der bereits heute überholten tariflichen Rechtslage des Jahres 2003 ein (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Ein Zusatz, dass sich die Grundvergütung auch entsprechend der den BAT ersetzenden Tarifverträge ändern soll, wurde nicht in die Vergütungsvereinbarung der Parteien aufgenommen (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 18 f.).

    Mithin lässt sich ohne Vervollständigung der arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung nach dem ihr zugrunde liegenden Regelungsplan eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht erzielen (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Eine Tarifkonkurrenz kann aber bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34; 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 99, NZA 2010, 645).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als seine ihm unterstellten Mitarbeiter, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein "Abstandsgebot" (vgl. für tarifliche Vergütungsregelungen BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - ZTR 2010, 190).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregel, die dazu dient, eine Tarifkonkurrenz aufzulösen (vgl. dazu ErfK/Franzen 10. Aufl. § 4 TVG Rn. 65 ff. mwN; BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 49, NZA 2010, 712).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Eine Tarifkonkurrenz kann aber bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34; 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 99, NZA 2010, 645).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Mithin lässt sich ohne Vervollständigung der arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung nach dem ihr zugrunde liegenden Regelungsplan eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht erzielen (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 34, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Darüber hinaus sind nach § 16 Buchst. d TV-Ärzte/VKA in Entgeltgruppe IV (nur) Leitende Oberärzte, denen die ständige Vertretung des Chefarztes übertragen ist (zu den Eingruppierungsmerkmalen des § 16 Buchst. d TV-Ärzte/VKA vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - ZTR 2010, 294), nicht aber Chefärzte eingruppiert.
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, BAGE 128, 73), der keine der Parteien entgegen getreten ist.
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2009 - 13 Sa 1277/08

    Vergütung des Chefarztes eines kommunalen Krankenhauses bei arbeitsvertraglicher

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    a) Der schriftliche Arbeitsvertrag vom 21. April 1993, dessen äußeres Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet (vgl. BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82) , enthält keine Festlegung des Arbeitsorts, sondern nur den im öffentlichen Dienst üblichen Verweis auf die geltenden Tarifverträge (zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf einen vertraglich vereinbarten Tätigkeitsort: BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 50 = EzA GewO § 106 Nr. 7; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 18, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49) .
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Sollten dies weiterhin durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst der Länder statisch gewordene Eingruppierungsrichtlinien oder sonstige Vorschriften sein, wird das Landesarbeitsgericht weiter zu prüfen haben, ob § 5 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsvertrag nachträglich lückenhaft geworden ist und der ergänzenden Vertragsauslegung bedarf (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; siehe auch 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 13, ZTR 2011, 150; 17. November 2011 - 5 AZR 401/10 - jeweils mwN) .
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 462/09

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Daher ist für den Regelfall eine dynamische Verweisung anzunehmen; statische Verweisungen und die damit verbundene Festschreibung bestimmter Regelungen sind die Ausnahme und müssen dementsprechend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (st. Rspr. des BAG, vgl. 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 16 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vgl. 17. Juni 2008 - 3 AZR 553/06 - Rn. 24, AP BGB § 133 Nr. 55; 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 18, BAGE 118, 326; 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - zu B I 1 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 42) .
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung -

    Zwischen den Parteien steht in der Revisionsinstanz außer Streit, dass sich nach der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 16 ff., ZTR 2011, 150, jeweils mwN) die Vergütung der Klägerin nach dem TVöD-K richtet und sie demgemäß auch die in § 15 Abs. 2.1 TVöD-K geregelte Zulage beanspruchen kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12

    Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher -

    (2) Der zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) geschlossene Arbeitsvertrag, und damit auch § 2 (2) dieses Arbeitsvertrages, begründen bereits vom äußeren Erscheinungsbild die tatsächliche Vermutung für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 17, NZA 2012, 265; 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/08 - Rn. 14, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82).
  • LAG Düsseldorf, 05.01.2011 - 7 Sa 1006/10

    Statische Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst

    In seiner Entscheidung vom 09.06.2010, 5 AZR 498/09, Rn. 17, zitiert nach juris, hat das Bundesarbeitsgericht bezogen auf eine Klausel, die sich nicht auf "ersetzende" Tarifverträge bezog, folgendes ausgeführt:.
  • ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Diese Lücke ist im Wege der zu ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (vergleiche dazu BAG, 09.06.2010, 5 AZR 498/09, BB 2010, 2692).
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Rechtsprechung
   BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2683
BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09 (https://dejure.org/2010,2683)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2010 - 5 AZR 637/09 (https://dejure.org/2010,2683)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 (https://dejure.org/2010,2683)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • openjur.de

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Tarifsukzession; Tarifpluralität; ergänzende Vertragsauslegung; Chefarztvergütung

  • Bundesarbeitsgericht

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifsukzession bei kleiner dynamischer Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifpluralität (Chefarztvergütung)

  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung

  • rechtsportal.de

    Tarifsukzession bei kleiner dynamischer Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifpluralität [Chefarztvergütung]

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überleitung der Chefärzte in den TVöD

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur vertraglichen Vergütungsabrede zwischen Chefärzten und kommunalen Klinikträgern nach Ersetzung des Bundesangestelltentarifvertrages durch andere Tarifverträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2692
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Der BAT wurde auf Gewerkschaftsseite nicht nur von der Gewerkschaft ver.di bzw. deren Rechtsvorgängerinnen abgeschlossen, diese handelte aufgrund einer 1994 zwischen der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und dem Marburger Bund geschlossenen Vereinbarung zugleich für den Marburger Bund, der im Jahre 2005 gegenüber der Gewerkschaft ver.di die zum Abschluss von Tarifverträgen erteilte Vollmacht widerrief, zugleich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zu Tarifvertragsverhandlungen über einen Tarifvertrag für Ärzte aufforderte und den BAT zum 31. Dezember 2005 kündigte (vgl. dazu BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 3, ZIP 2010, 1045; Bayreuther NZA 2009, 935).

    Eine Tarifkonkurrenz kann aber bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34; 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 99, NZA 2010, 645).

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Damit wollte der tarifgebundene Beklagte das in seinem Krankenhaus geltende Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes auch für die Vergütung der Chefärzte im dienstlichen Aufgabenbereich anwenden und die dort stattfindende Vergütungsentwicklung nachvollziehen (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Denn beide haben den BAT durch Tarifsukzession (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 19 mwN, EZA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) ersetzt, § 2 Abs. 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (im Folgenden: TVÜ-VKA) vom 13. September 2005, § 2 Abs. 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern in den TV-Ärzte/VKA und zur Regelung des Übergangsrechts (im Folgenden: TVÜ-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006.

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 b bb der Gründe, BAGE 103, 338; vgl. auch 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 22, BAGE 116, 185).

    b) Zudem ist die Bezugnahmeklausel in § 9a Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsvertrag anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 9. November 2005 (- 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 185) zugrunde liegenden Fall, in dem zweifelhaft war, ob eine statische oder dynamische Verweisung vorlag, selbst nicht unklar, sondern eindeutig.

  • ArbG Darmstadt, 17.04.2008 - 12 Ca 31/08
    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2009 - 3 Sa 812/08 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17. April 2008 - 12 Ca 31/08 - zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17. April 2008 - 12 Ca 31/08 - abgeändert:.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    a) Bei § 9a Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsvertrags handelt es sich nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; vgl. auch BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15) vorgenommenen rechtlichen Wertung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB), die von dem Beklagten für eine Vielzahl von Verträgen gleichlautend verwendet und dem Kläger bei Vertragsschluss gestellt wurde.

    a) Eine Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB auf arbeitsvertragliche Klauseln, die auf ein Tarifwerk Bezug nehmen, scheitert in der Regel schon daran, dass die Frage der Günstigkeit für den Arbeitnehmer nicht abstrakt und unabhängig von der jeweiligen Fallkonstellation beantwortet werden kann (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, BAGE 128, 73).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregel, die dazu dient, eine Tarifkonkurrenz aufzulösen (vgl. dazu ErfK/Franzen 10. Aufl. § 4 TVG Rn. 65 ff. mwN; BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 49, NZA 2010, 712).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Eine Tarifkonkurrenz kann aber bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34; 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 99, NZA 2010, 645).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Als redliche Vertragsparteien (vgl. zum Maßstab der ergänzenden Vertragsauslegung bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182) hätten die Parteien dasjenige ersetzende Tarifwerk gewählt, das überhaupt eine Vergütungsgruppe enthält, die die im Arbeitsvertrag benannte "Vergütungsgruppe I des BAT" ersetzt oder ihr am nächsten kommt.
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als seine ihm unterstellten Mitarbeiter, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein "Abstandsgebot" (vgl. für tarifliche Vergütungsregelungen BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - ZTR 2010, 190).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09
    a) Bei § 9a Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsvertrags handelt es sich nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; vgl. auch BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15) vorgenommenen rechtlichen Wertung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB), die von dem Beklagten für eine Vielzahl von Verträgen gleichlautend verwendet und dem Kläger bei Vertragsschluss gestellt wurde.
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • LAG Hessen, 22.05.2009 - 3 Sa 812/08

    Auslegung eines Chefarztvertrages hinsichtlich der tarifliche Vergütung -

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Dabei unterliegt die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - Rn. 13 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Im Übrigen ist bereits die Grundannahme der Klägerin unzutreffend: Einen allgemeinen Grundsatz, nach dem Beförderungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssten, gibt es nicht (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 4 Nr. 3 für die Beförderung zum Meister; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1 für Nachteile durch die Herausnahme Beförderter aus dem allgemeinen Stufenaufstieg nach § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund zum 1. Oktober 2007; vgl. auch BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - Rn. 26, ArztR 2010, 284 für ein Abstandsgebot von Chef- und Oberärzten) .
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Auf die Frage, inwieweit § 305c Abs. 2 BGB hinsichtlich arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge Anwendung finden kann (ablehnend BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - Rn. 18; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, BAGE 128, 73) , kommt es deshalb nicht an.
  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

    Für eine Bezugnahmeklausel ist zu verlangen, dass die Bezugnahmeklausel selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).

    Wie gesehen ist für eine Bezugnahmeklausel zu verlangen, dass die Bezugnahme selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).

    Sie müssen selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich sein (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 161/10

    Einzelvertragliche Vergütungsabrede eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF -

    Der TV-Ärzte-KF ist über seinen persönlichen Geltungsbereich hinaus deshalb auch nicht als speziellere Regelung für Ärzte anzusehen (vgl. für den Bereich des öffentlichen Dienstes, BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50) .

    Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als seine ihm unterstellten Mitarbeiter, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein "Abstandsgebot" (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50; vgl. für tarifliche Vergütungsregelungen 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1) .

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 855/09

    Einzelvertragliche Vergütungsabrede eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF -

    Der TV-Ärzte-KF ist über seinen persönlichen Geltungsbereich hinaus deshalb auch nicht als speziellere Regelung für Ärzte anzusehen (vgl. für den Bereich des öffentlichen Dienstes, BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50) .

    Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als seine ihm unterstellten Mitarbeiter, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein "Abstandsgebot" (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50; vgl. für tarifliche Vergütungsregelungen 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1) .

  • LAG Hessen, 17.01.2019 - 11 Sa 35/18

    § 3 Abs.1, Abs. 3 TVG

    Eine Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB auf arbeitsvertragliche Klauseln, die auf ein Tarifwerk Bezug nehmen, scheitert schon daran, dass die Frage der Günstigkeit für den Arbeitnehmer nicht abstrakt und unabhängig von der jeweiligen Fallkonstellation beantwortet werden kann (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - Rn. 17 f.; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27) .

    d) Eine Auflösung der nach Vertragsschluss eingetretenen Regelungspluralität hat durch ergänzende Vertragsauslegung zu erfolgen (vgl. dazu BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - Rn. 20 ff.) .

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

    Für eine Bezugnahmeklausel ist zu verlangen, dass die Bezugnahmeklausel selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).

    Wie gesehen ist für eine Bezugnahmeklausel zu verlangen, dass die Bezugnahme selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 162/10

    Einzelvertragliche Vergütungsabrede eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF -

    Der TV-Ärzte-KF ist über seinen persönlichen Geltungsbereich hinaus deshalb auch nicht als speziellere Regelung für Ärzte anzusehen (vgl. für den Bereich des öffentlichen Dienstes, BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50) .

    Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als seine ihm unterstellten Mitarbeiter, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein "Abstandsgebot" (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50; vgl. für tarifliche Vergütungsregelungen 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1) .

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 163/10

    Einzelvertragliche Vergütungsabrede eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF -

    Der TV-Ärzte-KF ist über seinen persönlichen Geltungsbereich hinaus deshalb auch nicht als speziellere Regelung für Ärzte anzusehen (vgl. für den Bereich des öffentlichen Dienstes, BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50) .

    Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als seine ihm unterstellten Mitarbeiter, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein "Abstandsgebot" (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 80 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50; vgl. für tarifliche Vergütungsregelungen 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - AP TVÜ § 4 Nr. 1) .

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1305/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1114/11

    Vergütung in Anlehnung an Lohngruppe VI; Regelung der Arbeitsbedingungen in einer

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1223/11

    Vergütung in Anlehnung an BAT VII als dynamische Bezugnahmeklausel; Regelung der

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2011 - 5 Sa 190/10

    Kein Anspruch auf Strukturausgleich und kinderbezogenen Entgeltbestandteil (§§

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19
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