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   OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07   

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OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07 (https://dejure.org/2007,12791)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.05.2007 - 8 W 10/07 (https://dejure.org/2007,12791)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 8 W 10/07 (https://dejure.org/2007,12791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbelehrung über Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Umsatzsteuerbescheide und etwaige aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung als Pflichtverletzung eines Steuerberaters; Reichweite des Verbots der Unterwerfung der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels der ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; UStG § ... 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 4; ; UStG § 15a; ; UStG § 15a Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 255; ; BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 2; ; BGB §§ 421 ff.; ; BGB § 426; ; BGB § 675 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 167; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; AO § 164 Abs. 1; ; AO § 164 Abs. 2 S. 1; ; AO § 347 Abs. 1; ; AO § 363 Abs. 2 S. 2; ; AO § 367 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 20952
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 06.11.2002 - V R 50/01

    Steuerpflicht von Kartenspielen

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Insbesondere unterblieb ein Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhof vom 6.11.2002 (V R 50/01) und die darin zur fehlenden Umsatzsteuerpflicht von Einnahmen privater Glücksspielbetreiber vertretene Rechtsaufassung sowie der Rat, gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2001 Einspruch einzulegen.

    und 8.9.2003 einzulegen, belehrt und diese insbesondere nicht auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhof vom 6.11.2002 (V R 50/01, BFH/NV 2003, 273 ff.) hingewiesen hat.

    Dem Vorlagebeschluss vom 6.11.2002 lag zwar insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, als es um die Umsatzsteuerfreiheit der privaten Veranstaltung eines Kartenspiels und nicht um die private Aufstellung von Geldspielautomaten ging (vgl. BFH/NV 2003, 273 ff.).

    Der Beschluss des Bundesfinanzhofs wurde bereits Anfang 2003 in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht, deren Lektüre von einem Steuerberater verlangt werden kann, namentlich am 19.02.2003 in Heft 4 des "DStR-Entscheidungsdienstes", der zweimal monatlich als Beilage zu der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" erscheint (DStRE 2003, 235 ff.; vgl. ferner BFH/NV 2003, 273 ff.; DB 2003, 190; BB 2003, 141 f.).

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung befand der Bundesfinanzhof am 19.5.2005 (V R 50/01, BFH/NV 2005, 1881 f.), dass sich ein Veranstalter von Kartenspielen auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B lit. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen könne, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung finde.

  • OLG Köln, 26.04.2007 - 8 U 49/06

    Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Von ihm kann erwartet werden, dass er die im Einzelfall einschlägigen Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleich gelagerten Fällen und die ständige Verwaltungspraxis der Finanzämter kennt (Senat, Urteil vom 26.04.2007 - 8 U 49/06; vgl. auch Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., Rn. 234; LG Frankfurt GI 2006, 61 f.).

    In der Regel kann vom Steuerberater nur die Kenntnisnahme von Urteilen erwartet werden, die im Bundessteuerblatt sowie in der von der Bundessteuerberaterkammer herausgegebenen Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" (DStR) veröffentlicht sind, wobei sich diese Verpflichtung in erster Linie auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bezieht (Senat, Urteil vom 26.04.2007 - 8 U 49/06; LG Hamburg GI 1993, 15 m. w. N.; eingehend Gräfe/Lenzen/Schmeer aaO Rdn. 234 ff., 237, 241; Lange, DB 2003, S. 869 ff.).

  • OLG Hamm, 22.05.1981 - 20 U 71/81

    Versicherer; Versicherungsnehmer; Mitversicherte; Prozeßkostenhilfe; Persönliche

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Eine weitere Konstellation, in der trotz Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe verneint werden kann, ist gegeben, wenn der Rechtsstreit ausschließlich im Drittinteresse geführt wird (vgl. Zöller-Phlilippi, § 114, Rdnr. 11; OLG Hamm, VersR 1982, 381).
  • OLG München, 23.08.1994 - 12 WF 915/94

    Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten; Klage auf Unterhalt;

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Prozesskostenhilfeantrags wird in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. dann angenommen, wenn der Hilfsbedürftige nur vorgeschoben wird, um Prozesskosten zu sparen, z.B. bei einer Forderungsabtretung (vgl. zu dieser Konstellation BGHZ 47, 289 ff.; OLG Köln VersR 1989, 277; OLG München FamRZ 1994, 1531 ff.; Zöller-Phlilippi, § 114, Rdnr. 9; Thomas/Putzo-Reichold, 27. Auflage, 2005, § 114, Rdnr. 7).
  • BFH, 27.06.1991 - V R 106/86

    Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Hierbei stellt sich auch die Frage, ob eine Annahme der Umsatzsteuerfreiheit durch den Bundesfinanzhof nicht eine Änderung der rechtlichen Beurteilung der Verhältnisse bedeutet, die keinen Berichtigungsgrund nach § 15a Abs. 1 UStG darstellt (vgl. BFH BStBl. II 1991, 860 m.w.N.; Bunjes/ Geist- Heidner, UStG, 8. Aufl. 2005, § 15a, Rdnr. 24).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 21/02

    Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnissen

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Ferner wurde sie selbst - gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach auch der Strohmann Unternehmereigenschaft besitzt und als solcher für Steuerschulden haftet (vgl. nur BFH BStBl. II 2005, 168) - als Steuerpflichtige für die Umsatzsteuerbescheide 1999 - 2001 vom Finanzamt E in Anspruch genommen.
  • BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Prozesskostenhilfeantrags wird in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. dann angenommen, wenn der Hilfsbedürftige nur vorgeschoben wird, um Prozesskosten zu sparen, z.B. bei einer Forderungsabtretung (vgl. zu dieser Konstellation BGHZ 47, 289 ff.; OLG Köln VersR 1989, 277; OLG München FamRZ 1994, 1531 ff.; Zöller-Phlilippi, § 114, Rdnr. 9; Thomas/Putzo-Reichold, 27. Auflage, 2005, § 114, Rdnr. 7).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    bb) Ferner genügen die Darlegungen der Antragstellerin auch insoweit noch nicht den Anforderungen an die Darlegung eines Steuerschadens, als bei diesem im Wege eines Gesamtvermögensvergleichs eine Gegenüberstellung aller mit der favorisierten Option verbundenen Vor- und Nachteile zu verlangen ist (BGH NJW-RR 2004, 1210, 1212).
  • OLG Köln, 09.12.1988 - 13 W 84/88

    Alleingesellschafter; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe für eine GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Prozesskostenhilfeantrags wird in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. dann angenommen, wenn der Hilfsbedürftige nur vorgeschoben wird, um Prozesskosten zu sparen, z.B. bei einer Forderungsabtretung (vgl. zu dieser Konstellation BGHZ 47, 289 ff.; OLG Köln VersR 1989, 277; OLG München FamRZ 1994, 1531 ff.; Zöller-Phlilippi, § 114, Rdnr. 9; Thomas/Putzo-Reichold, 27. Auflage, 2005, § 114, Rdnr. 7).
  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
    Der Steuerberater muss seine Hinweise und Belehrungen danach ausrichten, auch dann, wenn es sich um neuere Entscheidungen handelt, in denen die jeweilige Problematik in einem bestimmten Sinn entschieden worden ist (BGH NJW-RR 1992, 1110 ff.; BGH DB 1993, 1818 ff.; BGH DB 1993, 2374 ff.).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • BFH, 19.05.2005 - V R 50/01

    USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 23 U 104/09

    Wirksamkeit eines Prozessfinanzierungsvertrages; Geltendmachung der

    In der Regel kann vom Steuerberater nur die Kenntnisnahme von Urteilen erwartet werden, die im Bundessteuerblatt sowie in der von der Bundessteuerkammer herausgegebenen Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" (DStR) veröffentlicht sind, wobei sich diese Verpflichtung in erster Linie auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofes bezieht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.05.2007 - 8 W 10/07 - BeckRS 2008, 20952; OLG Hamm a.a.O.) .
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