Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 12.05.2010 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2010 - C-188/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der nationalen Verfassung - Nationale Regelung, die den Vorrang eines Zwischenverfahrens zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit vorsieht - Art. 67 AEUV - Freizügigkeit - Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Art. 20 und 21 - Nationale Regelung, die Identitätskontrollen im Gebiet zwischen der Landgrenze von Frankreich zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und einer diesseits der Grenze im Abstand von 20 km zu ihr gezogenen Linie erlaubt

  • Europäischer Gerichtshof

    Melki

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der nationalen Verfassung - Nationale Regelung, die die Vorrangigkeit eines Zwischenverfahrens zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit vorsieht - Art. 67 AEUV - Freizügigkeit - Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Art. 20 und 21 - Nationale Regelung, die Identitätskontrollen im Gebiet zwischen der Landgrenze von Frankreich zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und einer diesseits der Grenze im Abstand von 20 km zu ihr gezogenen Linie erlaubt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Frankreich), eingereicht am 16. April 2010 - Strafverfahren gegen Aziz Melki

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2010, I-5665



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Wird zitiert von ... (30)  

  • EuGH, 12.07.2012 - C-378/10  

    Art. 49 AEUV und 54 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Grundsätze der

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09  

    Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Krankenversicherung - In

    Nach ständiger Rechtsprechung haben die nationalen Gerichte gemäß Art. 267 AEUV ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, Slg. 1974, 33, Randnr. 3, vom 27. Juni 1991, Mecanarte, C-348/89, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 44, vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 20, vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 88, sowie vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 41).

    Den nationalen Gerichten steht es zudem frei, diese Möglichkeit in jedem Moment des Verfahrens, den sie für geeignet halten, wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Melki und Abdeli, Randnrn. 52 und 57).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass es einem Gericht, das nicht in letzter Instanz entscheidet, freistehen muss, dem Gerichtshof die Fragen vorzulegen, bei denen es Zweifel hat, wenn es der Ansicht ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung des übergeordneten Gerichts zu einem unionsrechtswidrigen Urteil gelangen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Rheinmühlen-Düsseldorf, Randnrn. 4 und 5, Cartesio, Randnr. 94, vom 9. März 2010, ERG u. a., C-378/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 32, sowie Melki und Abdeli, Randnr. 42).

    Jedenfalls ist es Sache des vorlegenden Gerichts, im Hinblick auf die in dem vorliegenden Urteil enthaltenen Hinweise die Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit den Art. 49 EG und 22 der Verordnung Nr. 1408/71 in der Auslegung durch den Gerichtshof zu prüfen und, soweit verschiedene Auslegungen von Art. 36 möglich sind, diese Bestimmung im Einklang mit dem Unionsrecht auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Melki und Abdeli, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11  

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18).
mehr
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10  

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des

    Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08  

    Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Befreiung von Dividenden aus

    Eine solche Frage ist jedoch rein hypothetischer Natur und daher unzulässig (vgl. Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11  

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in

    Die Entscheidung über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, und vom 28. Februar 2012, 1nter-Environnement Wallonie und Terre wallonne, C-41/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
  • EuGH, 01.03.2011 - C-457/09  

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit einer

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Sicherstellung des Vorrangs des Unionsrechts Voraussetzung für das Funktionieren des Systems der Zusammenarbeit ist, dass es dem nationalen Gericht freisteht, in jedem Moment des Verfahrens, den es für geeignet hält, dem Gerichtshof jede Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die es für erforderlich hält (vgl. Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 52).

    Im Einzelnen hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 234 EG Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, mit denen ein Zwischenverfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit nationaler Gesetze eingeführt wird, soweit die Vorrangigkeit dieses Verfahrens zur Folge hat, dass sowohl vor der Übermittlung einer Frage der Verfassungsmäßigkeit an das mit der Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen betraute nationale Gericht als auch gegebenenfalls nach Erlass der Entscheidung dieses Gerichts zu der betreffenden Frage alle anderen nationalen Gerichte an der Wahrnehmung ihrer Befugnis oder der Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert sind, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (Urteil Melki und Abdeli, Randnr. 57).

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11  

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG -

    38 und 40, und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 43).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10  

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Daher ist allein der Gerichtshof befugt, die Ungültigkeit eines Unionsrechtsakts wie der Richtlinie 2008/101 festzustellen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1987, Foto-Frost, 314/85, Slg. 1987, 4199, Randnr. 17, vom 21. Februar 1991, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, C-143/88 und C-92/89, Slg. 1991, I-415, Randnr. 17, vom 21. März 2000, Greenpeace France u. a, C-6/99, Slg. 2000, I-1651, Randnr. 54, IATA und ELFAA, Randnr. 27, sowie vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 54).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-78/08  

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen -

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 7. Juni 2007, Van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 27, sowie Bruno u. a., Randnr. 19).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10  

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabeverfahren - Nichtoffene

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-463/11  

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • EuGH, 28.02.2012 - C-41/11  

    Umweltschutz - Richtlinie 2001/42/EG - Art. 2 und 3 - Prüfung der

  • EuGH, 21.07.2011 - C-104/10  

    [fremdsprachig]

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10  

    Art. 31 Abs. 2 der Charta - Soziale Grundrechte - Allgemeine Rechtsgrundsätze -

  • EuGH, 10.04.2012 - C-83/12  

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 -

  • EuGH, 14.06.2012 - C-533/10  

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 236 Abs. 2 - Erstattung nicht gesetzlich

  • EuGH, 16.12.2010 - C-239/09  

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10  

    Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von Männern und

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10  

    Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie -

  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10  

    Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von Sportwetten

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2012 - C-199/11  

    Otis u.a. - Vertretung der Europäischen Union vor den nationalen Gerichten - Der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-378/10  

    VALE - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und 54 AEUV - Verlegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-41/11  

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10  

    Gerichtliche Überprüfung der Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11  

    Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2010 - C-241/09  

    Energiepolitik - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-197/10  

    Gemeinsame Agrarpolitik - Einheitliche Betriebsprämie - Nationale Reserve -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09  

    Staatliche Beihilfen - Programm zur Privatisierung der landwirtschaftlichen

Rechtsprechung
   EuGH, 12.05.2010 - C-188/10   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   EuGH - C-189/10   

Anhängiges Verfahren

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Frankreich), eingereicht am 16. April 2010 - Strafverfahren gegen Sélim Abdeli




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Wird zitiert von ... (2)  

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10  

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    In den verbundenen Rechtssachen C-188/10 und C-189/10.

    Sélim Abdeli (C-189/10).

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 20. April 2010 sind die Rechtssachen C-188/10 und C-189/10 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10  

    Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 20. April 2010 sind die Rechtssachen C-188/10 und C-189/10 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
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