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   BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04   

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https://dejure.org/2007,1
BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04 (https://dejure.org/2007,1)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - I ZR 35/04 (https://dejure.org/2007,1)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - I ZR 35/04 (https://dejure.org/2007,1)
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Volltextveröffentlichungen (33)

  • lexetius.com

    Internet-Versteigerung II

    TMG § 10 Satz 1 (= TDG § 11 Satz 1); Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 98 Abs. 1; Richtlinie 2004/48/EG Art. 11 Satz 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Internet-Versteigerung II - Zur (Mit-) Störerhaftung des Betreibers einer Internetplattform (hier: Internetauktionshaus) für durch Dritte begangene (Marken-) Rechtsverletzungen (ROLEX) und zum Umfang und zur Zumutbarkeit von Prüfungspflichten des "Dritten Störers".

  • markenmagazin:recht

    § 10 TMG; Art. 11 Satz 3 Richtlinie 2004/48/EG
    Internet-Versteigerung

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Internet-Versteigerung II, Unterlassungsanspruch bei Markenverletzungen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Internet-Versteigerung II

  • Telemedicus

    Internet-Versteigerung II

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    EBay kann für Markenverletzungen auf der Handelsplattform auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

  • beckmannundnorda.de

    Mitstörerhaftung nach dem TMG Internet Versteigerung II

  • IWW
  • JurPC

    TMG § 10 Satz 1 (= TDG § 11 Satz 1); Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 98 Abs. 1; Richtlinie 2004/48/EG Art. 11 Satz 3
    Internet-Versteigerung II

  • aufrecht.de

    Internet-Versteigerung II

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung von eBay bei Markenrechtsverletzungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung und Störerhaftung des Betreibers einer Internetplattform für Fremdversteigerungen; Anforderungen an die vorbeugende Inanspruchnahme eines Störers auf Unterlassung; Anwendung der Haftungsprivilegien des Teledienstegesetzes (TDG) und des Telemediengesetzes (TMG) ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Internet-Versteigerung II / Internetversteigerung II / Internet Versteigerung II

    Art. 11 Satz 3 Richtlinie 2004/48/EG

  • kanzlei.biz

    Internet-Versteigerung II

  • rechtambild.de

    Internet-Versteigerung II

  • czarnetzki.eu PDF

    Vorbeugender Unterlasungsanspruch bei Markenverletzungen durch Internet-Versteigerung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Heranziehung einer Richtlinienbestimmung zur Ergänzung der Gemeinschaftsmarkenverordnung - Internet-Versteigerung II

  • online-und-recht.de

    Internet-Versteigerung II

  • reise-recht-wiki.de

    Sperrung von Internetauktionen gefälschter Markenprodukte

  • Judicialis

    TMG § 10 Satz 1 (= TDG § 11 Satz 1); ; GemeinschaftsmarkenVO Art. 98 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/48/EG Art. 11 Satz 3

  • ra.de
  • europa.eu PDF

    Internet-Versteigerung II

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internet-Versteigerung II

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internet-Versteigerung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unanwendbarkeit des § 10 S. 1 TMG bei Unterlassungsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung von Internetoptionshäusern für Markenrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit vorbeugender Abmahnungen

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei Ebay

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Providerhaftung - Betreiber einer Auktionsplattform

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Markenfälschungen auf eBay

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Ein Störer kann auch vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Ein Störer kann auch vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet erneut über Prüfungspflichten von eBay

  • heise.de (Pressebericht, 19.04.2007)

    BGH bestätigt Haftung von Online-Auktionshäusern bei Markenverletzungen

  • heise.de (Pressebericht, 27.11.2007)

    EBay wegen gefälschter Juwelen vor Gericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenfälschungen auf eBay

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen - eBay-Recht

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • rechtzweinull.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zur Haftung für "User Generated Content" bestätigt

  • auktion-und-recht.de (Pressemitteilung)

    Unterlassungsanspruch (Haftung) von eBay bei Markenverletzungen; kein Schadensersatzanspruch

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen (Rolex)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Internet-Auktionshäuser können bei Markenverletzungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetversteigerung II

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ebay und Markenverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • CIPReport PDF, S. 6 (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung von ebay für Markenverletzungen

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 10 TMG, § 14 Abs. 2, 3 MarkenG
    Ein Online-Versteigerer muss Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um weitere klar erkennbare Markenverletzungen zu verhindern

  • rechtzweinull.de (Kurzanmerkung)

    Rechtsprechung zur Haftung für "User Generated Content” bestätigt

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.2007)

    EU-Kommission überprüft deutsche Rechtsprechung zur Providerhaftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 119
  • NJW 2007, 2636
  • ZIP 2007, 1621
  • MDR 2007, 1442
  • GRUR 2007, 708
  • GRUR Int. 2007, 933
  • WM 2007, 1434
  • MMR 2007, 507
  • MIR 2007, Dok. 246
  • BB 2007, 617
  • DB 2007, 1698
  • K&R 2007, 387
  • ZUM 2007, 646
  • afp 2007, 352
 
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Wird zitiert von ... (225)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    a) Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

    Wie der Senat - zeitlich nach dem Berufungsurteil - entschieden hat, findet das Haftungsprivileg der §§ 8, 11 TDG 2001 keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

    Ob der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zusteht, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGHZ 158, 236, 245 - Internet-Versteigerung I, m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts finden die Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes bzw. des Teledienstegesetzes keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH, Urt. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06, unter II.1.b).

    Auch wenn ein Anbieter von ihm zum Kauf angebotene Gegenstände erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für eine entsprechende Gewinnerzielungsabsicht und damit für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Es liegen daher in diesen Fällen Markenverletzungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor (vgl. BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Die Beklagten bieten die gefälschten Waren weder selbst an, noch bringen sie diese in Verkehr; sie benutzen die Klagemarken auch nicht in der Werbung (Art. 9 Abs. 2 lit. b und lit. d GMV; vgl. auch BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    (2) Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I, m.w.N.).

    Eine vorsätzliche Teilnahme der Beklagten scheidet unter diesen Umständen aus (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    Aus diesem Grunde kommt es - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht darauf an, ob ein Gehilfenvorsatz allein schon aus einer nachhaltigen Verletzung von Prüfungspflichten hergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung I).

    bb) Als Störer haftet derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 f. = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Da die Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht, stellt sich im Streitfall nicht die Frage, ob die Störerhaftung auch in Fällen des Verhaltensunrechts anzuwenden ist (vgl. BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    a) Nach den in der Senatsentscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236, 251 f.) dargelegten Grundsätzen müssen die Beklagten, die als Betreiber einer Internetplattform für Fremdversteigerungen an den erzielten Erlösen teilhaben, immer dann, wenn sie vom Markeninhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden sind, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG bzw. § 11 Satz 1 Nr. 2 TDG 2001).

    Ergeben sich daraus objektive Merkmale, die für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen (vgl. oben unter C.III.1.a)aa), ist es Sache der Beklagten, substantiiert darzulegen, dass dennoch kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 304/01, GRUR 2004, 860, 864 = WRP 2004, 1287 - Internet-Versteigerung I, insoweit nicht in BGHZ 158, 236, 253).

    Dabei ist zu beachten, dass den Beklagten auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden (BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Für Markenverletzungen, die sie in einem vorgezogenen Filterverfahren nicht erkennen können, träfe sie kein Verschulden (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    bb) Als Störer haftet derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 f. = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 f. = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    cc) Die Frage, ob der Störer auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist, hat der Senat in der Vergangenheit offengelassen (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; BGHZ 156, 1, 11 - Paperboy).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    cc) Die Frage, ob der Störer auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist, hat der Senat in der Vergangenheit offengelassen (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; BGHZ 156, 1, 11 - Paperboy).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    (3) Die Durchsetzungsrichtlinie ist jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 29. April 2006 zur näheren Bestimmung des in der Gemeinschaftsmarkenverordnung geregelten Unterlassungsanspruchs unmittelbar heranzuziehen, auch wenn das Gesetz, mit dem die Richtlinie umgesetzt werden soll, noch nicht verabschiedet ist (vgl. nur BGHZ 138, 55, 61 - Testpreis-Angebote, m.w.N.; ferner zur Durchsetzungsrichtlinie BGH, Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 114/03, GRUR 2006, 962 Tz 40 = WRP 2006, 1377 - Restschadstoffentfernung, zur Veröffentlichung in BGHZ 169, 30 bestimmt).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    (3) Die Durchsetzungsrichtlinie ist jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 29. April 2006 zur näheren Bestimmung des in der Gemeinschaftsmarkenverordnung geregelten Unterlassungsanspruchs unmittelbar heranzuziehen, auch wenn das Gesetz, mit dem die Richtlinie umgesetzt werden soll, noch nicht verabschiedet ist (vgl. nur BGHZ 138, 55, 61 - Testpreis-Angebote, m.w.N.; ferner zur Durchsetzungsrichtlinie BGH, Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 114/03, GRUR 2006, 962 Tz 40 = WRP 2006, 1377 - Restschadstoffentfernung, zur Veröffentlichung in BGHZ 169, 30 bestimmt).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    bb) Als Störer haftet derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 f. = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    cc) Die Frage, ob der Störer auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist, hat der Senat in der Vergangenheit offengelassen (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; BGHZ 156, 1, 11 - Paperboy).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
    Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1995 - I ZR 137/93, GRUR 1995, 832, 833 = WRP 1995, 1026 - Verbraucherservice; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdn. 8a; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 243).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 299/88

    Gebührenausschreibung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    cc) Welche konkreten Maßnahmen zumutbar sind, bestimmt sich auch für eine Privatperson zunächst nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten (vgl. BGHZ 172, 119 Tz. 47 - Internet-Versteigerung II).Es würde die privaten Verwender der WLAN-Technologie allerdings unzumutbar belasten und wäre damit unverhältnismäßig, wenn ihnen zur Pflicht gemacht würde, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden.
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Das Berufungsgericht hat allerdings zu Recht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte angenommen, die in jedem Verfahrensabschnitt, auch im Revisionsverfahren, von Amts wegen zu prüfen ist (Senatsurteile vom 29. März 2011 - VI ZR 111/10, VersR 2011, 900 Rn. 6; vom 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09, VersR 2011, 137 Rn. 10; BGH, Urteile vom 28. November 2002 - III ZR 102/02, BGHZ 153, 82, 84 ff.; vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 16 - Internet-Versteigerung II).

    Die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG gilt aber nicht für Unterlassungsansprüche (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06, VersR 2007, 1004 Rn. 7 - Meinungsforum; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1417 Rn. 17 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 19 - Internet-Versteigerung II; vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 26 - Kinderhochstühle im Internet).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, aaO Rn. 26 - Stiftparfüm).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Die Gründe, die den Senat bewogen haben, eine Störerhaftung des Plattformbetreibers erst anzunehmen, nachdem er von einer ersten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 47 - Internetversteigerung II; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 28 - Alone in the Dark), liegen bei privaten WLAN-Anschlussbetreibern nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,890
OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06 (https://dejure.org/2007,890)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2007 - 16 U 5/06 (https://dejure.org/2007,890)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06 (https://dejure.org/2007,890)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Überhöhte Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank; in den Kaufpreis eingerechnete Zinssubventionen des Verkäufers an die finanzierende Bank als der Bank zuzurechnende Vertragsverletzung; Aufklärungspflicht bei Beitritt ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB; § 278 BGB
    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft bei steuersparenden Erwerbermodellen; Schadernsersatzanspruch wegen überhöhter Verkehrswertfestsetzungen hinsichtlich einer Immobilie durch die finanzierende Bank; Verletzung eines ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 826; BGB § 123; BGB § 458 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank bei vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzung gegenüber dem Erwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft bei steuersparenden Erwerbermodellen; Schadernsersatzanspruch wegen überhöhter Verkehrswertfestsetzungen hinsichtlich einer Immobilie durch die finanzierende Bank; Verletzung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 826

  • RA Kotz

    Schrottimmobilien: Rechte der Käufer gegenüber der finanzierenden Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 249; BGB § 826
    Bankenhaftung - Rückabwicklung des vollfinanzierten Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 826
    Bankenhaftung - Rückabwicklung des vollfinanzierten Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • ibr-online

    Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Vertrags

  • Der Betrieb

    Schrottimmobilien: Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich fehlerhafter Verkehrswertfestsetzung der finanzierenden Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rechte von Schrottimmobilien-Käufern gegenüber der finanzierenden Bank gestärkt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rückabwicklung von Schrottimmobilien

  • IWW (Kurzinformation)

    Überhöhte Festsetzung des Immobilien-Verkehrswerts

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Überhöhte Festsetzung des Immobilien-Verkehrswerts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückabwicklung von Schrottimmobilien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 826
    Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer Wohnung im "Dortmunder Modell" bei vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzung der finanzierenden Bank

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Schrottimmobilien": Finanzierende Banken haften für vorsätzlich überhöhte Festsetzung des Verkehrswerts

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht - Verletzung einer Bank beim Erwerb einer vollfinanzierten Steuersparimmobilie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechte von "Schrottimmobilien"-Käufern gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Celle stärkt Rechte von "Schrottimmobilien"-Käufern gegenüber der finanzierenden Bank - Kaufvertrag ist wegen sittenwidriger Schädigung grundsätzlich rückabzuwickeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungsvertrag und Aufklärungsverschulden bei anteilsfinanziertem Fondsbeitritt (IMR 2007, 1142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2161
  • DB 2007, 1698
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Im Ergebnis ebenso hat es auch der Bundesgerichtshof (V ZR 66/06 vom 13. Oktober 2006 = WM 2007, 174) gesehen und darauf abgestellt, dass die Beratungspflichten bereits verletzt waren, als den Käufern § 8 des Kaufvertrages mit dem Haftungsausschluss bekannt wurde.

    Der Besuchsbericht suggeriert damit fehlerhaft eine Mieteinnahme aus der Wohnung, mit der in Wahrheit wegen einzukalkulierenden Leerständen nicht ernsthaft in dieser angegebenen Höhe zu rechnen war (ebenso BGH V ZR 66/06 = WM 2007, 174).

    d) Ob schließlich ein weiterer Beratungsfehler auch darin liegt, dass in dem Kaufpreis eine ebenfalls nicht erkennbare Innenprovision von netto 18, 75 % enthalten war, kann danach dahingestellt bleiben (inzwischen verneint von BGH V ZR 66/06).

    Lediglich zu Ziffer 3. d) ist die Frage der dort angesprochenen Innenprovision mittlerweile vom BGH (Urteil vom 13. Oktober 2006, V ZR 66/06) dahin entschieden worden, dass der Verkäufer einer Immobilie bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit ungefragt keine Angaben über eine im Kaufpreis eingerechnete Innenprovision zu machen hat.

    Auch unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH V ZR 66/06 vom 21. Oktober 2006), wonach der Verkäufer über eine Innenprovision nicht aufzuklären braucht, weil die Gestaltung des Kaufpreises bis zur Sittenwidrigkeitsgrenze Sache des Verkäufers und damit nicht offenbarungspflichtig ist, vertritt der Senat die Auffassung, dass die Zinssubventionen damit nicht vergleichbar sind.

  • OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04

    Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Der Senat hat das in vergleichbaren Parallelfällen, an denen immer die Beklagte beteiligt war, wiederholt entschieden; daran ist festzuhalten (zuletzt u. a. 16 U 187/04 vom 26. April 2005, 16 U 193/04 vom 8. März 2005, 16 U 185/05 vom 2. Mai 2006 sowie 16 U 234/05 vom 23. Mai 2006 - jene Entscheidung betrifft ebenfalls eine Wohnung aus dem Objekt Emden).

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Diese sind - wie dem Senat aus anderen vergleichbaren Verfahren bekannt ist (vgl. etwa 16 U 193/04) - mit wenigstens 100 bis 150 DM realistisch zu veranschlagen und hätten als weitere Belastung auch in dem Besuchsbericht genannt werden müssen, um dem Erwerber ein zutreffendes Bild des nötigen eigenen Aufwandes vor Augen zu führen.

    Zu den Steuervorteilen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils vom 8. März 2005 (16 U 193/04 = OLGR Celle 2005, 262).".

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Das ist zu bejahen, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung an den Bauträger (oder Verkäufer) als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann BGH XI ZR 6/04 vom 16. Mai 2006 - NJW 2006, 2099 ff.).

    Nach Auffassung des Senats sind die vom BGH im Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) unter Leitsatz 3 aufgestellten (eingeschränkten) Voraussetzungen der Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher Verletzung von Aufklärungspflichten hier erfüllt.

    Im Übrigen wird auch in der Entscheidung BGH XI ZR 6/04 (Rdn. 61) vom Mai 2006 die hier vertretene Kausalitätsprüfung für möglich gehalten.

  • OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Das folgt zwar nicht allein aus der Finanzierungsdauer von wenigstens 27 bis 30 Jahren (dazu bereits Senatsurteil 16 U 127/04) und auch nicht aus den ansteigenden Bausparraten, deren Dynamik unten auf dem Besuchsbericht - wenn auch erst mit einiger Mühe - erkennbar war.

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Da - wie in 16 U 127/04 und 126/04 OLG Celle ausführlich dargelegt - und auch gar nicht streitig, mit der Zuteilung des ersten Bausparvertrages frühestens nach zwölf Jahren zu rechnen war und dann erst mit der Ansparung des zweiten Bausparvertrages begonnen wurde, dessen Zuteilungsreife jedenfalls nicht vor dem 20. Jahr nach der Kreditaufnahme bei der Beklagten erfolgte, bedurfte der Austritt aus dem Mietpool 20 Jahre lang der Zustimmung der Beklagten (K 14 - Bl. 74, 77).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann zwischen dem Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag im Vorfeld eines Wohnungskaufes zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGHR 2004, 75 m. w. N.).

    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2003, 1811, 1813; BGHR 2004, 75) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken sind dies zunächst die Aufwendungen, die der Interessent aufbringen muss, um das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (BGHZ 156, 371, 377).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Der Bundesgerichtshof hat auch in seiner ersten grundlegenden Entscheidung aus dem Jahre 1988 die erwähnten Kausalitätsprüfung ausdrücklich auf der Grundlage eines Sachverhaltes entwickelt, bei dem die Kunden vorgetragen hatten, sie hätten bei richtiger Beratung eine andere Finanzierung gewählt (BGH WM 1989, 665 Rdn. 24), während im vorliegenden Fall mit Sicherheit davon auszugehen und auch vorgetragen ist, dass die Erwerber bei zutreffender Information über die Risiken das Objekt sich "aufklärungsrichtig" verhalten (BGH MDR 2007, 74) und die Wohnung überhaupt nicht erworben hätten.

    Eine Begrenzung auf den Differenzschaden - Vergleich mit dem Nichtbeitritt zum Mietpool - auch in diesen Fällen würde eines der Grundprinzipien des Schadensersatzrechts für eine gesellschaftliche Gruppe (die Banken) außer Kraft setzen, nämlich die Kausalitätsprüfung dahin, wie sich die Vermögenslage darstellen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre und der Käufer nicht erworben hätte, eine rechtliche Einordnung, die im Verhältnis zum Verkäufer seit vielen Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit ist (zuletzt BGH MDR 2007, 74).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Betrachtung seit mehr als einem Jahrzehnt für richtig befunden (z. B. BGH WM 1989, 665, 667; BGH NJW-RR 2004, 632, Rdn. 32), und zwar mit dem Argument, es könne nur Ersatz des Schadens verlangt werden, dessen Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern sollte.

    Der Bundesgerichtshof hat auch in seiner ersten grundlegenden Entscheidung aus dem Jahre 1988 die erwähnten Kausalitätsprüfung ausdrücklich auf der Grundlage eines Sachverhaltes entwickelt, bei dem die Kunden vorgetragen hatten, sie hätten bei richtiger Beratung eine andere Finanzierung gewählt (BGH WM 1989, 665 Rdn. 24), während im vorliegenden Fall mit Sicherheit davon auszugehen und auch vorgetragen ist, dass die Erwerber bei zutreffender Information über die Risiken das Objekt sich "aufklärungsrichtig" verhalten (BGH MDR 2007, 74) und die Wohnung überhaupt nicht erworben hätten.

  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 50/02

    Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (15 U 64/04, 15 U 50/02 vom 21. Juni 2006) hat ein Beratungsverschulden der Bank in Bezug auf die Unüblichkeit des Mietpools als solchem, die besondere Unüblichkeit des zwangsweisen Beitritts im Sinne des Abhängigmachens von der Kreditvergabe und schließlich wegen der Beeinträchtigung der Befugnisse des Eigentümers gesehen.

    Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (S. 29 ff. 15 U 50/02) überzeugend ausführt, liegt ein Wesensmerkmal des Erwerbs einer vermieteten Immobilie darin, dass der Kapitalanleger in Zukunft die Möglichkeit hat, Einfluss auf die Rendite zu nehmen, und zwar im Sinne von Bemühungen um die Suche nach geeigneten und solventen Mietern, die Festlegung der Miethöhe, die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Mietern, insbesondere die Entscheidung über Reparaturen und Investitionen (Modernisierung).

  • KG, 24.11.2006 - 21 U 121/04
    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Bereits daraus und aus der ebenfalls mehrfach vorgenommenen Finanzierung von Eigentumswohnungen aus dem Objekt Emden durch die Beklagte ergibt sich unschwer und unzweideutig, dass die vom BGH genannten Voraussetzungen hier erfüllt sind (ebenso KG, Urteil v. 24. November 2006, 21 U 121/04, Seite 13).

    Allerdings widerspricht die von der großen Mehrheit der übrigen Oberlandesgerichte vorgenommene Kausalitätsprüfung (wie hier aber OLG Oldenburg, 8 U 146 und 147/05, OLG Karlsruhe, zuletzt 15 W 56/06 vom 15. Januar 2007, Kammergericht, 21 U 121/04) nach Auffassung des Senats wesentlichen Prinzipien des Schadensersatzrechts.

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2003, 1811, 1813; BGHR 2004, 75) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Ist ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Beratung gegeben, so ist dem Schädiger in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen und ihn treffe deshalb ein mitwirkendes Verschulden (BGH NJW 2003, 1811, 1814; BGH NJW 1998, 302).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 187/04

    Beanspruchung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnraum;

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 64/04

    Konkludenter Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2007 - 15 W 56/06

    Prozesskostenhilfe; culpa in contrahendo; unerlaubte Handlung: Erfolgsaussicht

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 5 U 140/04
  • OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr

  • OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2006 - L 16 U 185/05
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Entscheidendes Beurteilungskriterium für die Schaffung eines besonderen Gefährdungstatbestands ist nicht die (statistische) Marktüblichkeit der Klausel über den Beitritt zu einem Mietpool, sondern die aus der Bedingung resultierende besondere Gefährdung (ebenso OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 19 f.).

    Eine weitergehende Aufklärung über die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen schuldete die Beklagte hierzu nicht (vgl. KG, Urteil vom 8. November 2005 - 4 U 175/04, juris Tz. 82, insoweit in ZIP 2006, 605 und ZflR 2006, 136 nicht abgedruckt; a.A. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 20 ff.).

    (3) Von Rechtsirrtum beeinflusst ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 27), die Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts rechtfertige einen Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge.

    Da eine Aufklärungspflicht über die allgemeinen Nachteile einer Mietpoolbeteiligung auch nur vor diesen, nicht aber vor speziellen Risiken des gesamten Objekts/Anlagegeschäfts schützen soll, folgt aus ihrer Verletzung nur ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten/Mindereinnahmen, die sich durch die Mietpoolbeteiligung gegenüber einer eigenständigen Verwaltung ergeben haben (a.A. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 27 f.).

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 aaO; a.A. OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2007 - 16 U 5/06, Umdruck S. 30 ff.).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    (1) Rechtsfehlerfrei ist entgegen der Auffassung der Revision, die insoweit auf das Urteil eines anderen Senats des Berufungsgerichts verweist (OLG Celle ZGS 2007, 152 ff.), die Ansicht des Berufungsgerichts, in der von den Klägern behaupteten fehlerhaften Ermittlung des Beleihungswerts durch die Beklagte liege keine einen Schadensersatzanspruch auslösende Aufklärungspflichtverletzung.

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senat, BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45 und Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZGS 2007, 152 ff. veröffentlicht ist, hat - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile BGHZ 168 aaO S. 21, Tz. 45 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; aA OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile BGHZ 168 aaO S. 21 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 aaO und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 881, Tz. 41; a.A. OLG Celle ZGS 2007, 152, 156 f.).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem

    Der Gutachter muss eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder dem in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt haben, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für die Entschließungen hatte, als gewissenlos bezeichnet werden muss (vgl. auch OLGR Celle 2007, 216, zur Haftung einer Bank aus § 826 BGB wegen vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzungen).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.03.2007 - 3 U 262/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5619
OLG Celle, 07.03.2007 - 3 U 262/06 (https://dejure.org/2007,5619)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.03.2007 - 3 U 262/06 (https://dejure.org/2007,5619)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. März 2007 - 3 U 262/06 (https://dejure.org/2007,5619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsanwalthaftung: Pflichten im Zusammenhang mit der Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 675 BGB
    Pflichten im Zusammenhang mit der Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme; Anspruch auf Schadensersatz bzw. Freistellung wegen positiver Vertragsverletzung des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages; Pflicht eines Rechtsanwalts zur eigenständigen ...

  • Wolters Kluwer

    Pflichten im Zusammenhang mit der Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme; Anspruch auf Schadensersatz bzw. Freistellung wegen positiver Vertragsverletzung des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages; Pflicht eines Rechtsanwalts zur eigenständigen ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Anwaltshaftung - Pflichten im Zusammenhang mit der Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme

  • ibr-online

    Muss Anwalt zuständige Rechtsschutzversicherung ermitteln?

  • Der Betrieb

    Rechtsschutzversicherung: Pflichten des Rechtsanwalts bei Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einholung einer Kostendeckungszusage nach Mandatsübernahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2007 - 3 U 262/06
    Hängt ein Prozesserfolg von einer richterlichen Auslegung ab, ist der Prozess nicht von vornherein als aussichtslos anzusehen (Bormann/Jungk/Grams, a. a. O., Rn. 95 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2648).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03

    Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2007 - 3 U 262/06
    Nach dem darin zum Ausdruck gekommenen Gedanken, wirtschaftliche Werte möglichst zu erhalten, werden Räume, die von ihrer Größe, Lage, baulichen Eigenart und wirtschaftlichen Nutzung her einem (selbständigen) Gebäudeteil zugehörig sind, auch eigentumsrechtlich diesem Gebäudeteil zugeordnet, sind also mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden, auf dem sich der maßgebende Teil des Raumes befindet (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 10. Oktober 2003 - V ZR 96/03, abgedruckt u. a. in ZfIR 2004, 104 ff., hier zitiert nach juris Rn. 10, 11; BGHZ 110, 299 ff.; BGHZ 64, 333 ff.).
  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus OLG Celle, 07.03.2007 - 3 U 262/06
    Nach dem darin zum Ausdruck gekommenen Gedanken, wirtschaftliche Werte möglichst zu erhalten, werden Räume, die von ihrer Größe, Lage, baulichen Eigenart und wirtschaftlichen Nutzung her einem (selbständigen) Gebäudeteil zugehörig sind, auch eigentumsrechtlich diesem Gebäudeteil zugeordnet, sind also mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden, auf dem sich der maßgebende Teil des Raumes befindet (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 10. Oktober 2003 - V ZR 96/03, abgedruckt u. a. in ZfIR 2004, 104 ff., hier zitiert nach juris Rn. 10, 11; BGHZ 110, 299 ff.; BGHZ 64, 333 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2572
OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Girovertrag: Anwendbarkeit der Pfändungsschutzregelungen bei kontokorrentmäßiger Verrechnung; Schadensersatzpflicht der Bank bei unterbliebener Übermittlung des Verwendungszwecks einer Überweisung)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 676a Abs. 1 S. 1, 2 BGB; § 850b Nr. 2 ZPO; § 850k ZPO
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Entgegenstehen der Pfändungsschutzvorschriften bei einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführende Bank; Verpflichtung zur Übermittlung des ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Entgegenstehen der Pfändungsschutzvorschriften bei einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführende Bank; Verpflichtung zur Übermittlung des ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, § 676a Abs. 1
    Zur Frage, ob die Pfändungsschutzvorschriften der ZPO einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch das kontoführende Kreditinstitut entgegenstehen, und ob die Nichtübermittlung des Verwendungszwecks durch das überweisende Kreditinstitut dieses zum Schadensersatz gegenüber ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Überweisungen: Banken machen sich bei Nichtangabe des Verwendungszwecks nicht immer schadensersatzpflichtig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nichtübermittlung des Verwendungszwecks bei Überweisung kann Schadensersatzpflicht auslösen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1350
  • ZIP 2007, 1938
  • WM 2007, 1563
  • DB 2007, 1698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZR 286/04

    Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07
    Der Senat kommt daher - mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2005, 1863; s. a. bereits Scholz Löhnig, WM 2004, 1116 ff.) - zu der Auffassung, dass der Pfändungsschutz die Verrechnung nicht hindert.
  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 8 U 130/97
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07
    Ob die Banküberweisung nach § 676 a ZPO Erfüllung oder nur Leistung an Erfüllungs Statt ist, ist umstritten (vgl. nur Palandt-Grüneberg, a. a. O., Rn. 9 zu § 362 m.w.N.), kann hier aber dahin gestellt bleiben, weil in jedem Fall Erfüllung nur eintreten kann bei Überweisung auf ein Konto des Gläubigers (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1998, 387), woran es hier aber fehlt.
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