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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19997
BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13 (https://dejure.org/2013,19997)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13 (https://dejure.org/2013,19997)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13 (https://dejure.org/2013,19997)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32b Abs 1 Nr 1 ZPO vom 19.10.2012, § 32b Abs 1 Nr 2 ZPO vom 19.10.2012, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht bei Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Filmfonds bei Vorhandensein von mehreren Verantwortlichen mit jeweils unterschiedlichen Allgemeinen Gerichtsstand; Notwendigkeit der Verwendung von öffentlichen Kapitalmarktinformationen ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Gerichtsstand bei fehlerhafter Kapitalmarktinformation

  • Betriebs-Berater

    Zum ausschließlichen Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen

  • rewis.io

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Zuständiges Gericht bei Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Filmfonds bei Vorhandensein von mehreren Verantwortlichen mit jeweils unterschiedlichen Allgemeinen Gerichtsstand; Notwendigkeit der Verwendung von öffentlichen Kapitalmarktinformationen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum besonderen Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung des gemeinschaftlichen Gerichtsstandes nach § 32b Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum ausschließlichen Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein gemeinschaftlicher Gerichtsstand für eine beabsichtigte Klage eines Anlegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1302
  • ZIP 2013, 1688
  • MDR 2013, 1108
  • WM 2013, 1643
  • BB 2013, 2050
  • BB 2013, 2195
  • NZG 2013, 1070
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    Darüber hinaus haften auch diejenigen, die auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde eine Art Garantenstellung einnehmen und durch ihre Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hin in Erscheinung getreten sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, NJW 2013, 1877 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    Dabei sollte insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Verwendung von öffentlichen Kapitalmarktinformationen durch einen Anlageberater oder -vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 15 mwN) nicht von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst wird.
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    bb) Anbieter ist derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 15/3174, S. 42; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 92/07

    Zulässigkeit des Musterfeststellungsverfahrens für Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    bb) Anbieter ist derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 15/3174, S. 42; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 06.03.2012 - VI ZR 70/10

    Internationale Zuständigkeit: Begründung des Verbrauchergerichtsstandes bei

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    Zwar ist ein Prospektfehler auch dann ursächlich für die Anlageentscheidung, wenn der Prospekt nicht vor Vertragsschluss übergeben, aber entsprechend dem Vertriebskonzept der Anlagegesellschaft von den Anlagevermittlern als alleinige Arbeitsgrundlage für ihre Beratungsgespräche benutzt wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - VI ZR 70/10, WM 2012, 646 Rn. 28).
  • OLG München, 27.06.2013 - 34 AR 205/13

    Gerichtsstandsbestimmung: Zuständigkeit bei einer Klage wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    Diese Auffassung haben das Oberlandesgericht Hamm in der vom vorlegenden Gericht zitierten Entscheidung und mittlerweile auch das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 28. Juni 2013 - 34 AR 205/13, juris Rn. 16) abgelehnt.
  • OLG Hamm, 08.04.2013 - 32 Sa 6/13

    Örtliche Zuständigkeit für Klage gegen Anlageberater/-vermittler und

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
    Es sieht sich daran durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 8. April 2013 - 32 SA 6/13, MDR 2013, 871, 872) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 19/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Rechtsbeschwerde gegen

    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll § 32b Abs. 1 ZPO, soweit regelbar, verhindern, dass die Zuständigkeit für die Beurteilung einer bestimmten öffentlichen Kapitalmarktinformation aufgrund verschiedener Gerichtsstände zersplittert wird (RegE eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, BT-Drucks. 15/5091, S. 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13, ZIP 2013, 1688 Rn. 15).

    Mit der Regelung, dass der ausschließliche Gerichtsstand nur dann eröffnet ist, wenn die Klage zumindest auch gegen den Emittenten, den Anbieter oder die Zielgesellschaft gerichtet wird (hierzu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13, ZIP 2013, 1688 Rn. 23), wird ebenfalls unterstrichen, dass eine umfassende Bündelung der Zuständigkeit in bestimmten Fällen nicht erfolgen soll.

  • OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu

    § 32b Abs. 1 ZPO soll verhindern, dass die Zuständigkeit für die Beurteilung einer bestimmten öffentlichen Kapitalmarktinformation aufgrund verschiedener Gerichtsstände zersplittert wird (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13 -, Rn. 15, juris; vgl. BT-Drs. 15/5019, S. 33).
  • KG, 11.05.2015 - 2 U 5/15

    Gerichtsstand bei Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers gegen

    Der Kläger hat auch nicht vorgetragen, dass sie den Anlegern gegenüber nach außen erkennbar, beispielsweise in Zeitungsanzeigen, als Anbieter aufgetreten oder die Verantwortung für die Koordination der Vertriebsaktivitäten der eingeschalteten Vermittler innegehabt hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13 - juris Rn. 9 ff.).

    Auch der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Inanspruchnahme eines Gründungsgesellschafters aus Prospekthaftung im weiteren Sinne und damit aus Verschulden bei Vertragsschluss ohne weitere Begründung unter § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO subsumiert (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, aaO. Rn. 18).

    Die ihrem Wortlaut nach eine solche Bedingung aufstellende Regelung in § 32b Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO, die gemeinsam mit der Erweiterung des § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der aktuellen Fassung im Jahr 2012 neu in das Gesetz eingefügt wurde, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund der aus der Entstehungsgeschichte und der in den Gesetzesmaterialien dokumentierten Zielsetzung der Neuregelung einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie ausschließlich für die Fälle des § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gelten soll (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, aaO. Rn. 19 ff.).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, da der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO bei Inanspruchnahme eines Prospektverantwortlichen wegen - nach § 278 BGB zurechenbarer - fehlerhafter Anlageberatung durch den Anlagevermittler, die auch auf unzutreffende oder irreführende Angaben im Prospekt gestützt wird, auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 (X ARZ 320/13) nicht hinreichend geklärt ist.

  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    Eine weitergehende Einschränkung dahin, dass die Zuständigkeit auch bei einer Klage wegen der in § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen nur noch dann zu bejahen ist, wenn der Emittent, der Anbieter oder die Zielgesellschaft zu den Beklagten gehören, stünde hingegen in Widerspruch zum Ziel der Neuregelung (vgl. BGH, Beschl. v. 30.7. 2013, X ARZ 320/13, Rdn. 22; zu Unrecht eine Zuständigkeit annehmend hingegen LG Stuttgart, ZIP 2014, 726 [juris Rdn. 121]).

    Da § 32b ZPO entgegen seinem Wortlaut gerade nicht voraussetzt, dass auch die Haftungsklage gegen das Mutterunternehmen als Emittentin erhoben wird (vgl. BGH, Beschl. vom 30.7.2013, X ARZ 320/13, juris Rdn. 22; Wieczorek/Schütze/Reuschle/Kruis, 4. Aufl., § 32b ZPO Rdn. 17), können auch singuläre Klagen gegen die Tochtergesellschaft abweichend von ihrem statutarischen Sitz erhoben werden.

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2014 - 17 U 242/12

    Haftung wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt: Ausschließlicher Gerichtsstand am

    Insofern stellt der § 32b ZPO einen Gerichtsstand der Sachnähe dar (Kölner Kommentar KapMuG/Hess, § 32b ZPO Rn. 1 bis 3; BGH, WM 2013, 1643 - juris Rn. 15).

    Der Anwendungsbereich der Norm ist damit nur dann eröffnet, wenn ein ausreichender Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation vorliegt (BGH, WM 2013, 1643 - juris Rn. 30 mit Bezug auch auf die alte Fassung des § 32b ZPO; Kölner Kommentar KapMuG/Kruis, § 1 KapMuG, Rn. 67).

    Daher ist auf den vorliegenden Fall der Prozessführung ausschließlich gegen die Kapitalmarktakteure und in der Sache ausschließlich mit Bezug auf die behauptete Fehlerhaftigkeit des verwendeten Prospekts die Zuständigkeitsregelung des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO a.F. anwendbar (Unterscheidung nach dem Anspruchsgegner auch in BGH, WM 2013, 1643, NJW 2007, 1364; OLG München, NJW-RR 2013, 1386 - juris Rn. 16; ebenso Gregor Vollkommer, NJW 2007, 3094, 3095; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 32b Rn. 5; Parigger, in: Vorwerk/Wolf, KapMuG, 1. Aufl., § 32b ZPO Rn. 7 u. 8; ähnlich Kölner Kommentar zum KapMuG/Kruis, 2. Aufl., § 1 KapMuG Rn. 70 und ausführlich in der Vorauflage Rn. 22 ff.).

    Die Neuregelung eröffnet also nunmehr sogar den ausschließlichen Gerichtsstand, wenn sich die Klage neben den Emittenten und Anbietern auch gegen den Anlagevermittler oder -berater richtet und insoweit lediglich ein mittelbarer Bezug zur öffentlichen Kapitalmarktinformation besteht (BGH, WM 2013, 1643 - juris Rn. 26; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 32b Rn. 5 u. 6).

    Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich der Sitz des Beklagten, etwa eines Anlageberaters oder -vermittlers, in vielen Fällen in örtlicher Nähe zum Kläger befindet, so dass es nicht ohne weiteres angemessen wäre, einen ausschließlichen Gerichtsstand an einem möglicherweise weit entfernten Ort zu begründen (BT-Drucks. 17/8799, S. 27), nennt hierfür (nach BGH, WM 2013, 1643 - juris Rn.22 ff. jedoch lediglich für Abs. 1 Nr. 2 - n.F.) § 32b Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO n.F. die zusätzliche Voraussetzung, dass sich die Klage auch gegen den Emittenten, den Anbieter oder die Zielgesellschaft richten muss.

  • BGH, 01.12.2016 - X ARZ 180/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im

    Wird der einzige Beklagte nicht als Prospektverantwortlicher im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, sondern wegen Ansprüchen aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen, ist der ausschließliche Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 ZPO nicht eröffnet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ARZ 320/13, WM 2013, 1643).

    Nach dieser Neufassung ist eine Zuständigkeit am Sitz des Emittenten, Anbieters oder der Zielgesellschaft im Falle von § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO nur dann gegeben, wenn einer der (weiteren) Beklagten auch gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13, WM 2013, 1643 = NJW-RR 2013, 1302 Rn. 28).

  • LG Berlin, 04.04.2016 - 2 O 317/15

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Schadensersatzklage eines

    Dies hat sich jedoch seit der ab dem 1. November 2012 geltenden Neufassung des § 32b ZPO grundlegend geändert und ist im Prinzip vom BGH bereits in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2013 (X ARZ 320/13) zum Ausdruck gebracht worden.

    In dieser Entscheidung hat der BGH die Neufassung des § 32 b ZPO ziemlich deutlich als handwerklich misslungenes Gesetz angesehen, dass contra legem ausgelegt und verstanden werden müsse, um dem Willen des Gesetzgebers überhaupt Geltung verschaffen zu können (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13, Rdnr. 29, zitiert nach juris).

    Dies berücksichtigt nach Ansicht der Kammer jedoch die Ausführungen des BGH in dessen Beschluss vom 30. Juli 2013, X ARZ 320/13 nicht hinreichend.

    Letztlich ergibt sich aber auch bereits mittelbar aus dem Beschluss des BGH zum Aktenzeichen X ARZ 320/13 zugrundeliegenden Verfahren, dass die vom LG München I erkannte Einschränkung des Begriffs des Prospektverantwortlichen im Bereich des § 32 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in der Rechtsprechung des BGH so nicht gesehen wird.

    Bereits diese deutliche zeitliche Lücke von fast einem Jahrzehnt zwischen Beteiligung und Klageerhebung dürfte aufzeigen, dass davon ausgegangen werden darf, dass bereits in dem vom BGH unter dem Aktenzeichen X ARZ 320/13 beschiedenen Verfahren, die Ansprüche gegen den Gründungsgesellschafter ausschließlich wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne verfolgt wurden.

    Dass es unschädlich ist, dass vorliegend Anbieter und Emittent nicht mitverklagt sind, ist seit der grundlegenden Entscheidung des BGH im Verfahren X ARZ 320/13 anerkannt (so auch z.B. bereits schon OLG München, Beschluss vom 16. Mai 2007, 31 AR 119/07, Rdnr. 8, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 31.08.2015 - 32 Sa 41/15

    Voraussetzungen eines ausschließlichen Gerichtsstands gem. § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

    § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO gilt - unabhängig von der gleichzeitigen Inanspruchnahme der Anbieterin, des Emittenten oder der Zielgesellschaft - über den Wortlaut hinaus für Klagen gegen sonstige Prospektverantwortliche (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris Rn. 14ff.; Senat, Beschluss vom 16.03.2015 - 32 SA 6/15, juris Rn. 6).

    Darüber hinaus haften auch diejenigen, die auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde eine Art Garantenstellung einnehmen und durch ihre Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hin in Erscheinung getreten sind (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris Rn. 16 m. w.N.).

    Emittent im Sinne des § 32b ZPO ist derjenige, der eine Kapitalmarktanlage erstmals auf den Markt bringt und für seine Rechnung unmittelbar oder durch Dritte öffentlich zum Erwerb anbietet (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris Rn. 10 m.w.N).

    Anbieter ist derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Wenn der Vertrieb über Vertriebsorganisationen, ein Netz von angestellten oder freien Vermittlern oder Untervertrieb erfolgt, ist derjenige als Anbieter anzusehen, der die Verantwortung für die Koordination der Vertriebsaktivitäten innehat (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Das ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die als irreführend angesehenen Prospektinformationen nach dem Vortrag der Klägerseite in den Beratungsgesprächen keine Verwendung gefunden haben und dem Anlageberater auch keine Unterlassung der Aufklärungspflichten vorgeworfen wird (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris Rn. 31).

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 35/17

    Begriff des Betroffenseins i.S.v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Örtliche Zuständigkeit

    Diese Legaldefinition findet auch im Rahmen des § 32b Abs. 1 ZPO Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris-Rn. 10).

    Dadurch soll eine Zersplitterung der örtlichen Zuständigkeit auf Grund verschiedener Gerichtsstände vermieden werden (BT-Druck. 15/5091 S. 33, BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme

    (b) Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift müssen die einschränkenden Voraussetzungen von § 32b Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO allerdings nur bei § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO, nicht aber auch bei dem vorliegend einschlägigen § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sein (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13 Rn. 19 - 29).

    Insoweit sind aber, wie der Bundesgerichtshof dargelegt hat (BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13 Rn. 19 - 29), die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des ausschließlichen Gerichtsstandes des § 32b ZPO andere.

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

  • KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16

    Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen

  • OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 18/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen vorvertraglicher

  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 52/19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Schadensersatzklage gegen

  • OLG Hamm, 31.08.2015 - 32 Sa 33/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters

  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 32 Sa 6/15

    Voraussetzungen des ausschließlichen Gerichtsstandes gem. § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen

  • BGH, 08.12.2015 - X ARZ 573/15

    Zuständigkeitsbestimmung für eine Schadensersatzklage wegen unrichtiger

  • OLG Nürnberg, 24.11.2020 - 15 U 3220/20

    Schadensersatz, Kapitalanlage, Insolvenzverfahren, Prospekt, Gerichtsstand,

  • OLG Naumburg, 09.11.2015 - 1 AR 23/15

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei Prospekthaftungsansprüchen aus unrichtigen

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

  • OLG Hamm, 06.02.2017 - 32 Sa 80/16

    Gerichtsstandbestimmung; Anlagevermittler; Bindungswirkung

  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 14 SV 12/15

    Zuständigkeitsbestimmung: Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs.

  • OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung bei Gerichtsstandsbestimmung

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 31/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

  • OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für Ansprüche aus Prospekthaftung

  • OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 11 SV 41/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Voraussetzungen von § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 15/19

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 33/17

    Begriff des Betroffenseins i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 32 Sa 11/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche wegen fehlerhafter

  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 34 U 265/12

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22

    Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

  • OLG Hamm, 23.05.2016 - 32 Sa 21/16

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Beratung; Prospektfehler; Kapitalanlage;

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 221/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 214/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 17/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 10/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 12/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 11/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 16/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 9/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 7/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 17/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 8/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 16/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 14/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 15/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 13/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 9/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 14/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 15/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 11/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 10/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 13/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 12/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 213/12

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

  • LG Lübeck, 15.01.2018 - 3 O 41/17

    Kapitalanlegermusterverfahren: Unzulässigkeit eines Musterverfahrensantrags wegen

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 623/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG Naumburg, 31.01.2014 - 1 AR 30/13

    Zuständigkeitsbestimmung: Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts; Klage

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 216/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 226/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 629/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG Hamm, 24.09.2013 - 34 U 119/12

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage im ACI Dubai Tower V. Fonds - keine

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 621/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 630/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 618/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 219/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 624/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 629/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 32 Sa 76/13

    Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 619/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 622/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 11 SV 7/14

    Zuständigkeitsbestimmung - gemeinsamer Gerichtsstand nach § 32 b ZPO

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 5 Sa 64/15

    Vorlage des Verfahrens zur Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts an den

  • OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
  • LG München I, 09.06.2016 - 32 O 12071/15

    Schadensersatzansprüche wegen der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft

  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 32 Sa 66/15

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Verwendung einer falschen öffentlichen

  • OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14

    Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag

  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2016 - 18 O 297/13
  • OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 11 SV 8/15

    Zuständigkeitsbestimmung: gemeinschaftlicher ausschließlicher Gerichtsstand nach

  • OLG Frankfurt, 31.03.2015 - 11 SV 16/15

    Verweisung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

  • LG Neuruppin, 12.06.2014 - 5 O 127/13

    Kapitalanlage: Örtliche Zuständigkeit bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des

  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 SV 4/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Gemeinsamer Gerichtsstand von im EU-Ausland ansässigen

  • OLG München, 08.10.2015 - 34 AR 213/15

    Prospektverantwortung

  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 11 SV 51/14

    Gerichtsstand bei Inanspruchnahme von Bank und weiteren Projektbeteiligten wegen

  • LG Regensburg, 15.09.2020 - 63 O 483/20

    Schadensersatz wegen behaupteter unzutreffender Testate

  • LG Hamburg, 05.11.2015 - 318 O 318/13

    Beteiligung an geschlossenen Flottenfonds: Schadenersatzanspruch wegen Beratungs-

  • OLG Bamberg, 15.12.2014 - 8 Sa 25/14

    Gewährleistungsanspruch, Gewährleistungsbürgschaften, Mängelansprüche,

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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3996
BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12 (https://dejure.org/2013,3996)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 424/12 (https://dejure.org/2013,3996)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 (https://dejure.org/2013,3996)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Verjährung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Verjährung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 322
  • ZIP 2013, 1392
  • MDR 2013, 1108
  • NZA 2013, 785
  • BB 2013, 1651
  • DB 2013, 1496
  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

    Nachdem das Arbeitsgericht Bamberg mit Beschluss vom 16. April 2008 (- 2 Ca 249/08 -) einen Rechtsstreit über Vergütungsansprüche aus einem Leiharbeitsverhältnis für die Zeit vom 17. Oktober 2006 bis zum 31. Januar 2008 ausgesetzt hatte, hat der dortige Kläger ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP anhängig gemacht (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 17, BAGE 136, 302) , in dem festgestellt worden ist, dass die CGZP am 22. Juli 2003 nicht tariffähig war (ArbG Berlin 8. September 2011 - 63 BV 9415/08 -) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Überdies hatten zum frühesten Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2009 bereits zwei Instanzen in dem dafür nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 97 ArbGG vorgesehenen Verfahren die fehlende Tariffähigkeit der CGZP festgestellt (ArbG Berlin 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 -; LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 -) .
  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Überdies hatten zum frühesten Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2009 bereits zwei Instanzen in dem dafür nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 97 ArbGG vorgesehenen Verfahren die fehlende Tariffähigkeit der CGZP festgestellt (ArbG Berlin 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 -; LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 -) .
  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nachdem das Arbeitsgericht Bamberg mit Beschluss vom 16. April 2008 (- 2 Ca 249/08 -) einen Rechtsstreit über Vergütungsansprüche aus einem Leiharbeitsverhältnis für die Zeit vom 17. Oktober 2006 bis zum 31. Januar 2008 ausgesetzt hatte, hat der dortige Kläger ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP anhängig gemacht (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 17, BAGE 136, 302) , in dem festgestellt worden ist, dass die CGZP am 22. Juli 2003 nicht tariffähig war (ArbG Berlin 8. September 2011 - 63 BV 9415/08 -) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu im Einzelnen: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu im Einzelnen: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft;

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11

    Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG -

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Nicht erforderlich ist es in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 35, BAGE 149, 169; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 322; BGH 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33; 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn und solange dem Gläubiger die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar war (st. Rspr., zB BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 36, BAGE 149, 169; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25 mwN, BAGE 144, 322) .
  • OLG Stuttgart, 14.04.2020 - 10 U 466/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

    Die Erhebung einer Klage muss bei verständiger Würdigung in einem Maße Erfolgsaussicht haben, dass sie zumutbar ist (BGH, Urteil vom 11. September 2014 - III ZR 217/13 Rn. 15; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115, juris Rn. 49; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 Rn. 46; Urteil vom 7. November 2014 - V ZR 309/12 Rn. 14; Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15 Rn. 11; BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 24).

    Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 217/12, BGHZ 201, 129, juris Rn. 38; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115, juris Rn. 49; Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 516/14, BGHZ 208, 210, juris Rn. 26; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172, juris Rn. 86; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16 Rn. 94; BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 24).

    Zuwarten allein lässt keine Klärung der Rechtslage erwarten (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 27).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 9 AR 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17793
OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 9 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,17793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2013 - 9 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,17793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 9 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,17793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 29 Abs. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 269 Abs. 1
    Gemeinsamer Gerichtsstand am Wohnsitz des Anlegers bei Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1108
  • VersR 2014, 260
 
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  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 9 AR 7/13
    * Nimmt ein Anleger nach einer Anlageberatung den selbstständigen Anlageberater und die Anlagegesellschaft als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in Anspruch, kommt ein gemeinsamer Gerichtsstand des Erfüllungsorts am Wohnsitz des Anlegers in Betracht, wenn die Beratung ausschließlich in der Wohnung des Anlegers erfolgt ist (vgl. BGH vom 6.4. 2004 - X ARZ 384/03 - juris).
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