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   BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90   

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BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 (https://dejure.org/1999,19)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 (https://dejure.org/1999,19)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 (https://dejure.org/1999,19)
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'in-camera-Verfahren' im Verwaltungsprozeß

§ 99 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 VwGO aF, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG;

(Hinweis: beachte die Neuregelungen in §§ 99 Abs. 2, 189 VwGO Fassung ab 1.1.02 als Folge dieser Entscheidung)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbescherde gegen Zwischentscheidungen; Umfang der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG); Verfassungsmäßigkeit von § 99 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Umfang der Pflicht zur Offenlegung von Verwaltungsvorgängen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht im Verwaltungsprozeß)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Auskunftsanspruch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Auskunftsanspruch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • nomos.de PDF, S. 30 (Leitsatz)

    Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG; §§ 99 Abs. 1 u. 2, 100 Abs. 1 VwGO
    Verwaltungsgerichtliches Verfahren/Akteneinsichtsrecht/Auskunftsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 99 VwGO
    Grundrechte, Rechtsschutzgarantie, Schutz und Schranken der Rechtsschutzgarantie; Akteneinsichtsrecht im Prozess

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 106
  • NJW 2000, 1175
  • NVwZ 2000, 428 (Ls.)
  • NStZ 2000, 151
  • NJ 2000, 193 (Ls.)
  • DVBl 2000, 346
  • DÖV 2000, 287
 
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Wird zitiert von ... (465)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Ein solcher Rechtsschutz ist von besonderer Bedeutung, wenn es um die Abwehr von Grundrechtsverletzungen oder um die Durchsetzung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen zugunsten des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt geht (vgl. BVerfGE 60, 253 [266]).

    Doch darf er die Notwendigkeit einer umfassenden Nachprüfung des Verwaltungshandelns in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und eine dem Rechtsschutzbegehren angemessene Entscheidungsart und Entscheidungswirkung nicht verfehlen (vgl. BVerfGE 60, 253 [268 f., 294]).

    Sie müssen mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 60, 253 [268 f.]; 88, 118 [123 ff.]).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Beide dienen dem gleichen Ziel, nämlich der Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 123 [129]).

    Das rechtliche Gehör kann eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 81, 123 [129 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen daher grundsätzlich nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 [392]; stRspr).

    Eine Abwägung zwischen verschiedenen Interessen und eine darauf beruhende Einschränkung des rechtlichen Gehörs schließt Art. 103 Abs. 1 GG nicht aus (vgl. BVerfGE 89, 381 [392]).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Kann die Behörde die konkreten Gründe ihrer Weigerung nicht offenbaren, muß sie darlegen, aus welchen Gründen ihr dies unmöglich ist (vgl. BVerwGE 74, 115 [124]; 75, 1 [11]; BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 133 [134]).

    Doch erlauben sie, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt (vgl. BVerwGE 75, 1 [10 f.]), einen solchen Grad an Konkretisierung, daß eine Überprüfung im Einzelfall möglich bleibt.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    a) Wie das Bundesverfassungsgericht stets betont hat, verlangt der Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG dem Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder die Durchsetzung seiner subjektiven öffentlichen Rechte gewährt, eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 84, 34 [49]; stRspr).

    Das schließt grundsätzlich eine Bindung des Gerichts an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen aus (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 84, 34 [49]).

  • VGH Bayern, 12.02.1990 - 5 C 89.198
    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn U ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Eckhard Klapp und Partner, Seitzstraße 8, München - gegen a) den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Februar 1990 - 5 C 89.198 -, b) die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. September 1988 - IF 2-2032-36/2 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner und der Richterin Hohmann-Dennhardt am 27. Oktober 1999 beschlossen:.

    Der Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Februar 1990 - 5 C 89.198 - und die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. September 1988 - IF 2-2032-36/2 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Der Grund für den Ausschluß fehlt aber, wenn bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben läßt (vgl. BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 58, 1 [23]).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn in einem selbständigen Zwischenverfahren über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage eine abschließende Entscheidung fällt, die im Hauptsacheverfahren keiner Nachprüfung mehr unterliegt (vgl. BVerfGE 24, 56 [61]; 58, 1 [23]).

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Die Vorschrift dient dem öffentlichen Interesse an der Wahrheitsfindung (vgl. BTDrucks I/4278, S. 44, zu § 100 VwGO), der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht sowie der Kenntnis der Beteiligten von den maßgeblichen Vorgängen (vgl. BVerwGE 14, 31 [32]; 15, 132 [132 f.]) und bildet insofern eine Konkretisierung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Kann die Behörde die konkreten Gründe ihrer Weigerung nicht offenbaren, muß sie darlegen, aus welchen Gründen ihr dies unmöglich ist (vgl. BVerwGE 74, 115 [124]; 75, 1 [11]; BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 133 [134]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Offenbarung geheimzuhaltender Tatsachen nur gegenüber dem Strafgericht, nicht auch gegenüber dem Angeklagten gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoße (vgl. BVerfGE 57, 250 [288]), folgt nichts anderes.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • Drs-Bund, 15.04.1953 - BT-Drs I/4278
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Zu Tatsachen und Beweismitteln, die das Gericht von Amts wegen in den Prozess einführt und die es bei seiner Entscheidung berücksichtigen will, hat es die Beteiligten zu hören (vgl BVerfGE 70, 180, 189; BVerfGE 101, 106, 129) .

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten findet mit der Ausgestaltung der Einschränkungen des Akteneinsichtsrechts im SGG im Widerstreit mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zur Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes (vgl BVerfGE 81, 123, 129) einen verhältnismäßigen Ausgleich iS einer gerechtfertigten Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch sachliche Gründe (vgl BVerfGE 101, 106, 129 = Juris RdNr 91; allgemein zur Einschränkbarkeit des Gehörs vgl BVerfGE 81, 123, 129; BVerwG Beschluss vom 21.1.2014 - 6 B 43/13 - NVwZ 2014, 790, 792 f) .

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Sie können durch Rechtsfolgen ausgeglichen werden, die nicht das gesamte Verfahren mit sofortiger Wirkung beenden, wie etwa erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung oder Beweisverwertungsverbote (vgl. BVerfGE 107, 339 Senatsmehrheit unter Verweis auf BVerfGE 44, 353 ; 57, 250 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Aus den grundrechtlichen Garantien ergeben sich in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch Anforderungen an das Verfahren von Behörden und Gerichten (vgl. BVerfGE 51, 150 ; 52, 380 ; 52, 391 ; 101, 106 ; 128, 282 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2000 - C-190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,287
EuGH, 27.01.2000 - C-190/98 (https://dejure.org/2000,287)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - C-190/98 (https://dejure.org/2000,287)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - C-190/98 (https://dejure.org/2000,287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung (Kündigungsabfindung) - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • Europäischer Gerichtshof

    Graf

  • EU-Kommission PDF

    Graf

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung (Kündigungsabfindung) - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • EU-Kommission

    Graf

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer ; Abfertigung (Kündigungsabfindung) ; Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit bei verweigerter Abfertigung

  • Judicialis

    EG Art. 39

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Volker Graf./Filzmoser Maschinenbau GmbH. Arbeitnehmerfreizügigkeit und Kündigungsabfindung

  • rechtsportal.de

    EG Art. 39; EG-Vertrag Art. 48
    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abfertigung -- Kündigungsabfindung -- - Verweigerung bei Kündigung des Arbeitsvertrags durch einen Arbeitnehmer, der eine unselbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben will

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF DIE FREIZÜGIGKEIT EINE KÜNDIGUNGSABFINDUNG VOM ARBEITGEBER VERLANGEN

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV ("Graf")

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Linz - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) in bezug auf nationale Rechtsvorschriften über Abfindungen bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ("Abfertigung") - Verlust der Abfindung bei freiwilligem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1175 (Ls.)
  • EuZW 2000, 252
  • NZA 2000, 413
  • DVBl 2000, 406
  • BB 2000, 463
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Das Landesgericht Wels wies die Klage mit Urteil vom 4. Februar 1998 ab und führte u. a. aus, daß § 23 Absatz 7 AngG keine durch Artikel 48 EG-Vertrag verbotene Diskriminierung oder Beschränkung enthalte, denn diese Vorschrift schränke die grenzüberschreitende Mobilität nicht stärker ein als die Mobilität innerhalb Österreichs, und der Verlust einer Abfertigung in Höhe von zwei Monatsentgelten bewirke keine spürbare Beschränkung der Freizügigkeit im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921).

    Er macht ergänzend zu seinem schon im Verfahren erster Instanz eingenommenen Rechtsstandpunkt geltend, dem Urteil Bosman könne nicht entnommen werden, daß eine Beschränkung der Freizügigkeit nur dann nach Artikel 48 EG-Vertrag verboten sei, wenn sie "spürbar" sei.

    Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich aus dem Urteil Bosman, daß Artikel 48 EG-Vertrag nicht nur jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, sondern auch nationale Regelungen verbietet, die, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anwendbar sind, deren Freizügigkeit beeinträchtigen.

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und solchen Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. insbesondere das Urteil Bosman, Randnr. 94, und das Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihr Herkunftsland zu verlassen, um sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten (vgl. insbesondere die Urteile Bosman, Randnr. 95, und Terhoeve, Randnr. 38).

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und solchen Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. insbesondere das Urteil Bosman, Randnr. 94, und das Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihr Herkunftsland zu verlassen, um sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten (vgl. insbesondere die Urteile Bosman, Randnr. 95, und Terhoeve, Randnr. 38).

  • EuGH, 07.03.1990 - 69/88

    Krantz / Ontvanger der Directe Belastingen

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Ein derartiges Ereignis wäre jedoch zu ungewiß und wirkte zu indirekt, als daß eine Regelung, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst ausdrücklich nicht dieselbe Rechtsfolge knüpft wie an eine Beendigung, die er weder herbeigeführt noch zu vertreten hat, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne für den freien Warenverkehr insbesondere die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88, Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98, BASF, Slg. 1999, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-44/98

    BASF

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Ein derartiges Ereignis wäre jedoch zu ungewiß und wirkte zu indirekt, als daß eine Regelung, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst ausdrücklich nicht dieselbe Rechtsfolge knüpft wie an eine Beendigung, die er weder herbeigeführt noch zu vertreten hat, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne für den freien Warenverkehr insbesondere die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88, Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98, BASF, Slg. 1999, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Abschließend führt das Oberlandesgericht Linz aus, die Tragweite des Urteils Bosman für das Arbeitsrecht im allgemeinen sei insbesondere deshalb nicht klar erkennbar, weil der Gerichtshof darin weitreichende - auch nichtwirtschaftliche - Rechtfertigungsgründe anerkenne, aber zugleich auf die sehr allgemeinen Formulierungen in den Urteilen vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) verweise.
  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Im übrigen verbietet der in Artikel 48 EG-Vertrag verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die bei Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnr. 27).
  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    Auszug aus EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
    Abschließend führt das Oberlandesgericht Linz aus, die Tragweite des Urteils Bosman für das Arbeitsrecht im allgemeinen sei insbesondere deshalb nicht klar erkennbar, weil der Gerichtshof darin weitreichende - auch nichtwirtschaftliche - Rechtfertigungsgründe anerkenne, aber zugleich auf die sehr allgemeinen Formulierungen in den Urteilen vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) verweise.
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Aus dem Bereich der Grundfreiheiten sind die Maßnahmen gleicher Wirkung zu nennen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974, Dassonville, C-8/74, Slg. 1974, I-838 ; Urteil vom 31. März 1993, Kraus/Land Baden-Württemberg, C-19/92, Slg. 1993, I-1689 ; Urteil vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4186 ; Urteil vom 27. Januar 2000, Graf/Filzmoser, C-190/98, Slg. 2000, I-513 ; Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italienische Republik, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 37; Leible/Streinz, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 54 AEUV Rn. 56 ; Müller-Graff, in: v. der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 34 AEUV Rn. 29 f.; Haltern, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 2, Art. 34 AEUV Rn. 109 ff.; Schroeder, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 34 AEUV Rn. 34).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Deshalb ließe sich nicht feststellen, dass § 16 Abs. 2 TV-L vor allem Wanderarbeitnehmer zu benachteiligen droht, wenn es die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L nicht gäbe (vergleiche EuGH 27. Januar 2000 - C-190/98 - [Graf] Rn. 16) .

    Gäbe es die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L nicht, wäre daher die Regelung zur Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L nach Einschätzung des vorlegenden Senats so ungewiss und wirkte so indirekt, dass sie die Freizügigkeit nicht beeinträchtigen könnte (vergleiche EuGH 27. Januar 2000 - C-190/98 - [Graf] Rn. 25) .

  • KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

    Zum anderen sei nach den Maßgaben von EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - Rs. C-190/98, Rn. 18 (Graf) und EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - Rs. C-415/93 (Bosman) der Artikel 45 AEUV verletzt.
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.1999 - C-217/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,746
EuGH, 09.09.1999 - C-217/97 (https://dejure.org/1999,746)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.1999 - C-217/97 (https://dejure.org/1999,746)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 1999 - C-217/97 (https://dejure.org/1999,746)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Begriff 'Behörden' - Ausschluß der Gerichte, Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden - Auszugsweise Übermittlung von Informationen - Ausschluß des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Obliegenheit der Kommission - Vermutungen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt; Begriff der "Behörden"; Mangelhafte Umsetzung der Richtlinie durch den generellen Ausschluss von Gerichten, Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden vom Geltungsbereich des Umweltinformationsgesetz (UIG); Fehlerhafte ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; Richtlinie 90/313/EWG Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 dritter Gedankenstrich; ; Richtlinie 90/313/EWG Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2; ; Ri... chtlinie 90/313/EWG Art. 5

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Entwürfe oder Vorarbeiten, Kosten

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Kosten - Aussonderungen - Entwürfe oder Vorarbeiten

  • rechtsportal.de

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Obliegenheit der Kommission - Vermutungen - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]]

  • datenbank.nwb.de

    Umfang des freien Zugangs zu Informationen von Behörden - Ausnahmen, Modalitäten der Erhebung und Gebührenhöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Kosten, Entwürfe oder Vorarbeiten

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    RL 90/313/EWG des Rates v. 7.6.1990; § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG
    Umweltinformationen/freier Zugang

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 2 UIR (EWG); § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG
    Ausschluss des Informationsanspruchs durch verwaltungsbehördliches (Vor-) Verfahren

  • nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umweltinformationsgesetz - Deutsche Geheimniskrämerei in europäischer Perspektive

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Umsetzung der Artikel 2, 3 und 5 der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1175 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1209
  • EuZW 1999, 763
  • NJ 1999, 660
  • NJ 2000, 327
  • DVBl 1999, 1494
  • DVBl 2000, 332
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift; ihr kann durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. insbes. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9).

    Nach der Rechtsprechung ist es jedoch erforderlich, daß die Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 23).

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift; ihr kann durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. insbes. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-321/96 (Mecklenburg, Slg. 1998, I-3809) für Recht erkannt hat, ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 2 UIG, das lediglich eine Maßnahme der Verwaltung vorbereitet, nur dann ein "Vorverfahren" im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie, wenn es einem gerichtlichen oder quasigerichtlichen Verfahren unmittelbar vorausgeht und durchgeführt wird, um Beweise zu beschaffen oder ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, bevor das eigentliche Verfahren eröffnet wird.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. insbes. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der

    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Allerdings erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht eine förmliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift, da der Umsetzung dieser Richtlinie je nach ihrem Inhalt durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan sein kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 22 und 23, vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, C-217/97, Slg. 1999, I-5087, Randnrn.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 25.98

    Umweltinformationen; Gebühr; Personalkosten; Heraussuchen und Zusammenstellen von

    Er meint ebenso wie das Oberverwaltungsgericht, daß die umstrittene Gebühr nicht gegen europäisches Recht verstoße, und bezieht sich zur Begründung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 1999 - Rs. C-217/97 -.

    Der Gerichtshof hat in seinem während des Revisionsverfahrens ergangenen Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C-217/97 - (DVBl 1999, 1494), dem eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie zugrunde lag, das aufgrund der Ermächtigung in § 10 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzes vom 8. Juli 1994 - UIG - (BGBl I S. 1490) erlassene Umweltinformationsgebührenrecht des Bundes, nämlich die Verordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Behörden des Bundes beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes vom 7. Dezember 1994 - UIGGebV - (BGBl I S. 3732), im wesentlichen als mit Art. 5 UIRL vereinbar beurteilt.

    Statt dessen hat er aus Art. 5 UIRL, insbesondere dessen 2. Halbsatz, lediglich hergeleitet, daß die Mitgliedstaaten gehindert seien, "die gesamten den öffentlichen Haushalten durch eine Zusammenstellung von Unterlagen tatsächlich entstandenen, namentlich mittelbaren, Kosten auf einzelne abzuwälzen, die einen Antrag auf Information gestellt haben" (Urteil vom 9. September 1999, a.a.O. Nr. 48).

    Im Gegenteil hat der Europäische Gerichtshof in seinem bereits genannten Urteil vom 9. September 1999 (a.a.O. Nr. 55 ff.) das Umweltinformationsgebührenrecht des Bundes, das von der Berücksichtigungsfähigkeit aller durch einen Informationsantrag ausgelösten Amtshandlungen ausgeht, nur insoweit als mit Art. 5 UIRL unvereinbar beanstandet, als dort auch die Erhebung einer Gebühr für die Ablehnung des Informationsantrags vorgesehen ist, weil eine solche Gebühr durch die Ermächtigung der Mitgliedstaaten, "für die Übermittlung der Informationen" eine Gebühr zu erheben, nicht mehr gedeckt sei; weitergehende Schlußfolgerungen hat er aus dem Begriff der Übermittlung in Art. 5 (1. Halbsatz) UIRL nicht gezogen.

    Denn die Zahlung einer Gebühr von 10 000 DM wird trotz des in solchen Fällen vorausgesetzten extrem hohen Arbeitsaufwands der Behörde einem Antragsteller regelmäßig nur dann zugemutet werden können, wenn er aus den erteilten Informationen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen vermag; dagegen kommt einer derart hohen Gebühr in allen anderen Fällen - namentlich bei der Wahrnehmung des Informationsrechts aus uneigennützigen Gründen, die für den gemeinwohlorientierten Zweck der Umweltinformationsrichtlinie besonders kennzeichnend ist - mehr oder weniger zwangsläufig eine abschreckende Wirkung zu, die sie als nicht angemessen im Sinne von Art. 5 UIRL erscheinen läßt (vgl. Pitschas/Lessner, Anmerkung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 1999, DVBl 2000, 332).

    Die vergleichsweise hohe Flexibilität des Gebührenrechts des Bundes war für den Europäischen Gerichtshof entscheidungserheblich; denn ohne sie hätte der Gerichtshof nicht zwischen der Verordnung einerseits und der Verwaltungspraxis andererseits unterscheiden und auf der Grundlage dieser Unterscheidung annehmen können, daß den Behörden bei der Anwendung der Verordnung eine den Anforderungen der Richtlinie genügende, nämlich nicht prohibitive Bemessung der Gebühren möglich ist, die unterhalb der Grenze der Kostendeckung verbleibt (Urteil vom 9. September 1999, a.a.O. Nr. 52 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    29 - Vgl. zur Richtlinie 90/313 Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 55 und 58), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass die Richtlinie 90/313 eine Beschränkung des freien Zugangs zu Umweltinformationen nur nach Maßgabe der von ihr festgelegten Kriterien und in den in ihr ausdrücklich genannten Fällen gestatte.

    44 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 47) und Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in jener Rechtssache (C-217/97, EU:C:1999:34, Nr. 23).

    49 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 48).

    50 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 57).

    51 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 52).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Schließlich muss nach ständiger Rechtsprechung die Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Anwendung tatsächlich gewährleisten (siehe in diesem Sinn u. a. Urteile vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 31, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    Das gilt auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der jüngst die Umsetzung des in der Richtlinie 90/313 EWG des Rates vom 7. Juli 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Informationsrichtlinie - UIR) verwendeten Begriffs des "Vorverfahrens" in den Begriff des "verwaltungsbehördlichen Verfahrens" in § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. UIG als zu weitgehend beanstandet hat (Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10

    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft

  • VG Aachen, 11.05.2004 - 7 K 689/00

    Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen auf Grund des

  • EuGH, 16.11.2000 - C-214/98

    Kommission / Griechenland

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2006 - 8 A 10267/06

    Umweltinformationen müssen gewährt werden

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-350/02

    Kommission / Niederlande

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien

  • VG Cottbus, 28.02.2013 - 5 K 914/11

    Festsetzung der Arbeitszeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

  • VG Münster, 30.07.2009 - 8 K 169/09

    Flüchtlingsschutz, Qualifikationsrichtlinie, Familiennachzug

  • VG Potsdam, 11.09.2013 - 2 K 1956/12

    Besoldung und Versorgung

  • EuGH, 07.01.2004 - C-58/02

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 9 A 4544/04

    Berücksichtigung von Personalkosten für alle Behördentätigkeiten im Rahmen der

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 25-IV-03
  • EuGH, 01.07.2004 - C-311/03

    Kommission / Frankreich

  • VG Oldenburg, 21.12.1999 - 1 A 2249/95

    Einsichtnahme in Umweltinformationen ; Umweltbezogener Handlungsauftrag einer

  • VG München, 27.04.2010 - M 1 K 09.6122

    Kostendeckungsprinzip; Angemessenheit der Gebührenhöhe; Personalkosten

  • VG Leipzig, 12.03.2012 - 6 K 109/10

    Kostenerhebung für Schreibauslagen nach dem SächsVwKG und SächsUIG;

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