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   OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 251/01   

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https://dejure.org/2002,4469
OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 251/01 (https://dejure.org/2002,4469)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.09.2002 - 19 U 251/01 (https://dejure.org/2002,4469)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. September 2002 - 19 U 251/01 (https://dejure.org/2002,4469)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstückes; Bestehen eines Restkaufpreisanspruchs; Feststellung der Voraussetzungen des Eigentumsverschaffungsanspruchs; Kenntnis von verstecktem Mangel bei Abnahme; Bestehen von Gewährleistungsansprüchen wegen verschiedener Baumängel; ...

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § ... 256; ; ZPO § 287; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713 n.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § 242; ; BGB §§ 284 ff; ; BGB § 320; ; BGB § 402; ; BGB § 635; ; BGB § 640 II; ; AGBG § 11 Nr. 10 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 633 (a.F.) 242 284 ff. 320
    Freizeichnung des Bauträgers von der Mängelhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auflassung trotz Restkaufpreisanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 596
  • NJW-RR 2003, 597
  • NZM 2003, 956
  • BauR 2003, 772 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95

    Vortrag zur Höhe von Mangelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 251/01
    Das Gesetz sieht eine Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts auf einen dem noch ausstehenden Teil der geschuldeten Gegenleistung entsprechenden Teil grundsätzlich nicht vor (s. BGH NJW-RR 1997, 18, 19 m.w.N.; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rn. 2526 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Diese Mängelbeseitigungskosten belaufen sich nach dem Vorbringen der Beklagten (105 GA), das die Klägerin nicht hinreichend bestritten hat (vgl. zur Darlegungslast des Unternehmers: BGH, Urteil vom 04.07.1996, VII ZR 125/95, NJW-RR 1997, 18; OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 251/01, NJW-RR 2003, 596; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 3003/3006 mwN; Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., § 13 Abs. 5 VOB/B, Rn 243 ff. mwN) , auf folgende Beträge:.
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 170/08

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung ohne Abnahme eines mangelhaften

    Im Übrigen kann die Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht auch deshalb nicht mit Erfolg geltend machen, weil die Beklagte, wie aufgezeigt, keine Mangelbeseitigung, mithin Nacherfüllung mehr verlangt; stellt der Auftraggeber seinen Anspruch auf Schadensersatz oder auch Kostenerstattung um, hat er die Rechte aus § 641 Abs. 3 BGB nicht mehr (BGH NJW 1979, S. 549; OLGR Köln 2003, 97, 99; Werner/Pastor, a.a.O, Rn. 2531; Wirth, in: Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 13 Nr. 5 Rn 229).
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