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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7913
BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • openjur.de

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 2 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • hensche.de

    Diskriminierung: Beweislast, Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Geschlecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers über Personalauswahl

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch zum Schutz vor einer nach dem AGG verbotenen Benachteiligung

  • rewis.io

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des abgelehnten Stellenbewerbers auf Auskunft über die eingestellte Person und die Einstellungskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Bewerbers nach einer erfolglosen Bewerbung

  • heise.de (Pressebericht, 17.05.2013)

    Abgelehnte Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 22 AGG
    BAG zur Diskriminierung bei der Jobsuche - Ohne Indizien keine Entschädigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die abgelehnte Bewerberin - Wer nicht eingestellt wird, kann keine Auskunft über bevorzugte Bewerber verlangen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber gegen Arbeitgeber - Auskunftsverweigerung auch nicht ohne Weiteres Indiz für AGG-Verstoß ("Meister")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft, ob Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen des Verdachts auf Diskriminierung

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch bezüglich der Ablehnungsgründe einer Stellenbewerberin

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schon wieder: Neues vom BAG zum AGG

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Auskunftsanspruch - Keine Einsicht in Bewerbungsunterlagen anderer

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Bewerberin

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Bewerberin

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Abgelehnte Stellenbewerberin hat keinen Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss keine Auskunft über Einstellungskriterien erteilen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Arbeitgebers beim Einstellungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerung (k)eine Diskriminierung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber für abgelehnte Stellenbewerberin

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des abgelehnten Stellenbewerbers auf Auskunft über anderweitige Besetzung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Auskunftsanspruch bei Ablehnung der Bewerbung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Auskunftsanspruch bei Ablehnung der Bewerbung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin - Verweigerung jeglicher Auskunft durch Arbeitgeber begründet nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung des Bewerbers

Besprechungen u.ä. (5)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt der Arbeitgeber dem abgelehnten Bewerber keine Auskunft über seine Auswahlentscheidung, lässt das noch keine Diskriminierung vermuten

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGG: Neues zum Auskunftsanspruch

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern keine Auskunft über die erfolgte Stellungbesetzung erteilen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
  • NZA 2014, 224
  • BB 2013, 2227
  • DB 2013, 2509
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Sei die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, müsse nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt sei (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25 mwN, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des § 286 Abs. 1 ZPO dessen Anwendbarkeit auf die Fälle des so genannten "Vollbeweises" zu beschränken, dem Tatsachengericht die freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO aber zu versagen, wenn es nur darüber zu entscheiden hat, ob dargelegte (und gegebenenfalls bewiesene) Tatsachen das Vorliegen einer anderen Tatsache "nur" vermuten lassen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Eine vom Berufungsgericht nach § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Damit begründet die Stellenausschreibung für sich betrachtet keine Vermutung für eine gesetzwidrige Benachteiligung der Klägerin (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 34, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Der Begriff "Bewerberinnen und Bewerber" iSd. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG setzt außer dem formalen Erfordernis einer Bewerbung weder das Vorliegen einer subjektiven Ernsthaftigkeit der Bewerbung noch die objektive Eignung für die in Aussicht genommene Stelle voraus (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass die Beklagte als nicht-öffentliche Arbeitgeberin nicht dem aus Art. 33 Abs. 2 GG hergeleiteten Prinzip der "Bestenauslese" (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 36, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) unterliegt.

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Mit Urteil vom 19. April 2012 (- C-415/10 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5) hat der Gerichtshof entschieden:.

    Dass dies nicht europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht, hat auf die entsprechende Vorlage des Senats der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. April 2012 (C-415/10 - [Meister] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5) im Grundsatz bestätigt, jedoch einschränkend festgestellt:.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Für Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 begangen wurden, gelten die §§ 1 bis 18 AGG ohne Einschränkung (vgl. § 33 AGG) (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 25, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Dies wird zwar in § 15 Abs. 2 AGG nicht ausdrücklich benannt, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 28, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Es bedarf hier keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob und unter welchen Umständen statistischen Daten eine Vermutungswirkung für eine Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG zukommen kann (vgl. dazu: BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 68 f., AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2) .
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Erst nach einem solchen Vortrag muss der Arbeitgeber gemäß § 138 Abs. 2 ZPO darlegen, wie groß der begünstigte Personenkreis ist, wie er sich zusammensetzt, wie er abgegrenzt ist und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazugehört (vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 a und b der Gründe, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52) .
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2000 (- C-158/97 - [Badeck ua.] Slg. 2000, I-1875) betraf die Vorlagefrage, ob Art. 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG einer nationalen Regelung entgegensteht, die in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern sicherstellt, dass qualifizierte Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Bereits die Ablehnung, die Klägerin zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, stellt eine weniger günstige Behandlung iSd. § 3 Abs. 1 AGG dar, weil ihr damit die Chance auf Einstellung versagt worden ist (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 35, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Dagegen setzt eine Benachteiligung weder ein schuldhaftes Handeln noch eine Benachteiligungsabsicht voraus (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 28, AP AGG § 22 Nr. 3 = EzA AGG § 22 Nr. 3) .
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Als unverschuldete Verhinderung ist die Bedürftigkeit der Partei anzusehen, wenn die Partei innerhalb der Notfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag stellt sowie alle für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und das anzufechtende Urteil dem zuständigen Gericht vorlegt (BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 - zu A der Gründe mwN, BAGE 111, 229 = AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 54) .
  • LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07

    Stellenbewerbung, Benachteiligung, Entschädigung

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Für einen solchen genügt es nicht, wenn eine Partei lediglich Mutmaßungen aufstellt, ohne dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Behauptung darlegt (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 36) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Dies gilt aber auch dann, wenn vor dem Hintergrund, dass dem/der Bewerber/in in der Regel nicht bekannt ist, wer sich außer ihm/ihr mit welcher Qualifikation/Eignung auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat und für welchen Bewerber/welche Bewerberin der potentielle Arbeitgeber sich entschieden hat und er/sie gegen diesen auch keinen dahingehenden Auskunftsanspruch hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56 unter Hinweis auf EuGH 19. April 2012 -  C-415/10  - [Meister]) , von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen wäre, wonach es ausreichen würde, wenn der/die Bewerber/in die objektive Eignung anderer Bewerber/innen oder des/der letztlich eingestellten Bewerbers/Bewerberin bestreitet mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann jedenfalls zur objektiven Eignung dieser Personen substantiiert vorzutragen hätte.
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Dies gilt aber auch dann, wenn vor dem Hintergrund, dass dem/der Bewerber/in in der Regel nicht bekannt ist, wer sich außer ihm/ihr mit welcher Qualifikation/Eignung auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat und für welchen Bewerber/welche Bewerberin der potentielle Arbeitgeber sich entschieden hat und er/sie gegen diesen auch keinen dahingehenden Auskunftsanspruch hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56 unter Hinweis auf EuGH 19. April 2012 -  C-415/10  - [Meister] Rn. 46 f.) , von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen wäre, wonach es ausreichen würde, wenn der/die Bewerber/in die objektive Eignung anderer Bewerber/innen oder des/der letztlich eingestellten Bewerbers/Bewerberin bestreitet mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann jedenfalls zur objektiven Eignung dieser Personen substantiiert vorzutragen hätte.
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Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31580
BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 (https://dejure.org/2013,31580)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 (https://dejure.org/2013,31580)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 (https://dejure.org/2013,31580)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • openjur.de

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 3 S 2 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 4 Abs 1 S 1 TzBfG
    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wechselschicht und Schichtzulagen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg -schlesische Oberlausitz

  • bag-urteil.com

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • Betriebs-Berater

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • rewis.io

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Wechselschicht und Schichtzulagen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg -schlesische Oberlausitz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 224
  • BB 2013, 2932
  • NZA-RR 2014, 8
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 21, BAGE 128, 21) .

    Zu den tariflichen Wechselschicht- und Schichtzulagen für Teilzeitbeschäftigte im Anwendungsbereich des TVöD hat der Senat in der Entscheidung vom 24. September 2008 (BAG - 10 AZR 634/07 - Rn. 19, BAGE 128, 21) insofern ausgeführt: Tarifliche Wechselschicht- und Schichtzulagen sollen dem Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich dafür gewähren, dass die Wechselschicht- und die Schichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrhythmus einwirken und ihr Beginn und Ende außerhalb der allgemein üblichen Arbeits- und Geschäftszeiten liegen.

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Mit der Entscheidung über die Leistungsklage ist der festzustellende Anspruch nur für den der Leistungsklage zugrunde liegenden Zeitraum, nicht aber für die Folgemonate erschöpfend geklärt (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 17) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    a) Bei kirchlich-diakonischen Arbeitsvertragsregelungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSd. § 305 ff. BGB (vgl. zB BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BAGE 135, 163) .
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08

    Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge;

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Deshalb ist der Schwellenwert durch § 20 Abs. 5 Satz 2 AVR DWBO entsprechend dem Anteil der Arbeitszeit herabgesetzt (vgl. zu diesem Erfordernis für teilzeitbeschäftigte Beamte: BVerwG 26. März 2009 - 2 C 12.08 -) .
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Deshalb hat der Senat zu dieser Tarifregelung die Auffassung vertreten, dass sie an eine Belastung anknüpfte, der Teilzeitbeschäftigte in gleicher Weise wie Vollzeitbeschäftigte ausgesetzt waren (BAG 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - zu 4 b der Gründe, BAGE 73, 307) .
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10

    Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 21, BAGE 128, 21) .
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 21, BAGE 128, 21) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2011 - 8 Sa 1136/11

    Kürzung einer Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigung nach § 20 Abs 5

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Oktober 2011 - 8 Sa 1136/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    c) Schicht- und Wechselschichtzulagen sollen zwar durchweg besondere Belastungen ausgleichen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 744/13 - Rn. 18; 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 19, BAGE 128, 21) , was auch in § 6 Abs. 1 ArbZG anklingt.
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    a) Abweichend von der ratierlichen Gewährung der Wechselschicht- und Schichtzulagen des § 8 Abs. 5 und Abs. 6 TVöD-K an Teilzeitbeschäftigte verhinderte eine Anknüpfung der Überstundenzuschläge nach § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1, § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD-K an den Mindestbeschäftigungsumfang eines Vollzeitbeschäftigten die Entstehung jeglichen Anspruchs von Teilzeitbeschäftigten auf Überstundenzuschläge, wenn sie diesen Mindestbeschäftigungsumfang nicht erreichten (zu der gesetzeskonformen anteiligen Verringerung der Wechselschicht- und der Schichtzulage auf den Umfang der Teilzeitquote BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17) .

    Dabei dürfen die Tarifvertragsparteien die Wechselschicht- und die Schichtzulage Teilzeitbeschäftigter nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz kürzen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14

    Zeitzuschläge als unpfändbare Erschwerniszuschläge

    Ebenfalls zu Belastungen und Erschwernissen führt der Umstand, dass bei geleisteter Wechselschicht oder Schichtarbeit der Beginn und das Ende der Arbeitszeit außerhalb der allgemein üblichen Arbeits- und Geschäftszeiten liegen (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 744/13 - Rn. 18 mwN, KHE 2014, 19; 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 8, NZA-RR 2014, 8).
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit ist anzunehmen, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium ist, an das die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62) .
  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

    Selbst wenn die Klägerin im Ergebnis für die von ihr geleistete Arbeitszeit anteilig ein geringeres Entgelt erhalten würde, als eine mit der gleichen Tätigkeit betraute Vollzeitbeschäftigte (vgl. nur BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23 ff. mwN, BAGE 128, 63) - wovon mangels dahingehender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und entgegen seiner Auffassung derzeit nicht ausgegangen werden kann -, würde ein solcher Gesetzesverstoß nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vergleichs führen.
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 -, Rn. 21 f., juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 -, Rn. 20, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 50).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2016 - 6 Sa 174/16

    Freimonate - ganzjährige anteilige Zahlungsweise - Teilzeitarbeitsverhältnis

    Nach § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG ist einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten entspricht (sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz) (vgl. BAG vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 = juris Os. = NZA-RR 2014, 8).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 21; 25. September 2013 - 10 AZR 4/12  - Rn. 15) .
  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 744/13

    Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Die damit verbundenen Belastungen und Erschwernisse sollen ausgeglichen werden (vgl. BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 19, BAGE 128, 21; 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 7 TVöD steht die Wechselschichtzulage Teilzeitbeschäftigten nur anteilig entsprechend dem Verhältnis zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit zu (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - BAGE 128, 21; zu einer vergleichbaren Regelung in AVR: BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 -) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 234/18

    Schichtzulage - öffentlicher Dienst - ständige Schichtarbeit

    Die Differenzierung zwischen ständiger und nicht ständiger (Wechsel-) Schichtarbeit zeigt, dass die Wechselschicht- und die Schichtzulage einem Beschäftigten nicht unabhängig vom Umfang der von ihm geleisteten Wechselschicht- oder Schichtarbeit in voller Höhe zustehen soll (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17, juris = NZA-RR 2014, 8; BAG, Urteil vom 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 19 = NZA 2008, 1422).

    Teilzeitbeschäftigte erhalten bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit gemäß § 24 Abs. 2 TVöD-VKA die Monatspauschale anteilig (vgl. dazu BAG, Urteil vom 19. März 2014 - 10 AZR 744/13 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2014, 512; BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17, juris = NZA-RR 2014, 8).

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 187/14

    Tarifliche Weihnachtszuwendung - Berechnung bei vorübergehender

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 6 Sa 484/14

    Freistellung an Brückentagen - Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage - regelmäßig über die tarifliche

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • ArbG Krefeld, 29.06.2018 - 2 Ca 1962/17

    Diskriminierungsverbot teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • KAG Mainz, 17.07.2014 - M 16/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Mainz, 17.07.2014 - M 15/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

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Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4288
BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11 (https://dejure.org/2013,4288)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2013 - 6 AZR 392/11 (https://dejure.org/2013,4288)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 (https://dejure.org/2013,4288)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • openjur.de

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 33 Abs 2 TVöD
    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichszahlung nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rewis.io

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung; Prozessrecht; Befristung - Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung; Aussetzung eines Rechtsstreits durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgleichszahlung nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung nach TV UmBw - befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung - Aussetzung eines Rechtsstreits durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 224
  • BB 2013, 1204
  • NZA-RR 2013, 386
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des §

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Die Parteien streiten in einem seit dem 18. April 2011 anhängigen Rechtsstreit, der nunmehr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm unter dem Az. - 15 Sa 45/13 - geführt wird, über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2009 sowie die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger ab dem 1. Juli 2009 monatliche Ausgleichszahlungen nach § 11 TV UmBw in Höhe von 1.919,66 Euro zu zahlen.

    Im Revisionsverfahren hat sich die Beklagte in einem Teilvergleich verpflichtet, bei Obsiegen des Klägers im vorliegenden Verfahren diesem für die Zeit vom 10. bis 30. April 2011 eine Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw zu zahlen, soweit das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum nach einer rechtskräftigen Feststellung im Verfahren - 15 Sa 45/13 - des Landesarbeitsgerichts Hamm noch bestanden hat.

    Selbst unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung der Beklagten, wie sie sie in dem unter dem Az. - 15 Sa 45/13 - vor dem Landesarbeitsgericht Hamm geführten Verfahren - abweichend von ihrer im vorliegenden Rechtsstreit auch noch in der Verhandlung vor dem Senat am 22. Januar 2013 verteidigten Ansicht - vertritt, ist das Arbeitsverhältnis deshalb frühestens mit Ablauf des 9. April 2011 beendet worden.

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Ergeben sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien, können die Gerichte die Lücke schließen (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 423/09 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 10) .

    Gesetzliche oder tarifliche Änderungen, die den Tarifvertragsparteien bei Abschluss des TV UmBw und/oder bei späteren Änderungen unbekannt waren und die sie auch nicht absehen konnten (zu einer derartigen Konstellation siehe BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 423/09 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 10) , sind nicht erfolgt.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Vielmehr muss der nur teilweise in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, auf Antrag nach seinem Leistungsvermögen auf einem freien, ihm zumutbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, sofern dies auch dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 108, 77; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    In einem solchen Fall ist die Zuvielforderung noch verhältnismäßig geringfügig iSd. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, so dass die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (st. Rspr. seit BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26, AP TV-L § 16 Nr. 1 = EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 6) .
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Vielmehr muss der nur teilweise in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, auf Antrag nach seinem Leistungsvermögen auf einem freien, ihm zumutbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, sofern dies auch dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 108, 77; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114) .
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Bestehen mehrere Möglichkeiten, die Lücke zu schließen, bleibt also den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung, muss es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Für diese Beschäftigten sichert § 11 TV UmBw den Besitzstand (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17, AP TV UmBw § 6 Nr. 3) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger vor Beendigung des ersten Rechtszugs zur Leistungsklage hätte übergehen können, ohne dass dadurch die Sachentscheidung verzögert worden wäre (BGH 28. September 2005 - IV ZR 82/04 - mwN, BGHZ 164, 181) .
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09

    Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

  • LAG Hamm, 24.03.2011 - 17 Sa 2265/10

    Ruhen tariflicher Ausgleichszahlung bei Bezug befristeter

  • ArbG Rheine, 29.03.2010 - 1 Ca 38/10

    Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Das ist aufgrund der insoweit bestehenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nur der Fall, wenn keine dem Arbeitgeber zumutbare Möglichkeit besteht, den Beschäftigten auf einem freien Arbeitsplatz zu beschäftigen, dessen Anforderungen dieser nach seinem verbliebenen Leistungsvermögen genügt (vgl. BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 37; Weinmann in Burger TVöD/TV-L 3. Aufl. § 33 Rn. 39; BeckOK TV-L/Kuner Stand 1. März 2014 § 33 Rn. 9a) .

    Soweit ein Hinzuverdienst zur Kürzung oder bei entsprechender Höhe des Zuverdienstes auch zum völligen Ruhen der Rente nach § 96a SGB VI führt (vgl. Kamprad in Hauck/Noftz SGB VI Stand Mai 2008 K § 43 Rn. 3; zur Wirkungsweise des § 96a SGB VI vgl. BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 28) , beruht dies auf der freien Entscheidung der Beschäftigten.

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    Diese soll ebenfalls nur einen Lohnausgleich darstellen (BAG 17. März 2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 30; 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 30; Kamprad in Hauck/Noftz SGB VI Stand Mai 2008 K § 43 Rn. 1) .

    Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird jedoch nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nach § 96a SGB VI nicht überschritten wird (vgl. hierzu BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 28) .

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des §

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22.01.2013 (6 AZR 392/11) unter Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.07.2009 bis zum 09.04.2011 eine monatliche Ausgleichszahlung nach 11 TV UmBw von 1.919,66 EUR zu zahlen.

    Doch haben die Tarifvertragsparteien durch die Formulierung in 17 Abs. 1 Satz 2 TV UmBw zum Ausdruck gebracht, dass sie insoweit auf 33 Abs. 2 TVöD abstellen wollen, der die Rechtsfolgen der Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten auf das Arbeitsverhältnis regelt und hierbei zwischen befristeten und unbefristeten Erwerbsminderungsrenten unterscheidet (BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11; vgl. auch BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08, ZTR 2010, 316; LAG Hamm, 24.03.2011 - 17 Sa 2265/10 juris).

    Mit dem Kläger, aber auch unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 6 AZR 392/11 ist davon auszugehen, dass der intendierte Schutz einer ausgeglichenen Leistungsbeziehung durch 33 TVöD in der Sonderkonstellation der Härtefallregelung des 11 TV UmBw nicht erreichbar ist.

    Für diese Beschäftigten sichert 11 TV UmBw den Besitzstand (BAG, 22.01.2013, a.a.O. mit Hinweis auf BAG 18.01.2012 - 6 AZR 462/10, AP TV UmBw 6 Nr. 3).

    Ausdrücklich kommt es nicht an auf die Möglichkeit einer tatsächlichen Tätigkeit des Beschäftigten (BAG, 22.01.2013, a.a.O.).

    (BAG 6 AZR 392/11, Rn. 37, 38).

    Im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung lag bereits vor das Urteil des Bundesarbeitsgerichts 6 AZR 392/11, verkündet am 22.01.2013.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Die Entscheidung über die Aussetzung hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II

    Die Entscheidung über die Aussetzung hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14

    Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im

    Dies würde für sich genommen zu einer Verschlechterung der Altersabsicherung führen, da die Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TV UmBw aF nur in Höhe des um 28 vH verminderten Einkommens gezahlt wird (vgl. hierzu BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 24) .
  • LAG Thüringen, 15.02.2017 - 4 Sa 202/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

    Das Gericht hat dabei über die Frage der Aussetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 22.01.2013, 6 AZR 392/11, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • LAG Thüringen, 30.03.2017 - 4 Sa 61/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

    Das Gericht hat dabei über die Frage der Aussetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 22.01.2013, 6 AZR 392/11, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • ArbG Rheine, 19.10.2012 - 1 Ca 1634/11

    Ausgleichszahlung

    Hiergegen hat der Kläger Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 392/11.
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