Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4954
OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Streitwertfestsetzung; Begründung der Nichtabhilfe; Unterschiedliche Streitwertangaben; Anfechtung eines Streitwertbeschlusses; Fehlen der Begründung

  • Judicialis

    ZPO § 329; ; ZPO § 575

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Begründungszwang für Streitwert-Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 329 § 575
    Streitwert-Beschluss - Begründung - Anfechtung - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 6 OH 57/98
  • OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 893
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Dort richtet sich der Streitwert jedenfalls für die nicht durchgeführte Nebenintervention nach dem Interesse des abgewiesenen Nebenintervenienten am Beitritt (BGHZ 31, 144; ZöllerHerget, aaO., § 3 Rn 16 "Nebenintervention" " m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Gehen aber die Wertangaben der Beteiligten so weit auseinander wie hier und findet sich auch keinerlei Anhaltspunkt in den Akten, der auf den festgesetzten Betrag hindeutet, so bedarf der Streitwertfestsetzungs-Beschluss als rechtsmittelfähige Entscheidung einer Begründung (vgl. BGH NJW 1983, 123; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Auflage, § 329 Rn 24 m.w.N. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.03.1987 - 2 U 99/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Der angefochtene Beschluss leidet daher an einem erheblichen Verfahrensmängel, der zur Zurückverweisung an das Landgericht führen kann (vgl. OLG Köln, NJW-RR 87, 1152; Zöller-Vollkommer, aaO., Rn 24).
  • OLG Nürnberg, 08.06.1994 - 4 W 1969/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    a) Soll der Streitwert für das gesamte selbstständige Beweisverfahren festgesetzt werden, so richtet sich der Streitwert nach dem Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Beweisverfahrens, letztlich also nach dem durch den Beweisantrag betroffenen Hauptsachewert (Senat, BauR 1995, 134; Zöller-Herget, aaO., § 3 Rn 616 "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.; str.).
  • KG, 28.05.1974 - 4 W 631/74
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Unterbleibt die Begründung im Ausgangsbeschluss, so kann - und muss - das Gericht sie spätestens im Rahmen der Entscheidung über die Abhilfe nachholen (KG NJW 1974, 2010; Zöller-Vollkommer aaO.).
  • BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09

    Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz

    Dieser Verfahrensfehler führt jedoch nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (vgl. zB OLG Nürnberg 25. Januar 2001 - 4 W 4558/00 - MDR 2001, 893) .
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    13aa) Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind grundsätzlich zu begründen (BGH NJW 1983, 123; OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln NJW-RR 1987, 1152; OLG Nürnberg MDR 2001, 893; OLG München [21. ZS] MDR 2004, 291; LAG Berlin AP Nr. 1 zu § 149 ZPO 1977; Arndt NJW 1966, 2174; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 329 Rz. 5).

    ? Dies gilt zunächst, soweit der angefochtene Beschluß der gesetzlich vorgeschrieben Form ermangelt, weil insoweit ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt (OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln NJW-RR 1987, 1152; OLG Nürnberg MDR 2001, 893).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Damit fehlt nicht nur eine nachvollziehbare Begründung der Nichtabhilfe (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2001, 893), sondern das läßt auch nur den Schluß zu, daß die Rechtspflegerin das Beschwerdevorbringen schon nicht zur Kenntnis genommen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 5 Ta 280/05

    Begründung von Wertfestsetzungsbeschlüssen

    In Anwendung des § 572 Abs. 3 ZPO ist das Wertfestsetzungsverfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung, d.h. insbesondere zur Nachholung der gebotenen Begründung, an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 27.03.2000 - 1 WF 56/00 - ähnlich OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.01.2001 - 4 W 4558/00 -).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04

    Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme

    Das OLG Hamm vertritt in MDR 91, 452 gerade die gegenteilige Auffassung, in Fällen fehlender und auf das Vorbringen des Rechtssuchenden nicht eingehenden, formelhaften Begründungen komme eine Zurückverweisung in Betracht ( so auch zutreffend OLG Hamm MDR 88, 871; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 350; OLG Nürnberg MDR 01, 893; OLG Jena FamRZ 01, 781).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99   

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https://dejure.org/2000,11410
OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99 (https://dejure.org/2000,11410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2000 - 6 U 172/99 (https://dejure.org/2000,11410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2000 - 6 U 172/99 (https://dejure.org/2000,11410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht in Badeanstalten

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 9.5.2008)

    Die Verkehrssicherungspflicht von Schwimmbadbetreibern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99
    Vielmehr bedarf es gerade auch im Hinblick auf die Zeitdauer, innerhalb der ein Eingreifen einer Aufsichtsperson gewährleistet werden muß, stets nur solcher Sicherheitsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (BGH r + s 2000, 282, 283 = MDR 2000, 884 = zfs 2000, 332).

    Steht in solchen Fällen eine Untertauchzeit von 4 oder mehr Minuten fest, dann wird häufig von einem Pflichtenverstoß des Aufsichtsführenden Bademeisters auszugehen sein (vgl. dazu BGH r + s 2000, 282; OLG Hamm VersR 1996, 727), nicht hingegen schon bei einer Untertauchzeit von lediglich 1 Minute (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1489, 1490).

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99
    Unter diesen Umständen bedurfte es der ununterbrochenen gleichzeitigen Beaufsichtigung durch mehr als nur eine Fachkraft nicht (vgl. dazu BGH NJW 80, 392 = VersR 80, 67).

    Selbst dann, wenn die Notsituation eines Badegastes mehr als nur 1 Minuten lang unbemerkt geblieben ist, kann es an einem Pflichtenverstoß des Aufsichtspersonals fehlen (vgl. BGH NJW 80, 392 = VersR 80, 67, 68).

  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99
    In angemessenen regelmäßigen Abständen mußte sich der Beklagte aber einen zur Kontrolle geeigneten Überblick verschaffen (vgl. dazu OLG Hamm VersR 96, 727; 728 m. w. N.; Pfeiffer, Verkehrssicherungspflicht in Badeanstalten, zfs 97, 401, 405 m. w. N.; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Aufl., Rn. 664 ff.).

    Steht in solchen Fällen eine Untertauchzeit von 4 oder mehr Minuten fest, dann wird häufig von einem Pflichtenverstoß des Aufsichtsführenden Bademeisters auszugehen sein (vgl. dazu BGH r + s 2000, 282; OLG Hamm VersR 1996, 727), nicht hingegen schon bei einer Untertauchzeit von lediglich 1 Minute (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1489, 1490).

  • OLG Hamm, 15.10.1991 - 27 U 172/90

    Anforderungen an die Badeaufsicht in einem Hallenbad

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99
    Bei solcher Sachlage stellt der zeitweilige Aufenthalt eines Schwimmeisters im Schwimmeisterbüro nicht ohne weiters einen Pflichtenverstoß dar (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1489).

    Steht in solchen Fällen eine Untertauchzeit von 4 oder mehr Minuten fest, dann wird häufig von einem Pflichtenverstoß des Aufsichtsführenden Bademeisters auszugehen sein (vgl. dazu BGH r + s 2000, 282; OLG Hamm VersR 1996, 727), nicht hingegen schon bei einer Untertauchzeit von lediglich 1 Minute (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1489, 1490).

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Um diesen vielfältigen Aufgaben nachzukommen, ist der Bademeister verpflichtet, seinen Standpunkt regelmäßig zu wechseln, um so das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln überprüfen zu können (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393; OLG Koblenz, NJW-RR 2001, S. 318, 320; OLG Hamm, Urteil v. 30.11.2000, Az. 6 U 172/99).

    Stets ist dabei zu beachten, dass er das Schwimmbecken aber auch nicht unangemessen lange aus dem Blick lassen darf (OLG Hamm, Urteil v. 30.11.2000, Az. 6 U 172/99).

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00   

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https://dejure.org/2000,14766
OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.10.2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 1 U 19/00 (https://dejure.org/2000,14766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78b Abs. 4 StGB; § 78c Abs. 3 S. 2 StGB; § 266 StGB; § 153a StPO
    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen einer unrichtigen Information über Verjährungsfristen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen einer unrichtigen Information über Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    BGB § 675; StPO § 153a
    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unrichtiger Auskunft über den Eintritt der Verfolgungsverjährung; Geldauflage nach § 153a StPO als Schaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Ferner wird die Unschuldsvermutung durch eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO nicht widerlegt (BVerfG MDR 1991, 891, 892 [BVerfG 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90] ).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Tritt im Zusammenhang mit den Folgen der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung ein Willensentschluss des Verletzten hinzu, der den konkret eingetretenen Schaden herbeiführt, so haftet der Schädiger für diesen Schaden dennoch, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers wesentlich mitbestimmt worden ist, so beispielsweise, wenn der Geschädigte in vertretbarer Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich oder eine Abfindungsvereinbarung schließt (BGH NJW-RR 1992, 1196, 1197 f; NJW 1993, 1587, 1589 f [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, vor § 249 Rdnr. 77 ff, 82).
  • BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Die erst nach dem angenommenen Tatzeitpunkt und nach Anklageerhebung eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB erfasst alle Fälle, in denen die Verjährung beim Inkrafttreten der Regelung am 01.03.1993 noch nicht eingetreten war; dies ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG NStZ 1994, 480).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Tritt im Zusammenhang mit den Folgen der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung ein Willensentschluss des Verletzten hinzu, der den konkret eingetretenen Schaden herbeiführt, so haftet der Schädiger für diesen Schaden dennoch, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers wesentlich mitbestimmt worden ist, so beispielsweise, wenn der Geschädigte in vertretbarer Würdigung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich oder eine Abfindungsvereinbarung schließt (BGH NJW-RR 1992, 1196, 1197 f; NJW 1993, 1587, 1589 f [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, vor § 249 Rdnr. 77 ff, 82).
  • OLG Koblenz, 28.12.1995 - 2 Ws 845/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
  • LG Bonn, 27.08.1996 - 13 O 226/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
    Zunächst einmal handelt es sich nicht um eine Geldstrafe, die, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat verhängt worden ist, nicht im Wege des Schadensersatzes auf andere abwälzbar sein soll (LG Bonn NJW 1997, 1449 [LG Bonn 27.08.1996 - 13 O 226/96] ; Staudinger-Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung 1998, § 249 Rdnr. 203).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3705
OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00 (https://dejure.org/2000,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2000 - 16 Wx 113/00 (https://dejure.org/2000,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 16 Wx 113/00 (https://dejure.org/2000,3705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines Betreuungsvereins für Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 4; ; BGB § ... 1908e Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 5; ; BGB § 1897 Abs. 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1836b; ; BGB § 1779 Abs. 2; ; BGB § 1791a; ; BGB § 1908e; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; FGG § 67; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 2; ; FGG § 70b Abs. 1 S. 3; ; FGG § 13a Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 67
    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1400
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00
    Mit Beschluss vom 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 - (BtPrax 2000, 30 = FamRZ 2000, 414) hat das BVerfG auf eine von dem Beteiligten zu 3. und einem seiner Mitarbeiter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln erhobene Verfassungsbeschwerde die Verweisung in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG auf § 1908e dahingehend ausgelegt, dass hierin eine gesetzlich Klarstellung liege, dass einem Betreuungsverein für die Tätigkeit eines Mitarbeiters als Verfahrenspfleger ein Vergütungsanspruch zustehe.
  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen gesetzliche Vorschriften,

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00
    Mit Beschluss vom 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 - (BtPrax 2000, 30 = FamRZ 2000, 414) hat das BVerfG auf eine von dem Beteiligten zu 3. und einem seiner Mitarbeiter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln erhobene Verfassungsbeschwerde die Verweisung in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG auf § 1908e dahingehend ausgelegt, dass hierin eine gesetzlich Klarstellung liege, dass einem Betreuungsverein für die Tätigkeit eines Mitarbeiters als Verfahrenspfleger ein Vergütungsanspruch zustehe.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03

    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

    Es besteht aber ein unmittelbarer Anspruch des Vereinsmitarbeiters, wenn er die Pflegschaft berufsmäßig führt (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Köln vom 15.12.2000, FamRZ 2001, 1400).

    An dieser Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15.12.2000 (FamRZ 2001, 1400) gehindert.

    Das OLG Köln (FamRZ 2001, 1400) hat sowohl einen Anspruch des Vereinsmitarbeiters nach §§ 1915, 1835 ff. BGB als auch eine entsprechende Anwendung des § 1908e BGB für möglich gehalten, jedoch dem letztgenannten Weg den Vorzug gegeben und einen unmittelbaren Anspruch des Vereins für die Tätigkeit seines persönlich zum Pfleger bestellten Mitarbeiters bejaht.

    Er will von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 2001, 1400), die auf weitere Beschwerde ergangen ist, abweichen.

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Das Bayerische Oberste Landesgericht sieht sich an einer Zurückweisung der weiteren Beschwerde aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Dezember 2000 (veröffentlicht in FamRZ 2001, 1400) gehindert.
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12

    Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und

    Zwar wurde eine analoge Anwendung in der Vergangenheit vereinzelt auch von den Instanzgerichten für möglich gehalten (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 1400).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

    c) Das OLG Köln (FamRZ 2001, 1400) hat in einem Falle, in dem ein Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungs- und Vormundschaftsvereins persönlich zum Pfleger eines minderjährigen Betroffenen mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmungsrecht bestellt worden war, sowohl eine Liquidationsmöglichkeit des Vereinsmitarbeiters nach §§ 1835 ff. BGB als auch eine entsprechende Anwendung des § 1908e BGB für möglich gehalten, jedoch dem letztgenannten Weg den Vorzug gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.06.2000 - 5 WF 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22732
OLG Zweibrücken, 16.06.2000 - 5 WF 48/00 (https://dejure.org/2000,22732)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.06.2000 - 5 WF 48/00 (https://dejure.org/2000,22732)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 5 WF 48/00 (https://dejure.org/2000,22732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bedürftigkeit; Prozesskostenhilfe; Trennungsunterhalt; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwertungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; BGB § 1361

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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