Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/2000, 20 W 376/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2520
OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/2000, 20 W 376/00 (https://dejure.org/2001,2520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2001 - 20 W 376/2000, 20 W 376/00 (https://dejure.org/2001,2520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 20 W 376/2000, 20 W 376/00 (https://dejure.org/2001,2520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführer; Geschäftsführerwechsel; GmbH; Ausschlussgründe; Wohnsitz im Inland; Ausländer; Eintragungsverfahren

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer - ausländerrechtliche Voraussetzungen

  • Judicialis

    GmbHG § 6 Abs. 2; ; GmbHG § ... 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4; ; DVAuslG § 1 Abs. 1; ; DVAuslG § 12 Abs. 5; ; Arbeitsgenehmigungsverordnung § 9 Nr. 1; ; BetrVG § 5 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1616
  • FGPrax 2001, 124
  • BB 2001, 541
  • BB 2001, 852
  • DB 2001, 1028
  • Rpfleger 2001, 354
  • NZG 2001, 757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Gießen, 05.07.2000 - 6 T 5/00

    Eintragung neuer Geschäftsführer einer GmbH; Bestellung eines Ausländers, der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00
    20 W 376/00 6 T 5/00 LG Gießen 21 AR 293/99a AG Gießen.
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 2 Wx 22/98

    Geschäftsführer einer GmbH mit Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00
    So wird teilweise die Auffassung vertreten, ein Ausländer könne nur dann zum Geschäftsführer bestellt werden, wenn sichergestellt sei, dass für ihn jederzeit die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland bestehe, um hier seine gesetzlichen Aufgaben als Geschäftsführer wahrzunehmen ( so OLG Köln, Beschlüsse vom 30. September 1998, DB 1999, 38 und vom 26. Oktober 1998, GmbHR 1999, 182, OLG Hamm, Beschluss vom 09. August 1999, NZG 1999, 1004; Scholz, a.a.0., Rn. 18).
  • OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98

    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00
    So hat insbesondere das OLG Köln in seinem Beschluss vom 26. Oktober 1998 (NJW-RR 1999, 1637, 1638) ausgeführt, das Registergericht sei befugt, von dem Geschäftsführer den Nachweis zu verlangen, dass er eine Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Inland habe oder zumindest jederzeit erhalten könne, wenn Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, er könne seine gesetzlichen Aufgaben wegen fehlender Einreisemöglichkeiten nicht erfüllen.
  • OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99

    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00
    So wird teilweise die Auffassung vertreten, ein Ausländer könne nur dann zum Geschäftsführer bestellt werden, wenn sichergestellt sei, dass für ihn jederzeit die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland bestehe, um hier seine gesetzlichen Aufgaben als Geschäftsführer wahrzunehmen ( so OLG Köln, Beschlüsse vom 30. September 1998, DB 1999, 38 und vom 26. Oktober 1998, GmbHR 1999, 182, OLG Hamm, Beschluss vom 09. August 1999, NZG 1999, 1004; Scholz, a.a.0., Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05

    Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit

    Das Rechtsinstitut ist dahingehend anerkannt, dass derjenige, der eine vertragliche Pflicht zur Obhut und Fürsorge über eine ihm zur Verfügung gestellte Sache übernommen hat, seinem Vertragspartner gegenüber aus einer Verletzung der Obhutspflicht selbst zum Schadensersatz verpflichtet sein soll, auch wenn die in Obhut genommene Sache einem Dritten gehört (BGH NJW-RR 2001, 1616 ff).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2010 - 20 W 370/10

    Eintragung eines ausländischen Geschäftsführers

    In einem weiteren Beschluss vom 22.02.2001, Az. 20 W 376/2000, hat der Senat die Frage, ob die Eintragung des Geschäftsführerwechsels von der Vorlage einer Bestätigung der Ausländerbehörde, wonach dort keine Hindernisse gegen eine Einreise der jeweiligen Geschäftsführer bestehen, abhängig gemacht werden kann, letztlich nicht entscheiden müssen, da es sich um Geschäftsführer mit der Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika handelte, denen nach den einschlägigen ausländerrechtlichen Vorschriften die jederzeitige Möglichkeit einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Ausübung ihrer Aufgaben als Geschäftsführer möglich war.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3003
OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.10.2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag; Mietminderung; Vermieter; Aufklärungspflicht; Supermarkt; Einkaufszentrum; Umbau; Ladenlokal

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachmangel; Mietminderung; Minderung; Kundenströme; Mangel; Umwelteinfluß; Einkaufszentrum; Umbauarbeiten; Kundenverhalten, Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB §§ 537 ff.; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 537 ff. § 242
    Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 727
  • NZM 2001, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Dabei scheiden jedoch Umstände aus, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren; es muss eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliegen (BGH NJW 2000, 1714, 1715).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin im Mietvertrag eine Übernahme dieses Risikos erklärt hätte; das folgt insbesondere nicht aus den von der Beklagten herangezogenen Vertragsbestimmungen (Sortimentsbeschränkung, Betriebspflicht, Werbegemeinschaft u.a.m.; vgl. hierzu BGH NJW 2000, 1714, 1717).

    a) Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 1714, 1718) kommt allerdings ein solcher Anspruch des Mieters grundsätzlich in Betracht, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter unter Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht schuldhaft unzutreffende Informationen in Bezug auf das Mietobjekt erteilt hat, die keine zusicherungsfähige Eigenschaften i.S.v. § 537 Abs. 2 BGB betreffen.

    Zum anderen bestünde eine darartige Verpflichtung des Vermieters nur im Hinblick auf diejenigen Umstände mit Bezug auf die Mietsache, die für den Vermieter erkennbar von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind (BGH, NJW 2000, 1714, 1718).

  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (NZM 1999, 137) können allerdings auch äußere Einflüsse Fehler der Mietsache begründen, beispielsweise die Behinderung des beschwerdefreien Zugangs zu dem gemieteten Laden und die dadurch hervorgerufene Einwirkung auf das Verhalten der Käufer.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Der Mieter kann unter besonderen Umständen sogar verlangen, dass der Vermieter die Miete reduziert (BGH NJW 1998, 2900).
  • LG Duisburg, 16.03.2010 - 6 O 121/09

    Parkgarage eines "leergezogenen" Einkaufzentrums = Mietmangel?

    Keine Gewährleistungsrechte bestehen, wenn der Vermieter Umbauarbeiten in einem Einkaufszentrum durchführt, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen( vgl. OLG Dresden NZM 2001, 336).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3185
OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98 (https://dejure.org/2000,3185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2000 - 20 U 178/98 (https://dejure.org/2000,3185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2000 - 20 U 178/98 (https://dejure.org/2000,3185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Relevanzrechtsprechung; Notwendige Belehrung; Nachfrage des Versicherers; Belehrungszeitraum; Jahresfrist

  • Judicialis

    VVG § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VVG § 6
    Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.09.1996 - 20 U 100/96

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen verzögerter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98
    Im Regelfall muß ein Versicherer einen solchen Hinweis auch nicht wiederholen, wenn er vom Versicherungsnehmer eine ergänzende Auskunft anfordert (vgl. Senat MDR 1997, 39; Römer-Langheid, VVG, § 6 Rdn. 44).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer bei einer späteren Nachfrage den Bezug zu den Fragen der Schadensmeldung und seiner Aufklärungsobliegenheit wegen einer besonderen Fragestellung nicht ohne Weiteres erkennen kann, oder eine Nachfrage nach besonders langer Zeit erfolgt und deshalb die Sorge begründet, der Versicherungsnehmer könne die ursprüngliche Belehrung nicht mehr vor Augen haben (vgl. dazu OLG Hamm NVersZ 2001, 271).
  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer

    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen ( BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

    Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 25. August 2000 (Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12) herausgestellt, dass zumindest nach einem Jahr eine erneute Belehrung notwendig sei.

  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf).
  • LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07

    Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich

    Jedenfalls ist es nicht geboten, die Belehrung losgelöst von den Fallumständen bei jeder Nachfrage des Versicherers zu wiederholen oder feste Fristen vorzusehen, nach deren Ablauf jeder Nachfrage eine erneute Belehrung beizufügen ist (BGH VersR 2007, 663; OLG Hamm NversZ 2001, 271).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04

    Versicherungsvertragsrecht - Muss der VR seine Belehrung wiederholen, um bei

    Insoweit könnten Bedenken bestehen, ob die Belehrung in der Schadenanzeige noch bis zu dieser letzten Nachfrage fortwirkt (vgl. hierzu OLG Hamm r + s 2001, 140).
  • LG Dortmund, 05.08.2009 - 22 O 177/08

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung wegen des Verschweigens von

    Jedenfalls ist es nicht geboten, die Belehrung losgelöst von den Fallumständen bei jeder Nachfrage des Versicherers zu wiederholen oder feste Fristen vorzusehen, nach deren Ablauf jeder Nachfrage eine erneute Belehrung beizufügen ist (BGH VersR 2007, 683; OLG Hamm, NVersZ 2001, 271).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3307
OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98 (https://dejure.org/2001,3307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2001 - 8 W 54/98 (https://dejure.org/2001,3307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 8 W 54/98 (https://dejure.org/2001,3307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Gemeinschaftsordnung; Zitterbeschluss; Rechtsschutzinteresse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufhebung eines sog. Zitterbeschlusses

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch Mehrheitsbeschluss - Rechtsschutzinteresse an Gültigkeit des Zweitbeschlusses

Verfahrensgang

  • AG Waiblingen - I 180/97
  • LG Stuttgart - 2 T 718/97
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1454
  • NZM 2001, 532
  • FGPrax 2001, 134
  • ZMR 2001, 664
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99

    Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (hier: Abstimmungsverfahren über bauliche Änderungen - sog. Zitterbeschluss), kann jedenfalls durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (wie OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).

    Es sei Ausfluss ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG), wenn zur ursprünglichen Vereinbarung zurückgekehrt werde, und die Rechtssicherheit verlange nur die Bestandskraft für die Vergangenheit, nicht aber die Weiterwirkung solcher Vereinbarungsänderungen in die Zukunft (deutlich OLG Karlsruhe (23.5. 2000 - bzgl. Kostenverteilung) OLGR 2000, 395 = NZM 2000, 970; WE 1998, 500 (501); ähnlich KG FGPrax 1998, 137 = ZMR 1998, 515 = WuM 1998, 433 = ZflR 1998, 423 = WE 1998, 468; FGPrax 1966, 214 =WuM 1996, 647 = WE 1996, 390; ebenso zB Staudinger/Kreuzer, aaO, Rn. 60 zu § 10 WEG; Röll in MünchKommBGB, 3. Aufl., Rn 23 zu § 23 WEG; Palandt/Bassenge, 60. Aufl., Rn 19 zu § 10 WEG).

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Die - vom Amtsgericht vertretene - Ansicht, die bestandskräftig mit Mehrheit beschlossene Änderung der Teilungserklärung teile deren Rechtsqualität und habe nun ebenfalls Vereinbarungscharakter, hat zur Folge, dass diese Regelung nur unter Mitwirkung aller Miteigentümer - oder durch erneuten "Zitterbeschluss" - wieder aufgehoben oder erneut abgeändert werden kann (so zB BayObLGZ 1996, 256 = MDR 1997, 136 = FGPrax 1997, 19 = WuM 1997, 57 = WE 1997, 266; WE 1997, 475).

    dd) Anlass zur Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG sieht der Senat trotz seines Abweichens von BayObLGZ 1996, 256 (ua) nicht, weniger deshalb, weil auch das OLG Karlsruhe (aaO) nicht vorgelegt hat, sondern weil der BGH-Beschluss vom 20.9.2000 insoweit neue Beurteilungsmaßstäbe gesetzt und der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts die Grundlage entzogen hat.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Ob der Erstbeschluss unter Zugrundelegung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. "Zitterbeschluss" (Beschl. vom 20.9. 2000 - V ZB 58/99 - NJW 2000, 3500 = MDR 2000, 1367 m. Anm. Riecke = NZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 771 = WE 2001, 4) nichtig ist, bedarf hier keiner Entscheidung.

    bb) Ob der bestandskräftige Erstbeschluss angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (aaO) nunmehr als nichtig zu qualifizieren wäre, kann offen bleiben.

  • KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97

    Zum Aufhebungsanspruch eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Es sei Ausfluss ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG), wenn zur ursprünglichen Vereinbarung zurückgekehrt werde, und die Rechtssicherheit verlange nur die Bestandskraft für die Vergangenheit, nicht aber die Weiterwirkung solcher Vereinbarungsänderungen in die Zukunft (deutlich OLG Karlsruhe (23.5. 2000 - bzgl. Kostenverteilung) OLGR 2000, 395 = NZM 2000, 970; WE 1998, 500 (501); ähnlich KG FGPrax 1998, 137 = ZMR 1998, 515 = WuM 1998, 433 = ZflR 1998, 423 = WE 1998, 468; FGPrax 1966, 214 =WuM 1996, 647 = WE 1996, 390; ebenso zB Staudinger/Kreuzer, aaO, Rn. 60 zu § 10 WEG; Röll in MünchKommBGB, 3. Aufl., Rn 23 zu § 23 WEG; Palandt/Bassenge, 60. Aufl., Rn 19 zu § 10 WEG).
  • BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84

    Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Dabei ist es inzwischen allgemeine Meinung, dass grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss trotz seiner Unanfechtbarkeit durch einen gleichartigen Mehrheitsbeschluss - wieder aufgehoben oder abgeändert werden kann - mit der Einschränkung, dass der Zweitbeschluss nicht in eine durch den Erstbeschluss begründete, schutzwürdige Rechtsstellung eines (überstimmten) Miteigentümers eingreifen darf (BGHZ 113, 197; vgl. auch BayObLGZ 1985, 57; BayObLG WE 1992, 233; KG MDR 1994, 1206 NJW-RR 1994, 1358 = WuM 1994, 561 = ZMR 1995, 44; Senat ZMR 1990, 69 = WE 1990, 106; Bärmann/Pick/Merle, Rn 48; Weitnauer/Lüke Rn 4, 31; Staudinger/Bub Rn 16, je zu § 23 WEG).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Da die vorliegende Teilungserklärung nur einzelne ausdrückliche Regelungen über ihre Änderung durch Mehrheitsbeschluss enthält, aber keine allgemeine Ermächtigung der Eigentümerversammlung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung (vgl. BGHZ 95, 137, 140 = NJW 1985, 2832), wäre zu einer derartigen Abänderung der Zuständigkeiten eine Vereinbarung aller Miteigentümer nach § 10 Abs. 2 WEG notwendig gewesen (BGHZ 54, 65 = NJW 1970, 1316; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = FGPrax 1995, 194; Weitnauer I Lüke Rn 49; Staudinger I Kreuzer, aaO, Rn 63, 77, je zu § 10 WEG).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Da die vorliegende Teilungserklärung nur einzelne ausdrückliche Regelungen über ihre Änderung durch Mehrheitsbeschluss enthält, aber keine allgemeine Ermächtigung der Eigentümerversammlung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung (vgl. BGHZ 95, 137, 140 = NJW 1985, 2832), wäre zu einer derartigen Abänderung der Zuständigkeiten eine Vereinbarung aller Miteigentümer nach § 10 Abs. 2 WEG notwendig gewesen (BGHZ 54, 65 = NJW 1970, 1316; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = FGPrax 1995, 194; Weitnauer I Lüke Rn 49; Staudinger I Kreuzer, aaO, Rn 63, 77, je zu § 10 WEG).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Da die vorliegende Teilungserklärung nur einzelne ausdrückliche Regelungen über ihre Änderung durch Mehrheitsbeschluss enthält, aber keine allgemeine Ermächtigung der Eigentümerversammlung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung (vgl. BGHZ 95, 137, 140 = NJW 1985, 2832), wäre zu einer derartigen Abänderung der Zuständigkeiten eine Vereinbarung aller Miteigentümer nach § 10 Abs. 2 WEG notwendig gewesen (BGHZ 54, 65 = NJW 1970, 1316; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = FGPrax 1995, 194; Weitnauer I Lüke Rn 49; Staudinger I Kreuzer, aaO, Rn 63, 77, je zu § 10 WEG).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Dabei ist es inzwischen allgemeine Meinung, dass grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss trotz seiner Unanfechtbarkeit durch einen gleichartigen Mehrheitsbeschluss - wieder aufgehoben oder abgeändert werden kann - mit der Einschränkung, dass der Zweitbeschluss nicht in eine durch den Erstbeschluss begründete, schutzwürdige Rechtsstellung eines (überstimmten) Miteigentümers eingreifen darf (BGHZ 113, 197; vgl. auch BayObLGZ 1985, 57; BayObLG WE 1992, 233; KG MDR 1994, 1206 NJW-RR 1994, 1358 = WuM 1994, 561 = ZMR 1995, 44; Senat ZMR 1990, 69 = WE 1990, 106; Bärmann/Pick/Merle, Rn 48; Weitnauer/Lüke Rn 4, 31; Staudinger/Bub Rn 16, je zu § 23 WEG).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses";

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98
    Eine Meinungsverschiedenheit unter Eigentümern darüber, ob eine konkrete Beschlussfassung nur eine einfache oder eine qualifizierte Mehrheit erfordert und ob ein bestimmtes Abstimmungsergebnis zu einem wirksamen Beschluss oder zu einem Nicht-Beschluss geführt hat, kann durch einen Feststellungsantrag der notwendigen gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn ein Anfechtungsantrag mangels Protokollierung eines positiven Beschlusses ausscheidet (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG; vgl. zB OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 86, 87 = OLGZ 1992, 437; OLG Hamm OLGZ 1990, 180 183; Bärmann I Pick I Merle, WEG 8. Aufl., Rn 140 zu § 23, Rn 67 ff, 71 zu § 43; Weitnauer / Lüke, WEG 8. Aufl., Rn 17 zu § 23 ; Staudinger / Bub (BGB 12. Bearb., 1997) Rn 158 zu § 23 WEG; Staudinger / Wenzel, aaO, Rn 60, 66 vor, Rn 36 f zu § 43 WEG).
  • OLG Hamm, 28.12.1989 - 15 W 441/89
  • KG, 20.07.1994 - 24 W 4748/93

    Grundlose inhaltsgleiche Zweitbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie

    Jedenfalls kann ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (sog. Zitterbeschluss), durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.2.2001 - 8 W 54/98, FGPrax 2001, 134; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Da im Fall der Übertragung eines von vornherein in sich abgeschlossenen Raumes wie einer Garage oder einem Keller keine Unklarheit bezüglich der Zuordnung zu anderem Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum besteht, muss auch die Abgeschlossenheit nicht neu bescheinigt werden (Oberlandesgericht Zweibrücken ZMR 2001, 664; Oberlandesgericht Celle DNotZ 1975, 42, 44).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

    Da im Fall der Übertragung eines von vornherein in sich abgeschlossenen Raumes wie einer Garage oder einem Keller keine Unklarheit bezüglich der Zuordnung zu anderem Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum besteht, muss auch die Abgeschlossenheit nicht neu bescheinigt werden (Oberlandesgericht Zweibrücken ZMR 2001, 664; Oberlandesgericht Celle DNotZ 1975, 42, 44).
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Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.1999 - 7 U 3522/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6701
OLG München, 01.12.1999 - 7 U 3522/99 (https://dejure.org/1999,6701)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.1999 - 7 U 3522/99 (https://dejure.org/1999,6701)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 7 U 3522/99 (https://dejure.org/1999,6701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag; Sachmängelhaftung; Gewährleistungsanspuch; Qualitätsmangel; Werkstoffnorm; Prüfzeugnis; Gebrauchstauglichkeitsnachweis; Beschaffenheitsmerkmale; Unverzügliche Rüge

  • Judicialis

    BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 459 ff.; ; BGB § 459 I; ; HGB § 377; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Kaufrecht - Gewährleistung - Qualitätsmangel - Fehlen von Zertifikaten - Prüfpflicht des Käufers - unverzügliche Rüge

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 15 HKO 8691/97
  • OLG München, 01.12.1999 - 7 U 3522/99
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 23 U 47/12

    Umfang der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB

    Den im Hinblick auf die im Schriftsatz vom 27.11.2012 (273 ff. GA) ergänzten Einwände der Beklagten - wie vorstehend - entsprechend ergänzten Feststellungen des Senats zur Anwendbarkeit des § 377 HGB auf den Fall fehlender CE-Kennzeichnung (soweit er sich als Mangel im Sinne des BGB nach Inkrafttreten des SMG darstellt), stehen die im Hinweisbeschluss des Senats zitierten Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA) und vom OLG Köln (Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141) nicht entgegen.

    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2012 - 23 U 47/12

    Umfang der Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB

    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141 ; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).
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