Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.05.2001 - 27 U 209/00   

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https://dejure.org/2001,2537
OLG Hamm, 17.05.2001 - 27 U 209/00 (https://dejure.org/2001,2537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.2001 - 27 U 209/00 (https://dejure.org/2001,2537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 27 U 209/00 (https://dejure.org/2001,2537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Rechtsfrage; Haftung; Im Ausland zugefügter Schaden; Deutscher Staatsbürger; Italien

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Skiunfall - Unfallrekonstruktion durch Sachverständigengutachten

  • unalex.eu

    Art. 17 Rom II-VO
    Sicherheits- und Verhaltensregeln - Anwendungsbeispiele

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 254; ; VO § 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; FIS-Regeln Nr. 2; FIS-Regeln Nr. 5
    FIS-Regel Nr. 5 über Rückschau gilt nicht für einen schräg talabwärts fahrenden Skifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Skiunfall - Deutscher verletzt Deutschen in Italien - Sorgfaltspflichten - Sichtfahrgebot - Wartepflicht - Verschulden - sachverständige Verlaufanalyse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzansprüche beim Skifahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 451 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1537
  • NZV 2001, 514
  • VersR 2002, 318
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 30.05.1985 - 2 U 973/85
    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 27 U 209/00
    OLG Nürnberg 30.05.1985, 2 U 973/85: Skiläufer hat Geschwindigkeit, Fahrweise und Beobachtung so einzurichten, dass er vor ihm fahrende Skiläufer auch dann nicht gefährdet, wenn diese aus einem zuvor nicht einsehbaren Pistenteil (Bucht) herausfahren; insbesondere bei der Schussfahrt ist ein Skiläufer meist nicht in der Lage, seine Fahrt so zu beherrschen, dass er sie den wechselnden Gegebenheiten anpassen und dass er bei einer Annäherung an andere noch sicher ausweichen oder gar anhalten kann, was FIS-Regel 2 jedoch von ihm verlangt.
  • OLG München, 19.01.2011 - 20 U 4661/10

    Haftung bei Skiunfall: Kollision von Teilnehmern an einem Skikurs; Schmerzensgeld

    Wer sich unter - auch äußerst geringfügiger - Ausnützung von Hangneigung und Schwerkraft bewegt, der fährt und unterliegt nicht mehr der FIS-Regel 5, sondern genießt gegenüber von hinten oder oben kommenden Skifahrern wieder den uneingeschränkten Vorrang gemäß FIS-Regel 3 (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537).
  • LG Köln, 15.08.2017 - 30 O 53/17

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei Kollision zweier Skifahrer

    Nach österreichischem Recht ist bezüglich des geforderten Verhaltens von Skifahrern insoweit auf die Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS) abzustellen (OLG München, Urt. v. 30.11.2016, 3 U 2750/16 m.w.N.; OLG Dresden, Endurt. v. 30.01.2013, 13 U 956/12 m.w.N.; OLG Hamm, Urt. v. 17.05.2001, 27 U 209/00).
  • OLG Koblenz, 02.03.2011 - 5 U 1273/10

    Skiunfall - Haftungsmaßstab - FIS-Regeln

    Diese Regeln stellen nämlich in den Alpenländern, insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht dar (vgl. OLG Brandenburg in NJW-RR 2006, 1558, 1559; OLG Hamm in NJW-RR 2001, 1537 und OLG Düsseldorf in VersR 1997, 193, 194).

    Wer sich unter Ausnutzung von Hangneigung und Schwerkraft bewegt, der fährt, und unterliegt daher nicht mehr der FIS - Regel 5, sondern genießt gegenüber von hinten oder oben kommenden Skifahrern wieder den uneingeschränkten Vorrang gemäß FIS - Regel 3 (vgl. OLG Hamm in NJW-RR 2001, 1537).

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07

    Haftung bei Skiunfall: Verletzung prozessualer Wahrheitspflicht durch

    Demzufolge richten sich die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten der Parteien hier nach den FIS-Regeln; denn diese stellen in den Alpenländern und insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht dar (Brandenbg. OLG [6. ZS] NJW-RR 2006, 1558, 1559; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537; OLG Düsseldorf VersR 1997, 193, 194; Dambeck, Piste und Recht, 3. Aufl., Rn. 29).
  • OLG München, 30.11.2016 - 3 U 2750/16

    Kollision zweier deutscher Skifahrer auf österreichischer Skipiste - Vorfahrt

    Nach österreichischem Recht ist bezüglich des geforderten Verhaltens von Skifahrern insoweit auf die Regeln des internationen Skiverbandes (FIS) abzustellen (so auch OLG Düsseldorf, VersR 1997, 193, OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1558 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05

    Skiunfall: Geltung der FIS-Regeln als Gewohnheitsrecht für Snowboardfahrer;

    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme kann diese Ungenauigkeiten nicht beheben (siehe hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1537).
  • LG Ravensburg, 22.03.2007 - 2 O 392/06

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Schadensersatz- und

    Zugrunde zu legen sind daher die Regeln des internationalen Skiverbandes FIS, die zu einer Konkretisierung der Verhaltenspflichten für Skifahrer auch in Österreich geführt haben (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 194; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1537, jew. mit Nachw.).
  • LG Essen, 07.04.2008 - 2 O 378/07
    Die konkreten Verhaltens- und Sorgfaltsanforderungen beim Skilaufen richten sich nach einhelliger Ansicht jedenfalls in allen Alpenländern übereinstimmend nach den Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) als dort geltendem Gewohnheitsrecht (OLG Hamm, NJW-RR 2001/1537 m.N.).
  • LG Ravensburg, 22.03.2007 - 2 O 393/06
    Zugrunde zu legen sind daher die Regeln des internationalen Skiverbandes FIS, die zu einer Konkretisierung der Verhaltenspflichten für Skifahrer auch in Österreich geführt haben (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 194; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1537, jew. mit Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.08.2001 - 3 U 142/00   

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https://dejure.org/2001,10393
OLG Schleswig, 14.08.2001 - 3 U 142/00 (https://dejure.org/2001,10393)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.08.2001 - 3 U 142/00 (https://dejure.org/2001,10393)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. August 2001 - 3 U 142/00 (https://dejure.org/2001,10393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 105/62
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2001 - 3 U 142/00
    Ob und inwieweit das der Fall ist, hängt in erster Linie von der Bewertung der beiderseitigen Leistung im Zeitpunkt der Übertragung des Anwesens ab (BGH NJW 1964, 1323).

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Übergabe des Anwesens (BGH NJW 1964, 1323) betrug der Einheitswert des übernommenen Grundbesitzes 23.400,-- DM.

  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50

    Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2001 - 3 U 142/00
    Der BGH hat in einem Urteil vom 2. Oktober 1951 (NJW 52, 20 f) einen Übergabevertrag als eine - in der Regel wenigstens teilweise - unentgeltliche Zuwendung angesehen und den Übergeber im Falle groben Undanks des Übernehmers in Widerruf nach §§ 530 ff BGB gestattet (s. etwa auch BGH RdL 1959, 188 ff; 1965, 179 ff - allerdings nicht die HöfeO betreffend - vgl. Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo HöfeO 2. Aufl. § 17 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5093
OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00 (https://dejure.org/2001,5093)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2001 - 11 U 113/00 (https://dejure.org/2001,5093)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 11 U 113/00 (https://dejure.org/2001,5093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Der Käufer kann allerdings eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind, nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; 1996, 690).

    Im Übrigen ist auch insoweit nur entscheidend, dass den Klägern die Feuchtigkeit im Kellerbereich erkennbar war und sie gleichwohl das Vorhandensein dieser Feuchtigkeit nicht zum Anlass genommen haben, den Ursachen und dem Umfang vor dem Kaufvertragsabschluss weiter nachzugehen (vgl. OLG Schleswig, a.a.O.; BGH, NJW-RR 1994, 907).

  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549, 550; 1992, 1953, 1954; 1990, 42f.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549, 550; 1992, 1953, 1954; 1990, 42f.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549, 550; 1992, 1953, 1954; 1990, 42f.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549, 550; 1992, 1953, 1954; 1990, 42f.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Der Käufer kann allerdings eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind, nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; 1996, 690).
  • OLG Köln, 31.07.1991 - 2 U 53/91

    Mietzins ; Zahlung; Klage; Verpflichtung; Monatsmieten; Teilurteil;

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Dazu gehört in den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels auch der Beweis, dass eine Erklärung, die der Aufklärungspflichtige abzugeben hatte, entgegen dessen Behauptung nicht abgegeben worden ist (OLG Köln, NJW-RR 1992, 908, 910; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1996, 231 f.; 1998, 111, 113; OLG Schleswig, OLGR 1996, 129, dazu Kieserling in IBR 1996, 306).
  • OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 15/95

    Grundstückskauf: Wer hat Beweislast für unterlassene Aufklärung?

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Dazu gehört in den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels auch der Beweis, dass eine Erklärung, die der Aufklärungspflichtige abzugeben hatte, entgegen dessen Behauptung nicht abgegeben worden ist (OLG Köln, NJW-RR 1992, 908, 910; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1996, 231 f.; 1998, 111, 113; OLG Schleswig, OLGR 1996, 129, dazu Kieserling in IBR 1996, 306).
  • OLG Schleswig, 22.02.1996 - 7 U 16/95

    Kellerfeuchtigkeit: Muß Verkäufer trotz Besichtigung durch Käufer aufklären?

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
    Dazu gehört in den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels auch der Beweis, dass eine Erklärung, die der Aufklärungspflichtige abzugeben hatte, entgegen dessen Behauptung nicht abgegeben worden ist (OLG Köln, NJW-RR 1992, 908, 910; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1996, 231 f.; 1998, 111, 113; OLG Schleswig, OLGR 1996, 129, dazu Kieserling in IBR 1996, 306).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05

    Mangel einer Kaufsache: Schimmelbildung an Wohnhaus aufgrund von unzureichender

    Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich.
  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04

    Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen

    Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 20 W 522/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4089
OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 20 W 522/01 (https://dejure.org/2002,4089)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2002 - 20 W 522/01 (https://dejure.org/2002,4089)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2002 - 20 W 522/01 (https://dejure.org/2002,4089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1355 BGB, § 1617c BGB, § 15c PersStdG, § 31a PersStdG, § 2 Abs 1 AsylVfG
    Internationales Privatrecht: Wahl eines gemeinsamen Ehenamens durch pakistanische Asylberechtigte

  • Wolters Kluwer

    Namensführung; Nach pakistanischem Recht erworbene Eigennamen; Zeitlich unbefristete Bestimmung des Ehenamens anerkannter Asylberechtigter; Erstreckung des Ehenamens auf gemeinsame asylberechtigte Kinder; Erklärung der Anschließung; Rechtswahl; International ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 20 W 522/01
    Hieran hat sich auch durch den Statutenwechsel aufgrund der Anerkennung als Asylberechtigte ­ wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat ­ nichts geändert, weil der Name einer Person inhaltlich hierdurch nicht geändert wird, sondern weiter bestehen bleibt (vgl. BGHZ 121, 305; Hepting, StAZ 2001, 262; Palandt/Heldrich, BGB, 61. Aufl., Art. 10 EGBGB Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 09.06.1993 - XII ZB 3/93

    Eintragung des russischen Zwischennamens in Familienbuch eines Aussiedlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 20 W 522/01
    Dem Beteiligten zu 5) steht als Aufsichtsbehörde gemäß § 49 Abs. 2 PStG ein von dem Vorliegen einer Beschwer unabhängiges Beschwerderecht zu, von dem er Gebrauch machen kann, um im Interesse einer geordneten Amtsführung strittige Rechtsfragen einer obergerichtlichen Klärung zuführen ( vgl.BGH StAZ 1993, 352; Hepting/Gaaz, PStG, § 49 Rn. 12; Johansson/Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rn. 1443).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 9/88

    Erwerb eines spanischen Namens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 20 W 522/01
    Die Angleichung geschieht dergestalt, dass auf der Grundlage der Funktionsadäquanz eine modifizierte Anwendung der Rechtsnormen vorgenommen wird (vgl. BGH StAZ 1989, 372 f; BayObLG IPRax 1990, 117 und StAZ 1999, 72, 74; MünchKomm/Sonnenberger, BGB-IPR, 3. Aufl., Einl. Rn. 437ff, 532 und 550 ff; Palandt/Heldrich, a.a.O., Einl. Vor Art. 3 EGBGB Rn. 32; Hepting, StAZ 2001, 258; Benicke StAZ 1996, 97, 103).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2006 - 20 W 269/05

    Namensrecht: Kein Wegfall eines ausländischen Zwischennamens nach Statutenwechsel

    Des Weiteren sind auch die Voraussetzungen für eine Namensangleichung nach den allgemeinen Regeln des deutschen IPR (vgl. hierzu BayObLGR 1993, 94; OLG Frankfurt OLGR 2002, 138) nicht gegeben.
  • LG Tübingen, 02.10.2003 - 5 T 326/02

    Familienname des Kindes: Vatersname nach isländischem Recht

    Die Kammer kann keine Gesichtspunkte dafür erkennen, dass diese für § 1355 BGB allgemein anerkannte Angleichung (vgl. z. B. BayObLG in StAZ 1996, 41 zum srilankischen Recht, OLG Köln in StAZ 1988, 296 und LG Frankfurt/Main im Beschluss vom 7.3.2002 (20 W 522/01) je zum pakistanischen Recht, BayObLG in StAZ 1999, 72 zum indischen Recht) bei der hier zu treffenden Entscheidung für den Namen eines Kindes nach §§ 1617 ff BGB nicht in gleicher Weise vorgenommen werden sollte.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22868
OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01 (https://dejure.org/2002,22868)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.03.2002 - 7 U 1579/01 (https://dejure.org/2002,22868)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. März 2002 - 7 U 1579/01 (https://dejure.org/2002,22868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine fremde Niederspannungsnetzanlage; Genehmigungspflicht für den Betrieb eines Elektrizitätsversorgungsnetzes; Versorgung mit Energie in der Form von Elektrizität als Voraussetzung für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

    Dies wird teilweise bejaht (OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225; LG Regensburg, ZNER 2001, 270 m. Anm. Bönning; Tegethoff/Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, § 2 EnWG Rdnr. 38; Bönning, ZNER 2003, 296, 299; wohl auch Niedersberg, NVwZ 2001, 21, 23; offengelassen von Salje, EEG, 2. Aufl., § 10 Rdnr. 22; Hinsch/Meier, ZNER 2002, 290, 294).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 42/06

    Einspeisung von Strom aus einer Biogasanlage über eine nicht im Eigentum des

    aa) Das Eigentum des Netzbetreibers an einer technischen Einrichtung zur Übertragung oder Verteilung von Elektrizität ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Einrichtung Bestandteil seines Netzes ist (Salje, EEG, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 57 ff., 64; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, § 13 Rdnr. 14. f.; Reshöft/Steiner/Dreher, EEG, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 13; Bönning, ZNER 2003, 296, 299 f.; OLG Nürnberg ZNER 2002, 225, 226; OLG Karlsruhe RdE 2005, 277, 278; vgl. auch Senatsurteil vom 10. November 2004, aaO, unter II 2 a cc).
  • OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04

    Anspruch auf Netzausbau und künftigen Anschluss einer Windenergieanlage an

    Nach der vorstehenden Regelungssystematik soll der Anlagenbetreiber nur mit solchen notwendigen Anschlusskosten für die Verbindung zum Netz belastet werden, die dadurch anfallen, dass die technisch und rechtlich möglich kürzeste Entfernung zwischen der Anlage und dem Netz zugrunde gelegt wird (OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225, 226).

    Eine einseitige Überwälzung solcher zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der nächstgelegene Netzpunkt ohne einen Ausbau zur Aufnahme des Stromes nicht geeignet ist, auf den Anlagenbetreiber würde dem Gesetzeszweck des EEG nicht gerecht (vgl. OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225, 226), zumal dieses generell von einer Abholpflicht des Netzbetreibers ausgeht (vgl. OLG Stuttgart, ZNER 2003, 333, 334).

  • OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10

    Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH

    So mag der kein Netzbetreiber sein, der lediglich die in seinem Eigentum stehenden Kabel als technische Vorrichtungen für eine Belieferung seiner Mieter mit Strom zur Verfügung stellt und damit seiner mietvertraglichen Verpflichtung, seinem Mieter den Anschluss an die allgemeine Stromversorgung zu ermöglichen, nachkommt (vgl. hierzu OLG Dresden RdE 2002, 310 [juris Tz. 59]).
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 17 U 117/05

    Abgrenzung zwischen Netzausbau und Netzanschluss - Kostentragungsregelung in § 10

    Da jede Anschlussleitung grundsätzlich Bestandteil des Netzes des Netzbetreibers werden kann und spätestens dann auch wird, wenn Dritte zwecks allgemeiner Versorgung daran angeschlossen werden, bildet die Erlangung des Eigentums an der Verbindungsleitung nach Rechtsprechung und Literatur ein gewichtiges Indiz dafür, ob eine bloße Anschlussmaßnahme oder aber eine Netzausbaumaßnahme vorliegt (vgl. OLG Nürnberg ZNER 2002, 225, 226; Salje, EEG, 3. Aufl. § 13 Rdn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2003 - Kart 7/03

    Voraussetzungen eines Auskunftsverlangens der Kartellbehörde

    Der weitere Hinweis der Beschwerdeführerin auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.3.2002 (Az. 7 U 1579/01 = RdE 2002, 310) ist bereits deswegen unergiebig, da dieses Urteil einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betrifft.
  • OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14

    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der

    Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000, Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004, in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79).
  • OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 69/14

    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der

    Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000 , Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004 , in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79).
  • LG Frankfurt/Oder, 06.10.2006 - 11 O 496/05

    Netzausbaukosten

    Sind oder werden diese Gegenstände Bestandteil des Netzes und damit Eigentum des Netzbetreibers, so sind die daran im Zusammenhang mit dem Netzanschluss des Anlagenbetreibers entstehenden Kosten Netzausbaukosten im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG a. F. (OLG Nürnberg ZNER 2002, 225, 226; vgl. Salje Erneuerbare-EnergienGesetz, 3. A., § 13, Rn. 64; OLG Hamm - 17 U 117/05 - vom 06.03.2006, Seite 4, 2. Absatz von oben).
  • LG Itzehoe, 14.03.2007 - 2 O 156/06

    Anschluss einer Windenergieanlage und Schadensersatz bei Weigerung

    Eine etwaige notwendige Erweiterung stellt somit einen Ausbau des Netzes der Beklagten dar (vgl. OLG Koblenz, IR 2007, 37; OLG Hamm, ZNER 2005, 325; OLG Nürnberg ZNER 2002, 225).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4486
OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01 (https://dejure.org/2001,4486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.11.2001 - 6 W 3679/01 (https://dejure.org/2001,4486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. November 2001 - 6 W 3679/01 (https://dejure.org/2001,4486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozessvergleich; Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühr; Vergleichsgebühr; Protokollierter Vergleich

  • Judicialis

    ZPO §§ 103 f; ; BRAGO § 23

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 103 f.; BRAGO § 23
    Keine Vergleichsgebühr bei Anerkenntnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 1181/00
  • OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 354
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    d) Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg fordert für die Festsetzung einer Vergleichsgebühr allgemein den Abschluß eines Vergleichs: Sie könne im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann festgesetzt werden, wenn ein solcher ausdrücklich protokolliert worden sei (MDR 2002, 354).

    Dementsprechend müßte - worauf das Oberlandesgericht Nürnberg (MDR 2002, 354) mit Recht hinweist - die Klärung dieser nicht immer einfach zu beantwortenden Rechtsfrage der Interpretation des Kostenbeamten vorbehalten bleiben, was zur Folge hätte, daß das Kostenrisiko von prozeßleitenden Entscheidungen der Parteien, die auf Rechtsgesprächen vor Gericht beruhen, letztlich im Ungewissen läge.

    Danach ist im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Nürnberg (MDR 2002, 354) festzuhalten, daß die Parteien, um eine Festsetzung der Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zu erreichen, einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich entsprechend § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO protokollieren lassen müssen, der der Form der §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO entspricht.

  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05

    Zur Einigungsgebühr nach Inkrafttreten des RVG bei ausdrücklich protokolliertem

    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 5.11.2001 (vgl. MDR 2002, 354) entschieden, daß im Kostenfestsetzungsverfahren eine Vergleichsgebühr nur festgesetzt werden kann, wenn ein Vergleich ausdrücklich, der Form der §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO entsprechend, protokolliert wurde.
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03

    Anwaltsgebühren bei wechselseitigem Verzicht auf Unterhalt im

    Hieran vermögen auch die Ausführungen in der angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = MDR 2002, 1395 ) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354 ) nichts zu ändern.
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 838/03

    Entstehung der Vergleichsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf nachehelichen

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  • OLG Naumburg, 09.02.2005 - 12 W 15/05

    Voraussetzungen für Festsetzung einer Vergleichsgebühr

    Sie kann im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn ein solcher ausdrücklich protokolliert worden ist (z. B. BGH NJW 2002, 3713 f.; OLG Nürnberg, MDR 2002, 354).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 7 WF 934/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Vergleichsgebühr bei einer der

    Hieran vermögen auch die Ausführungen in der von der Rechtspflegerin und dem Bezirksrevisor angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = Rechtspfleger 2002, 651) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354) nichts zu ändern.
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