Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4827
OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06 (https://dejure.org/2006,4827)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.06.2006 - 4 W 82/06 (https://dejure.org/2006,4827)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 4 W 82/06 (https://dejure.org/2006,4827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren; Widerruflichkeit der im schriftlichen Beschlussverfahren erklärten Zustimmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eindeutiges Tätigwerden im Hinblick auf die Herbeiführung einer schriftlichen Universalentscheidung als Voraussetzung einer wirksamen Beschlussfassung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Widerruflichkeit von Zustimmungserklärungen in schriftlichen Beschlussverfahren; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eindeutiges Tätigwerden im Hinblick auf die Herbeiführung einer schriftlichen Universalentscheidung als Voraussetzung einer wirksamen Beschlussfassung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Widerruflichkeit von Zustimmungserklärungen in schriftlichen Beschlussverfahren; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch der Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren muss zu seiner Wirksamkeit verkündet werden, § 23 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 3
    WEG : Widerruf der Stimmabgabe - Schriftliches Zustimmungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungserklärung im schriftlichen Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umbauzustimmung widerruflich bis zur Bekanntgabe des Universalbeschlusses! (IMR 2006, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1605
  • NZM 2006, 784
  • NZG 2006, 824
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06
    Denn entgegen der früher herrschenden Meinung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23. August 2001 (NJW 2001, 3339 ff.) entschieden, dass der Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 23 Abs. 3 WEG konstitutiv erst zustande kommt, wenn der Feststellende eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete Mitteilung über das Beschlussergebnis veranlasst hat.
  • OLG Hamburg, 14.05.1971 - 2 W 33/71
    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06
    Soweit das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 14. Mai 1971 (MDR 1971, 1012) die Auffassung vertreten hat, ein ohne Versammlung von den Wohnungseigentümern nach § 23 Abs. 3 WEG gefasster Beschluss liege erst (bzw. bezogen auf den vorliegenden Fall: schon) vor, wenn sämtliche Zustimmungserklärungen dem Verwalter bekannt gegeben worden seien und im Schrifttum (so heute noch Staudinger/Bub, a. a. O., Rn. 222) diese Entscheidung als Beleg für die Auffassung zitiert wird, dass ein Beschluss und damit eine verbindliche und unwiderrufliche Zustimmungserklärung mit Eingang der letzten Erklärung beim Initiator vorliege, kann der Senat dem nicht zustimmen.
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Eine solche Beschlussfassung setzt aber eine unmissverständliche Initiative und damit das Bewusstsein der Wohnungseigentümer voraus, einen verbindlichen Beschluss zu fassen (vgl. OLG Celle, NZM 2006, 784; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 106; Schultzky in Jennißen, 4. Aufl., § 23 Rn. 129).
  • OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20

    Keine freie Widerruflichkeit der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Beschlussfassung die Regelung des § 130 Abs. 1 BGB zwar zur Wirksamkeit der Willenserklärung mit Zugang führe, dies jedoch noch nicht notwendigerweise eine Bindung des Abstimmenden bereits zu diesem Zeitpunkt bedeute, wie sich aus der Regelung des § 873 Abs. 2 BGB ergebe (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - 4 W 82/06, Rdnr. 10 f. zu einer Beschlussfassung nach § 23 WEG).

    Demnach ist auch die von der Klägerin in Bezug genommene abweichende Entscheidung des OLG Celle vom 08.06.2006 - 4 W 82/06 durch die BGH-Rechtsprechung überholt.

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Celle vom 08.06.2006 - 4 W 82/06.

  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei

    Kann ein Wohnungseigentümer seine Zustimmungserklärung bis zur Feststellung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter noch widerrufen (OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - 4 W 82/06, NZM 2006, 784, Rn. 9 ff., zitiert nach juris; Kümmel/Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 23 Rdnr. 80), muss dies auch für eine ursprünglich erklärte Ablehnung und deren Wechsel in eine Zustimmung gelten.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.11.2005 - 6 W 206/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6861
OLG Jena, 08.11.2005 - 6 W 206/05 (https://dejure.org/2005,6861)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.11.2005 - 6 W 206/05 (https://dejure.org/2005,6861)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. November 2005 - 6 W 206/05 (https://dejure.org/2005,6861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GmbHG § 4a; GmbHG § 69 Abs. 1
    Sitzverlegung; Liqidations-GmbH

  • Wolters Kluwer

    "Sitz" einer GmbH; Voraussetzungen für die Verlegung des Firmensitzes einer GmbH im Inland; "Betrieb" im Sinne des § 4a Abs. 2 Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Erforderlichkeit der Aufgabe des Grundsatzes der Übereinstimmung von tatsächlichem ...

  • Judicialis

    GmbHG § 4a; ; GmbHG § 69 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 4a § 69 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Sitzverlegung bei einer Liquidations-GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Verlegung des Sitzes einer GmbH nach Einstellung des Geschäftsbetriebs ? Aufgabe des Grundsatzes der Übereinstimmung von tatsächlichem und statuarischem Gesellschaftssitz im EU-Rechtsraum für Inlandssachverhalte keine Bedeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.10.2015 - 22 W 74/15

    Handelsregisteranmeldung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses der GmbH in der

    Satzungsänderungen können daher beanstandungswürdig sein, wenn sie dazu führen, dass die Gesellschaft sich ihren gegenüber Dritten, insbesondere den Gläubigern, bestehenden Verpflichtungen entziehen würde und/oder die Durchsetzung erschweren könnte, wie dies etwa bei Firmenänderungen oder Sitzverlegungen naheliegt (vgl. dazu etwa OLG Jena, Beschluss vom 8. November 2005, 6 W 206/05, GmbHR 2006, 765 = ZInsO 2006, 1277).
  • KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11

    Handelsregisterverfahren: Anmeldung einer GmbH-Sitzverlegung bei

    Die Vorschrift des § 4a GmbHG muss auch bei der förmlichen Sitzverlegung gewahrt bleiben (vgl. zum früheren § 4a Abs. 2 GmbHG: BayObLG, Beschluss vom 08.09.2003, 1Z AR 86/03, zitiert nach juris Rn. 9; Thüringisches OLG, Beschluss vom 08.11.2005, 6 W 206/05, zitiert nach juris Rn. 20).
  • AG Hamburg, 09.05.2006 - 67c IN 122/06

    Europäisches Insolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit bei einem im Ausland

    Vorliegend befinden sich maßgebliche Geschäftsunterlagen der letzten Tätigkeitsjahre der Gesellschaft in Frankreich beim Liquidator und dieser betreibt aktiv die Liquidation von dort aus (zu diesem Zuständigkeitsmerkmal nach § 3 InsO für den Sitz des Liquidators bei aktiver Liquidation auch OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Rostock, ZInsO 2001, S.1064; LG Hamburg, ZInsO 2000, S. 118; OLG Schleswig, NZI 1999, S.416; OLG Jena, ZInsO 2005, 1277; MünchKomm.InsO-Ganter, § 3 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6111
OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,6111)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,6111)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,6111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers; Pflicht eines nicht verantwortlich handelnden Assistenten einer Operation zur Prüfung einer wirksamen Patienteneinwilligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Umkehr der Beweislast beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers für den haftungsbegründenden Primärschaden; Behandlungsfehler auf Grund der verzögerten Erkennung einer Peritonitis; Verletzung eines deliktsrechtlich absolut geschützten Rechtsguts

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).

    Die bloße Möglichkeit reicht, wenn weitere Schäden befürchtet werden (BGH VersR 2005, 228, 230).

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Eine Delegation wirkt nur befreiend, wenn klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen bestehen und auch kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des bestellten Arztes auftreten oder aber an einer ordnungsgemäßen Aufklärung gerade im konkreten Fall (OLG Karlsruhe, 13. Senat, NJW-RR 1998, 459, 460).

    Die gleichen Anforderungen sind auch an einen Oberarzt zu stellen, der zwar bei der durchzuführenden Operation nur als Assistent eingeteilt ist, aber durch seine Stellung gegenüber dem Operateur zumindest gleichwertig für die Operation verantwortlich ist (vgl. Senat OLGR 2005, 165 = NJW-RR 05, 799, 800; OLG Karlsruhe, 13. Senat, NJW-RR 1998, 459, 460).

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).

    Für die weiteren Gesundheitsschäden bleibt es daher regelmäßig bei der Beweislast des Patienten, die lediglich gem. § 287 ZPO erleichtert ist (vgl. zur Abgrenzung auch BGH VersR 1989, 145).

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Selbst der Operateur ist nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 27.09.2000 - 7 U 93/99 - OLG-Report 2001, 147, 148; BGH NJW 1980, 1905 = VersR 1981, 456; VersR 1990, 1010).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 82/68

    Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Allerdings muss sich der Operateur grundsätzlich vergewissern, dass der Patient aufgeklärt worden ist (vgl. BGH VersR 1984, 538, 540).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ursächlichkeit in hohem Maße (BGH NJW 1995, 778, 779 ) oder äußerst (BGH VersR 2004, 909, 911 m. w. N.) unwahrscheinlich ist.
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Selbst der Operateur ist nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 27.09.2000 - 7 U 93/99 - OLG-Report 2001, 147, 148; BGH NJW 1980, 1905 = VersR 1981, 456; VersR 1990, 1010).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, d. h. den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlicher Primärschädigung und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregel sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (vgl. nur BGH VersR 2005, 228, 229, VersR 1994, 52, 54, VersR 1989, 145 f., VersR 1969, 1148, 1149).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ursächlichkeit in hohem Maße (BGH NJW 1995, 778, 779 ) oder äußerst (BGH VersR 2004, 909, 911 m. w. N.) unwahrscheinlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99

    Arzthaftung - Aufklärung durch anderen Arzt - Aufklärungsbogen

  • OLG Köln, 19.04.1989 - 27 U 61/88
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12

    Dissektion der Arteria femoralis - Arzthaftung: Voraussetzung für eine

    Dementsprechend kann sich der behandelnde Arzt bei einer fehlerhaften Aufklärung durch einen nachgeordneten Kollegen auch nur dann entlasten, wenn kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des beauftragten Arztes besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619).

    Unerheblich ist ferner, ob die Beklagten Ziff. 1 und 3 die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt hatten (vgl. dazu etwa BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619 f.).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass hier voraussichtlich auch die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten vorliegen, weil dafür spricht, dass der sekundäre Gesundheitsschaden typischer Weise mit dem Primärschaden verbunden ist und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen sollte (vgl. BGH, VersR 2005, 228, 229; 1994, a.a.O.; 1989, 145; Senat, VersR 2008, 545, Tz. 16; NJOZ 2006, 3042, 3043).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 4 O 7000/11

    Klage einer Intersexuellen hat Erfolg

    Sind mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt, so ist grundsätzlich zunächst jeder für diejenigen Eingriffe und Behandlungsmaßnahmen aufklärungspflichtig, die er selbst durchführt (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 617, 619).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (BGH, VersR 1989, 145; VersR 1994, 52, 54; VersR 2005, 228, 229; NJW 2008, 1381 ff., Tz. 13, Senat, OLGR Karlsruhe 2006, 617 ff., juris Tz. 12; VersR 2008, 545, Tz. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4814
OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03 (https://dejure.org/2005,4814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2005 - 20 W 130/03 (https://dejure.org/2005,4814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2005 - 20 W 130/03 (https://dejure.org/2005,4814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 28 WoEigG, § 43 WoEigG
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung: Teilweise bzw. vollständige Ungültigerklärung des Beschlusses

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 28; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 § 28 § 43
    Wohnungseigentumsrecht: Teilweise oder vollständige Ungültigkeitserklärung einer Jahresabrechnung

  • ibr-online

    Anfechtung einer Jahresabrechnung bzw. einzelner Positionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über eine Jahresabrechnung; Beschlussfähigkeit und Stimmrecht; Anfechtbarkeit mangels rechnerischer Schlüssigkeit

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 T 369/00
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Der Senat hat in dem bereits vom Landgericht zitierten Beschluss (vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen (vgl. auch den weiteren Beschluss des Senats vom 20.12.2004, 20 W 337/01; ebenfalls die vorliegende Gemeinschaft betreffend).

    Dies zeigt sich auch darin, dass anders als in den Beschlüssen des Landgerichts vom 26.06.2001 und 31.07.2001 in den Verfahren Az.: 2-9 T 340/00 und Az.: 2-9 T 533/00, denen die Jahresabrechnungen 1997 und 1998 der gleichen Wohnungseigentumsanlage zugrunde lagen und die der Senat in den Verfahren Az.: 20 W 283/01 und Az.: 20 W 337/01 zu überprüfen und insofern für rechtsfehlerfrei erachtet hatte, das Landgericht hier die die Abrechnungen genehmigenden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich mit Ausnahme einzelner Ausgabenpositionen für ungültig erklärt hat.

    Ob die Verwaltung sich im Anschluss an die Beschlussfassung an diese Maßgaben gehalten hat, was vom Antragsteller in Zweifel gezogen wird, spielt für die Rechtsmäßigkeit des vorangegangenen Eigentümerbeschlusses keine Rolle (vgl. auch den oben zitierten Senatsbeschluss im Verfahren 20 W 283/01); immerhin ist aber nach den unbestritten gebliebenen Angaben der Antragsgegner der Auftrag an eine andere Firma erteilt worden.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Der Senat hat in dem bereits vom Landgericht zitierten Beschluss (vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen (vgl. auch den weiteren Beschluss des Senats vom 20.12.2004, 20 W 337/01; ebenfalls die vorliegende Gemeinschaft betreffend).

    Dies zeigt sich auch darin, dass anders als in den Beschlüssen des Landgerichts vom 26.06.2001 und 31.07.2001 in den Verfahren Az.: 2-9 T 340/00 und Az.: 2-9 T 533/00, denen die Jahresabrechnungen 1997 und 1998 der gleichen Wohnungseigentumsanlage zugrunde lagen und die der Senat in den Verfahren Az.: 20 W 283/01 und Az.: 20 W 337/01 zu überprüfen und insofern für rechtsfehlerfrei erachtet hatte, das Landgericht hier die die Abrechnungen genehmigenden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich mit Ausnahme einzelner Ausgabenpositionen für ungültig erklärt hat.

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Wx 213/02

    Kein wirksamer Beschluss mit Stimmenmehrheit, wenn in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Zwar sind regelmäßig die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen (vgl. insofern Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 50 a; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 46; § 29 Rz. 85; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 21 Rz. 28; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 21 WEG Rz. 6; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 21 WEG Rz. 9; BayObLG ZMR 2004, 601; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605; ZMR 2003, 126; vgl. etwa auch Senat OLGZ 1988, 188).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Zwar sind regelmäßig die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen (vgl. insofern Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 50 a; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 46; § 29 Rz. 85; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 21 Rz. 28; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 21 WEG Rz. 6; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 21 WEG Rz. 9; BayObLG ZMR 2004, 601; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605; ZMR 2003, 126; vgl. etwa auch Senat OLGZ 1988, 188).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Zwar sind regelmäßig die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen (vgl. insofern Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 50 a; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 46; § 29 Rz. 85; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 21 Rz. 28; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 21 WEG Rz. 6; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 21 WEG Rz. 9; BayObLG ZMR 2004, 601; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605; ZMR 2003, 126; vgl. etwa auch Senat OLGZ 1988, 188).
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Zwar sind regelmäßig die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen (vgl. insofern Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 50 a; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 46; § 29 Rz. 85; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 21 Rz. 28; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 21 WEG Rz. 6; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 21 WEG Rz. 9; BayObLG ZMR 2004, 601; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605; ZMR 2003, 126; vgl. etwa auch Senat OLGZ 1988, 188).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 162; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 4. Aufl., Rz. 589; BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2002, 959), der hier nicht überschritten ist.
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Es ist also Aufgabe des Verwalters, die Jahresabrechnung in einer so übersichtlichen Form vorzulegen, dass ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer ohne große Mühe eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Ausgaben der Gemeinschaft und ihre Aufbringung gewinnen kann; eine bloße Errechenbarkeit - ggf. unter Beiziehung weiterer Unterlagen - reicht nicht (vgl. hierzu neben den vom Landgericht zitierten Nachweisen: Senat OLGZ 1984, 333; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 162; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 4. Aufl., Rz. 589; BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2002, 959), der hier nicht überschritten ist.
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
    Sie weisen darüber hinaus Auslassungen auf, die sich auch nicht lediglich auf die Einnahmenseite beziehen (vgl. zu letzterem auch BayObLG WE 1993, 114; WuM 2003, 413; OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 116).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 397/97

    Ungültigerklärung die Genehmigung der Jahresabrechnung wegen erheblicher Mängel

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

  • KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Rechtsfehlerfrei hat das Amtsgericht - und dem folgend das Landgericht - der weit überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung entsprechend, die Eigentümerbeschlüsse betreffend die Jahresabrechnungen trotz uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklärt, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. dazu Senat ZMR 2003, 769 und OLGRep 2006, 617, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen).
  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige

    Der Eigentümerbeschluss vom 25.09.2006 über die Nebenkostenabrechnung 2005 (TOP 4) ist deshalb nur hinsichtlich der Position H 16 der Einzelabrechnungen 2005 für die Wohnungen Nr. 1 bis Nr. 17 ungültig, im übrigen ist die Anfechtung erfolglos (zur teilweisen Ungültigerklärung der Genehmigung einer Jahresabrechnung vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 1/06, Rdn. 12, 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2005,20 W 130/03, Rdn. 34, beides zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - I-24 U 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8193
OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - I-24 U 123/05 (https://dejure.org/2005,8193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2005 - I-24 U 123/05 (https://dejure.org/2005,8193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2005 - I-24 U 123/05 (https://dejure.org/2005,8193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Existenzgründung eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers; Folgen eines Verstoßes der Warenbezugsverpflichtung eines Pächters gegen Verbraucherschutzbestimmungen; Warenbezugsverpflichtung als Kreditgeschäft besonderer Art; Voraussetzungen für eine ...

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Existenzgründereigenschaft eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers bei erster Selbständigkeit

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 507; ; VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 2 Nr. 3; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 19

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Warenbezugsverpflichtung auf Grundlage einer vereinbarten Unterfranchisebindung zum erstmaligen Betrieb eines Restaurants als dem Verbraucherschutz unterliegendes Kreditgeschäft besonderer Art?

  • ibr-online

    Pachtrecht - Pachtvertrag: Verbindung mit Verbraucherkreditvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 363/02
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - I-24 U 123/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass die vom Beklagten am 29. Juni 2000 eingegangene Warenbezugsverpflichtung auf der Grundlage einer vereinbarten Unterfranchisebindung zum Betrieb eines Fast-Food-Restaurants (nachfolgend Restaurantbetrieb) als Kreditgeschäft besonderer Art (§ 1 Abs. 1 und 2, § 2 Nr. 3 VerbrKrG) den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes unterliegt (vgl dazu BGH NJW 1995, 722), und zwar gemäß § 19 VerbrKrG in seiner bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung.

    Daraus folgt, dass sogar Zweit- oder wiederholte Existenzgründungen vom Schutzbereich des § 1 Abs. 1 VerbrKrG erfasst werden (vgl. BGHZ 128, 156 = BGH NJW 1995, 722).

    Selbst der noch so geschäftserfahrene (Bank)Kaufmann, der zur Deckung seines privaten Bedarfs oder zur Gründung einer neuen Existenz ein Kreditgeschäft eingeht, steht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes (vgl. BGHZ 128, 156 = BGH NJW 1995, 722).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    aa) Allerdings steht eine Privatperson dann nicht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes, wenn sich die umstrittene Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als bloße Erweiterung oder Änderung einer bisher schon ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit darstellt, so dass von einer Existenzgründung keine Rede sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 719 = MDR 2000, 319 und NJW-RR 2000, 1221 = MDR 2000, 383).
  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Als Geschäftsführer der GmbH war er in einem Angestelltenverhältnis, also in unselbständiger beruflicher Tätigkeit beschäftigt gewesen, weshalb Geschäftsführer einer GmbH, die sich für deren Kreditbedarf im Wege des Schuldbeitritts mitverpflichten, unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes stehen (ständ. höchstrichterl. Rspr., zuletzt BGHZ 144, 371 = NJW 2000, 3133 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Als Gesellschafter der GmbH hat er keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, sondern sein Vermögen verwaltet, weshalb auch Gesellschafter einer GmbH, die sich für deren Kreditbedarf im Wege des Schuldbeitritts mitverpflichten, unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes stehen (ständ. höchstrichterl. Rspr., zuletzt BGHZ 149, 80 = NJW 2002, 368 sub II.2a für den Gesellschafter einer GbR m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    aa) Allerdings steht eine Privatperson dann nicht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes, wenn sich die umstrittene Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als bloße Erweiterung oder Änderung einer bisher schon ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit darstellt, so dass von einer Existenzgründung keine Rede sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 719 = MDR 2000, 319 und NJW-RR 2000, 1221 = MDR 2000, 383).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 123/99

    Rechtsfolgen des Widerrufs einer Getränkebezugsverpflichtung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Der mit ihm verbundene Gaststättenvertrag gleichen Datums wird gemäß § 139 BGB von der Nichtigkeit erfasst; denn ohne den nichtigen Franchisevertrag hätte der Beklagte auch nicht den Vertrag über die Gaststättenräume abgeschlossen (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 204 = ZMR 2001, 102 m.w.N.).
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