Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.04.2003 | OLG Koblenz, 24.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,51
BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02 (https://dejure.org/2003,51)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02 (https://dejure.org/2003,51)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 (https://dejure.org/2003,51)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Einzelrichters in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimisst, über die Beschwerde - Wirksamkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde - Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts und Aufhebung von Amts wegen - ...

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 568 Satz 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 568 S. 2 Nr. 2; ZPO § 568 S. 3; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 574 Abs. 3 S. 2; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Folgen der Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 200
  • NJW 2003, 1254
  • ZIP 2003, 1561
  • MDR 2003, 588
  • NZI 2003, 398
  • FamRZ 2003, 669
  • VersR 2004, 759
  • WM 2003, 701
  • Rpfleger 2003, 374
  • Rpfleger 2003, 448
 
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Wird zitiert von ... (279)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Eine entscheidungsreife Sache ist durch eine Endentscheidung abzuschließen, es darf dann nicht die Endentscheidung weiter offen gelassen werden (Peter Fölsch, Anm. zu BGH, NZI 2003, 398 ff. m.w.N.).

    Vielmehr ist das Verbot der Übertragung bei Eintritt der Entscheidungsreife ein Bestandteil für die Bestimmung des gesetzlichen Richters und somit eine "zeitliche Schranke" (Peter Fölsch, Anm. zu BGH, NZI 2003, 398 ff.).

  • BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten

    Mit ihrer Entscheidung hat die Einzelrichterin insbesondere nicht die Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache dem Kollegium als dem gesetzlich zuständigen Richter entzogen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 202; vom 27. Oktober 2005 - III ZB 66/05, NJW-RR 2006, 286 Rn. 3).

    Anders als dem originären Einzelrichter im Rahmen des § 568 ZPO ist dem nicht originären Einzelrichter im Rahmen des § 526 Abs. 1 ZPO, der ihm zugewiesene Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht ohne weiteres an das Kollegium zurückübertragen kann, die Entscheidung von Rechtssachen mit grundsätzlicher Bedeutung nicht versagt (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, aaO; vom 5. Februar 2013 - VI ZR 290/11, VersR 2013, 515 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, aaO; vgl. zu § 348 ZPO: Senatsurteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 325/11, GesR 2013, 405, Rn. 15; anders dagegen BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 18 - jeweils obiter dicta).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Anders als bei Beschlüssen im Beschwerdeverfahren, in denen der Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen Grundsätzlichkeit zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200), ist der Einzelrichter im Berufungsverfahren der zur Entscheidung gesetzlich zuständige Richter, wenn das vollbesetzte Berufungsgericht ihm die Sache zur Entscheidung übertragen hat und kein Rückübertragungsgrund nach § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vorliegt, der voraussetzt, dass sich die grundsätzliche Bedeutung aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,543
BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02 (https://dejure.org/2003,543)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - VII ZB 17/02 (https://dejure.org/2003,543)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02 (https://dejure.org/2003,543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Kosten eines Rechtsstreits; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückverweisung einer Sache an den Einzelrichter nach von Amts wegen gebotener Aufhebung der Entscheidung bei Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Einzelrichter

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 568 Satz 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Entscheidung des Einzelrichters statt der Kammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 936
  • MDR 2003, 949
  • BB 2003, 1200
  • Rpfleger 2003, 448
  • BauR 2003, 1252
  • ZfBR 2003, 557
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02
    Läßt der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, die Rechtsbeschwerde zu, so führt die auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen gebotene Aufhebung der Entscheidung zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Dies hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, entschieden und im einzelnen ausgeführt.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3648
OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03 (https://dejure.org/2003,3648)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2003 - 14 W 197/03 (https://dejure.org/2003,3648)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2003 - 14 W 197/03 (https://dejure.org/2003,3648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzversicherer als Rechtsnachfolger einer Prozesspartei; Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge; Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ohne Vorlage öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden; Bestätigung des Forderungsübergangs durch ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 104 ff.; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 325; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de

    Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den Rechtsschutzversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2923 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1007
  • MDR 2003, 1014
  • Rpfleger 2003, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04

    Klauselerteilungsverfahren für eine Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an

    Weil im Verfahren nach §§ 727, 730 ZPO der Schuldner keine Erklärungslast gemäß § 138 Abs. 2 ZPO hat, ist in diesem Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO weder direkt noch analog anwendbar (vgl. Senat a.a.O.; OLG Saarbrücken Rpfleger 2004, 430; Zöller a.a.O. § 727 RN 20; Münzberg NJW 1992, Seite 201, 205 f; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1007 m.w.N. zu beiden Ansichten).
  • LG Stade, 21.02.2005 - 7 T 19/05

    Abtretung; Abtretungserklärung; Anhörung; Forderungsübergang; gesetzlicher

    Diese Auffassung wird zwar in der Rechtsprechung mit der Begründung vertreten, in solchen Fällen sei der Rechtsgedanke des § 138 Abs. 3 ZPO heranzuziehen und das Schweigen des Schuldners deshalb als Zugeständnis der von dem Neugläubiger vorgetragenen Tatsachenbehauptungen zu werten; zum Teil wird die Auffassung vertreten, es entspreche nicht den Anforderungen der Praxis, den Neugläubiger zur Erhebung einer Klage gem. § 731 ZPO zu veranlassen, weil jedenfalls in einem solchen Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO uneingeschränkt gelte (vgl. die von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeschrift aufgeführten Entscheidungen; OLG Koblenz MDR 97, 883, MDR 2003, 1014, OLG Köln JurBüro 91, 1000, MDR 93, 381, s.a. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Stöber, Kommentar zur ZPO, 25.Aufl.,Rn.20ff.zu§ 727).
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