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   EuG, 28.02.2002 - T-395/94   

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EuG, 28.02.2002 - T-395/94 (https://dejure.org/2002,3217)
EuG, Entscheidung vom 28.02.2002 - T-395/94 (https://dejure.org/2002,3217)
EuG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - T-395/94 (https://dejure.org/2002,3217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 85 [jetzt Artikel 81 EG]
    1. Wettbewerb - Seeverkehr - Kartelle - Vereinbarung zwischen Linienreedereien über den regelmäßigen Transport zwischen Nordeuropa und den Vereinigten Staaten und über den Landtransport im Rahmen des Hafenvor- und -nachlaufs von Containern - Relevanter Markt - ...

  • EU-Kommission

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Linienkonferenzen - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Geltungsbereich - Gruppenfreistellung - Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 - Einzelfreistellung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Artikel 5 der Entscheidung 94/980/EG in einem Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrages; Verweigerung einer Einzelfreistellung; Artikel 3 der Verordnung Nr. 4056/86 und die Gruppenfreistellung der Trans-Atlantic Agreement (TAA); Verstoß gegen das Abkommen über den ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4056/86; ; Verordnung (EWG) Nr. 1017/68; ; Entscheidung 94/980/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Recht auf Schadensersatz (auch) im Kartellrecht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 19. Oktober 1994 über ein Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/33.446 - Trans-Atlantic Agreement) - Abkommen über den Seetransport von Waren über den Atlantik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-875
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (55)

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Anwendung dieser Bestimmung das Verbot umfassen, bestimmte Tätigkeiten, Praktiken oder Zustände, deren Rechtswidrigkeit festgestellt worden ist, fortzuführen oder fortdauern zu lassen (Urteile des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73, Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223, Randnr. 45, sowie RTE und ITP/Kommission, Randnr. 90), aber auch das Verbot, sich künftig gleichartig zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 220, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 241).

    Die Verordnungen Nr. 4056/86 und Nr. 1017/68 ermächtigten die Kommission nicht, eine Anordnung zu erlassen, deren Inhalt über das hinausgehe, was zur Wiederherstellung der Legalität oder zur Abstellung der festgestellten Zuwiderhandlungen erforderlich sei (Urteil Commercial Solvents/Kommission und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-70/89, BBC/Kommission, Slg. 1991, II-535).

    Die Wahrnehmung dieser Befugnis muss jedoch der Natur der festgestellten Zuwiderhandlung entsprechen (vgl. entsprechend Urteile Commercial Solvents/Kommission, Randnr. 45, sowie RTE und ITP/Kommission, Randnr. 90, und Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-279/95 P, Langnese-Iglo/Kommission, Slg. 1998, I-5609, Randnr. 74), und die auferlegten Verpflichtungen dürfen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung des angestrebten Zieles - der Wiederherstellung der Legalität im Hinblick auf die verletzten Vorschriften - angemessen und erforderlich ist (vgl. Urteil RTE und ITP/Kommission, Randnr. 93).

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Am 16. März 1995 reichten die Unternehmen, an die diese Entscheidung gerichtet war, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) bei der Kanzlei des Gerichts eine Klage auf Nichtigerklärung der FEFC-Entscheidung ein (Rechtssache T-86/95).

    Da die Klageschriften im Rahmen der vier gegen die TACA-Entscheidung gerichteten Klagen besonders umfangreich sind und die dort aufgeworfenen Sachfragen mit der vorliegenden Rechtssache sowie den Rechtssachen T-86/95 und T-18/95 zusammenhängen, hat am 18. Januar 1999 ein informelles Treffen mit den Beteiligten stattgefunden, um denkbare Maßnahmen für eine effektive Behandlung der Rechtssachen zu erörtern.

    Sie ist zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei den relevanten Landtransportdiensten um den den Verladern angebotenen Hafenvor- und nachlauf der Container zwischen nordeuropäischen Häfen und Binnenorten in Europa im Rahmen eines multimodalen Transatlantikverkehrs handele (vgl. Urteil in der Rechtssache T-86/95, Compagnie générale maritime u. a./Kommission, Slg. 2002, II-0000, Randnrn. 117 bis 130, ebenfalls heute verkündet).

  • EuGH - C-339/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Am 30. Oktober 1995 hat der High Court of Justice (England & Wales) dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) mehrere Fragen insbesondere zur Anwendung von Artikel 85 des Vertrages und zur Auslegung der Verordnungen Nr. 4056/86 und Nr. 1017/68 im Bereich des Linien-Seetransports zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssache C-339/95, Compagnia di Navigazione Marittima u. a., ABl. 1995, C 351, S. 4).

    Mit Beschluss vom 26. Juni 1996 hat das Gericht gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes und den Artikeln 77 Buchstabe a und 78 der Verfahrensordnung des Gerichts das Verfahren in der Rechtssache T-395/94 bis zum Erlass des Urteils in der Rechtssache C-339/95 ausgesetzt.

    Kurz vor dem Tag, an dem der Generalanwalt seine Schlussanträge in der Rechtssache C-339/95 stellen sollte, ist der Gerichtshof davon unterrichtet worden, dass sich die Parteien des Rechtsstreits gütlich geeinigthätten und die Sache aus dem Register des nationalen Gerichts gestrichen werde.

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Der Gerichtshofhat hierzu entschieden, dass, wenn außerhalb der Gemeinschaft ansässige Erzeuger direkt an in der Gemeinschaft ansässige Abnehmer verkaufen und in einen Preiswettbewerb miteinander treten, um Aufträge dieser Kunden zu erhalten, ein Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes stattfindet, so dass eine Abstimmung zwischen diesen Erzeugern über die Preise, die sie ihren in der Gemeinschaft ansässigen Kunden bewilligen werden, eine Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes im Sinne des Artikels 85 des Vertrages bezweckt oder bewirkt (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1988, 5193, so genanntes Zellstoff-Urteil, Randnrn.

    Was zweitens die Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten betrifft, so ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vereinbarung zwischen Unternehmen geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinn beeinflussen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, so genanntes Zellstoff-Urteil II, Randnr. 143).

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Der Gerichtshofhat hierzu entschieden, dass, wenn außerhalb der Gemeinschaft ansässige Erzeuger direkt an in der Gemeinschaft ansässige Abnehmer verkaufen und in einen Preiswettbewerb miteinander treten, um Aufträge dieser Kunden zu erhalten, ein Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes stattfindet, so dass eine Abstimmung zwischen diesen Erzeugern über die Preise, die sie ihren in der Gemeinschaft ansässigen Kunden bewilligen werden, eine Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes im Sinne des Artikels 85 des Vertrages bezweckt oder bewirkt (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1988, 5193, so genanntes Zellstoff-Urteil, Randnrn.

    Was zweitens die Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten betrifft, so ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vereinbarung zwischen Unternehmen geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinn beeinflussen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, so genanntes Zellstoff-Urteil II, Randnr. 143).

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Der Gerichtshofhat hierzu entschieden, dass, wenn außerhalb der Gemeinschaft ansässige Erzeuger direkt an in der Gemeinschaft ansässige Abnehmer verkaufen und in einen Preiswettbewerb miteinander treten, um Aufträge dieser Kunden zu erhalten, ein Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes stattfindet, so dass eine Abstimmung zwischen diesen Erzeugern über die Preise, die sie ihren in der Gemeinschaft ansässigen Kunden bewilligen werden, eine Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes im Sinne des Artikels 85 des Vertrages bezweckt oder bewirkt (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1988, 5193, so genanntes Zellstoff-Urteil, Randnrn.

    Was zweitens die Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten betrifft, so ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vereinbarung zwischen Unternehmen geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinn beeinflussen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, so genanntes Zellstoff-Urteil II, Randnr. 143).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Flender / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Nach der Rechtsprechung sind in dem zu berücksichtigenden Markt sämtliche Erzeugnisse zusammengefasst, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleich bleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Maß austauschbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37).

    Die Rechtsprechung zu der letztgenannten Bestimmung, insbesondere diejenige, wonach die Kommission gegen ein Unternehmen keine Geldbuße festsetzen darf, ohne ihm in der Mitteilung der Beschwerdepunkte zuvor ihre dahin gehende Absicht mitgeteilt zu haben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 20, Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, Randnr. 480), ist daher auf den vorliegenden Fall entsprechend anwendbar.

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Zum einen ist das Verbot der Ausschaltung des Wettbewerbs ein engerer Begriff als die Existenz oder Erlangung einer beherrschenden Stellung, so dass eine Vereinbarung selbst dann, wenn sie ihren Mitgliedern eine beherrschende Stellung verschafft, möglicherweise nicht im Sinne von Artikel 85 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrages den Wettbewerb ausschaltet und somit freigestellt werden könnte (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 113, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 39, sowie Urteil Matra Hachette/Kommission, Randnrn.

    Sechstens ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung die Konkurrenten umso weniger echten Wettbewerbsdruck auf das beherrschende Unternehmen ausüben können, je schwächer und kleiner sie sind (in diesem Sinne Urteile United Brands/Kommission, Randnrn. 111 und 112, und Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnrn. 51 bis 58).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Zum einen ist das Verbot der Ausschaltung des Wettbewerbs ein engerer Begriff als die Existenz oder Erlangung einer beherrschenden Stellung, so dass eine Vereinbarung selbst dann, wenn sie ihren Mitgliedern eine beherrschende Stellung verschafft, möglicherweise nicht im Sinne von Artikel 85 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrages den Wettbewerb ausschaltet und somit freigestellt werden könnte (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 113, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 39, sowie Urteil Matra Hachette/Kommission, Randnrn.

    Sechstens ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung die Konkurrenten umso weniger echten Wettbewerbsdruck auf das beherrschende Unternehmen ausüben können, je schwächer und kleiner sie sind (in diesem Sinne Urteile United Brands/Kommission, Randnrn. 111 und 112, und Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnrn. 51 bis 58).

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Auszug aus EuG, 28.02.2002 - T-395/94
    Über die Richtigkeit der von den beiden Seiten vertretenen Theorien braucht nicht entschieden zu werden, da nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass der Standpunkt der Kommission, wonach der potenzielle Wettbewerb, falls es ihn überhaupt gibt, nicht ausreicht, um das TAA daran zu hindern, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, im Sinne von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages den Wettbewerb auszuschalten, auf einem offensichtlichen Beurteilungsfehler beruht (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 161).

    Da die Streithelfer gemäß Artikel 116 § 3 der Verfahrensordnung den Rechtsstreit in der Lage annehmen müssen, in der dieser sich zur Zeit des Beitritts befindet, und da nach Artikel 37 Absatz 4 der EG-Satzung des Gerichtshofes mit den aufgrund ihres Beitritts gestellten Anträgen nur die Anträge einer Partei unterstützt werden können, ist die ECSA als Streithelferin nicht berechtigt, diese Rüge zu erheben (Urteil Rechtssache British Airways u. a./Kommission, Randnr. 75).

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 15.07.1994 - T-17/93

    Matra Hachette SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Langnese-Iglo / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-279/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    Remia / Kommission

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    National Panasonic / Kommission

  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    Miller / Kommission

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Metro / Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    RTE und ITP / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    Kesko / Kommission

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 15.12.1999 - T-22/97

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    Compagnia di navigazione marittima - Vorabentscheidungsersuchen des High Court of

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76
  • EuG, 10.12.1996 - T-18/95

    Atlanta Handelsgesellschaft Harder & Co. GmbH und Internationale Fruchtimport

  • EuG, 28.06.2000 - T-214/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-212/98

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 10.02.1982 - 74/81

    Lancôme / Etos

  • EuG, 28.02.2002 - T-18/97

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    58 Im Übrigen wird diese Kontrolle ausschließlich im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung ausgeübt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und des Gerichts vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875, Randnr. 252), wobei es den Parteien unbenommen bleibt, dazu in Ausübung ihrer Verteidigungsrechte ergänzende Beweise späteren Datums vorzulegen, sofern diese speziell zusammengestellt wurden, um die entsprechende Entscheidung anzufechten oder zu verteidigen (Urteil des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-87/05, EDP/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 158, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1986 in der Rechtssache 75/84, Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021, im Folgenden: Urteil Metro II, Randnrn.

    75 und 78, und Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnr. 254).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Mit Beschluss vom 10. März 1995 gab der Präsident des Gerichts dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Artikel 1 bis 4 der TAA-Entscheidung für die Zeit bis zur Verkündung des Urteils des Gerichts zur Hauptsache aus, soweit diese Artikel es den TAA-Parteien untersagen, im Rahmen der kombinierten Transportdienste gemeinsam die Befugnis zur Festlegung der Frachtraten für die Landtransportsegmente im Gebiet der Gemeinschaft auszuüben (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595).

    Mit Urteil vom 28. Februar 2002 wies das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der TAA-Entscheidung ab, soweit sie nicht Artikel 5 der Entscheidung betraf (Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875) (im Folgenden: TAA-Urteil).

    Mit Urteil vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-18/97 (Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1125) hat das Gericht die gegen diese Entscheidung erhobene Klage der TACA-Parteien als unzulässig abgewiesen.

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

    Schließlich ist zum Vorbringen in der Erwiderung, zwei Wettbewerber der Klägerin seien "mittlerweile" auf nationaler Ebene präsent, darauf hinzuweisen, dass im Rahmen einer auf der Grundlage von Art. 230 EG erhobenen Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlass des Aktes bestanden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-395/94, Slg. 2002, II-875, Randnr. 252).
  • EuG, 28.02.2002 - T-18/97
    Am 23. Dezember 1994 erhoben die TAA-Parteien Nichtigkeitsklage (eingetragen unter dem Aktenzeichen T-395/94) gegen die TAA-Entscheidung.

    Mit gesonderter Antragsschrift (eingetragen unter dem Aktenzeichen T-395/94 R) beantragten sie gemäß den Artikeln 185 und 186 EG-Vertrag (jetzt Artikel 242 EG und 243 EG) die Aussetzung des Vollzugs der TAA-Entscheidung, soweit diese die Festsetzung der Preise für den Landtransport untersagte.

    Mit Beschluss vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R (Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595) gab der Präsident des Gerichts dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Artikel 1 bis 4 der Entscheidung statt und setzte den Vollzug bis zur Verkündung des Urteils des Gerichts zur Hauptsache aus, soweit diese Artikel es den TAA-Parteien untersagen, im Rahmen der multimodalen Transportdienste gemeinsam die Befugnis zur Festlegung der Preise für die Landtransportsegmente im Gebiet der Gemeinschaft auszuüben.

    Mit Beschluss vom 22. November 1995 in der Rechtssache T-395/94 R II (Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2893) wies der Präsident des Gerichts diesen Antrag als unzulässig zurück.

    Erstens sei die Frage, ob die Bestimmungen des TACA über die Festsetzung der Preise für den Landtransport im Hinblick auf die Verordnung Nr. 1017/68 oder die Verordnung Nr. 4056/86 zu prüfen seien, umstritten und vom Gericht in den Rechtssachen T-395/94 (Atlantic Container Line u. a./Kommission) und T-86/95 (Compagnie générale maritime u. a./Kommission) zu entscheiden.

    Auch der von der Kommission im Verfahren der einstweiligen Anordnung in der Rechtssache T-395/94 R II vertretene Standpunkt setze voraus, dass sie infolge der Anmeldung des TACA Schutz vor Geldbußen genössen.

    Im Übrigen haben die Klägerinnen im vorliegenden Verfahren nichts zur anwendbaren Verordnung vorgetragen und lediglich auf die Rechtssachen T-395/94 und T-86/95 verwiesen.

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    392 Nach ständiger Rechtsprechung können ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen können (u. a. Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875, Randnrn.

    Folglich braucht die Kommission, da eine potenzielle Beeinflussung genügt, nicht nachzuweisen, dass der Handel tatsächlich beeinträchtigt wurde (in diesem Sinne Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnr. 90).

  • EuG, 09.12.2008 - T-111/08

    MasterCard u.a. / Kommission - Wettbewerb - Beschluss einer

    Im vorliegenden Fall genügt die Feststellung, dass die streitigen Verweise ein Ereignis nach dem Erlass der angefochtenen Entscheidung betreffen und daher ohne Einfluss auf deren Rechtmäßigkeit sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-395/94, Slg. 2002, II-875, Randnr. 252 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Artikel 40 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofes, der nach Artikel 53 Absatz 1 dieser Satzung für das Verfahren vor dem Gericht gilt, und Artikel 116 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts hindern zwar den Streithelfer nicht daran, neue oder andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, da sein Vorbringen andernfalls auf eine Wiederholung der Argumente der Klageschrift beschränkt wäre; sie erlauben es ihm jedoch nicht, den in der Klageschrift definierten Rahmen des Rechtsstreits zu ändern oder umzubilden, indem neue Rügen vorgetragen werden (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1961, 1, 37, vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 22, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-245/92 P, Chemie Linz/Kommission, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 32, sowie Urteile des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 21, vom 25. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 75, vom 1. Dezember 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-125/96 und T-152/96, Boehringer/Rat und Kommission, Slg. 1999, II-3427, Randnr. 183, vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875, Randnr. 382, und vom 3. April 2003 in der Rechtssache T-114/02, BaByliss/Kommission, Slg. 2003, II-1279, Randnr. 417).
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    156 Soweit Dalmine schließlich geltend macht, dass die in Artikel 1 der Entscheidung geahndete Marktaufteilungsabsprache ohne Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten geblieben sei, ist daran zu erinnern, dass ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen können (Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-857, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

    33 - Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf sein Urteil vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94 (Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875, Randnrn. 79 und 90) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99 (Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 48).

    63 - Das Gericht verweist insoweit auf sein Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 79 und 90).

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

    Mit Beschluss vom 10. März 1995 gab der Präsident des Gerichts dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Artikel 1 bis 4 der TAA-Entscheidung für die Zeit bis zur Verkündung des Urteils des Gerichts zur Hauptsache aus, soweit diese Artikel es den TAA-Parteien untersagen, im Rahmen der kombinierten Transportdienste gemeinsam die Befugnis zur Festlegung der Frachtraten für die Landtransportsegmente im Gebiet der Gemeinschaft auszuüben (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595).

    Mit Urteil vom 28. Februar 2002 wies das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der TAA-Entscheidung ab, soweit sie nicht Artikel 5 der Entscheidung betraf (Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-395/94, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-875) (im Folgenden: TAA-Urteil).

    Mit Urteil vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-18/97 (Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1125) hat das Gericht die gegen diese Entscheidung erhobene Klage der TACA-Parteien als unzulässig abgewiesen.

  • EuG, 03.04.2003 - T-114/02

    BaByliss / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze

  • EuG, 03.04.2003 - T-119/02

    Royal Philips Electronics / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2008 - C-113/07

    Selex Sistemi Integrati / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Art. 82

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14

    InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07

    Beef Industry Development Society und Barry Brothers - Art. 81 Abs. 1 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21

    Autoridade da Concorrência und EDP

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

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