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   BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02 (2)   

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https://dejure.org/2006,4267
BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02 (2) (https://dejure.org/2006,4267)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - 3 StR 415/02 (2) (https://dejure.org/2006,4267)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 (2) (https://dejure.org/2006,4267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 StPO; § 105 JGG; § 46 StGB
    Unzulässiger Rechtsmittelverzicht (Absprache); unzulässiger Gegenstand einer Absprache im Strafverfahren (Anwendung des Erwachsenenstrafrechts); strafmildernde Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung (Entscheidung des großen Senats für Strafsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verwertung eines bloßen Formalgeständnisses als Grundlage für eine Verurteilung; Anforderungen an die Begründung der Anwendung des allgemeinen Strafrechts bei Angeklagten unter 21 Jahren

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung beim abgesprochenen "Formalgeständnis"

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung beim abgesprochenen "Formalgeständnis"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 187
  • StV 2006, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02
    Der Rechtsmittelverzicht ist unwirksam, weil dem Urteil eine Urteilsabsprache vorausgegangen war und das Landgericht eine qualifizierte Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt hatte (vgl. hierzu den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 3. März 2005 (NJW 2005, 1440 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

    Damit liegt ein bloßes "Formalgeständnis" vor, das als Grundlage für eine Verurteilung nicht ausreichend ist (BGH, Großer Senat für Strafsachen, NJW 2005, 1440, 1442 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

    Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02
    Dies war nicht zulässig (vgl. BGH NStZ 2001, 555).
  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Aufgrund des klarstellenden Hinweises des § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO auf § 244 Abs. 2 StPO hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis allein keine taugliche Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (vgl. BVerfGE 133, 168 ; vgl. zur Bedeutung der Qualität des Geständnisses für die Beweiswürdigung auch BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Bei einem detaillierten Geständnis des Angeklagten können knappe Ausführungen genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 3 StR 368/02 Rn. 21; s. hingegen zum "Formalgeständnis" etwa BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 Rn. 3).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07

    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden

    Die landgerichtliche Wertung zur Entscheidungsfähigkeit des Angeklagten orientiert sich unter Verweis auf die dargestellten Ausführungen des Sachverständigen nur an schulischen Belangen und lässt andere Bereiche der Lebensführung unberücksichtigt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 187 f.; BGH bei Böhm NStZ 1990, 530; Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 105 Rdn. 20 und 22).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Der Umstand, dass nach Erlass des tatrichterlichen Urteils ein nicht unerheblicher Zeitraum verstrichen ist, muss vorliegend zu Gunsten der Angeklagten strafmildernd Berücksichtigung finden, da sie dies nicht zu vertreten haben (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187, 188).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht dagegen nicht aus (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40 S. 49 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 - NJW 2004, 1885 f. und vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - NStZ-RR 2007, 20 f., Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 - NStZ-RR 2006, 187 f., Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - NStZ-RR 2007, 307 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 - NStZ 2009, 467 f.).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    (2.2.) Zum anderen wird lediglich ein Formalgeständnis als alleinige Urteilsgrundlage für ungenügend erachtet (vgl. BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rdn. 110 mit 129 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 187 Rdn. 3 nach juris; OLG Celle StV 2011, 341 Rdn.19 ff. nach juris; Eschelbach, in Beck-OK-StPO § 257c Rdn. 20 und 23).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

    Sollte im Einzelfall, etwa wegen des bereits bei der Strafzumessung der Jugendstrafe berücksichtigten großen zeitlichen Abstands zwischen der Begehung der Tat und ihrer Aburteilung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102, 103; siehe auch Radtke in Münchener Kommentar aaO JGG § 18 Rn. 34) oder wegen bereits strafzumessungsrechtlich relevanter besonderer Belastungen des Strafverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187, 188; Laue in Meier/Rössner/Trüg/Wulf aaO § 18 Rn. 24), lediglich noch ein geringes Ausmaß der Tatschuld bestehen, wird vorrangig zu erwägen sein, ob das Schuldquantum überhaupt eine Ahndung durch eine Jugendstrafe erforderlich macht.
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Der Umstand, dass nach Erlass des tatrichterlichen Urteils ein nicht unerheblicher Zeitraum verstrichen ist, muss vorliegend zu Gunsten des Angeklagten strafmildernd Berücksichtigung finden, da er dies nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187, 188).
  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer

    Bei der gegebenen Sachlage wäre das Amtsgericht, jedenfalls angesichts des hier erhobenen Verbrechensvorwurfs, verpflichtet gewesen darzulegen, dass und wodurch die Einlassungen der Angeklagten jeweils über ein - nicht zureichendes (vgl. BGHSt 50, 40, 49; NStZ-RR 2006, 187) - bloßes Formalgeständnis hinausgingen.
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Strafkammer hätte ferner in den Blick nehmen und erörtern müssen, dass sich das vom Nichtrevidenten abgegebene "Geständnis' in einer als richtig bestätigten Verteidigererklärung erschöpfte, zu der keine Rückfragen zugelassen waren (zu einem solchen "Formalgeständnis' vgl. schon Senat, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53; vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - 3d A 932/14

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05   

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https://dejure.org/2006,2126
BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05 (https://dejure.org/2006,2126)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2006 - 5 StR 547/05 (https://dejure.org/2006,2126)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2006 - 5 StR 547/05 (https://dejure.org/2006,2126)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 a StPO; Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 349 Abs. 4 StPO; § 46 StGB
    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene Rechtsfolge; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Rechtsweggarantie; Recht auf ein faires Verfahren); Strafzumessung (lange Dauer bis zur Aburteilung)

  • lexetius.com

    StPO § 354 Abs. 1a

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1605
  • NStZ 2006, 465
  • StV 2006, 400
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02

    Angemessene Herabsetzung der Strafe (Entscheidung durch Urteil; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Der Senat war berechtigt, die nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO gebotene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO durch Beschluss zu treffen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 4. März 2005 - 2 StR 552/04; ebenso BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 StR 366/05; ebenso noch 3. Strafsenat, Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - 3 StR 403/04 und vom 20. April 2005 - 3 StR 95/05; Senge in FS Hans Dahs 2005 S. 475, 490; aA: 3. Strafsenat in BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 29; Maier/Paul NStZ 2006, 82, 86; Eisenberg/ Haeseler StraFo 2005, 221, 222).

    Eine Beweisaufnahme über etwaige neue, für die Strafzumessung bedeutsame Umstände ist vor dem Revisionsgericht nicht möglich (BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2).

    e) Die entgegenstehende Auffassung des 3. Strafsenats (BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2) nötigt nicht zu einer Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, weil der Rechtssatz in einem Urteil jenes Senats geäußert wurde und damit für das Beschlussverfahren nicht tragend werden konnte.

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Das Landgericht hat - nach Aufhebung eines ersten freisprechenden Urteils durch den Senat (BGHSt 49, 1 ff.) - die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Die angemessene Herabsetzung der Rechtsfolgen durch das Revisionsgericht kann allein auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen oder einer aus Art. 6 Abs. 1 MRK begründeten Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 49, 342; 45, 321, 323) erfolgen.
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Die angemessene Herabsetzung der Rechtsfolgen durch das Revisionsgericht kann allein auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen oder einer aus Art. 6 Abs. 1 MRK begründeten Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 49, 342; 45, 321, 323) erfolgen.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    (...) Der Zeitablauf ist hier aber von solchem Gewicht, dass über ihn nicht ohne ausdrückliche Erörterung hinweggegangen werden durfte (vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2 und NStZ 1983, 167; BGH NStZ-RR 1999, 108; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05

    Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung);

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Da es bereits zu einer von der Justiz zu verantwortenden Zeitverzögerung gekommen ist, kann hierdurch eine weitergehende Verfahrensverzögerung vermieden werden (vgl. Senat in wistra 2002, 464, 465; NStZ 2005, 115, 116 und NStZ 2006, 44, 45).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    (...) Der Zeitablauf ist hier aber von solchem Gewicht, dass über ihn nicht ohne ausdrückliche Erörterung hinweggegangen werden durfte (vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2 und NStZ 1983, 167; BGH NStZ-RR 1999, 108; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04

    Recht auf ein faires Verfahren bei Verfahrensverständigung und Recht auf

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Da es bereits zu einer von der Justiz zu verantwortenden Zeitverzögerung gekommen ist, kann hierdurch eine weitergehende Verfahrensverzögerung vermieden werden (vgl. Senat in wistra 2002, 464, 465; NStZ 2005, 115, 116 und NStZ 2006, 44, 45).
  • BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99

    Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung;

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Nicht anders als bei einer Entscheidung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO setzt eine solche nach § 349 Abs. 4 StPO voraus, dass der jeweilige Spruchkörper einhellig die Auffassung vertritt, dass die von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zweifelsfrei zu beantworten sind und dass auch die Durchführung der Hauptverhandlung keine neueren Erkenntnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art erwarten lässt, die das gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen könnten (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (natürliche Handlungseinheit);

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
    Der Senat war berechtigt, die nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO gebotene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO durch Beschluss zu treffen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 4. März 2005 - 2 StR 552/04; ebenso BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 StR 366/05; ebenso noch 3. Strafsenat, Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - 3 StR 403/04 und vom 20. April 2005 - 3 StR 95/05; Senge in FS Hans Dahs 2005 S. 475, 490; aA: 3. Strafsenat in BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 29; Maier/Paul NStZ 2006, 82, 86; Eisenberg/ Haeseler StraFo 2005, 221, 222).
  • BGH, 26.09.2002 - 5 StR 406/02

    Strafzumessung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach Erlass des

  • BGH, 22.12.2004 - 3 StR 403/04

    Gesetzlicher Richter; eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82

    Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung

  • BGH, 04.03.2005 - 2 StR 552/04

    Herabsetzung einer Einzelstrafe; Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe

  • BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Herabsetzung der

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 76/88

    Ermittlung der Strafzumessung aufgrund rechnerischer Mittelwerte

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Der Senat setzt auf Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss gemäß der Vorschrift des § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 3), die bei einer Schuldspruchänderung entsprechend anwendbar ist, die Einsatzstrafe (Fall II. 3 der Urteilsgründe) auf zwei Jahre Freiheitsstrafe und die Gesamtstrafe auf drei Jahre Freiheitsstrafe herab.
  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06

    Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht

    Der Senat kann die vom Landgericht festgesetzten Gesamtstrafen analog § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO durch Beschluss selbst herabsetzen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 3).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berechtigung zum Fahren in Deutschland, wenn die

    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, durch Beschluss nach § 354 Abs. 1 a S. 2 StPO selbst zu entscheiden (zum Verfahren BGH, NJW 2006, 1605).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 554/07

    Anwendung des § 354a Abs. 1 Satz 2 StPO nach falscher Strafrahmenwahl

    Der Senat ist befugt, durch Beschluss zu entscheiden (BGH NJW 2006, 1605).
  • BGH, 06.06.2006 - 2 StR 2/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revisionsinstanz (Herabsetzung

    Der Senat war berechtigt, die nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO gebotene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO durch Beschluss zu treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - 2 StR 552/04; Beschluss des 5. Strafsenats vom 7. März 2006 - 5 StR 547/05 - m. w. N.).
  • BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (geschuldete Steuer für Scheinrechnungen: Entstehung

    Dies zwingt indes vorliegend nicht zur Zurückverweisung der Entscheidung an das Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 5 StR 547/05 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 283/08

    Kompensation einer fünfmonatigen Verfahrenslücke nach Revisionsbegründung

    Über die Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst entscheiden (BGH NStZ-RR 2008, 208, 209), wobei der Senat an einer Entscheidung durch Beschluss (BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 3) durch den vom Generalbundesanwalt hier höher bemessenen Abschlag nicht gehindert ist (Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 354 Rdn. 29).
  • OLG München, 04.05.2007 - 4St RR 71/07

    Absehen von Strafe durch das Revisionsgericht

    Die Entscheidung des Senats kann durch Beschluss nach § 354 Abs. 1a Satz 2, § 349 Abs. 4 StPO erfolgen (vgl. BGH NJW 2006, 1605 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2944
BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05 (https://dejure.org/2005,2944)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - 3 StR 345/05 (https://dejure.org/2005,2944)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - 3 StR 345/05 (https://dejure.org/2005,2944)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 852
  • NStZ-RR 2006, 145
  • StV 2006, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05
    Nur wenn in einem ersten Schritt das Vorliegen neuer Faktoren festgestellt worden ist, besteht ein sachlicher Grund für die Einleitung des Verfahrens nach § 275 a StPO (vgl. OLG Koblenz StV 2004, 665, 668).
  • OLG Rostock, 18.01.2005 - I Ws 560/04

    Begriff der neuen Tatsache bei nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05
    Er muss deshalb die Entschließung der Staatsanwaltschaft nachvollziehbar machen und die formellen Voraussetzungen der von der Staatsanwaltschaft jeweils für gegeben erachteten Variante des § 66 b StGB im Einzelnen darlegen (vgl. OLG Rostock StV 2005, 279, 281).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung setzt allerdings dessen Begründung unter Darlegung der neu erkennbar gewordenen Tatsachen voraus (BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, StV 2006, 67, 69; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 3 StR 345/05).
  • BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Antrag der Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft kann einen solchen Antrag erst stellen, nachdem sie in einem Vorprüfungsverfahren (§ 275a Abs. 1 StPO) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die formellen Voraussetzungen der Maßregel vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 3 StR 345/05, BGHR StPO § 275a Abs. 1 Antrag 1 und 2).

    Vielmehr muss sie die Entschließung der Staatsanwaltschaft nachvollziehbar machen und die formellen Voraussetzungen der für gegeben erachteten Anordnungsnorm im Einzelnen darlegen; ferner muss sie die Behauptung enthalten, dass nach vorläufiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft die materiellen Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung im weiteren Verfahren festgestellt werden können (BGH, Beschluss vom 3. November 2005, aaO).

    Der Darstellung ihrer Erkennbarkeit und Aussagekraft für die Gefährlichkeit des Verurteilten kommt zwar für Anträge nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB aF ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 3. November 2005, aaO).

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit einer Rücknahme des Antrags der Staatsanwaltschaft hin (vgl. dazu BGH NJW 2006, 852, 853 Rdn. 10 f.).
  • BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche

    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft geht - wie der Senat im Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 17 StR 441/05 (NStZ-RR 2006, 74, 75) bereits angedeutet hatte, dort aber noch offen lassen konnte - daher ins Leere (vgl. auch BGH NJW 2006, 852, 853).
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