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   EuG, 18.09.1995 - T-167/94   

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EuG, 18.09.1995 - T-167/94 (https://dejure.org/1995,980)
EuG, Entscheidung vom 18.09.1995 - T-167/94 (https://dejure.org/1995,980)
EuG, Entscheidung vom 18. September 1995 - T-167/94 (https://dejure.org/1995,980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Klage aus außervertraglicher Haftung - Zulässigkeit - Antidumping-Grundverordnung Nr. 2423/88 - Verletzung - Antidumpingverordnung Nr. 725/89 - Ungültigkeit - Haftung für normative Handlungen - Sorgfaltsprinzip - Verteidigungsrechte - Hinreichend schwerwiegende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter Arten von Bürsten und Pinseln mit Ursprung in China ; Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls; Ansprüche wegen ausservertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Antrag auf Schadensersatz gegen die Gemeinschaft; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 190; ; Verordnung Nr. 725/89

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Ein solches Verhalten verstosse gegen das Sorgfaltsprinzip, das zu den Garantien gehöre, die die Gemeinschaftsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewähre (Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469), und gegen die Offizialmaxime des deutschen Rechts, nach der die betreffende Behörde die Verfahrensherrschaft ausübe; die Kommission wäre danach im vorliegenden Fall verpflichtet gewesen, bei der Anwendung von Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a der Grundverordnung die Verfahrensgarantien für die Betroffenen zu wahren.

    Das vom Kläger angeführte Urteil Technische Universität München (a. a. O.) sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da sich die einem Importeur bei der Bestimmung des Vergleichslandes zukommende Rolle von der eines Importeurs wissenschaftlicher Geräte unterscheide, weil der unabhängige Importeur im Antidumpingverfahren keine entscheidende Rolle spiele und von der getroffenen Entscheidung nicht unmittelbar betroffen sei.

    Zu diesen Garantien gehören insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen, das Recht des Bürgers, seinen Standpunkt zu Gehör zu bringen, und das Recht auf eine ausreichende Begründung der Entscheidung (Urteil Technische Universität München, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 28.11.1991 - C-170/89

    BEUC / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    62 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes richten sich Antidumpingverfahren und die zu ihrem Abschluß getroffenen etwaigen Schutzmaßnahmen nur gegen ausländische Erzeuger und Exporteure oder Drittländer sowie gegebenenfalls gegen gebundene Importeure, nicht aber gegen unabhängige Importeure wie den Kläger (Urteil des Gerichtshofes vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709).

    Die Importeure seien dabei nur eine dieser Quellen und verfügten somit nur über die in der Grundverordnung vorgesehenen Rechte (Urteil BEUC/Kommission, a. a. O.).

    Der Kläger könne sich nicht unter Hinweis auf das Vorliegen eines engen Zusammenhangs zwischen dem Ermessensspielraum, über den sie bei der Anwendung der Bestimmungen der Grundverordnung verfüge, und der strengen Beachtung der Verfahrensrechte der Betroffenen, zu der sie verpflichtet sei, auf eine erhebliche Verletzung seiner Verfahrensrechte berufen, denn er könne nicht als Betroffener im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil BEUC/Kommission, a. a. O.) angesehen werden.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Haftung der Gemeinschaft für solche Handlungen nur durch eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, a. a. O., vom 2. Juni 1976 in den Rechtssachen 56/74 bis 60/74, Kampffmeyer u. a./Rat und Kommission, Slg. 1976, 711, Randnr. 13, vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 4, und vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 35, und vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro Industrial SA u. a./Rat, Slg. 1995, II-421).

    85 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Erfordernis einer hinreichend qualifizierten Verletzung einer Bestimmung auf einem Rechtsetzungsgebiet wie dem vorliegenden, das durch ein für die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik unerläßliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, dahin zu verstehen, daß die Haftung der Gemeinschaft nur ausgelöst werden kann, wenn das betreffende Organ die Grenzen seiner Befugnisse offensichtlich und erheblich überschritten hat (Urteile HNL u. a./Rat und Kommission, a. a. O., Mulder u. a./Rat und Kommission, a. a. O., und Campo Ebro Industrial SA u. a./Rat, a. a. O.).

  • EuGH, 05.04.1973 - 11/72

    Giordano / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Der Gerichtshof habe Artikel 43 zwar in der Vergangenheit eine andere Auslegung gegeben (Urteil vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417), jedoch sei in der neueren Rechtsprechung der formale Ordnungscharakter der Vorschriften über die Klagefrist verstärkt betont worden (Beschlüsse vom 15. Mai 1991 in der Rechtssache C-122/90, Emsland-Stärke/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 5. Februar 1992 in der Rechtssache C-59/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1992, I-525).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll Artikel 43 nämlich nur dann den Ablauf der Fünfjahresfrist unterbrechen, wenn innerhalb dieser Frist eine Klageschrift eingereicht oder ein Anspruch geltend gemacht wird und dadurch die in den Artikeln 173 oder 175 vorgesehenen Fristen in Lauf gesetzt werden; dagegen verkürzt er die fünfjährige Verjährungsfrist nicht, wenn auf den an die Gemeinschaftsorgane gerichteten Antrag auf Schadensersatz wie im vorliegenden Fall nicht innerhalb der hierfür in den Artikeln 173 und 175 des Vertrages vorgesehenen Fristen eine Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklage folgt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1967 in den Rechtssachen 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66, Kampffmeyer u. a./Kommission, Slg. 1967, 332, und Urteil Giordano/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Um diesen Anforderungen zu genügen, müssen aus einer Klage auf Schadensersatz gegen ein Gemeinschaftsorgan insbesondere die Tatsachen, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe, aus denen er der Auffassung ist, daß ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem von ihm angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens hervorgehen (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, und Urteil Automec/Kommission, a. a. O., Randnr. 73).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Die Auffassung des Klägers, wonach die Haftung der Gemeinschaft nicht vom Charakter der Handlung abhänge, die zu dem geltend gemachten Schaden geführt habe, sondern von der Art der behaupteten Rechtsverletzung, stehe in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Der vom Kläger auf den angeblichen Verstoß gegen seine Verteidigungsrechte gestützte Klagegrund greift daher nicht durch und ist folglich zurückzuweisen (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache BEUC/Kommission, a. a. O., Randnrn. 20 bis 23, sowie vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, und in der Rechtssache 40/85, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 28).
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Haftung der Gemeinschaft für solche Handlungen nur durch eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, a. a. O., vom 2. Juni 1976 in den Rechtssachen 56/74 bis 60/74, Kampffmeyer u. a./Rat und Kommission, Slg. 1976, 711, Randnr. 13, vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 4, und vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 35, und vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro Industrial SA u. a./Rat, Slg. 1995, II-421).
  • EuGH, 14.07.1967 - 5/66

    Kampffmeyer u.a. / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll Artikel 43 nämlich nur dann den Ablauf der Fünfjahresfrist unterbrechen, wenn innerhalb dieser Frist eine Klageschrift eingereicht oder ein Anspruch geltend gemacht wird und dadurch die in den Artikeln 173 oder 175 vorgesehenen Fristen in Lauf gesetzt werden; dagegen verkürzt er die fünfjährige Verjährungsfrist nicht, wenn auf den an die Gemeinschaftsorgane gerichteten Antrag auf Schadensersatz wie im vorliegenden Fall nicht innerhalb der hierfür in den Artikeln 173 und 175 des Vertrages vorgesehenen Fristen eine Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklage folgt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1967 in den Rechtssachen 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66, Kampffmeyer u. a./Kommission, Slg. 1967, 332, und Urteil Giordano/Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-167/94
    Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Grundrechte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehörten, die der Gerichtshof zu wahren habe (Urteil vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187).
  • EuGH, 10.07.1986 - 40/85

    Belgien / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 12.06.1980 - 130/79

    Express Dairy Foods

  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

  • EuGH, 12.04.1984 - 281/82

    Unifrex / Rat und Kommission

  • EuGH, 02.06.1976 - 56/74

    Kampffmeyer / Rat und Kommission

  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

  • EuGH, 13.03.1992 - C-282/90

    Vreugdenhil / Kommission

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93,

  • EuGH, 06.06.1990 - 119/88

    AERPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.12.1979 - 116/77

    Amylum / Rat und Kommission

  • EuGH, 04.02.1987 - 324/85

    Bouteiller / Kommission

  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

  • EuGH, 11.10.1990 - C-200/89

    FUNOC / Kommission

  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen

  • EuGH, 29.09.1987 - 81/86

    De Boer Buizen / Rat und Kommission

  • EuGH, 08.04.1992 - C-55/90

    Cato / Kommission

  • EuGH, 04.07.1989 - 198/87

    Kerzmann / Rechnungshof

  • EuGH, 05.02.1992 - C-59/91

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGH, 25.10.1972 - 96/71

    Haegemann / Kommission

  • EuGH, 05.12.1979 - 143/77

    Koninklijke Scholten-Honig / Rat und Kommission

  • EuGH, 28.11.1989 - 122/86

    Epicheiriseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon u.a. / Kommission und

  • EuGH - C-122/90 (anhängig)

    Emsland-Stärke / Kommission

  • EuGH, 14.07.1967 - 24/66
  • EuGH, 05.12.1979 - 124/77

    Einführung der Produktionsabgabenregelung für Isoglucose; Anforderungen an eine

  • EuGH, 25.05.1978 - 15/77
  • EuGH, 02.06.1976 - 60/74
  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

  • EuGH - C-326/93 (anhängig)

    Nölle / Rat und Kommission

  • EuG, 08.07.2008 - T-48/05

    DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER

    Zum Vorwurf, das OLAF habe die Begründungspflicht verletzt, weil es nicht erläutert habe, weshalb es die Angaben der Kläger nicht berücksichtigt habe, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Verletzung der in Art. 253 EG verankerten Begründungspflicht als solche nicht geeignet ist, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen (Urteile des Gerichtshofs vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 20, und vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, Slg. 2003, I-10091, Randnr. 98; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 57, vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 104, vom 20. März 2001, Cordis/Kommission, T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 79, und vom 6. Dezember 2001, Emesa Sugar/Rat, T-43/98, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 63).

    Auf jeden Fall fällt die Frage der Erstattung von Kosten auf nationaler Ebene in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das eine solche Frage, da für diesen Bereich Harmonisierungsmaßnahmen der Gemeinschaft fehlen, unter Anwendung der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften zu entscheiden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Nölle/Rat und Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 37).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

    Dazu führte das Gericht aus: " Die Fehlerhaftigkeit des der Kommission vorgeworfenen Verhaltens ... 57 Zwar sind Handlungen des Rates und der Kommission in Bezug auf ein Verfahren, das auf den eventuellen Erlass von Antidumpingmaßnahmen gerichtet ist, grundsätzlich als normative Handlungen anzusehen, die wirtschaftspolitische Entscheidungen einschließen, so dass die Haftung der Gemeinschaft für solche Handlungen nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des Einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (Urteil [des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94,] Nölle/Rat und Kommission, [Slg. 1995, II-2589,] Randnr. 51, und die dort zitierte Rechtsprechung); doch ist auf die Besonderheiten der vorliegenden Rechtssache hinzuweisen.

    In der Rechtssache Nölle/Rat und Kommission [Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Slg. 1995, II-2589] begehrte ein Gemeinschaftsimporteur Ersatz des Schadens, der ihm angeblich durch den Erlass einer Ratsverordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des auf diese Einfuhren erhobenen vorläufigen Antidumpingzolls entstanden war; diese Verordnung war vom Gerichtshof wegen der Umstände für ungültig erklärt worden, unter denen die Gemeinschaftsbehörden die Wahl des Vergleichslandes für die Bestimmung des Normalwertes der in Rede stehenden Waren vorgenommen hatten.

  • EuG, 23.09.2015 - T-206/14

    Hüpeden / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Dumping - Einfuhren

    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Sorgfaltspflicht völlig verkannt worden sein muss, um eine offenkundige und schwerwiegende Überschreitung der Grenzen des Ermessens eines Organs annehmen zu können, und es nicht ausreicht, dass der Umfang der sich aus dieser Pflicht ergebenden Verpflichtungen falsch eingeschätzt worden ist (vgl. hinsichtlich der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Fürsorge Urteil vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg, EU:T:1995:169, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission hat es nämlich nicht unterlassen, mangels eines Vorschlags der betroffenen Parteien für ein Drittland mit Marktwirtschaft Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen, um solche Länder zu suchen - ein Verhalten, das eine offenkundige und schwerwiegende Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht dargestellt hätte (vgl. entsprechend Urteile Nölle/Rat und Kommission, oben in Rn. 48 angeführt, EU:T:1995:169, Rn. 88, und vom 16. September 2013, ATC u. a./Kommission, T-333/10, Slg, EU:T:2013:451, Rn. 88 und 91).

    Indem die Kommission ihre Ermittlungen nicht fortgeführt hat, hat sie daher keine ernsthaften und ausreichenden Bemühungen unternommen (vgl. in diesem Sinne Urteil GLS, oben in Rn. 7 angeführt, EU:C:2012:158, Rn. 34, und Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache GLS, oben in Rn. 40 angeführt, EU:C:2011:636, Rn. 117 und 119, vgl. entsprechend auch Urteil Nölle/Rat und Kommission, oben in Rn. 48 angeführt, EU:T:1995:169, Rn. 88).

  • EuG, 23.09.2015 - T-205/14

    Schroeder / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Dumping - Einfuhren

    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Sorgfaltspflicht völlig verkannt worden sein muss, um eine offenkundige und schwerwiegende Überschreitung der Grenzen des Ermessens eines Organs annehmen zu können, und es nicht ausreicht, dass der Umfang der sich aus dieser Pflicht ergebenden Verpflichtungen falsch eingeschätzt worden ist (vgl. hinsichtlich der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Fürsorgepflicht Urteil vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg, EU:T:1995:169, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission hat es nämlich nicht unterlassen, mangels eines Vorschlags der betroffenen Parteien für ein Drittland mit Marktwirtschaft Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen, um solche Länder zu suchen - ein Verhalten, das eine offenkundige und schwerwiegende Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht dargestellt hätte (vgl. entsprechend Urteile Nölle/Rat und Kommission, oben in Rn. 47 angeführt, EU:T:1995:169, Rn. 88, und vom 16. September 2013, ATC u. a./Kommission, T-333/10, Slg, EU:T:2013:451, Rn. 88 und 91).

    Indem die Kommission ihre Ermittlungen nicht fortgeführt hat, hat sie daher keine ernsthaften und ausreichenden Bemühungen unternommen (vgl. in diesem Sinne Urteil GLS, oben in Rn. 7 angeführt, EU:C:2012:158, Rn. 34, und Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache GLS, oben in Rn. 39 angeführt, EU:C:2011:636, Rn. 117 und 119, vgl. entsprechend auch Urteil Nölle/Rat und Kommission, oben in Rn. 47 angeführt, EU:T:1995:169, Rn. 88).

  • EuG, 15.12.2010 - T-141/08

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die gegen E.ON Energie wegen

    Zu den von der Gemeinschaftsrechtsordnung gewährten Garantien gehört u. a. die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil Technische Universität München, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

    Das Gericht hat jedoch entschieden, daß es eine derartige Auffassung nicht teilen könne, und sich auf die lapidare Feststellung beschränkt, daß die Verordnungen über Antidumpingmaßnahmen Rechtsetzungsakte seien, die wirtschaftspolitische Entscheidungen einschlössen (Urteil vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Nölle/Rat und Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Im gleichen Sinne vgl. zuletzt Urteil vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94 (zitiert in Fußnote 69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-65/21

    SGL Carbon / Kommission

    47 Vgl. Urteile vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission (T-167/94, EU:T:1995:169, Rn. 75 und 76), vom 29. April 2015, Staelen/Bürgerbeauftragter (T-217/11, EU:T:2015:238, Rn. 88), und vom 6. Juni 2019, Dalli/Kommission (T-399/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:384, Rn. 59).

    48 Vgl. insoweit Urteile vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission (T-167/94, EU:T:1995:169, Rn. 75 und 76), und vom 15. Januar 2015, Ziegler und Ziegler Relocation/Kommission (T-539/12 und T-150/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:15), in denen das Gericht jedoch festgestellt hat, dass die Sorgfaltspflicht (die in diesen Urteilen als "Sorgfaltsprinzip" bzw. "Sorgfaltspflicht" dargestellt wird) Schutzcharakter hat, was eine klare Bezugnahme auf die Vorstellung von einer Rechtsnorm, die dem Einzelnen ein Recht verleiht, zu sein scheint.

  • EuG, 11.09.2014 - T-443/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung oder eine Handlung der Union nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1990, Sermes, C-323/88, Slg. 1990, I-3027, Rn. 33; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Rn. 66, sowie vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg. 1998, II-3939, Rn. 376).

    Zu diesen Garantien gehört insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Rn. 14, sowie Urteil Nölle/Rat und Kommission, oben in Rn. 90 angeführt, Rn. 73).

  • EuG, 05.02.2007 - T-91/05

    Sinara Handel / Rat und Kommission - Prozesshindernde Einreden - Einrede der

    Ebenso habe das Gericht in seinem Urteil vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission (T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 35), festgestellt, dass eine Privatperson, die glaube, durch die Anwendung eines gemeinschaftlichen Rechtsetzungsakts, den sie für rechtswidrig halte, geschädigt worden zu sein, die Ungültigkeit dieses Akts anlässlich dieser Durchführung im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die innerstaatliche Behörde vor einem innerstaatlichen Gericht geltend machen könne, falls mit der Durchführung des Akts innerstaatliche Behörden betraut seien.

    Dieses Gericht kann oder muss dem Gerichtshof unter den Voraussetzungen des Art. 234 EG eine Frage nach der Gültigkeit des fraglichen Gemeinschaftsrechtsakts vorlegen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. April 1984, Unifrex/Rat und Kommission, 281/82, Slg. 1984, 1969, Randnr. 11; Urteil Nölle/Rat und Kommission, Randnr. 35).

  • EuG, 29.04.2015 - T-217/11

    Staelen / Bürgerbeauftragter

    Der Sorgfaltsgrundsatz und das Recht auf eine gute Verwaltung haben jedoch eindeutig Schutzcharakter für Einzelpersonen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg, EU:T:1995:169, Rn. 76, sowie vom 9. Juli 1999, New Europe Consulting und Brown/Kommission, T-231/97, Slg, EU:T:1999:146, Rn. 39).
  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

  • EuG, 02.03.2012 - T-29/10

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über die verschiedenen

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

  • EuG, 09.09.2008 - T-212/03

    DAS GERICHT WEIST DIE VON MYTRAVEL ERHOBENE KLAGE AUF SCHADENSERSATZ AB

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

  • EuG, 17.03.2005 - T-285/03

    Agraz u.a. / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-243/05

    Agraz u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation für

  • EuG, 21.06.2006 - T-47/02

    Danzer / Rat - Gesellschaftsrecht - Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG -

  • EuG, 16.09.2013 - T-333/10

    ATC u.a. / Kommission

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

  • EuG, 15.04.1997 - T-390/94

    Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

  • EuG, 11.06.2019 - T-138/18

    De Esteban Alonso / Kommission

  • EuG, 27.09.2007 - T-8/95

    Pelle / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

  • EuG, 13.07.2006 - T-413/03

    Shandong Reipu Biochemicals / Rat - Dumping - Einfuhren von Parakresol mit

  • EuG, 17.12.2008 - T-462/04

    HEG und Graphite India / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Antidumpingzölle -

  • EuG, 13.12.2006 - T-138/03

    É.R. u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei -

  • EuG, 09.09.2010 - T-74/08

    Now Pharm / Kommission - Humanarzneimittel - Verfahren der Ausweisung als

  • EuG, 04.11.2009 - T-212/03

    MyTravel Group plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 27.09.2007 - T-9/95

    Konrad / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

  • EuG, 23.10.2001 - T-155/99

    Dieckmann & Hansen / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-290/16

    Fruits de Ponent / Kommission - Außervertragliche Haftung - Landwirtschaft -

  • EuG, 15.07.2011 - T-108/08

    Zino Davidoff / OHMI - Kleinakis kai SIA (GOOD LIFE)

  • EuG, 14.09.2005 - T-140/04

    Ehcon / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung -

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Rechtsprechung
   EuG, 12.12.1997 - T-167/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11631
EuG, 12.12.1997 - T-167/94 (https://dejure.org/1997,11631)
EuG, Entscheidung vom 12.12.1997 - T-167/94 (https://dejure.org/1997,11631)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - T-167/94 (https://dejure.org/1997,11631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Rat / Nölle

  • EU-Kommission PDF

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 17 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 91 Buchstabe b
    1 Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten - Notwendige Aufwendungen der Parteien - Reise- und Aufenthaltskosten sowie Vergütung der Bevollmächtigten, Beistände oder Anwälte der Gemeinschaftsorgane - Voraussetzungen für die Erstattung

  • EU-Kommission

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94; Notwendigkeit der Anreise des Bevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung bei Anwesenheit des Anwalts des Rates; Berücksichtigung der unbestreitbaren Bedeutung der ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 91 b; ; EG-Satzung Art. 17

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

    Auszug aus EuG, 12.12.1997 - T-167/94
    Mit Schriftsatz, der am 25. Juni 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes einging, erhob das Unternehmen Eugen Nölle (im folgenden: Kläger) gegen den Rat und die Kommission gemäß den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 EWG-Vertrag Klage auf Ersatz des Schadens, der ihm angeblich durch den Erlaß der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-16/90 (Nölle, Slg. 1991, I-5163) für ungültig erklärten Verordnung (EWG) Nr. 725/89 des Rates vom 20. März 1989 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des auf diese Einfuhren erhobenen vorläufigen Antidumpingzolls (ABl. L 79, S. 24) entstanden ist.

    Daß der Gerichtshof die Verordnung Nr. 725/89 für ungültig erklärt habe, ändere nichts am Schwierigkeitsgrad des Rechtsstreits, da der Schadensersatzanspruch des Klägers auf andere als die in der Rechtssache, die zum vorgenannten Urteil Nölle des Gerichtshofes geführt habe, geltend gemachten Gründe für die Rechtswidrigkeit der Verordnung gestützt worden sei.

    Dagegen würden dem Rat, der nach dem vorgenannten Urteil Nölle des Gerichtshofes rechtswidrig gehandelt habe, seine gesamten Kosten erstattet.

    Seiner Art nach habe der Rechtsstreit die Frage betroffen, in welcher Weise die Feststellungen des Gerichtshofes im vorgenannten Urteil Nölle zur Rechtswidrigkeit der Verordnung Nr. 725/89 vom Gericht im Rahmen des Schadensersatzantrags zu berücksichtigen gewesen seien; dies sei in prozessualer Hinsicht nichts Besonderes oder Ungewöhnliches.

  • EuGH, 21.06.1979 - 126/76

    Dietz / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1997 - T-167/94
    Aus dieser Bestimmung geht klar hervor, daß es den Organen entgegen dem Vorbringen des Klägers freisteht, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, und daß die Vergütung dieses Anwalts dann unter den Begriff der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen fällt (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 126/76-Kosten, Dietz/Kommission, Slg. 1979, 2131, Randnrn.
  • EuG, 16.10.1995 - T-561/93

    Annahme von Totalisatorwetten für belgische Pferderennen ; Feststellung einer

    Auszug aus EuG, 12.12.1997 - T-167/94
    Zu diesem Zweck ist weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen der betreffenden Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichts vom 12. Mai 1997 in der Rechtssache T-561/93 [92], Tiercé Ladbroke/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuG, 06.02.1995 - T-460/93
    Auszug aus EuG, 12.12.1997 - T-167/94
    Dem Vorbringen des Klägers, daß der Rat auf den Beistand eines externen Anwalts hätte verzichten und sich allein von einem seiner Bevollmächtigten hätte vertreten lassen können, sei entgegenzuhalten, daß es den Gemeinschaftsorganen gemäß Artikel 17 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes, der nach Artikel 46 dieser Satzung auch für Verfahren vor dem Gericht gelte, freistehe, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, dessen Vergütung zu den für das Verfahren notwendigen Aufwendungen gehöre (Beschluß des Gerichts vom 6. Februar 1995 in der Rechtssache T-460/93 DEP, Tête u. a./EIB, Slg. 1995, II-229).
  • EuG, 20.06.2018 - T-20/09

    Kommission / Marcuccio

    À cet égard, il suffit de rappeler que le fait que l'avocat de la Commission était présent lors de l'audience n'empêchait nullement que son agent le fût également, dès lors que la présence de ce dernier répondait, conformément à l'article 19, premier alinéa, du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, applicable devant le Tribunal en vertu de l'article 53, premier alinéa, dudit statut, aux besoins d'une représentation juridique adéquate de l'institution concernée (ordonnance du 12 décembre 1997, Nölle/Conseil et Commission, T-167/94 (92), EU:T:1997:195, point 21).
  • EuG, 20.06.2018 - T-20/13

    Marcuccio / Kommission

    À cet égard, il suffit de rappeler que le fait que l'avocat de la Commission était présent lors de l'audience n'empêchait nullement que son agent le fût également, dès lors que la présence de ce dernier répondait, conformément à l'article 19, premier alinéa, du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, applicable devant le Tribunal en vertu de l'article 53, premier alinéa, dudit statut, aux besoins d'une représentation juridique adéquate de l'institution concernée (ordonnance du 12 décembre 1997, Nölle/Conseil et Commission, T-167/94 (92), EU:T:1997:195, point 21).
  • EuG, 16.04.2018 - T-553/13

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Gemeinsames Unternehmen

    Certes, ainsi que le soutient F4E, il ressort de la jurisprudence que, outre par un avocat, une institution peut être représentée par un agent lors d'une audience de plaidoirie, de sorte que les frais de déplacement et de séjour peuvent, le cas échéant, rentrer dans la catégorie des frais indispensables (ordonnance du 12 décembre 1997, Nölle/Conseil et Commission, T-167/94 (92), EU:T:1997:195, point 21).
  • EuG, 26.09.2013 - T-187/06

    Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltshonorar -

    Was erstens den Grundsatz der Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands anbelangt, so stützt sich das CPVO hierbei auf Art. 91 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 53 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und die ständige Rechtsprechung (Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 1997, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94 DEP, Slg. 1997, II-2379, Randnrn.
  • EuG, 03.05.2012 - T-264/07

    CSL Behring / Kommission und EMA - Kostenfestsetzung

    Gemäß dieser Vorschrift steht es den Organen frei, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, wobei dessen Vergütung dann unter den Begriff der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen fällt (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 21. Juni 1979, Dietz/Kommission, 126/76 DEP, Slg. 1979, 2131, Randnrn. 5 und 6, und Beschlüsse des Gerichts vom 6. Februar 1995, Tête u. a./EIB, T-460/93 DEP, Slg. 1995, II-229, Randnr. 10, und vom 12. Dezember 1997, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94 DEP, Slg. 1997, II-2379, Randnr. 20).
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