Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.1998 - 16 U 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3512
OLG Köln, 21.09.1998 - 16 U 95/97 (https://dejure.org/1998,3512)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.1998 - 16 U 95/97 (https://dejure.org/1998,3512)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 1998 - 16 U 95/97 (https://dejure.org/1998,3512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Pauschalierter Schadensersatzanspruch bei Nichtabnahme eines Neuwagens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AGBG § 9
    Pauschalierter Schadensersatzanspruch bei Nichtabnahme eines Neuwagens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) betreffend die Pflicht zur Zahlung von pauschalem Schadensersatz bei Nichtabnahme eines bestellten Kraftfahrzeugs; Tatsächliches Entstehen eines deutlich niedrigeren Schadens

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9
    Pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Neuwagens L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Pauschalierter Schadensersatzanspruch bei Nichtabnahme eines Neuwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 21/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Schadenersatzes beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.1998 - 16 U 95/97
    Ebenso wie der hiesige 9. Zivilsenat ( vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.9.11996, - 9 U 21/96 - OLGR 1997, 3, mit weiteren Nachweisen) hält der Senat trotz einer teilweise vertretenen abweichenden Auffassung (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Auflage, Rdn. 511) im vorliegenden Fall die Regelung in Nr. V. 5. der Verkaufsbedingungen, wonach die Klägerin 15 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz verlangen kann unter AGBG-mäßigen Gesichtspunkten für wirksam.

    Bei einem vertragsgemäßen Verhalten des Beklagten hätte dieser Nachlaß den von der Klägerin mit 15 % kalkulierten durchschnittlichen Gewinn geschmälert, so daß dieser entgegen der Meinung des Landgerichts nach heute durchgängiger Meinung zu berücksichtigen ist, wobei unterschiedliche Auffassungen nur zu der Frage bestehen, ob der Nachlaß von den 15 % abzuziehen ist, sich also der Anspruch nur auf 10 % des Ursprungspreises beläuft, oder ob der verminderte "Hauspreis" als Ausgangspunkt für einen 15 %igen Ersatzanspruch herangezogen wird (vgl. hierzu Reinking/Eggert a.a.O. Rdn. 514 f. mit Nachweisen zum Meinungsstand sowie die - allerdings ohne diesen für die Klägerin nachteiligen Teil - auszugsweise zu den Akten gereichte und die Verkaufsbedingungen der Klägerin betreffende Entscheidung des hiesigen 9. Zivilsenats vom 17.9.1996, - 9 U 21/96 - a.a.O., in der ein Sondernachlaß von den 15 % abgezogen wurde).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 31/96

    Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.1998 - 16 U 95/97
    Ebenso wie der hiesige 9. Zivilsenat ( vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.9.11996, - 9 U 21/96 - OLGR 1997, 3, mit weiteren Nachweisen) hält der Senat trotz einer teilweise vertretenen abweichenden Auffassung (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Auflage, Rdn. 511) im vorliegenden Fall die Regelung in Nr. V. 5. der Verkaufsbedingungen, wonach die Klägerin 15 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz verlangen kann unter AGBG-mäßigen Gesichtspunkten für wirksam.
  • OLG München, 02.02.1996 - 12 WF 540/96
    Auszug aus OLG Köln, 21.09.1998 - 16 U 95/97
    Im übrigen weist die Klägerin zutreffend darauf hin, daß bei Leasinggeschäften über Neufahrzeuge u. a. das Vertragsübernahmemodell praktiziert wird, bei dem zunächst der Händler und der Endabnehmer einen Kaufvertrag schließen, in den der Leasinggeber im Wege einer Vertragsübernahme eintritt und aus dem bis zu diesem Zeitpunkt der ursprüngliche Käufer berechtigt und verpflichtet bleibt (vgl. z. B. OLG Düsseldorf OLGR 1996, 78).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4100
OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98 (https://dejure.org/1999,4100)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.1999 - 13 U 147/98 (https://dejure.org/1999,4100)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 13 U 147/98 (https://dejure.org/1999,4100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § ... 325 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 249 ff.; ; BGB § 932 Abs. 2; ; BGB § 440 Abs. 2; ; BGB § 440 Abs. 3; ; BGB § 929; ; BGB § 932; ; BGB § 254; ; BGB § 439; ; BGB § 460; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 74 Abs. 3; ; ZPO § 68; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1 2. Halbsatz; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 932; BGB § 440; BGB § 325; BGB § 254
    Anforderungen an den Gutglaubenserwerb eines in den Niederlanden zwischenveräußerten Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 440 § 254 Abs. 1 § 325 § 932
    Schadensersatzanspruch nach Kauf eines Kraftfahrzeugs vom unberechtigten Verkäufer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1990, 1106/1108 m.w.N.) hat für die schuldhafte Unkenntnis von Rechtsmängeln unter vergleichender Heranziehung der §§ 439, 460 BGB, die einen Haftungsausschluss nur bei positiver Kenntnis vorsehen, die Anwendbarkeit des § 254 BGB mit der Begründung abgelehnt, beide Vorschriften enthielten eine typisierte Interessenabwägung, die für die Heranziehung des § 254 BGB keinen Raum lasse.
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Vielmehr bestanden zunächst begründete Aussichten, dass ein gutgläubiger Erwerb des Klägers gerichtlicherseits bejaht werden würde, da beim Erwerb eines Fahrzeugs von einem Autohändler Bösgläubigkeit des Käufers nicht schon bei fehlender Eintragung des Händlers im Fahrzeugbrief anzunehmen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1456, 1457).
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90

    Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Der Käufer Herr N. war nicht zuletzt auch im Hinblick auf seine Pflichten aus § 254 BGB gegenüber dem Kläger berechtigt, sich prozessual gegen das Herausgabeverlangen von Herrn Dr. L. zu verteidigen, weil er sich als Geschädigter von der Rechtsverteidigung Erfolg versprechen durfte (vgl. zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Rahmen der Schadensminderungspflicht BGH NJW-RR 1991, 1458 ff.; Münchener Kommentar/Grunsky, BGB, 3. Auflage, § 254 Rdnr. 56; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254 Rdnr. 42).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Gerade der Erwerb von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen erfordert angesichts des zunehmend auch ins allgemeine Bewusstsein dringenden Unwesens der internationalen Kraftfahrzeugverschiebung erhöhte Wachsamkeit, wenn weitere Auffälligkeiten - wie hier die fehlende Eintragung des privaten Veräusserers im Fahrzeugbrief - hinzutreten, zumal in den häufigen Fällen der Fahrzeugunterschlagung Diebstahlsmeldungen bei der Polizei zunächst nicht erstattet werden (vgl. BGH NJW 1994, 2022/2023).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 76/95

    Anwendung des Rechts des Lagerortes im Internationalen Sachenrecht; Übernahme von

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt im deutschen Internationalen Sachenrecht für alle Übereignungstatbestände kraft Gewohnheitsrecht zwingend, das heißt außerhalb der Parteidisposition, die lex rei sitae, das Recht des Lageortes der Sache (vgl. BGH NJW 1997, 461/462; BGHZ 100, 321/324 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Die Beklagte haftet dem Kläger für das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses fehlende persönliche Leistungsvermögen gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 S. 1, 249 ff. BGB im Wege der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, gerichtet auf Ersatz des positiven Interesses (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1997, 938/939 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86

    Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt im deutschen Internationalen Sachenrecht für alle Übereignungstatbestände kraft Gewohnheitsrecht zwingend, das heißt außerhalb der Parteidisposition, die lex rei sitae, das Recht des Lageortes der Sache (vgl. BGH NJW 1997, 461/462; BGHZ 100, 321/324 jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.04.1978 - 7 U 134/77

    Zum gutgläubigen Erwerb von Kfz ohne Briefübergabe

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Gutgläubig ist danach nur derjenige, dem nach den Umständen keine Zweifel von einiger Bedeutung an der ordnungsgemäßen Herkunft der Sache und der Verfügungsberechtigung des Veräusserers kommen mussten (vgl. OLG Celle JZ 1979, 608).
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