Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 22.05.2015

Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13   

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https://dejure.org/2016,4720
BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 (https://dejure.org/2016,4720)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 (https://dejure.org/2016,4720)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 (https://dejure.org/2016,4720)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 151 BGB, § 328 BGB
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

  • IWW

    § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 133, 157 BGB, § 151 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, §§ 328 ff. BGB, § 328 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers zur Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen

  • hensche.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Betriebliche Übung

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

  • Betriebs-Berater

    Entstehung einer betrieblichen Übung bei Weitergabe von Tariflohnerhöhungen eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung durch frühere Zahlungen auch gegen den nicht mehr tarifgebundenen Arbeitgeber ?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 328
    Tarifvertragsrecht - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Gleichstellungsabrede; Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen; Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 151 ; BGB § 157 ; BGB § 328
    Pflicht des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers zur Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Weitergabe von Tariferhöhungen durch betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein Anspruch aus betrieblicher Übung auf übertarifliche Entlohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weitergabe von Tariferhöhungen - per betrieblicher Übung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugsnahmeklausel - und die Tariferhöhung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung und die Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 557
  • BB 2016, 884
  • DB 2016, 1082
  • ZTR 2016, 267
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter einer betrieblichen Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (sh. nur BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    auf Dauer übernehmen will (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die Vertragsklausel beruht jedoch weder auf einem Verhalten der Beklagten noch enthält sie eine an die Arbeitnehmer gerichtete Erklärung (vgl. dazu BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 66) .

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    auf Dauer übernehmen will (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    (2) Auch ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen - ungeachtet der Tarifgebundenheit des einzelnen Arbeitnehmers - an alle Arbeitnehmer weitergibt, will sich - auch insoweit für die Arbeitnehmer erkennbar - im Regelfall nicht über die Zeit seiner Tarifgebundenheit hinaus ohne die Möglichkeit einer Kündigung des Tarifvertrags oder eines Verbandsaustritts dauerhaft (vertraglich) binden (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 12) .

    Anders als in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Beklagte nicht im Zusammenhang mit der Zahlung zum Ausdruck gebracht, die Klägerin könne das Geld unabhängig vom Ausgang eines Revisionsverfahrens behalten (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Er wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; bestätigt durch BVerfG 26. März 2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21. April 2009 - 1 BvR 784/09 -) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Er wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; bestätigt durch BVerfG 26. März 2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21. April 2009 - 1 BvR 784/09 -) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Bei der Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen "Altvertrags" ist dies der Fall, wenn die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Bei der Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen "Altvertrags" ist dies der Fall, wenn die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur so weit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, sie ende also dann, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (st. Rspr., sh. nur BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 17 f. mwN) .
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Bei der Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen "Altvertrags" ist dies der Fall, wenn die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
    Der bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachte objektive Gehalt der wechselseitigen Willenserklärungen kann aber durch die spätere tatsächliche Handhabung nicht mehr beeinflusst werden (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - Rn. 43) .
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06

    Änderungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11

    Dynamische Bezugnahme auf TVöD - Altfall - Gleichstellungsabrede - Eingruppierung

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 57/13
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    auf Dauer vornehmen (vgl. zur Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen: BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21) .

    Mit den freiwilligen Entgeltsteigerungen entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung des erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Erhöhungen künftig überhaupt oder nach einem bestimmten Schema vorzunehmen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 22) .

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    a) Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 20; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 18 mwN) .

    auf Dauer übernehmen (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21; 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Eine dauerhafte Verpflichtung kann sich aus einem Verhalten mit Erklärungswert - wie einer betrieblichen Übung - ergeben (vgl. zB BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 18 ff. mwN; 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 20) .
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20408
LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14 (https://dejure.org/2015,20408)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2015 - 14 Sa 100/14 (https://dejure.org/2015,20408)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 14 Sa 100/14 (https://dejure.org/2015,20408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; MTV Metallindustrie Küste § 16; § 241 Abs. 2 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; EinführungsTV ERA § 9 Nr. 4; EinführungsTV ERA § 9 Nr. 5; MTV-Metallindustrie Küste § 16
    Tariflicher Verfall des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung eines Entgeltanspruchs; Unbegründete Auskunftsklage bei verspäteter Geltendmachung des Auskunftsbegehrens

  • IWW

    § 4 Abs. 4 TVG, § 254 ZPO, §§ 241 Abs. 2, 242 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 16 MTV, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Verfall des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung eines Entgeltanspruchs; Unbegründete Auskunftsklage bei verspäteter Geltendmachung des Auskunftsbegehrens

  • rechtsportal.de

    Tariflicher Verfall des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung eines Entgeltanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2016, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Sie beginnt allerdings, wenn der Abrechnungs- oder Auskunftsanspruch verfallen ist (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 - Rz. 23; BAG 19. April 2005 - 9 AZR 160/04, Rz. 24; hiervon geht dem Grunde nach auch die Entscheidung des BAG vom 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 - Rz. 41 aus).

    Die Zulassung der Revision folgt aus § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG im Hinblick auf eine mögliche Abweichung von der Entscheidung des BAG vom 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 -.

  • ArbG Oldenburg, 11.12.2013 - 3 Ca 517/13

    ERA-Strukturkomponente - Auskunftsanspruch - Zahlungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 11.12.2013 - 3 Ca 517/13 - abgeändert.

    unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 11. Dezember 2013 (Aktenzeichen 3 Ca 517/13), zugestellt am 23. Dezember 2013, die Klage abzuweisen.

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Auch wäre sie dadurch nicht übermäßig belastet worden (vgl. dazu BAG vom 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass sich aus diesen Normen ein einklagbarer Auskunftsanspruch des Vertragspartners ergeben kann, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (BAG vom 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Soweit der Kläger davon ausgegangen sein sollte, vor einer noch abzuschließenden Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Rückstellung sei weder ein Auskunfts- noch ein Zahlungsanspruch fällig, führt dieser Rechtsirrtum nicht zu einer späteren Fälligkeit oder Hemmung des Ablaufs der Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rz. 19).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04

    Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Sie beginnt allerdings, wenn der Abrechnungs- oder Auskunftsanspruch verfallen ist (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 - Rz. 23; BAG 19. April 2005 - 9 AZR 160/04, Rz. 24; hiervon geht dem Grunde nach auch die Entscheidung des BAG vom 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 - Rz. 41 aus).
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11

    Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Soweit der Kläger meint, die Betriebsvereinbarungen seien tarifwidrig und damit unwirksam, weil eine Auszahlung nicht allen Mitarbeitern zustehen solle, würde dies, abgesehen von der Wirksamkeit einer solchen Differenzierung (vgl. BAG 26. Juni 2012 - 5 AZR 317/11) nicht das Regelwerk als Ganzes nichtig machen.
  • BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79

    Provisionen / Mehrwertsteuer - Verzicht und Auskunftsansprüche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Anderenfalls wäre dem Arbeitnehmer gestattet, irgendwann und ohne Rücksicht auf Fristen zusätzliche Auskünfte zu verlangen, was die Ausschlussklausel wirkungslos machte (BAG 23. März 1982 - 3 AZR 637/79 - Rz. 23 u. 27).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 521/91

    Verfall von Provisionsansprüchen im Baugewerbe - Provision für den Verkauf eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14
    Sie beginnt allerdings, wenn der Abrechnungs- oder Auskunftsanspruch verfallen ist (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 - Rz. 23; BAG 19. April 2005 - 9 AZR 160/04, Rz. 24; hiervon geht dem Grunde nach auch die Entscheidung des BAG vom 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 - Rz. 41 aus).
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 337/15

    ERA-Strukturkomponente - Auskunfts- und Zahlungsanspruch

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Mai 2015 - 14 Sa 100/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als zurzeit unbegründet abgewiesen wird.
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