Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16913
BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11 (https://dejure.org/2012,16913)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - V ZB 182/11 (https://dejure.org/2012,16913)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11 (https://dejure.org/2012,16913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 S 1 ZPO, § 6 ZVG, § 7 Abs 1 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des Zwangsvollstreckungsschuldners; verfahrensfehlerhafte Bestellung eines Zustellungsvertreters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Postfachs als eine ähnliche Vorrichtung i.S.v. § 180 S. 1 ZPO bei unbekannter Wohnanschrift

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksame Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an Zustellungsvertreter bei vom Empfänger (hier: Schuldner) bekanntgegebenem Postfach

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzzustellung an Postfach als einer einem Briefkasten ähnlichen Einrichtung; Bestellung eines Zustellungsvertreters

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zustellungen des Gerichts auch an ein Postfach möglich; §§ 180 ZPO; 6 ZVG

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des Zwangsvollstreckungsschuldners; verfahrensfehlerhafte Bestellung eines Zustellungsvertreters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 180 S. 1; ZVG § 6; ZVG § 7 Abs. 1
    Einordnung eines Postfachs als eine ähnliche Vorrichtung i.S.v. § 180 S. 1 ZPO bei unbekannter Wohnanschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zustellungsvertretung bei Postfachadresse!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Zustellungen ins Postfach

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bundesgerichtshof - sich hinter einem Postfach zu verstecken wird schwieriger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einlegen des Schriftstücks in ein Postfach kann als wirksame Ersatzzustellung anzusehen sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ersatzzustellung an ein Postfach?

Besprechungen u.ä.

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bundesgerichtshof - sich hinter einem Postfach zu verstecken wird schwieriger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1012
  • MDR 2012, 1055
  • FamRZ 2012, 1379
  • WM 2012, 1497
  • Rpfleger 2012, 702
  • ZfIR 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 7.00

    Asylrechtlicher Widerrufsbescheid; Zustellung; Einschreiben;

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
    Auch die erleichterte Zustellung nach § 4 ZVG durch Aufgabe eines Einschreibens zur Post war bei einem Postfach unmöglich, da diese nur durch ein - die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere berechtigte Person erforderndes - sog. "Übergabe"-Einschreiben, nicht aber durch ein sog. "Einwurf"-Einschreiben erfolgen kann (Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 4 Anm. 2.3; vgl. auch BVerwGE 112, 78).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
    Mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist aber auch die Annahme, eine ähnliche Vorrichtung könne ein von dem Empfänger eingerichtetes Postfach sein (so BFH/NV 2005, 229; 2008, 1860, 1861; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZIP 2010, 395, 396 Rn.10 sowie MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 180 Rn. 4).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
    Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 182 ZPO aF) war nur möglich, wenn der Empfänger an dem Bestimmungsort eine Wohnung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564; BayObLGSt 1962, 222).
  • BFH, 15.09.2004 - I B 173/03

    Ersatzzustellung: Einwurf in Postfach

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
    Mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist aber auch die Annahme, eine ähnliche Vorrichtung könne ein von dem Empfänger eingerichtetes Postfach sein (so BFH/NV 2005, 229; 2008, 1860, 1861; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZIP 2010, 395, 396 Rn.10 sowie MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 180 Rn. 4).
  • BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62

    Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
    Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 182 ZPO aF) war nur möglich, wenn der Empfänger an dem Bestimmungsort eine Wohnung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564; BayObLGSt 1962, 222).
  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs soll die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellvorschriften gewährleisten, dass der Adressat Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung darauf einrichten kann (BVerfG NJW 1988, 2361; BGH NJW-RR 2012, 1012).
  • OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung durch Einlegen in einen zu einem

    Eine Zustellung nach § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten ist bei Fehlen eines Geschäftsraums auch dann nicht möglich, wenn die inländische Adresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG eingetragen worden ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 14.06.2013, V ZB 182/11).

    1.2.3 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.06.2012 (V ZB 182/11).

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    (3) Dass Zustellungen an einen Prozesspfleger auch dann wirksam sind, wenn die Voraussetzungen für seine Bestellung nicht (mehr) vorlagen, steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats zum Zustellungsvertreter gemäß § 6 Abs. 1 ZVG (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11, NJW-RR 2012, 1012).

    Demgemäß hat der Senat die Zustellung an einen für den Schuldner bestellten Zustellungsvertreter für unwirksam erachtet, der bestellt worden ist, obwohl für das Gericht erkennbar war, dass der Schuldner über ein Postfach erreicht werden konnte (Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11, NJW-RR 2012, 1012 Rn. 7).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der

    Der Betroffene hat ein Postfach unterhalten und dies durch einen entsprechenden Hinweis an seinem Briefkasten deutlich gemacht (vgl. zur Zustellung durch Einlage in ein Postfach BGH Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11 - NJW-RR 2012, 1012 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs soll die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellvorschriften gewährleisten, dass der Adressat Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung darauf einrichten kann (BVerfG, NJW 1988, 2361; BGH, NJW-RR 2012, 1012).
  • OLG Hamburg, 21.02.2019 - 3 U 35/15

    Auslandszustellung - Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung bei Fehlschlagen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs soll die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellvorschriften gewährleisten, dass der Adressat Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung darauf einrichten kann (BVerfG, NJW 1988, 2361; BGH, NJW-RR 2012, 1012).
  • LSG Bayern, 14.12.2022 - L 18 SO 150/22

    Sozialgerichtsverfahren: Angabe einer Anschrift

    Die Angabe eines Postfaches ist nicht geeignet, einen handhabbaren und sicheren Kommunikationsweg des Gerichts mit dem AST zu gewährleisten, auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11) - worauf der AST richtig hinweist - Zustellungen an ein Postfach grundsätzlich möglich sind.

    Ein Postfach ist nach der Rechtsprechung des BGH, auf die der AST sich beruft, eine "ähnliche Vorrichtung" im Sinne des § 180 ZPO, so dass grundsätzlich eine Ersatzzustellung in ein Postfach möglich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11 -, juris: "Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift desjenigen, dem zugestellt werden soll, unbekannt oder nicht vorhanden ist.; BFH, Beschluss vom 15. September 2004 - I B 173/03 -, Rn. 7, juris; a.A Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten, Rn. 2; SG Trier, Gerichtsbescheid vom 26. August 2014 - S 3 SO 12/14 -, Rn. 16, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 829/13

    Nachforderung von Sozialversicherungbeiträgen und Säumniszuschläge

    Zudem verweist die Beklagte auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss v. 14.6.2012, V ZB 182/11 - juris).
  • LG Frankenthal, 17.08.2017 - 1 T 245/17

    Insolvenzantrag: Hinweispflichten des Gerichts im Zusammenhang mit dem vom

    Ein Postfach ist keine Anschrift in diesem Sinne, sondern allenfalls eine ähnliche Vorrichtung gemäß § 180 S. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschl. vom 14.06.2012 - V ZB 182/11).
  • SG Trier, 26.08.2014 - S 3 SO 12/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustellung an ein Postfach

    Daher kann entgegen der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 28.5.2014 im einstweiligen Rechtschutzverfahren und der in diesem Beschluss zitierten Rechtsprechung verschiedener oberster Gerichtshöfe (BGH, Beschluss vom 14.6.2012, V ZB 182/11; BFH, Beschluss vom 15.9.2004, I B 173/03) eine ordnungsgemäße Zustellung von Anhörungen, Ladungen und Entscheidungen mittels Postzustellungsurkunde an das Postfach der Klägerin nicht erfolgen.
  • OLG Dresden, 07.05.2021 - 4 W 292/21

    Die Ersatzzustellung an ein vom Empfänger eingerichtetes Postfach ist unzulässig,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22242
BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11 (https://dejure.org/2012,22242)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - V ZB 265/11 (https://dejure.org/2012,22242)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - V ZB 265/11 (https://dejure.org/2012,22242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das doppelt ausgebotene Grundstück und die Versteigerungsbedingungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Folgen eines fehlerhaften doppelten Ausgebotes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Teilungsversteigerung mit Sonderkündigungsrecht unter Geltung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ist Doppelausgebot unzulässig

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1119
  • NZM 2013, 592
  • WM 2012, 1738
  • Rpfleger 2012, 704
  • ZfIR 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07

    Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11
    Dem steht, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht entgegen, dass ein Irrtum über die Bedingungen, zu denen das Versteigerungsobjekt erworben werden kann, grundsätzlich zu Lasten des Bieters geht und diesen auch nicht zu einer Anfechtung seines Gebots berechtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 150/07, BGHZ 177, 62, 67 f.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11
    Dass die Beteiligte zu 2 die Gerichtskosten des von ihr erfolglos betriebenen Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen hat, folgt aus dem Gesetz; ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11
    Denn die strikte Bindung des Bieters an sein Gebot ist unter dem Gesichtspunkt eines fairen Verfahrens nicht zu rechtfertigen, wenn dessen Abgabe durch Fehler des Vollstreckungsgerichts beeinflusst worden ist, die geeignet sind, unrichtige Vorstellungen über wesentliche Merkmale des Versteigerungsobjekts (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365 Rn. 7 ff. zu irreführenden Angaben bei den Sollangaben nach § 38 ZVG sowie Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 83 Rn. 29 Stichwort "irreführende Auskünfte") oder über den Inhalt der Versteigerungsbedingungen zu erwecken.
  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11
    Im Verfahren der Teilungsversteigerung gilt nur dann etwas anderes, wenn sich die Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 12/09, WM 2009, 1617, 1619 Rn. 24).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11
    Einer Entscheidung darüber, ob der Zuschlag auf das - in einem anderen Ausgebot als das der Beteiligten zu 3 abgegebene und damit nicht erloschene (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 48/11, WM 2012, 812, 813 Rn. 6) - Gebot des Beteiligten zu 4 hätte erteilt werden können, bedarf es nicht, da mit der Rechtsbeschwerde nur die Wiederherstellung des Zuschlagsbeschlusses vom 9. März 2011, also die Erteilung des Zuschlags an die Beteiligte zu 3, erstrebt wird.
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung

    Zu diesen Vorschriften gehören nicht nur diejenigen, die den Inhalt des geringsten Gebots und der Versteigerungsbedingungen regeln, sondern auch die in § 66 Abs. 1 ZVG enthaltenen Bestimmungen darüber, welche verfahrensmäßigen Vorgaben hierbei zu beachten sind, darunter auch die Verpflichtung zur Verlesung der getroffenen Feststellungen vor der Aufforderung zum Bieten im Versteigerungstermin (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2012 - V ZB 265/11, WM 2012, 1738 Rn. 6; LG Köln, Rpfleger 1989, 297; Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 83 Anm. 4 Abs. 2; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 83 Rn. 8; Stöber, ZIP 1981, 944, 947).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18207
OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11 (https://dejure.org/2012,18207)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.07.2012 - 10 W 2296/11 (https://dejure.org/2012,18207)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 10 W 2296/11 (https://dejure.org/2012,18207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 6, 5 GBO

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungshindernis drohender Verwirrung bei Vereinigung unterschiedlich belasteter Wohnungseigentumsrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der zu besorgenden Verwirrung i.S. von §§ 5, 6 GBO

  • zfir-online.de

    Löschung oder Nachverpfändung eingetragener Grundschuld bei Bestandteilszuschreibung von Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de

    GBO § 5; GBO § 6
    Begriff der zu besorgenden Verwirrung i.S. von §§ 5 , 6 GBO

  • ibr-online

    Wie vereinigt man zwei unterschiedlich belastete WEG-Rechte?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 196
  • Rpfleger 2013, 19
  • ZfIR 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11
    Im Hinblick auf die abweichende Auffassung des Kammergerichts (NJW-RR 1989, 1360) und des OLG Hamm (DNotZ 2007, 225) war die Rechtsbeschwerde zuzulassen.
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11
    Im Hinblick auf die abweichende Auffassung des Kammergerichts (NJW-RR 1989, 1360) und des OLG Hamm (DNotZ 2007, 225) war die Rechtsbeschwerde zuzulassen.
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Das Beschwerdegericht (dessen Entscheidung in FGPrax 2012, 196 veröffentlicht ist) meint, das Grundbuchamt habe zu Recht verlangt, dass vor einer Buchung der beantragten Zuschreibung die auf der zuzuschreibenden Wohnung (Nr. 2) lastende Grundschuld entweder zu löschen oder die Hauptwohnung (Nr. 1) nachzuverpfänden sei, da ansonsten die Gefahr einer Verwirrung bestehe.
  • OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13

    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der

    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.; Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.03.2012 - II R 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18347
BFH, 28.03.2012 - II R 42/11 (https://dejure.org/2012,18347)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2012 - II R 42/11 (https://dejure.org/2012,18347)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2012 - II R 42/11 (https://dejure.org/2012,18347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite - Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit - Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf

  • openjur.de

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite; Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit; Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf

  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 16 Abs 1 Nr 1, AO § 110, AO § 227, AO § 355 Abs 1 S 1, AO § 357 Abs 1 S 4, BGB § 133, FGO § 45 Abs 1 S 1, FGO § 47 Abs 1 S 1 Halbs 2, FGO § 102, FGO § 123 Abs 1 S 1
    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite - Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit - Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf

  • Bundesfinanzhof

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite - Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit - Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 110 AO, § 227 AO, § 355 Abs 1 S 1 AO, § 357 Abs 1 S 4 AO
    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite - Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit - Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf

  • zfir-online.de

    Hinderung der Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs eines Grundstücks zur Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids

  • rewis.io

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite - Keine Erlass mangels sachlicher Unbilligkeit - Auslegung eine Äußerung als Rechtsbehelf

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 133
    Erhebung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück und Weiterveräußerung desselben; Auslegung von außerprozessualen Verfahrenserklärungen

  • datenbank.nwb.de

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags

  • ibr-online

    Rückgängigmachung bei zeitgleichem Kauf- und Aufhebungsvertrag?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.08.2010 - II R 35/08

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Abschluss des Aufhebungsvertrags und

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (BFH-Urteil vom 25. August 2010 II R 35/08, BFH/NV 2010, 2301, m.w.N.).

    Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2301).

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2301, m.w.N.).

    Da sich diese Schlussfolgerung trotz gleicher Beweggründe der Parteien mühelos umgehen lässt, indem die Aufhebung des ursprünglichen und der Abschluss des neuen Kaufvertrags nacheinander beurkundet werden, kann der Abschluss beider Verträge in aufeinanderfolgenden Urkunden nicht anders beurteilt werden als ihre Zusammenfassung in einer Urkunde (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2301, m.w.N.).

    Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist jedoch nur dann ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber eine ihm verbliebene Rechtsposition auch in seinem eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2301, m.w.N.).

    In diesem Fall sind die Interessen Dritter an der Weiterveräußerung unbeachtlich (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2301).

  • BFH, 04.02.2010 - II R 25/08

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    Ein Erlass kommt aus sachlichen Gründen in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, m.w.N.).

    Beim Erlass handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (BFH-Urteil in BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, m.w.N.).

  • BFH, 18.11.2009 - II R 11/08

    Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    Soweit es somit zu einer Steuerschuld ohne Rechtsträgerwechsel kommt, entspricht dies der Sachgesetzlichkeit des GrEStG (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498, unter II.7.).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    b) Im Streitfall entspricht es dem Gebot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. September 2002  1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835), das am 3. November 2008 an die Steuerkasse gesandte Schreiben 2 der Klägerin als Einspruch auszulegen.
  • BFH, 03.11.2010 - II B 55/10

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Rechtsbehelf einlegen will, so ist die Erklärung im Allgemeinen als Rechtsbehelf zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2003 - II R 18/02

    Klagebefugnis: GrESt-Bescheid gegen GbR

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    Denn es handelt sich dabei um eine im Revisionsverfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 1 FGO unzulässige Klageerweiterung (vgl. Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 43 FGO Rz 108; siehe auch BFH-Urteil vom 27. August 2003 II R 18/02, BFH/NV 2004, 203, zum Übergang von einer Anfechtungs- zu einer Feststellungsklage im Revisionsverfahren).
  • FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2007 veröffentlicht.
  • BFH, 30.01.2024 - III R 15/23

    Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das

    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzulässig (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.05.2006 - VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45; vom 28.03.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, Rz 30 und vom 15.10.2014 - II R 14/14, BFHE 248, 228, BStBl II 2015, 405, Rz 13).
  • BFH, 05.09.2013 - II R 16/12

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG

    a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (BFH-Urteile vom 19. März 2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770; vom 21. Februar 2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700; vom 25. April 2007 II R 18/05, BFHE 217, 276, BStBl II 2007, 726; vom 14. November 2007 II R 1/06, BFH/NV 2008, 403; vom 6. Oktober 2010 II R 31/09, BFH/NV 2011, 306, und vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, Rz 22).

    b) Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 23, m.w.N.).

    Dem früheren Erwerber verbleibt die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition jedenfalls dann, wenn der Aufhebungs- und der Weiterveräußerungsvertrag in einer einzigen Urkunde zusammengefasst sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 24).

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 24).

    In diesem Fall sind die Interessen Dritter an der Weiterveräußerung unbeachtlich (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 25, m.w.N.).

  • BFH, 05.09.2013 - II R 9/12

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG

    a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770; vom 21. Februar 2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700; vom 25. April 2007 II R 18/05, BFHE 217, 276, BStBl II 2007, 726; vom 14. November 2007 II R 1/06, BFH/NV 2008, 403; vom 6. Oktober 2010 II R 31/09, BFH/NV 2011, 306, und vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, Rz 22).

    b) Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 23, m.w.N.).

    Dem früheren Erwerber verbleibt die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition jedenfalls dann, wenn der Aufhebungs- und der Weiterveräußerungsvertrag in einer einzigen Urkunde zusammengefasst sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 24).

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1486, Rz 24).

  • FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21

    Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von

    Ebenso wie beim Steuererlass auf der Grundlage von § 227 AO handelt es sich bei der abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO um eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. u.a. BFH v. 4.2.2010 - II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, v. 23.7.2013 - VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820 sowie v. 14.3.2012 - XI R 28/09, BFH/NV 2012, 1493, jeweils unter Hinweis auf Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).

    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH v. 26.5.1994 - IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833; BFH v. 16.3.2000 - IV R 3/99, BFHE 191, 226, BStBl II 2000, 372 unter Hinweis auf BVerfG v. 5.4.1978 - 1 BvR 117/73, BStBl II 1978, 441; ferner BFH v. 4.2.2010 - II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663; v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486; ebenso Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 227 AO Tz. 40).

    Die Billigkeitsmaßnahme darf mithin nicht auf Erwägungen gestützt werden, die die vorgesehene Besteuerung allgemein oder für bestimmte Fallgruppen außer Kraft setzen würde (BFH v. 4.2.2010 - II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663; v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

  • BFH, 15.10.2014 - II R 14/14

    Änderungsbefugnis des FG bei Feststellungsbescheid; Grunderwerbsteuerbefreiung

    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzulässig (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45, und vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, Rz 30).
  • FG Hamburg, 01.02.2016 - 3 K 130/15

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem

    a) aa) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (BFH-Urteile vom 28.03.2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486; vom 06.10.2010 II R 31/09, BFH/NV 2011, 306).

    bb) Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH-Urteil vom 28.03.2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

    cc) Dem früheren Erwerber verbleibt die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition jedenfalls dann, wenn der Aufhebungs- und der Weiterveräußerungsvertrag in einer einzigen Urkunde zusammengefasst sind (BFH-Urteile vom 05.09.2013 II R 16/12, BFHE 242, 181, BStBl II 2014, 42; vom 28.03.2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

  • FG Köln, 14.06.2023 - 5 K 308/22

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Weiterveräußerung

    a) Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH v. 19.9.2018 - II R 10/16, BFHE 2019, 465, BStBl II 2019, 176; v. 5.9.2013 - II R 16/12, BFHE 242, 181, BStBl II 2014, 42; v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH v. 19.9.2018 - II R 10/16, BFHE 2019, 465, BStBl II 2019, 176; v. 5.9.2013 - II R 16/12, BFHE 242, 181, BStBl II 2014, 42; v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

    Da sich diese Schlussfolgerung trotz gleicher Beweggründe der Parteien mühelos umgehen lässt, indem die Aufhebung des ursprünglichen und der Abschluss des neuen Kaufvertrags nacheinander beurkundet werden, kann der Abschluss beider Verträge in aufeinanderfolgenden Urkunden nicht anders beurteilt werden als ihre Zusammenfassung in einer Urkunde (BFH v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486; v. 25.08.2010 - II R 35/08, BFH/NV 2010, 2301; v. 25.4.2007 - II R 18/05, BFHE 217, 276, BFH/NV 2007, 1792).

    In diesem Fall sind die Interessen Dritter an der Weiterveräußerung unbeachtlich (BFH v. 5.9.2013 - II R 16/12, BFHE 242, 181, BStBl II 2014, 42, auch zur Zurechnung von Interessen ggf. beteiligter Personen; v. 28.3.2012 - II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486; ferner BFHv.

  • FG Hessen, 22.10.2020 - 5 K 35/20

    Kann die Löschung einer Auflassungsvormerkung, deren Löschung bei

    "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 5. September 2013 II R 16/12, BStBl II 2014, 42; vom 6. Oktober 2010 II R 31/09, BFH/NV 2011, 306, und vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486; jeweils m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).

    Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zudem entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1486 und in BStBl II 2014, 42).

    Dass es zu einer Steuerschuld ohne Rechtsträgerwechsel kommen kann, entspricht der Sachgesetzlichkeit des GrEStG (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 11/08, BStBl II 2010, 498, unter II.7.; Urteil vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

  • FG Bremen, 24.03.2015 - 2 K 89/14

    Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung für den Ersterwerb bei Aufhebung

    a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn sich die Vertragspartner über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (ständige BFH-Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteile vom 5. September 2013 II R 16/12, BFHE 242, 181, BStBl II 2014, 42, juris Rz 10; vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, juris Rz 21 f.; vom 6. Oktober 2010 II R 31/09, BFH/NV 2011, 306, juris Rz 12; alle m.w.N.).

    bb) Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, ist für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG entscheidend, ob für den früheren Erwerber trotz der Vertragsaufhebung die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen war (BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1486, juris Rz 23, m.w.N.; in BFHE 242, 181, BStBl II 2014, 42, juris Rz 11).

    Da sich diese Schlussfolgerung trotz gleicher Beweggründe der Parteien mühelos umgehen lässt, indem die Aufhebung des ursprünglichen und der Abschluss des neuen Kaufvertrags nacheinander beurkundet werden, kann der Abschluss beider Verträge in aufeinanderfolgenden Urkunden nicht anders beurteilt werden als ihre Zusammenfassung in einer Urkunde (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 306, juris Rz 13; in BFH/NV 2012, 1486, juris Rz 24; beide m.w.N.).

  • FG Hamburg, 07.08.2020 - 3 K 171/19

    Grunderwerbsteuer: Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei

    Zur Vermeidung von Umgehungen kann für den Abschluss der Verträge in aufeinanderfolgenden Urkunden nichts Anderes gelten (BFH, Urteile vom 28. März 2012, II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486; vom 6. Oktober 2010, II R 31/09, BFH/NV 2011, 306).

    Das eigene (wirtschaftliche) Interesse kann auch darin bestehen, den eigenen Grundstückserwerb sicherzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2012, II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 12 K 4041/12

    Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung; Käuferaustausch bei

  • FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14

    Erlass von Vermögensteuer

  • BFH, 13.11.2012 - II B 123/11

    Anforderungen an Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bzw. Rückerwerb

  • BFH, 07.02.2013 - II B 109/12

    Kein Grundsteuererlass wegen Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung

  • FG München, 28.01.2015 - 3 K 2267/12

    Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen: Darlegung der Vermögensverhältnisse,

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 12 K 12116/16

    Entstehung des Rückforderungsanspruchs der Grunderwerbsteuer mit Eingang der

  • FG Sachsen, 14.10.2013 - 6 K 25/10

    Erlass von Steuerschulden im Rahmen eines Sanierungsvergleichs keine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 15.06.2012 - 34 Wx 185/12 Kost   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14846
OLG München, 15.06.2012 - 34 Wx 185/12 Kost (https://dejure.org/2012,14846)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.2012 - 34 Wx 185/12 Kost (https://dejure.org/2012,14846)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 34 Wx 185/12 Kost (https://dejure.org/2012,14846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Die formularmäßige Formulierung in der Löschungsbewilligung zu einer Grundschuld, wonach "mit der Erteilung dieser Bewilligung kein Löschungsantrag" verbunden sei, ist nicht geeignet, die Vermutung des § 15 Abs. 2 GBO zu widerlegen.

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 13, 15
    Keine Widerlegung der Vermutung nach § 15Abs. 2 GBO bei Bewilligung der Löschung ohne Löschungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer Widerlegung der Vermutung des § 15 Abs. 2 GBO in einer formularmäßigen Formulierung in der Löschungsbewilligung zu einer Grundschuld; Anforderungen an den Gegenbeweis im Hinblick auf die gesetzliche Regelvermutung der Vertretungsbefugnis des Notars

  • zfir-online.de

    Kostentragungspflicht des die Löschung bewilligenden Grundpfandrechtsgläubigers trotz erklärten Ausschlusses der (eigenen) Antragstellung

  • rechtsportal.de

    GBO § 13 Abs. 2; GBO § 15 Abs. 2; KostO § 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Stellung eines Löschungsantrags gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 222
  • Rpfleger 2012, 683
  • Rpfleger 2013, 142
  • ZfIR 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 24.04.1985 - BReg. 3 Z 30/85

    Kostenhaftung und Auslegung von Grundbuchanträgen

    Auszug aus OLG München, 15.06.2012 - 34 Wx 185/12
    So kann sich der Gegenbeweis etwa aus dem Inhalt der Urkunde selbst oder aus anderen Eintragungsunterlagen ergeben (BayObLGZ 1985, 153/154).

    Im Interesse der im Grundbuchrecht gebotenen Klarheit muß es sich aber um die Ermächtigung des Notars eindeutig ausschließende, nach außen sichtbar gewordene Umstände handeln, wie etwa um entsprechende Erklärungen der Beteiligten (BayObLG Rpfleger 1984, 96/97; BayObLGZ 1985, 153/156).

  • BayObLG, 12.10.1983 - BReg. 3 Z 108/83

    Zum Antragsrecht des Notars nach § 15 GBO und zum Kostenschuldner für

    Auszug aus OLG München, 15.06.2012 - 34 Wx 185/12
    11 2. Da die Vertretungsbefugnis des Notars nach § 15 GBO vermutet wird, ist sie weder vom Auftrag noch vom Einverständnis des oder der Antragsberechtigten abhängig (BayObLG Rpfleger 1984, 96/97).

    Im Interesse der im Grundbuchrecht gebotenen Klarheit muß es sich aber um die Ermächtigung des Notars eindeutig ausschließende, nach außen sichtbar gewordene Umstände handeln, wie etwa um entsprechende Erklärungen der Beteiligten (BayObLG Rpfleger 1984, 96/97; BayObLGZ 1985, 153/156).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.1998 - 10 W 82/98

    Haftung der Gläubigerbank für Gebühren der Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 15.06.2012 - 34 Wx 185/12
    Es genügt, wenn er die Erklärung irgendeines Antragsberechtigten beurkundet oder beglaubigt hat (OLG Düsseldorf WM 1999, 1274/1275).
  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 120/86

    Kostenhaftung bei Vollzugsantrag des Notars

    Auszug aus OLG München, 15.06.2012 - 34 Wx 185/12
    Sind mehrere Antragsberechtigte vorhanden und gibt der Notar nicht an, für wen er den Antrag stellt, oder lässt der Antrag dies nicht zweifelsfrei erkennen, so ist nach allgemeiner Meinung (BayObLGZ 1953, 183/185; BayObLG DNotZ 87, 217; Demharter GBO 28. Aufl. § 15 Rn. 11) der Antrag als im Namen aller Antragsberechtigten gestellt anzusehen.
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Zwar erreicht der Wert des Beschwerdegegenstands die gemäß § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten wie die vorliegende (vgl. OLG Rostock Beschluss vom 28. Januar 2016 - 1 W 65/14 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf Rpfleger 2012, 683; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 169; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 61 Rn. 3; Unger/Roßmann in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 5. Aufl. § 61 Rn. 6) geltende Grenze bei einem Zwangsgeld von 500 EUR nicht, und das Amtsgericht hat die Beschwerde auch nicht zugelassen.
  • KG, 17.04.2023 - 5 W 44/23

    Haftung für Kosten der Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung

    aa) In Grundbuchsachen ist Kostenschuldner derjenige, der nach dem Grundbuchverfahrensrecht (§ 13 GBO) dem Grundbuchamt gegenüber als Antragsteller gilt (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 15. Juni 2012 - 34 Wx 185/12 Kost -, Rn. 6, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Oktober 1992 - 3Z BR 86/92 -, Rn. 20, juris).

    Versäumt der Notar dies und ergibt sich auch sonst kein hinreichender Anhaltspunkt, für wen der Antrag gestellt werden sollte, so gilt die Auslegungsregel, dass der eingereichte Antrag als Antrag im Namen aller Antragsberechtigten zu behandeln ist (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 15. Juni 2012 - 34 Wx 185/12 Kost -, Rn. 7, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 1988 - 9 W 17/88 -, Rn. 14, juris; Reetz, aaO., mit weiteren Nachweisen).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 20.06.2012 - X B 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21404
BFH, 20.06.2012 - X B 165/11 (https://dejure.org/2012,21404)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2012 - X B 165/11 (https://dejure.org/2012,21404)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - X B 165/11 (https://dejure.org/2012,21404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 6 Abs 3
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 6 Abs 3 EStG 2002
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • zfir-online.de

    Fortführung des gewerblichen Grundstückshandels nach Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einordnung von laufenden Grundstücksaufwendungen als gewerblicher Verlust mangels einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und einer Divergenzentscheidung ...

  • datenbank.nwb.de

    Fortsetzung des gewerblichen Grundstückshandels in Gestalt eines Einzelunternehmens bei Übernahme des letzten Grundstücks einer Grundstückshandels-GbR durch einen der beiden Gesellschafter

  • ibr-online

    Grundstückshandel: Betrieb endet mit Verkauf des letzten Objekts!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X B 165/11
    Das FA entnimmt dem Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 25/06 (BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965) zutreffend den Rechtssatz, dass für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung (Eigenqualifizierung), sondern die Wertung nach objektiven Kriterien maßgeblich ist.
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X B 165/11
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes setzt die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht