Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.10.2008

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3613
BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08 (https://dejure.org/2008,3613)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2008 - 1 StR 162/08 (https://dejure.org/2008,3613)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 (https://dejure.org/2008,3613)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG; § 356a Satz 2 StPO; § 44 StPO
    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden (Wochenfrist; verfehlte zwischenzeitliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde); Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 356a Satz 2 StPO ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist zur Erhebung einer Anhörungsrüge bei diesbezüglichem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts nach zwischenzeitlich erhobener Verfassungsbeschwerde; Anforderung an die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens der verspäteten Einlegung der Anhörungsrüge i.R.d. ...

  • Judicialis

    StPO § 356a Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StO § 356a
    Fristbeginn bei der Anhörungsrüge; Anwaltsverschulden und Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anhörungsrüge - Frist: Zurechnung des Verteidigerverschuldens

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anhörungsrüge - Frist: Zurechnung des Verteidigerverschuldens

Papierfundstellen

  • StV 2010, 297
  • wistra 2009, 33
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 - (NJW 2005, S. 3059 - veröffentlicht auch unter www.bundesverfassungsgericht.de) wird hingewiesen.

    Dass dies in Unkenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen (Erschöpfung des Rechtswegs) für eine auf die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05; entsprechend früher schon zu § 33a StPO vgl. Sperlich in Umbach/Clemens/Dollinger BVerfGG 2. Aufl. § 90 Rdn. 115 m.w.N.) geschah, stellt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO dar (zur entsprechenden Situation bei einer Rechtsprechungsänderung vgl. BGH, Beschl. vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 44 Rdn. 53 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Dass dies in dem Beschluss, mit dem er die Revision des Angeklagten verworfen hat, nicht näher begründet wurde, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 und 3 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07).

    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20 - 10 - 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 - m.w.N.), auch nicht deswegen, weil der Beschwerdeführer auf den Antrag des Generalbundesanwalts erwidert hatte (BGH, Beschl. vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Die ablehnende Entscheidung des Fachgerichts über eine Gehörsrüge kann mangels eigenständiger Beschwer nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfG aaO; sowie Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Befangenheitsanträge sind unstatthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06 - (= BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1); vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07

    Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens (§ 44 Satz 1 StPO) an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs sind aber hohe Anforderungen zu stellen (zu den strengen Anforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde vgl. BVerfG, Beschl. vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschl. vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04; 7. März 2006 - 5 StR 362/05 - Rdn. 3; 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05 - Rdn. 3).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschl. vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04; 7. März 2006 - 5 StR 362/05 - Rdn. 3; 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05 - Rdn. 3).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04

    Anhörungsrüge (Frist zur Einlegung; Prüfungsumfang)

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Die Verteidiger tragen nicht vor, dass ihnen oder dem Verurteilten der Rechtsbehelf des mit dem Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in die StPO eingefügten § 356a StPO unbekannt gewesen wäre (anders als in dem dem Beschluss des BGH vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04 - zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Befangenheitsanträge sind unstatthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06 - (= BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1); vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04

    Absprachebedingter Rechtsmittelverzicht (Grundsätze des Großen Senats;

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
    Dass dies in Unkenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen (Erschöpfung des Rechtswegs) für eine auf die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05; entsprechend früher schon zu § 33a StPO vgl. Sperlich in Umbach/Clemens/Dollinger BVerfGG 2. Aufl. § 90 Rdn. 115 m.w.N.) geschah, stellt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO dar (zur entsprechenden Situation bei einer Rechtsprechungsänderung vgl. BGH, Beschl. vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 44 Rdn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

  • BGH, 22.08.2007 - 1 StR 233/07

    Rechtliches Gehör (keine Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidung)

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 362/05

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör

  • BGH, 31.10.1995 - 3 StR 456/95

    Mangelhafter Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumung - Verteidiger -

  • BGH, 26.07.1994 - 1 StR 338/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristablauf - Von Amts wegen - Verteidigerverschulden

  • BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08

    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 17).

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 17).

  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 556/07

    Unzulässiger Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 7 m.w.N.).

    Dazu, dass sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge zurechnen lassen muss, vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 16 ff.

    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 - m.w.N.), auch nicht deswegen, weil der Beschwerdeführer auf den Antrag des Generalbundesanwalts erwidert hatte (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 - und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 20).

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16

    Anhörungsrüge (Frist)

    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462; vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3; vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist des § 356a StPO ist zwar im Grundsatz nicht ausgeschlossen, jedoch sind an die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33 und vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, NStZ 2009, 470).

  • BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung bei bewusstem

    b) Soweit das Schreiben vom 12. Oktober 2015 als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist aus § 356a Satz 2 StPO zur Erhebung der Anhörungsrüge gegen den Verwerfungsbeschluss vom 30. April 2015 zu werten wäre (zu dieser Möglichkeit siehe nur BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, 34 f.; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., Band VII, § 356a Rn. 9 mwN), wäre er gleichfalls unzulässig.
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 353/08

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Ein hier jedenfalls gegebenes anwaltliches Verschulden an der Fristversäumung kann dem Angeklagten zugerechnet werden, weil es sich bei dem Verfahren in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (BGH wistra 2009, 33).
  • BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10

    Unzulässige Anhörungsrüge (Zurechnung eines Verschuldens des Verteidigers)

    Dies gilt jedoch entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG nicht bei der Frage, ob die Versäumung der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO unverschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 17 f.).
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Fristversäumnis, Anhörungsrüge, Fristversäumung, Kenntniserlangung, Schriftsätze,

    Der Angeklagte muss sich das Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung zurechnen lassen (st. Rspr., vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 -, juris; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 356a Rn. 11; Temming in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 356a StPO Rn. 4).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge muss sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden zurechnen lassen, weil es sich in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, vom 17. Juli 2009 - 5 StR 353/08 -, vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07 - und vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315).
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 SsRs 98/17

    Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache:

    Es kann dahinstehen, ob dem Betroffenen hinsichtlich des Antrags auf Zurückversetzung des Verfahrens das Verschulden seines Verteidigers grundsätzlich zuzurechnen ist (so BGH, Beschluss vom 13. August 2008, 1 StR 162/08, BeckRS 2008, 19813, für die Revision); denn der Wiedereinsetzungsantrag hat schon aus anderem Grund keinen Erfolg.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6818
BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,6818)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - 4 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,6818)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,6818)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 227 StGB; § 260 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 265 StPO
    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll); Hinweispflicht bei Anklage einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung mit Todesfolge und Verurteilung wegen alleintäterschaftlichen Totschlags

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der formellen Beweiskraft des Sitzungsprotokolls der Hauptverhandlung betreffend die Urteilsberatung bzw. das Stattfinden der Urteilsberatung; Richterliche Hinweispflicht betreffend die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft

  • Judicialis

    StPO §§ 44 ff; ; StPO § ... 260 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StPO § 272 Nr. 1; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 212; ; StGB § 213; ; StGB § 223; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 105
  • NStZ-RR 2011, 230
  • wistra 2009, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00

    Durchführung einer Urteilsberatung

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz der Revision: Die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft ist hinweispflichtig (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz der Revision: Die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft ist hinweispflichtig (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Aus der nicht dokumentierten gemeinsamen Beratung darüber, ob die Anhörung aufgrund des Schriftsatzes der Antragsteller vom 17. September 2010 wieder zu eröffnen war, kann nicht geschlossen werden, dass eine solche Nachberatung nicht stattgefunden hat (vgl. BGH 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08 - Rn. 3, NStZ 2009, 105) .
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13

    Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug;

    Das war rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, StV 2012, 710); das Beruhen der Verurteilung in diesen sechs Fällen auf dem Rechtsfehler lässt sich nicht ausschließen.
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass Sitzungsunterbrechungen während eines Hauptverhandlungstages, namentlich deren Beginn und Ende, nach der Strafprozessordnung nicht in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06, NStZ-RR 2006, 191; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 5; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 272 Rn. 3).
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