Gewerbeordnung
| 3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(1) (weggefallen)
(2) Warenspielgeräte dürfen im Reisegewerbe nur aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 33c Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind. Wer im Reisegewerbe ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne des § 33e Abs. 4 besitzt. § 33d Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5, die §§ 33e, 33f Abs. 1 und 2 Nr. 1 sowie die §§ 33g und 33h gelten entsprechend.
(3) Wer im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. § 33i gilt entsprechend.
(4) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung das Verfahren bei den Landeskriminalämtern (Absatz 2 Satz 3) regeln.
Rechtsprechung zu § 60a GewO
19 Entscheidungen zu § 60a GewO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 6 S 773/07
Verbot von Spielgeräten - Fun-Games - mit "Highscore"-Konto
- VG Gelsenkirchen, 05.01.2007 - 7 L 1605/06
Spielhalle, Fun Games, Jackpot, Geldwechsler, Tokenmanager, ...
- VG Gelsenkirchen, 09.01.2007 - 7 L 1722/06
Fun Games, SpielV, Betreiber
- VG Gelsenkirchen, 09.01.2007 - 7 L 1631/06
Fun Games, Jackpot, "Trendy No Limit 2006 PLUS"
- VG Gelsenkirchen, 17.01.2007 - 7 L 1761/06
Fun Games, Spielverordnung, Weiterspielberechtigung
- BVerwG, 10.01.1961 - I C 105.55
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06
Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung ...
- VG Stuttgart, 19.03.2007 - 18 K 2541/07
Rechtmäßigkeit der Anordnung zur sofortigen Entfernung von mehreren Spielgeräten ...
- VG Gelsenkirchen, 21.11.2006 - 7 L 1129/06
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