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   BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99   

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BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 (https://dejure.org/2002,60)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 (https://dejure.org/2002,60)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 (https://dejure.org/2002,60)
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Schächten

Schutz der Berufsfreiheit von Ausländern (für die Art. 12 GG nicht gilt) aus Art. 2 GG;

Art. 4 GG: § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist so auszulegen, daß muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können;

(Hinweis: durch Änderung von Art. 20a GG zum 1.8.02 ist der Tierschutz ausdrücklich in das GG Grundgesetz aufgenommen worden)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das so genannte Schächten bei verfassungsgemäßer Auslegung von TierSchG § 4a Abs 2 Nr 2 unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Religionsfreiheit sowie der Belange des Tierschutzes

  • Wolters Kluwer

    Religionsfreiheit - Schächten - Tierschlachtung - Tierschutz - Ausnahmegenehmigung - Moslem

  • Judicialis

    BVerfGG § 95 Abs. 2; ; TierSchG § ... 4 a; ; TierSchG § 4 a Abs. 2 Nr. 2; ; TierSchG § 4 a Abs. 1; ; TierSchG § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren durch muslimische Metzger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, 2
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schächterlaubnis für muslimischen Metzger

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Schächterlaubnis für muslimischen Metzger

  • degruyter.com PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Schächt-Urteil

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Nutztiere - Schafe, Rinder

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Veterinärrecht - Schafe

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG; § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG
    Grundrechte, Berufsfreiheit eines islamischen Schlachters umfasst das Schächten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schächten: Teil II

  • kj-online.de PDF, S. 97 (Entscheidungsbesprechung)

    Schächten als Konkurrenzproblem? (Rico Faller; Kritische Justiz 2002, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 337
  • NJW 2002, 2074
  • NJW 2002, 663
  • NVwZ 2002, 335 (Ls.)
  • DVBl 2002, 328
  • DÖV 2002, 383
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen modifiziert (vgl. BVerwGE 112, 227).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen selbst in seinem Urteil vom 23. November 2000 (BVerwGE 112, 227) entschieden hat, verlangt § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlichrechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.

    Die Frage nach der Existenz zwingender Vorschriften ist vielmehr für die konkrete, gegebenenfalls innerhalb einer solchen Glaubensrichtung bestehende Religionsgemeinschaft zu beantworten (vgl. auch BVerwGE 112, 227 ).

    Dabei ist durch Nebenbestimmungen und die Überwachung ihrer Einhaltung ebenso wie bei der Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung des Antragstellers auch in Bezug auf die besonderen Fertigkeiten des Schächtens sicherzustellen, dass die Belange des Tierschutzes so weit wie möglich gewahrt werden (vgl. auch BVerwGE 112, 227 ).

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Dem Ziel eines ethisch begründeten Tierschutzes (vgl. BVerfGE 36, 47 ; 48, 376 ; 101, 1 ) dient auch die Regelung des § 4 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG.

    Das ist ein legitimes Regelungsziel, das auch dem Empfinden breiter Bevölkerungskreise Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 36, 47 , und speziell mit Blick auf das Schächten BTDrucks 10/5259, S. 32 unter I 2 a Nr. 3).

    Das Gesetz wird vielmehr lediglich von dem Leitgedanken bestimmt, Tieren nicht "ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden" zuzufügen (vgl. § 1 TierSchG sowie BVerfGE 36, 47 ; 48, 376 ).

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Dem Ziel eines ethisch begründeten Tierschutzes (vgl. BVerfGE 36, 47 ; 48, 376 ; 101, 1 ) dient auch die Regelung des § 4 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG.

    Das Gesetz wird vielmehr lediglich von dem Leitgedanken bestimmt, Tieren nicht "ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden" zuzufügen (vgl. § 1 TierSchG sowie BVerfGE 36, 47 ; 48, 376 ).

  • BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1), in dem dieses die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nach der zweiten Alternative des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG bestätigte, verlangt diese Bestimmung die objektive Feststellung zwingender Vorschriften einer Religionsgemeinschaft über das Betäubungsverbot beim Schlachten.

    (b) Anders wäre es allerdings dann, wenn der Tatbestand des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG so zu verstehen wäre, wie er vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1) ausgelegt worden ist.

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Dabei reicht es aus, dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleischs von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt (vgl. BVerwGE 94, 82 ).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Ist eine solche Darlegung erfolgt, hat sich der Staat, der ein solches Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft nicht unberücksichtigt lassen darf (vgl. BVerfGE 24, 236 ), einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten (vgl. BVerfGE 33, 23 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Dazu zählen alle Rechtsnormen, die formell und materiell mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 96, 375 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Ist eine solche Darlegung erfolgt, hat sich der Staat, der ein solches Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft nicht unberücksichtigt lassen darf (vgl. BVerfGE 24, 236 ), einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten (vgl. BVerfGE 33, 23 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des mit § 4 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe ist es den Betroffenen zuzumuten (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 101, 331 ), warmblütige Tiere unter den vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen nur auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung ohne vorherige Betäubung zu schlachten.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
    Dazu zählen alle Rechtsnormen, die formell und materiell mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 96, 375 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 305/59

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Dabei muss die Einräumung dieser Befugnisse aber in allen Fällen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einem legitimen Ziel dienen und zu dessen Erreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 70, 278 ; 104, 337 ; 120, 274 ; 125, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Dabei genügt die Möglichkeit, dass mit Hilfe des Gesetzes der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 141, 82 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159), wobei dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 104, 337 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Dem Staat ist es indes verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als "richtig" oder "falsch" zu bezeichnen; dies gilt insbesondere dann, wenn hierzu innerhalb einer Religion divergierende Ansichten vertreten werden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 33, 23 ; 83, 341 ; 104, 337 ; 108, 282 ).

    Allerdings muss er, zumal bei einem weitgehend vorbeugend wirkenden Verbot äußerer religiöser Bekundungen, ein angemessenes Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts des pädagogischen Personals auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ebenso wahren wie er bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des Eingriffs mit dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit beachten muss (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 90, 145 ; 102, 197 ; 104, 337 ).

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