Rechtsprechung
| BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05, 2 BvE 7/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Bundestagsauflösung III
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- Bundesverfassungsgericht
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BWahlG § 16; ; BVerfGG § 13 Nr. 5; ... ; BVerfGG § 63; ; GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 21; ; GG Art. 29 Abs. 2; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 39 Abs. 1; ; GG Art. 39 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 39 Abs. 2; ; GG Art. 63; ; GG Art. 67; ; GG Art. 68; ; GG Art. 68 Abs. 1; ; GG Art. 68 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 81 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 90a; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Auslegung des Grundgesetzes (GG) aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das GG oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind; ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Die Auflösung des Bundestages
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GG Art. 63, Art. 67, Art. 68
Verfassungsmäßigkeit der Auflösung des Bundestages nach auflösungsgerichteter Vertrauensfrage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Klage der beiden Bundestagsabgeordneten gegen Bundestagsauflösung erfolglos
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Erfolglose Klage gegen Auflösung des Bundestags
- kommunen.nrw (Kurzinformation)
Klage gegen Auflösung des Bundestags
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerfG weist Klage der beiden Bundestagsabgeordneten gegen Parlamentsauflösung ab - Der Weg für Neuwahlen ist damit geebnet
Besprechungen u.ä.
- nrw.de
(Entscheidungsbesprechung)
Auflösung des Bundestages nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 08.08.2005 - 2 BvE 4/05
- BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05, 2 BvE 7/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 114, 121
- NJW 2005, 2669
- NJW 2005, 2676
- NJW 2005, 2679
- DVBl 2005, 1310
- DVBl 2005, 1318
- DVBl 2005, 1320
- DÖV 2005, 999
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Als eine Annex-Entscheidung der Bundestagsauflösung teilt sie deren rechtliches Schicksal (vgl. BVerfGE 62, 1 ).Rn. 122 2. Die Antragsteller sind als Abgeordnete des Deutschen Bundestages parteifähig im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG, soweit sie - wie hier - mit ihrem verfassungsrechtlichen Status verbundene Rechte geltend machen (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 108, 251 m.w.N.).
Eine Verkürzung der laufenden Wahlperiode entgegen den Voraussetzungen des Grundgesetzes würde daher zugleich in den vom Grundgesetz gewährleisteten Status des Abgeordneten eingreifen (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Gründe dafür, dass die sich als Folge aus der Auflösung ergebende Festsetzung der Wahl (Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG) daneben selbstständig verfassungswidrig in die Rechte der Antragsteller eingreifen könnte, sind nicht ersichtlich und von den Antragstellern auch nicht geltend gemacht worden (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Ein Ermessen im Rahmen des Art. 68 GG ist dem Bundespräsidenten allerdings nur eröffnet, wenn im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Voraussetzungen des Art. 68 GG erfüllt sind (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Kommt eine verfassungsgerichtliche Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die Tatbestandserfordernisse des Art. 68 GG nicht erfüllt sind, ist die Auflösung des Deutschen Bundestages verfassungswidrig (BVerfGE 62, 1 ).
Schon nach seinem systematischen Zusammenhang mit Art. 62 und Art. 67 GG gibt Art. 68 GG dem Bundeskanzler allerdings kein Mittel in die Hand, gemeinsam mit einer ihn verlässlich tragenden Parlamentsmehrheit einen ihm geeignet erscheinenden Neuwahltermin voraussetzungslos zu bestimmen (BVerfGE 62, 1 ).
Rn. 146 Die zweite Bundestagsauflösung vom 6. Januar 1983 stand im Zusammenhang mit einem konstruktiven Misstrauensvotum, dem in der Öffentlichkeit zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit, wohl aber gerade auch im Blick auf die für den Koalitionswechsel verantwortliche Partei zwar nicht mehr die Legalität, wohl aber die Legitimität im Sinne einer Achtung des "demokratischen Anstands" abgesprochen worden war (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
In einer solchen Konstellation fehlte es bereits an der von Art. 68 GG vorausgesetzten Instabilität der Lage im Verhältnis zwischen Kanzler und Parlament (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Rn. 155 b) Das Grundgesetz hat, anders als die Weimarer Verfassung, die Entscheidung über die Auflösung des Bundestages nicht einem Verfassungsorgan allein in die Hand gegeben, sondern sie auf drei Verfassungsorgane verteilt und diesen dabei jeweils eigene Verantwortungsbereiche zugewiesen (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Rn. 159 Der für die Auflösung nach Art. 68 GG geltende anspruchsvolle Mechanismus der Gewaltenteilung vermag sich sinnvoll nur zu entfalten, wenn das Bundesverfassungsgericht die politische Einschätzung der Lage durch die zuvor tätigen Verfassungsorgane respektiert (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Rn. 160 Dies heißt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung im Organstreitverfahren nicht verpflichtet wäre; seine Prüfungskompetenz und Prüfungspflicht ist durch den zu respektierenden Einschätzungsspielraum eingeschränkt, aber nicht beseitigt (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Allein dort, wo verfassungsrechtliche Maßstäbe für politisches Verhalten normiert sind, kann das Bundesverfassungsgericht ihrer Verletzung entgegentreten (BVerfGE 62, 1 ).
Der Einschätzungsspielraum des Kanzlers wird nur dann in verfassungsrechtlich gefordertem Umfang geachtet, wenn bei der Rechtsprüfung gefragt wird, ob eine andere Einschätzung der politischen Lage auf Grund von Tatsachen eindeutig vorzuziehen ist (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob die Entscheidung des Bundeskanzlers von weiteren Motiven begleitet wurde (BVerfGE 62, 1 ).
Dass vorhandene Unterstützung für eine erneute Kandidatur des amtierenden Bundeskanzlers das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 68 GG nicht ausschließt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Zusammenhang mit der 1982 von Bundeskanzler Kohl gestellten Vertrauensfrage entschieden (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
- BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73
Grundlagenvertrag
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Es muss aber den anderen Verfassungsorganen den vom Grundgesetz garantierten Raum freier politischer Gestaltung und Verantwortung offen halten (vgl. BVerfGE 36, 1 ). - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Dieser Prozess wird durch Fraktionen im Bundestag maßgeblich geformt und gestaltet (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 20, 56 ; 43, 142 ; 70, 324 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Dieser Prozess wird durch Fraktionen im Bundestag maßgeblich geformt und gestaltet (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 20, 56 ; 43, 142 ; 70, 324 ; 84, 304 ). - BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Dieser Prozess wird durch Fraktionen im Bundestag maßgeblich geformt und gestaltet (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 20, 56 ; 43, 142 ; 70, 324 ; 84, 304 ). - BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
Redezeit
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Dieser Prozess wird durch Fraktionen im Bundestag maßgeblich geformt und gestaltet (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 20, 56 ; 43, 142 ; 70, 324 ; 84, 304 ). - BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Rn. 122 2. Die Antragsteller sind als Abgeordnete des Deutschen Bundestages parteifähig im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG, soweit sie - wie hier - mit ihrem verfassungsrechtlichen Status verbundene Rechte geltend machen (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 108, 251 m.w.N.). - BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Zwischen dem Bundespräsidenten als oberstem Bundesorgan und den Antragstellern als durch das Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) mit eigenen Rechten ausgestatteten anderen Beteiligten im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 374 ) besteht Streit über den Umfang der Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten aus Art. 68 Abs. 1 GG einerseits und der Antragsteller aus dem Abgeordnetenstatus (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GG) andererseits. - BVerfG, 08.08.2005 - 2 BvE 7/05
Unzulässigkeit des Beitritts einer politischen Partei zu einem …
Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
- 2 BvE 7/05 -.
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Als Abgeordneten des Deutschen Bundestages kommt ihnen gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ein eigener verfassungsrechtlicher Status zu, den sie im Organstreitverfahren als "andere Beteiligte" im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG verteidigen können (stRspr seit BVerfGE 2, 143 ; vgl. auch etwa BVerfGE 112, 363 ; 114, 121 ; 124, 161 ; 137, 185 ; 140, 115 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Rn. 95 (1) Das Grundgesetz erstrebt mit den Regelungen in Art. 63, 67 und 68 GG die Bildung einer vom Willen der Mehrheit des Parlaments getragenen, handlungsfähigen Regierung (vgl. BVerfGE 114, 121 ; vgl. auch schon BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ;… vgl. zu diesem Verfassungsziel auch Schröder, in: Isensee/ Kirchhof, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 65 Rn. 35;… ders., in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 63 Rn. 4; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …
Rn. 227 Im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes hat insbesondere die kontinuierliche Unterstützung der Bundesregierung durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 114, 121 ) zentrale Bedeutung.
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
Sie würde es ermöglichen, dass die Ausübung der Abgeordnetenrechte nicht von der Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten abhinge, sondern von einem Mehrheitsbeschluss der Fraktion oder gar nur einer Entscheidung der Fraktionsführung (vgl. zur Stellung der Abgeordneten im Verhältnis zu den Fraktionen BVerfGE 10, 4 ; 114, 121 ;… Badura, in: Bonner Kommentar, Bd. 7, Art. 38 Rn. 89, 91 ;… Klein, in: Maunz/Dürig, GG;… Art. 38 Rn. 201 ;… Magiera, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 38 Rn. 49;… Trute, in: v.Münch/Kunig, GG, Bd. 1, 6. Aufl. 2012, Art. 38 Rn. 89, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ; 114, 121 ).Rn. 220 dd) Die Komplexität der parlamentarischen und politischen Arbeitsbedingungen (vgl. auch BVerfGE 114, 121 ) und Beziehungsgeflechte (…vgl. Meessen, Beraterverträge und freies Mandat, in: Festschrift für Ulrich Scheuner zum 70. Geburtstag, 1973, S. 431 ;… Trute, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 5. Aufl. 2001, Art. 38 Rn. 74) lässt es im Übrigen nicht zu, die Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in eine bestimmbare Relation zu seiner wirtschaftlichen Absicherung durch außerparlamentarische Verdienstmöglichkeiten zu setzen.
Alle diese Aufgaben stehen in dem vom Grundgesetz vorgezeichneten Prozess demokratischer Willensbildung, in dem den Parteien eine vermittelnde Rolle zukommt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG; näher BVerfGE 52, 63 ), die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Art. 63, Art. 68 GG; vgl. BVerfGE 114, 121 ) und die gleichzeitige Mitgliedschaft in Parlament und Regierung erlaubt ist (Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG), in so enger Verbindung zu den Aufgaben des Parlaments, dass eine personelle Verschränkung nicht der Verpflichtung des Abgeordneten zuwiderläuft, das Mandat in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit zu stellen.
- EGMR, 10.07.2014 - 48311/10
EGMR-Urteil zu Schröder und Gazprom: Pressefreiheit gestärkt
Diese Art, die Auflösung des Bundestages zu erwirken, führte zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und unter den Abgeordneten und war ebenfalls Gegenstand von Verfassungsbeschwerden, wobei das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden mehrheitlich ablehnte und den kritisierten Vorgang für verfassungsgemäß erklärte (s. insbesondere die Entscheidung vom 25. August 2005, 2 BvE 4/05 und 7/05). - BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Bundesversammlung
Der Antragsteller muss geltend machen, in einem eigenen, ihm von Verfassungs wegen zustehenden Recht verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 10, 4 ; 70, 324 ; 90, 286 ; 112, 363 ; 114, 121 ; 117, 359 ).Im Krisenfall ist er zu politischen Leitentscheidungen berufen (vgl. Art. 63 Abs. 4, Art. 68 GG - Bundestagsauflösung; Art. 81 GG - Erklärung des Gesetzgebungsnotstands, BVerfGE 114, 121 ).
Rn. 95 Vor diesem Hintergrund entspricht es den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. BVerfGE 89, 359 ; vgl. auch BVerfGE 114, 121 ;… Fritz, in: Bonner Kommentar, Bd. 8, Art. 54 Rn. 45 ;… Pernice, in: Dreier, GG, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Art. 54 Rn. 24;… Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 54 Rn. 91 ;… Waldhoff/Grefrath, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 54 Rn. 55 ;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl. 1995, Rn. 535; Heun, AöR 109 , S. 13 ;… Jäger, in: Festschrift für Thomas Würtenberger, 2013, S. 213 ; vgl. auch zur Vorstellung des Bundespräsidenten als "pouvoir neutre": Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2.Sitzung, Sten. Bericht, S. 25; ders., in: Parlamentarischer Rat, Hauptausschuss, Protokoll, S. 120; Bericht über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, S. 41).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Denn gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GG wird der Bundestag vorbehaltlich der weiteren Regelungen in Art. 39 GG auf vier Jahre gewählt (vgl. auch BVerfGE 62, 1 ; 114, 121 ). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
Handlungsfähig bedeutet nicht nur, dass der Bundeskanzler mit politischem Gestaltungswillen die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt (Art. 65 Satz 1 GG), sondern hierfür auch eine Mehrheit der Parlamentsabgeordneten hinter sich weiß (BVerfGE 114, 121, 149). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden
Gleichwohl ist die Bestimmung des Kommunalwahltermins durch den Innenminister als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung ? vergleichbar der Terminfestlegung im Bereich von Parlamentswahlen ? ein staatsorganisatorischer Akt mit Verfassungsfunktion (vgl. für Parlamentswahlen BayVerfGH N. F. 27, 119, 125 f. sowie BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31).Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.4.1994 ? 2 BvR 2686/93 u. a. -, NVwZ 1994, 893, 894; BVerfGE 28, 214, 219), trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (offen gelassen bei BVerfGE 83, 156 f., BVerfGE 74, 96, 100 f.; siehe auch BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31 f.;… a. A. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 Rn. 4 u 5 m. w. N.).
- VerfGH Thüringen, 11.04.2008 - VerfGH 22/05
Fünf-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen nichtig
- VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09
Mitgliederzahl der Landtagsausschüsse
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10
Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12
Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 K 1833/03
Anspruch auf Durchführung eines Bürgerentscheids; zulässige Klageart ist die …
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