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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14   

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https://dejure.org/2014,44031
LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14 (https://dejure.org/2014,44031)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.12.2014 - 5 Sa 518/14 (https://dejure.org/2014,44031)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 5 Sa 518/14 (https://dejure.org/2014,44031)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zu Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements; unbegründete Klage der Arbeitnehmerin aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Wertung; Unbegründete Klage der Arbeitnehmerin aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Wertung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kein Recht auf Rechtsbeistand im BEM-Gespräch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Recht auf Rechtsbeistand im BEM-Gespräch

  • hensche.de

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zu Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Unbegründete Klage der Arbeitnehmerin aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Wertung

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 84 Abs. 2
    Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zu Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zu Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zu BEM-Gespräch

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei Gespräch über betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Beim BEM bleibt der Anwalt draußen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Anwalt im BEM

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rechtsbeistand

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Durchführung des BEM - nicht ohne meinen Anwalt?

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    BEM-Gespräch ohne Rechtsbeistand

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Hinzuziehung eines Anwalts zu BEM-Gesprächen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung von Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
    Das genügt, wenn - wie hier - die Autorenschaft gesichert ist (vgl. BAG 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 - NZA 2000, 1248).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
    Zwar lässt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zusammenhang mit der Anhörung des Arbeitnehmers zu einer Verdachtskündigung erkennen, dass dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben sein dürfte, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (vgl. BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - Rn. 18, NZA 2008, 809).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, entspricht jedes Eingliederungsmanagement den gesetzlichen Erfordernissen des § 84 Abs. 2 SGB IX, das die zu beteiligenden Personen und Stellen unterrichtet, das sie - ggf. abhängig von ihrer Zustimmung - einbezieht, das kein vernünftigerweise in Betracht zu ziehendes Ergebnis ausschließt und in dem die von diesen Personen und Stellen eingebrachten Vorschläge erörtert werden (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 16, NZA 2010, 639).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
    Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen damit letztlich der Vermeidung einer Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter und kranker Menschen (vgl. BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 32 mwN, NZA 2011, 39).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
    In einem weiteren Rechtsstreit (LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 378/14) streiten die Parteien darüber, ob die Klägerin befristet bis zum 30.09.2016 neben einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden - womit die Beklagte einverstanden ist -, auch eine Verlagerung ihres Arbeitsortes von Mainz nach Saarbrücken, hilfsweise die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes beanspruchen kann.
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