Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39523
LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16 (https://dejure.org/2016,39523)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.09.2016 - 10 Ta 337/16 (https://dejure.org/2016,39523)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. September 2016 - 10 Ta 337/16 (https://dejure.org/2016,39523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 Abs. 2 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, das einer bestimmten Note, z.B. der Note "gut", entspricht, ist mangels Bestimmtheit einer Vollstreckung nicht fähig.2. Den Parteien bleibt die ...

  • IWW

    §§ 62 Abs. 2 ArbGG, 793, 567 ZPO, § 888 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • hensche.de

    Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
    Bestimmtheit einer Vergleichsregelung "gute Führungs- und Leistungsbeurteilung"

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem gerichtlichen Vergleich eingegangenen Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zu Aufnahme einer "sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung" in Arbeitszeugnis nicht vollstreckbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    a) Der Maßstab für die Bestimmtheit einer vollstreckungsfähigen Leistung deckt sich mit den Anforderungen nach § 253 Abs. 2 ZPO für einen bestimmten Antrag in der Klageschrift (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] ). Der bestimmte Antrag dient zum einen zur Abgrenzung des Streitgegenstands, zum anderen schafft er eine Voraussetzung für die etwa erforderlich werdende Zwangsvollstreckung.

    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (…vgl. Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9, Juris). Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin die Verpflichtung besteht (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] )..

    Das kann es rechtfertigen, auch das Vollstreckungsgericht nicht der Notwendigkeit zu entheben, eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die aus einem Titel folgende Verpflichtung verstoßen wurde (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 17, NZA 2009, 917 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] )..

  • LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 375/14

    Anforderungen an die Form eines Arbeitszeugnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    Im Wege der Zwangsvollstreckung kann daher nur überprüft werden, ob das Zeugnis formal ordnungsgemäß erteilt worden (vgl. Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - Rn. 11, Juris;… HWK/Gäntgen 6. Aufl. § 109 GewO Rn. 55; Korinth ArbRB 2004, 321, 342) und nicht erkennbar unvollständig ist (…ähnlich Schleßmann Das Arbeitszeugnis 19. Aufl. S. 163;… offenbar weitergehender ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn.76, der prüfen will, ob das Zeugnis "offensichtlich ordnungsgemäß" sei). Überprüft werden kann damit z.B., ob das Zeugnis auf Geschäftspapier ausgestellt wurde, Rechtschreibfehler enthält und durch eine Unterschrift gedeckt ist.

    Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, falls die maßgeblichen Umstände unstreitig sind (vgl. Hess. LAG 21. Oktober 2014 -12 Ta 375/14 - Rn. 11, Juris)..

  • LAG Hessen, 23.09.2008 - 12 Ta 250/08

    Zeugnisberichtigung - Schreibweise von Namen und Vornamen - Nennung des …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    bb) Der Einwand, dass das Ausstellungsdatum "unrichtig" sei, wird teilweise den formalen Anforderungen des Zeugnisses zugerechnet mit der Folge, dass dem auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung nachzugehen wäre (vgl. Hess. LAG 23. September 2008 - 12 Ta 250/08 - Rn. 7, Juris). Nach anderer Auffassung handelt es sich dabei um einen inhaltlichen Mangel (…so HWK/Gäntgen 6. Aufl. § 109 GewO Rn. 54). Die Kammer schließt sich für den hier vorliegenden Fall einer "Vordatierung" des Ausstellungsdatums, also einer Ausstellung vor dem Beendigungszeitpunkt, der letztgenannten Auffassung an.

    Ein solches nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO verbotenes Geheimzeichen kann darin nicht gesehen werden (a.A. aber Hess. LAG 23. September 2008 -12 Ta 250/08 - Rn. 7, Juris, das annahm, darin liege ein Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis in Wirklichkeit früher geendet habe). Nimmt der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaub, so liegt es nicht fern, dass das Zeugnis wenige Tage vor der Beendigung vom Arbeitgeber erstellt und ausgehändigt wird.

  • LAG Hamm, 04.08.2010 - 1 Ta 310/10

    Zwangsvollstreckung; wohlwollendes Zeugnis; Erfüllungseinwand; Zustellung eines …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    aa) Die häufig vorkommende Umschreibung, dass das Zeugnis "wohlwollend" sein müsse, ist für sich genommen nicht vollstreckbar (…vgl. LAG Düsseldorf 4. März 2014-13 Ta 645/13 - Rn. 21, Juris;… LAG Köln 3. September 2013 -11 Ta 202/13 - Rn. 2, Juris; LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - Juris;… Erman/Belling 14. Aufl. § 630 Rn. 24). Dadurch wird aber nicht die gesamte Formulierung hinfällig, der Arbeitgeber hat dann vielmehr ein (normales) qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, welches nach allgemeinen Grundsätzen auch dem Wohlwollensgebot unterliegt.

    Im Zeugnisrecht ist es anerkannt, dass das Zeugnis grundsätzlich das Datum des Ausstellungstags tragen muss (vgl. LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - Juris) und dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rückdatierung hat, wenn er in einem Zeugnisberichtigungsrechtsstreit obsiegt, weil es sich ansonsten dem Leser erschließen könnte, dass ein Streit über das Zeugnis bestand (vgl. BAG 9. September 1992-2 AZR 509/91 - zu III der Gründe, NJW 1993, 2196 [BAG 09.09.1992 - 2 AZR 509/91] ;… ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 12 m.w.N.). Nicht allgemein anerkannt es aber, dass mit dem Datum ein Hinweis auf einen Streit oder ggf. in Wirklichkeit vorzeitiges Ausscheiden verbunden ist, wenn das Ausstellungsdatum wenige Tage vor dem Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses liegt.

  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    Das Bundesarbeitsgericht geht etwa auch im Zeugnisberichtigungsstreit davon aus, dass der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast trägt, soweit er eine bessere Beurteilung als derjenigen der Notenstufe "drei" begehrt (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 8, NJW 2015, 1128 [BAG 18.11.2014 - 9 AZR 584/13] ). D.h. mit anderen Worten, dass durch eine sachkundige Person durchaus beurteilt werden kann, welcher Stufe der Notenskala das Zeugnis zuzuordnen ist.

    Für die Note "befriedigend" wird häufig angenommen, das Zeugnis könne dann die Formulierung "zur unserer vollen Zufriedenheit" oder "stets zu unserer Zufriedenheit" enthalten (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 11, NJW 2015, 1128 [BAG 18.11.2014 - 9 AZR 584/13] ;… Poeche in Küttner Personalbuch 23. Aufl. Stichwort Zeugnis Rn. 3). Akzeptiert man im Grundsatz, dass es im Zeugnisrecht eine an das Notensystem angelehnte Abstufung gibt, kann das Prozessgericht im Rahmen eines Verfahrens nach § 888 ZPO theoretisch auch überprüfen, welcher Notenstufe das Zeugnis entspricht.

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 509/91

    Arbeitsrecht - Zeugnis - Verspätete Ausstellung - Berichtigung - …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    Im Zeugnisrecht ist es anerkannt, dass das Zeugnis grundsätzlich das Datum des Ausstellungstags tragen muss (vgl. LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - Juris) und dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rückdatierung hat, wenn er in einem Zeugnisberichtigungsrechtsstreit obsiegt, weil es sich ansonsten dem Leser erschließen könnte, dass ein Streit über das Zeugnis bestand (vgl. BAG 9. September 1992-2 AZR 509/91 - zu III der Gründe, NJW 1993, 2196 [BAG 09.09.1992 - 2 AZR 509/91] ;… ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 12 m.w.N.). Nicht allgemein anerkannt es aber, dass mit dem Datum ein Hinweis auf einen Streit oder ggf. in Wirklichkeit vorzeitiges Ausscheiden verbunden ist, wenn das Ausstellungsdatum wenige Tage vor dem Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses liegt.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    In einem Zeugnisberichtigungsrechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht folgenden Antrag i.E. als zulässig angesehen: "Die Klägerin hat zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin ein Zeugnis mit dem Satz zu erteilen: 'Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei'." (…vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 6, NZA 2006, 104 [BAG 21.06.2005 - 9 AZR 352/04] ; i.E. ebenso LAG Düsseldorf 11. Juni 2003 - 12 Sa 354/03 - Juris). Bereits zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht folgende Antragstellung als zulässig angesehen: "Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger auf dem Geschäftsbriefkopf und unter dem Datum des 29. Juni 2001 ein Endzeugnis entsprechend den Formulierungen und dem Inhalt des bereits erteilten Endzeugnisses erneut zu erteilen, wobei die Gesamtbewertung der Leistung allerdings 'stets zu unserer vollen Zufriedenheit' lautet" (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Rn. 14, NZA 2004, 843). Daher ist es mit dem Bestimmtheitsgebot als vereinbar anzusehen, wenn bestimmte Kernaussagen des Zeugnisses ausformuliert in den Tenor des Urteils oder den Vergleich aufgenommen werden.
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    In einem Zeugnisberichtigungsrechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht folgenden Antrag i.E. als zulässig angesehen: "Die Klägerin hat zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin ein Zeugnis mit dem Satz zu erteilen: 'Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei'." (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - Rn. 6, NZA 2006, 104 [BAG 21.06.2005 - 9 AZR 352/04] ; i.E. ebenso LAG Düsseldorf 11. Juni 2003 - 12 Sa 354/03 - Juris). Bereits zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht folgende Antragstellung als zulässig angesehen: "Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger auf dem Geschäftsbriefkopf und unter dem Datum des 29. Juni 2001 ein Endzeugnis entsprechend den Formulierungen und dem Inhalt des bereits erteilten Endzeugnisses erneut zu erteilen, wobei die Gesamtbewertung der Leistung allerdings 'stets zu unserer vollen Zufriedenheit' lautet" (…vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Rn. 14, NZA 2004, 843). Daher ist es mit dem Bestimmtheitsgebot als vereinbar anzusehen, wenn bestimmte Kernaussagen des Zeugnisses ausformuliert in den Tenor des Urteils oder den Vergleich aufgenommen werden.
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    Das gilt bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die sofortige Beschwerde (vgl. BGH 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - Juris;… Hess. LAG 1. Oktober 2012 - 12 Ta 173/12 - Rn. 19, Juris;… Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 888 Rn. 11)..
  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
    Der Dritte Senat hat entschieden, dass es ausreichend bestimmt sei, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, ein Zeugnis entsprechend einem vom Kläger noch vorzulegenden Entwurf zu erteilen (vgl. BAG 9. September 2011-3 AZB 35/11 - Rn. 13 ff., NZA 2012, 1244 [BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11] ). Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass sich die Parteien dahingehend geeinigt hätten, dass die Formulierungshoheit auf den Arbeitnehmer übergegangen sei.
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99

    Arbeitszeugnis - Klageantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen …

  • LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09

    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs- …

  • LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich

  • LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16

    Zwangsvollstreckung - Schulnote "gut" - Bestimmtheit

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

  • LAG Hessen, 01.10.2012 - 12 Ta 173/12

    Bestimmtheit und Erfüllung von Auskunftsansprüchen in der Zwangsvollstreckung; …

  • LAG Köln, 03.09.2013 - 11 Ta 202/13

    Keine Zwangsvollstreckung bei Anspruch auf wohlwollendes Zeugnis

  • LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin

  • ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15

    Ein gerichtlicher Vergleich, in dem die Schuldnerin sich zur Erteilung eines …

  • LAG Hessen, 19.02.2004 - 16 Ta 515/03

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses mit …

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

    Die Rechtsbeschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 28.01.2019 - 8 Ta 396/18

    Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Beurteilung "gut' betreffend Führungs- …

    Damit fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von der Beklagten vorzunehmenden Handlung (vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; Hess. LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Juris; Hess. LAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - Juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 21 Ta 1443/18

    Zwangsvollstreckung - Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorgeuntersuchung …

    Insoweit ist die Situation im Vollstreckungsverfahren vergleichbar mit der Situation bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis nach § 109 GewO (…dazu BAG 9. September 2011 - 2 AZB 35/11 - Rn. 23;… LAG Köln 14. Februar 2017 - 12 Ta 17/17 - Rn. 21 zitiert nach juris; Hessisches LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 28 zitiert nach juris; Ahmad/Horcher, NZA 2018, 1234, 1240 ).

    Eine Prüfung im Zwangsvollstreckungsverfahren wäre mit dem Grundsatz der Trennung von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren (… Zöller/Seibel, ZPO 32. Aufl. Vorbem. zu den §§ 704-945b Rn. 14 ) nicht zu vereinbaren (vgl. Hessisches LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 28 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 16.02.2021 - 10 Ta 350/20

    1. Die Einwendung der Unmöglichkeit ist auch in dem Verfahren nach § 888 ZPO zu …

    Eine solche Regelung ist nicht hinreichend bestimmt (…vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - Rn. 11, Juris; Hess. LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Juris ) .

    Die Verpflichtung ist dann aber nicht insgesamt hinfällig, es bleibt vielmehr die Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses bestehen, die auch Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein kann (vgl. Hess. LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 18 , Juris) .

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit …

    Damit fehlt es an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlungen (vgl. auch BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490;… ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a;… Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2025 - 5 Ta 1/25

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit - Prozessvergleich - Erteilung …

    Diese in den Text aufgenommenen Kernformulierungen genügen den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen (vgl. LAG Hessen 08.09.2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 19 mwN).
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der …

    Die häufig vorkommende Umschreibung, dass das Zeugnis "wohlwollend" sein müsse, ist für sich genommen nicht vollstreckbar (HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - n.v. juris; LAG Düsseldorf 4. März 2014 - 13 Ta 645/13 - ZTR 2014, 740 ff.; LAG Köln 3. September 2013 -11 Ta 202/13 - n.v. juris) .

    Der Beurteilung "befriedigend" können ebenso wie der Formulierung "gut" zwar verschiedene Formulierungen gerecht werden (vgl. zu "gut" BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490;… ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a;… Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 21 Ta 1443/18
    Insoweit ist die Situation im Vollstreckungsverfahren vergleichbar mit der Situation bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis nach § 109 GewO (…dazu BAG 9. September 2011 - 2 AZB 35/11 - Rn. 23;… LAG Köln 14. Februar 2017 - 12 Ta 17/17 - Rn. 21 zitiert nach juris; Hessisches LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 28 zitiert nach juris; Ahmad/Horcher, NZA 2018, 1234, 1240).

    Eine Prüfung im Zwangsvollstreckungsverfahren wäre mit dem Grundsatz der Trennung von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren (…Zöller/Seibel, ZPO 32. Aufl. Vorbem. zu den §§ 704-945b Rn. 14) nicht zu vereinbaren (vgl. Hessisches LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 28 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 17.11.2016 - 8 Ta 456/16

    Ein Vergleich ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soweit in ihm die …

    Damit fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlung (vgl. auch HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - derzeit nv.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490;… ErfK-Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a;… Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271 ).
  • LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20

    Notwendigkeit der Mitwirkung eines Dritten keine Hürde für Zwangsvollstreckung …

    Insoweit könnte der Einwand des Gläubigers nur dann Erfolg haben, wenn die Verwendung eines aktuellen Briefkopfes offensichtlich nicht geeignet wäre, den Zeugnisanspruch zu erfüllen (vgl. Hess. LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Rn. 28 , Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht