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   LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14   

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https://dejure.org/2016,6337
LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14 (https://dejure.org/2016,6337)
LG Kleve, Entscheidung vom 15.03.2016 - 4 O 193/14 (https://dejure.org/2016,6337)
LG Kleve, Entscheidung vom 15. März 2016 - 4 O 193/14 (https://dejure.org/2016,6337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand; Löschungsbewilligung; Grundschuld; Sicherungszweckabrede; schuldrechtlicher Anspruch; Sicherungszweck; Wegfall; Widerruf; Verbraucherdarlehen; Rückgewährschuldverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beruhen eines Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld auf der schuldrechtlichen Sicherungszweckabrede hinsichtlich Gerichtsstands; Abgabe einer Löschungsbewilligung; Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers als aufschiebend bedingt

  • RA Kotz

    Dinglicher Gerichtsstand für einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67

    Dinglicher Gerichtsstand

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Klagen auf Übertragung einer Grundschuld begründen keinen Gerichtsstand nach § 24 ZPO, weil es sich dabei um einen Streit des Sicherungsgebers gegen den Sicherungsnehmer um den Wegfall des schuldrechtlich vereinbarten Sicherungszweckes handelt, der den Bestand und die rechtliche Qualifikation der dinglichen Belastung nicht berührt und in ebensolcher Weise auch um die Eigentumsübertragung bei Fahrnis geführt werden könnte (BGH NJW 1970, 1789, 1789/1790).

    Die Ausschließlichkeit des dinglichen Gerichtsstands geht hingegen auf die Erwägung zurück, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Gericht der belegenen Sache zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 1970, 1789, 1790).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.1970, Az.: V ZR 168/67 (= BGH NJW 1970, 1789) ausdrücklich offen gelassen, ob der vorgenannte Grundsatz auch dann gilt, wenn schuldrechtliche Ansprüche auf Löschung einer Grundschuld geltendgemacht werden.

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Der Sicherungsgeber kann gemäß §§ 262 ff. BGB wählen, ob er Löschung, Verzicht oder Übertragung der Grundschuld beanspruchen will (BGH NJW 2014, 3772, 3773; Baur/Stürner, SachenR, 17. Aufl. 1999, § 45, Rn. 28).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18.07.2014, Az. V ZR 178/13, (= BGH NJW 2014, 3772, 3773) die Ansprüche auf Löschung der Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld und Übertragung der Grundschuld an den Eigentümer oder einen Dritten durch Abtretung als wesensgleich behandelt.

  • OLG Hamm, 27.05.2015 - 31 U 41/15

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückgewähr von Sicherheiten nach Rückabwicklung

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Da es sich um einen aufschiebend bedingten Anspruch handelt, kann er erst nach vollständigem Wegfall der besicherten Forderungen und nicht Zug um Zug gegen Zahlung dieser Forderungen beansprucht werden (vgl. BGH NJW 2003, 885, 886; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 31 U 41/15 = BeckRS 2016, 03258, Rn. 2, 6).

    Angesichts seiner Vorleistungspflicht genügt dazu ein Zahlungsangebot Zug um Zug gegen Löschung der Grundschuld nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 31 U 41/15 = BeckRS 2016, 03258, Rn. 6).

  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Da es sich um einen aufschiebend bedingten Anspruch handelt, kann er erst nach vollständigem Wegfall der besicherten Forderungen und nicht Zug um Zug gegen Zahlung dieser Forderungen beansprucht werden (vgl. BGH NJW 2003, 885, 886; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 31 U 41/15 = BeckRS 2016, 03258, Rn. 2, 6).

    Bei der weiten Sicherungsabrede der Parteien sind auch diese Ansprüche aus einem Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf vom vereinbarten Sicherungszweck umfasst (vgl. BGH NJW 2003, 885, 886; BGH NJW 2004, 158, 159; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl. 2016, § 1191, Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 6 W 99/15

    Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Der Streitwert für den Klageantrag zu 1.) ist gemäß § 6 ZPO mit 60.000,- EUR zu bemessen, weil sich der Streitwert einer Klage auf Löschung eines Grundpfandrechtes nach dessen Nennbetrag, begrenzt durch einen geringeren Wert des belasteten Grundstücks bestimmt (OLG Düsseldorf MDR 1999, 506, 507; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2016, Az.: I-6 W 99/15).
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Neue Sachanträge fallen zwar nicht unter § 296a ZPO, müssen aber, wie aus §§ 261 Abs. 1, 297 ZPO folgt, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden (Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 296a, Rn. 2; Thomas/Putzo/Reichold, 36. Aufl. 2015, § 296a, Rn. 1; BGH NJW-RR 1997, 1486).
  • LG Itzehoe, 15.02.2016 - 7 O 185/15

    Örtliche Zuständigkeit: Dinglicher Gerichtsstand für Klage auf Grund

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    § 24 ZPO begründet keinen Gerichtsstand für eine Klage des Darlehensnehmers auf Erteilung einer Löschungsbewilligung, die auf einem Anspruch aus der schuldrechtlichen Sicherungszweckabrede wegen des Wegfalls des Sicherungszwecks beruht (so auch LG Itzehoe, Beschluss vom 15.02.2016, Az.: 7 O 185/15 = BeckRS 2016, 03368; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2016, Az.: 32 SA 75/15 = BeckRS 2016, 04266).
  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Bei der weiten Sicherungsabrede der Parteien sind auch diese Ansprüche aus einem Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf vom vereinbarten Sicherungszweck umfasst (vgl. BGH NJW 2003, 885, 886; BGH NJW 2004, 158, 159; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl. 2016, § 1191, Rn. 19).
  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12

    Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Der Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers ist gemäß § 158 Abs. 1 BGB aufschiebend bedingt auf den Wegfall des Sicherungszwecks (BGH NJW 1985, 800; BGH NJW 2013, 2894; Baur/Stürner, SachenR, 17. Aufl. 1999, § 45, Rn. 28; Jauernig/Berger, BGB, 16. Aufl. 2015, § 1191, Rn. 15).
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 251/95

    Anwendung des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Existenzgründungskredit

    Auszug aus LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
    Ein verbraucherdarlehensrechtliches Widerrufsrecht besteht hinsichtlich der Sicherungszweckabrede für ein Grundpfandrecht von vornherein nicht (vgl. BGH NJW 1997, 1442, 1443; MünchKomm/Eickmann, BGB, 6. Aufl. 2013, § 1191, Rn. 64).
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83

    Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs

  • RG, 12.03.1895 - V 411/94

    Erstreckt sich der dingliche Gerichtsstand für Löschungsklagen (§ 25 C.P.O.) auch

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 9 W 92/98
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

  • BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05

    Streitwert der negativen Feststellungsklage

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2014 - 14 U 61/14

    Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots in den AGB einer Bank

  • OLG Hamm, 14.12.2016 - 31 U 257/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Verbrauchers aufgrund des

    Diverse weitere Landgerichte (u.a. LG Kleve, Urt. v. 15.03.2016 [Az. 4 O 193/14] und LG Itzehoe, Beschl. v. 15.02.2016 [Az. 7 O 185/15] - jeweils über juris abrufbar) ordnen hingegen die auch hier vorliegende Sachverhaltskonstellation nicht der Vorschrift des § 24 ZPO zu.
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