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   LG Arnsberg, 24.03.2017 - I-2 O 375/16   

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https://dejure.org/2017,7783
LG Arnsberg, 24.03.2017 - I-2 O 375/16 (https://dejure.org/2017,7783)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 24.03.2017 - I-2 O 375/16 (https://dejure.org/2017,7783)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 24. März 2017 - I-2 O 375/16 (https://dejure.org/2017,7783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 433 Abs. 1 BGB; § 433 Abs. 1 BGB; § 437 Nr. 1 BGB; § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB; § 440 S. 1 Var. 3 BGB; § 476 Abs. 3 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit eines Neuwagens aufgrund einer eingebauten Abgasrückführungssoftware; Neulieferungsanspruch eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Skandal

  • test.de (Kurzinformation)
  • wdr.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.03.2017)

    Sieben Klagen nach VW-Abgasskandal

Sonstiges

  • vw-schaden.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Händler in zahlreichen Fällen zur Neulieferung und zur Zahlung verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 209/05

    Kurze Verjährung trotz Schuldanerkenntnisses?

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Ob eine Ersatzlieferung durch ein Fahrzeug aus einer anderen Serienproduktion in Betracht kommt, ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien zu beurteilen (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az. VII ZR 209/05 Rn. 23).
  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum:

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Die Beklagte könnte sich als Verwenderin der AGB gem. § 242 BGB ohnehin nicht auf eine Unwirksamkeit berufen (BGH, Urt. v. 25.02.2016, Az. VII ZR 49/15 Rn. 51 ff.).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Auch im Zusammenhang mit der "130 %-Rechtsprechung", wonach in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangt werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 02.06.2015 - VI ZR 387/14), ist anerkannt, dass der Vertrautheit mit einem Fahrzeug (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90) und dem Wissen um den Zustand des Fahrzeugs, insbesondere auch das Wissen darum, "ob und welche Mängel dabei aufgetreten und auf welche Weise sie behoben worden sind", "ein wirtschaftlicher Wert zukommt" (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 70/04).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Auch im Zusammenhang mit der "130 %-Rechtsprechung", wonach in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangt werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 02.06.2015 - VI ZR 387/14), ist anerkannt, dass der Vertrautheit mit einem Fahrzeug (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90) und dem Wissen um den Zustand des Fahrzeugs, insbesondere auch das Wissen darum, "ob und welche Mängel dabei aufgetreten und auf welche Weise sie behoben worden sind", "ein wirtschaftlicher Wert zukommt" (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 70/04).
  • KG, 27.10.2011 - 23 U 15/11

    Neuwagenkauf: Rücktritt wegen geringer Motorleistung; Anwendung des

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Soweit Bedenken gegen die Klausel bestehen könnten, da diese den Anlass für die vorbehaltenen Änderungen nicht nennt (vgl. KG, Urt. v. 27.10.2011, Az. 23 U 15/11 m.w.N.) kann dies hier dahinstehen.
  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Jedenfalls weist es nicht die Beschaffenheit aus, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache gemäß § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 Var.2 BGB erwarten kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - I-28 W 14/16 -, zit. n. juris, Rn. 28; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, zit. n. juris, Rn. 6).
  • BGH, 02.06.2015 - VI ZR 387/14

    Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Auch im Zusammenhang mit der "130 %-Rechtsprechung", wonach in Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangt werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 02.06.2015 - VI ZR 387/14), ist anerkannt, dass der Vertrautheit mit einem Fahrzeug (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90) und dem Wissen um den Zustand des Fahrzeugs, insbesondere auch das Wissen darum, "ob und welche Mängel dabei aufgetreten und auf welche Weise sie behoben worden sind", "ein wirtschaftlicher Wert zukommt" (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 70/04).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Jedenfalls weist es nicht die Beschaffenheit aus, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache gemäß § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 Var.2 BGB erwarten kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - I-28 W 14/16 -, zit. n. juris, Rn. 28; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, zit. n. juris, Rn. 6).
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Maßgeblich ist, dass dem Verkäufer eine zeitliche Grenze gesetzt wird, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist und ihm vor Augen führt, dass er die Nachbesserung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt bewirken darf (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 49/15).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
    Die Angemessenheit einer Frist ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen (BGH, Urteil vom 21.06.1985 - V ZR 134/84).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11

    Angemessene Frist vor Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 183/70

    Rücktrittsrecht des Bestellers

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • LG München II, 15.11.2016 - 12 O 1482/16

    Teilerfolg bei Klage auf Rücktritt und Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

  • LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17

    Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neuwagens: Nachlieferungsanspruch des

    Angesichts dessen kann sich der Kläger in dieser besonderen Situation das Recht auf Neulieferung nur dadurch erhalten, dass er sich seinerseits zum Nutzungsersatz bereit erklärt, den er im Falle des Rücktritts zu gewähren hätte (LG Arnsberg, Urteil vom 24. März 2017, 2 O 375/16).
  • LG Düsseldorf, 29.01.2019 - 1 O 132/17
    Ein Durchschnittskäufer darf erwarten, dass die in der Testphase laufenden, stickoxidverringernden Prozesse auch im realen Fahrbetrieb aktiv bleiben und nicht durch den Einsatz einer Software deaktiviert bzw. nur im Testzyklus aktiviert werden (LG Arnsberg, Urt. v. 24.03.2017 - 2 O 375/16, zitiert nach juris, Rdnr. 31).
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