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   LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11553
LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17 (https://dejure.org/2018,11553)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2018 - 7 Sa 278/17 (https://dejure.org/2018,11553)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 7 Sa 278/17 (https://dejure.org/2018,11553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Annahmeverzugslohn von 20.000EUR

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Streit über die Vergütung eines sog. Roomboys - Widerrufsgleich

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Roomboy erstreitet Nachzahlung von über 20.000 Euro

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergütung eines Roomboys

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Roomboy erstreitet Nachzahlung von über 20.000 Euro

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vergütung eines sog. Roomboys - Nachzahlung von über 20.000 Euro erstritten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Roomboy erstreitet Nachzahlung von über 20.000 Euro

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Annahmeverzugslohn von über 20 000 Euro an Hotelpersonal

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erhält ein sog. Roomboy die korrekte Vergütung?

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit über die Vergütung eines sog. Roomboys - Fortsetzung der Verhandlung

Sonstiges

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Streit über die Vergütung eines sog. Roomboys

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2017 - 7 Ca 3795/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17
    I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.03.2017, 7 Ca 3795/16, wird als unzulässig verworfen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.03.2017, 7 Ca 3795/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17
    Ein solcher Vortrag ist einer Beweisaufnahme schlechthin unzugänglich (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 589/01, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17
    Im Übrigen genügen die Parteien dem Erfordernis des "Verhandelns stets, wenn sie Sachanträge nach § 137 Abs. 1, § 297 ZPO stellen (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.2007, 9 AZR 492/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 09.03.1995, IX ZR 143/94, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.05.2018 - 7 Sa 278/17
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG, Urteil vom19.10.2010, 6 AZR 118/10, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21

    Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden

    Stellt aber eine Partei mehrere einander widersprechende Behauptungen auf, so kann von keiner dieser Behauptungen angenommen werden, sie sei richtig (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 2 AZR 589/01 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2018 - 7 Sa 278/17 -, beide juris).
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