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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3606
BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17 (https://dejure.org/2018,3606)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2018 - 9 AZR 238/17 (https://dejure.org/2018,3606)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 (https://dejure.org/2018,3606)
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 BUrlG, § 13 Abs 1 S 1 BUrlG, § 1 BUrlG, § 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG
    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • IWW

    § 15 Ziff. 2.1 Abs. 1 RTV, § 563 Abs. 1 ZPO, § 15 Zi... ff. 2.1 RTV, § 5 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 1 RTV, § 3 Ziff. 1.1 RTV, § 15 Ziff. 1 RTV, § 11 BUrlG, §§ 1, 3 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 1 BUrlG, § 611 Abs. 1 BGB, § 3 Ziff. 3.1 RTV, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 11 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. BUrlG, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 3 Ziff. 1.2 RTV, § 3 RTV, § 563 Abs. 3 ZPO, § 23 Abs. 1, Abs. 2 RTV, § 9 Ziff. 2 RTV, § 23 RTV

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen; Keine Berücksichtigung von Mehrarbeit bei der Urlaubsentgeltberechnung; Differenzierung zwischen regelmäßiger Arbeitszeit und Mehrarbeit bei der Urlaubsentgeltberechnung

  • bag-urteil.com

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsentgelt - und seine Berechnung im Gebäudereinigerhandwerk

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Insoweit entspricht die Norm § 11 BUrlG, der unter der Überschrift "Urlaubsentgelt" ebenfalls lediglich den Geldfaktor für den aus §§ 1, 3 BUrlG folgenden gesetzlichen Urlaubsanspruch regelt (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 301).

    Rn. 16 3. Diese Auslegung entspricht dem Grundsatz, dass Tarifvertragsparteien im Zweifel eine mit dem Gesetz vereinbare Regelung treffen wollen (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 23, BAGE 135, 301).

    Soweit in Tarifverträgen auch für den gesetzlichen Mindesturlaub Bemessungsregelungen getroffen werden, ist die Vergütung sicherzustellen, die der Arbeitnehmer ohne die Freistellung beanspruchen könnte (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - aaO).

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im …

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Hierfür ist es zwingend erforderlich, das berücksichtigungsfähige Entgelt im Referenzzeitraum durch die gesamte Anzahl der Arbeitsstunden zu teilen, in denen dieses Entgelt erzielt wurde (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 17).

    Denn wenn das für die Mehrarbeit gezahlte Entgelt (ohne Zuschläge) berücksichtigt und bei der Arbeitszeit die Mehrarbeit ebenso einbezogen wird, ändert sich der Quotient nicht (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 17 mwN;… Hk-BUrlG/Oppermann 3. Aufl. § 11 Rn. 42).

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Die Festlegung eines anderen Referenzzeitraums beim Geldfaktor ist von der Öffnungsklausel in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gedeckt (vgl. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 38, BAGE 132, 247).

    Rn. 21 a) Zur Bestimmung des Geldfaktors iSv. § 11 Abs. 1 BUrlG ist das während des Referenzzeitraums erzielte Stundenentgelt zu ermitteln (vgl. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 32 mwN, BAGE 132, 247).

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Eine hiervon abweichende tarifliche Vorschrift ist unwirksam, soweit der gesetzliche Mindesturlaub betroffen ist (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 4 der Gründe, BAGE 93, 376).
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch …

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 10).
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des …

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 81/16 - Rn. 18).
  • LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13

    Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlch der Höhe des …

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2016 - 7 Sa 967/13 - aufgehoben.
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Rn. 17 aa) Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG sieht - allein - für den Entgeltfaktor des Urlaubsentgelts (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 15;… 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 301) vor, dass Verdienstkürzungen, die im dreizehnwöchigen Berechnungszeitraum ua. infolge von Kurzarbeit eintreten, für dessen Berechnung außer Betracht zu bleiben haben.
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Rn. 42 a) Während der Urlaubsanspruch wegen des für ihn geltenden Fristenregimes des Bundesurlaubsgesetzes vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen regelmäßig nicht unterliegt (…BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 38 f. mwN), unterfällt der Urlaubsentgeltanspruch nach bisheriger Rechtsprechung entsprechenden tariflichen und vertraglichen Ausschlussfristen (BAG 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A II 4 c der Gründe, BAGE 100, 189), und zwar auch dann, wenn Urlaub gewährt wurde (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 30).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 14;… 15. November 2016 - 9 AZR 81/16 - Rn. 18).
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