Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 64 Abs. 6 ArbGG, § ... 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 4 Abs. 1, 7 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO
- JurPC
Fristlose Kündigung nach menschenverachtendem Facebook-Post
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen ausländerfeindlichem Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristlose Kündigung eines Straßenbahnfahrers bei menschenverachtender Schmähung und Geringschätzung türkischer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Verhaltens
- spiegel.de (Pressemeldung, 25.04.2018)
Kündigung wegen Facebook-Hetze ist rechtens
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Menschenverachtende Facebook Äußerung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Facebook-Post führt zu fristloser Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristlose Kündigung eines Straßenbahnfahrers bei menschenverachtender Schmähung und Geringschätzung türkischer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Rassismus auf Facebook als Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 02.08.2017 - 4 Ca 18/17
- LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Papierfundstellen
- NZA 2018, 792
- NJ 2018, 256
- MMR 2018, 626
- K&R 2018, 430
- NZA-RR 2018, 244
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).Dagegen führt eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - a. a. O. m. u. w. N.).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Einer Abmahnung bedarf es allerdings dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 543/09 - Rn. 37 m. w. N., BAGE 134, 349 ). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (ständ. Rechtsprechung, BAG 20.11.2014 AP Nr. 249 zu § 626 BGB ; BAG 25.10.2012 AP Nr. 239 zu § 626; BAG 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 - NZA 2013, 143 ).
- BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer oder überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14 - NJW 2017, 1460 Rn. 14 m. w. N.). - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Ebenso sind Formalbeleidigungen und Schmähkritiken, die die Diffamierung von Personen zum Ausdruck bringen, auch an sich geeignet, einen fristlosen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 18.12.2014 AP Nr. 250 zu § 626 BGB ; BAG 31.07.2014 - 2 AZR 505/13 - BAGE 149, 1 ; BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - AP Nr. 240 zu § 626 BGB , jeweils m. w. N.). - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72 ; BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -). - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Ebenso sind Formalbeleidigungen und Schmähkritiken, die die Diffamierung von Personen zum Ausdruck bringen, auch an sich geeignet, einen fristlosen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 18.12.2014 AP Nr. 250 zu § 626 BGB ; BAG 31.07.2014 - 2 AZR 505/13 - BAGE 149, 1 ; BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - AP Nr. 240 zu § 626 BGB , jeweils m. w. N.). - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72 ; BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -). - BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72 ; BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11
Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
Dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (ständ. Rechtsprechung, BAG 20.11.2014 AP Nr. 249 zu § 626 BGB ; BAG 25.10.2012 AP Nr. 239 zu § 626; BAG 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 - NZA 2013, 143 ). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
So hat jeder Arbeitgeber und im Besonderen der öffentliche ein berechtigtes Interesse daran, inhaltlich nicht einmal in die Nähe extremistischer Ansichten eines Arbeitnehmers gerückt zu werden (LAG Sachsen 27.02.2018 ‒ 1 Sa 515/17, NZA-RR 2018, 244, 246, Rn. 27; Hülsmann, RdA 2022, 228, 232; Picker, RdA 2021, 33, 39). - ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
Rn. 129 Deshalb können Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto, die einen rassistischen und menschenverachtenden Inhalt haben, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme und einen "an sich" geeigneten Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB begründen, wenn sich aus dem Facebook-Nutzerkonto ergibt, dass der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Äußerung ruf- und geschäftsschädigend sein kann (vgl. z.B. ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 -, juris; LAG Sachsen 27.2.2018 - 1 Sa 515/17, NZA-RR 2018, 244, ferner bzgl. Äußerungen nach den Anschlägen des 11.09.2001 in den USA: LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351ff; zu antisemitischen Äußerungen eines Redakteurs, LAG Berlin-Brandenburg 4.4.2024 - 5 Sa 894/23 NZA_RR 2024, 351 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
Rn. 91 Wird freilich z. B. ein Arbeitskollege regelmäßig über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden ausländerfeindlichen Äußerungen wie Polensau, -fotze, -schwein oder Polacke herabgewürdigt, so stellt dies einen an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneten Umstand dar (ArbG Bln. 05.09.2006 - 96 Ca 23 147/05, AuR 2007, 183 LS; s.a. Sächs. LAG 27.02.2018 - 1 Sa 515/17; LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 74 = NZA-RR 2018, 244: Facebook; ArbG Hmb.
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