Rechtsprechung
| LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 15 Abs. 2, 1 AGG, § 242 BGB
Benachteiligung wegen des Geschlechts | Rechtsmiss-brauch bei Entschädigungsverlangen | Geschäftsmodell | Bewerbung auf Stellenausschreibungen als "Sekretärin" - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 15 Abs. 2 ; AGG § 15 Abs. 1 ; BGB § 242
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsverlangen; Geschäftsmodell; Bewerbung auf Stellenausschreibungen als "Sekretärin" - rechtsportal.de
AGG § 15 Abs. 2 ; AGG § 15 Abs. 1 ; BGB § 242
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsverlangen; Geschäftsmodell; Bewerbung auf Stellenausschreibungen als "Sekretärin"
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Pressebericht, 07.02.2024)
Rechtsmissbräuchliche AGG-Klagen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
AGG-Hopping 2.0: Jurastudent bewirbt sich mehrfach als "Sekretärin"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG bei Einwand des Rechtsmissbrauchs
- jurios.de (Kurzinformation)
AGG-Hopping: Angehender Wirtschaftsjurist will Sekretärin werden
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 28.03.2023 - 10 Ca 640/23
- ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23
- LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
- BAG, 19.09.2024 - 8 AZR 21/24
- BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 21/24
Papierfundstellen
- NZA 2024, 562
- NZA-RR 2024, 180
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (20)
- LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin; …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Auf die Berufung des Unternehmens gegen das Urteil änderte das LAG Hamm (23.03.2023 - 18 Sa 888/22) das Urteil ab und wies die Klage insgesamt wegen Rechtsmissbrauchs ab.Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.
Rn. 91 (1) Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein (…BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 37; LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 25).
Steht die Darlegungspflicht der Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs, während der Prozessgegner nähere Kenntnisse der maßgeblichen Tatsachen besitzt, weil sie in seinen Wahrnehmungsbereich fallen, so bestehen für den Prozessgegner sekundäre Darlegungspflichten gem. § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 33).
Er hätte sich im Übrigen, wenn er schon neben der elektronischen Bewerbung noch ein schriftliches Bewerbungsschreiben verfasst, auch der Mühe unterzogen, jedenfalls dem schriftlichen Bewerbungsschreiben aussagekräftige Unterlagen beizufügen (vgl. hierzu auch LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 39).
Soweit die Beklagte im Übrigen vollinhaltlich auf das Urteil des LAG Hamm (18 Sa 888/22) Bezug genommen hat, ergibt sich daraus, dass die damalige Beklagte im Verfahren vor dem LAG Schleswig-Holstein vortrug, dass der Arbeitsrichter im Verfahren der ersten Instanz (ArbG Elmshorn) darauf hingewiesen haben, dass 10 bis 12 weitere AGG-Verfahren des Klägers dort gerichtbekannt gewesen seien.
Rn. 140 (γ) Die Beklagte hat ferner zur Begründung des Rechtsmissbrauchs auf Seite 10 ihrer Berufungserwiderung auf das Urteil des LAG Hamm (18 Sa 888/22) Bezug genommen, welches sich die Beklagte vollständig inhaltlich zu eigen gemacht hat.
Hierzu gilt, wie die 18. Kammer des LAG Hamm an anderer Stelle bereits zutreffend ausgeführt hat (LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 58 ff.) und die Kammer sich zu eigen macht, Folgendes:.
- BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Rn. 91 (1) Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 37;… LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 25).Rn. 94 (3) Im Kontext von Entschädigungsansprüchen eines Bewerbers sind sämtliche Umstände des Falls, insbesondere sämtliche Schreiben des Bewerbers und auch sein Verhalten im Zusammenhang mit seiner Bewerbung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Stellenausschreibung umfassend zu würdigen (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 45).
Rn. 96 (5) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regelungen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 39).
Rn. 110 Dabei verkennt die Kammer nicht, dass kein Erfahrungssatz des Inhalts existiert, dass jemand, der sich wenig Mühe mit seinem Bewerbungsschreiben gibt, sich nur bewirbt, um die formale Position eines Bewerbers zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel Entschädigungsansprüche geltend zu machen (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 47).
Es stellt aber nach der Rechtsprechung des BAG gleichwohl ein Indiz dafür dar, dass es dem Bewerber nicht darum ging, die Stelle tatsächlich zu erhalten, wenn er sich mit den in der Stellenbeschreibung genannten Kriterien inhaltlich nicht auseinandersetzt (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 50;… LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 95).
Rn. 116 All diese Umstände in der Bewerbung lassen den objektiven Schluss zu, dass es dem Kläger nicht darum ging, die Beklagten davon zu überzeugen, dass es sich bei ihm um den bestgeeigneten Bewerber handelt, sondern der Beklagten schon bei Sichtung der Bewerbungsunterlagen durchgreifende Gründe für eine Ablehnung seiner Bewerbung zu geben (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 52).
- LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Entschädigung; Rechtsmissbrauch; …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Das LAG Hamm wies im Nachgang die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil aufgrund der Rechtmissbräuchlichkeit seines Entschädigungsverlanges zurück (LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22).Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.
Rn. 92 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (…so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).
Dies war erkennbar nicht Voraussetzung für die Tätigkeit bei der Beklagten (vgl. zu einem solchen Vorgehen als Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit: LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 46).
Der präsentierte die Ablehnung seiner Bewerbung durch die Art und Weise seiner Bewerbung damit sinnbildlich aus dem "Silbertablett" (so treffend: vgl. LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 39).
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15
Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Rn. 95 (4) Ein Rechtsmissbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, dass auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber - sei es unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungsklage oder im Verlaufe eines Entschädigungsprozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Entschädigungszahlung einlässt (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 71).Dies folgt bereits daraus, dass der Bewerber auch in einem solchen Fall mit einer Entschädigungsklage grundsätzlich ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, den Prozess zu verlieren und damit nicht nur keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu erlangen, sondern auch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 60).
So kann die unmittelbare Benachteiligung des Bewerbers nach § 8 AGG, nach § 9 AGG oder nach § 10 AGG zulässig sein und dem Arbeitgeber ist es unbenommen, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 65, 66).
Es müssen vielmehr Umstände vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, auch die Bewerbung des Klägers auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle und die sich an die Ablehnung anschließende Entschädigungsklage seien Teil eines systematischen und zielgerichteten Vorgehens des Klägers im Rahmen eines "Geschäftsmodells" (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 60).
- LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22
Diskriminierung - Geschlecht - Geschäftsmodell - Rechtsmissbrauch - …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB vor (…vgl. BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16, Rn. 46; LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 68).Es stellt aber nach der Rechtsprechung des BAG gleichwohl ein Indiz dafür dar, dass es dem Bewerber nicht darum ging, die Stelle tatsächlich zu erhalten, wenn er sich mit den in der Stellenbeschreibung genannten Kriterien inhaltlich nicht auseinandersetzt (…BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 50; LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 95).
Wie der Kläger gleichwohl die parallele Durchführung von Vollzeitstudium und Vollzeitstelle als "Bürokauffrau/Sekretärin" habe bewerkstelligen wollen im Sinne einer sekundären Darlegungslast, hat der Kläger nicht vorgetragen, was objektiv erneut die fehlende Ernsthaftigkeit der Bewerbung dokumentiert (LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 96).
Ein solches Verhalten lässt sich - für sich betrachtet - ebenso damit erklären, dass ein ernsthaftes Interesse an dem Erhalt der jeweiligen Stelle bestand und dass der Bewerber, weil er sich entgegen den Vorgaben des AGG bei der Auswahl- und Besetzungsentscheidung diskriminiert sieht, mit der Entschädigungsklage zulässigerweise seine Rechte nach dem AGG wahrnimmt (LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 76).
- BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Rn. 92 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48;… LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).Insoweit verbleibt auch nicht die "gute Möglichkeit" im Sinne der Rechtsprechung des BAG (14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 51), dass das Verhalten des Klägers durch den möglichen Erhalt der Stelle motiviert sein könnte.
Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung BAG vom 14.06.2023 - 8 AZR 136/22 unter Rn. 55. Soweit dort das BAG den Antritt einer Stelle bei einem Mitbewerber als Kriterium gegen einen Rechtsmissbrauch angesehen hat, trat der dortige Kläger diese Stelle gerade im Nachgang zeitnah zu seiner Bewerbung bei der dortigen Beklagten an.
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22
Keine Entschädigung nach rechtsmissbräuchlicher Bewerbung eines Mannes auf eine …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Die gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin eingelegte Berufung des Klägers wies das LAG Berlin-Brandenburg (20.01.2023 - 3 Sa 898/22) zwischenzeitlich zurück.Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.
Daher ist es für den vorliegenden Rechtsstreit auch ohne Bedeutung, ob sich der Kläger in anderen Fällen um Stellen beworben hat, weil er bezogen auf diese Stellen Interesse hatte, tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen (LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22, Rn. 48).
- BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Dabei sind bei der Gesamtschau nur diejenigen Umstände in zeitlicher Hinsicht zu berücksichtigen, die vor der Absage durch die Beklagte lagen (vgl. BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13, Rn. 142).Rn. 120 (aaa) Auf einen Rechtsmissbrauch kann grundsätzlich nicht bereits geschlossen werden, wenn eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A), Rn. 24, BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11, Rn. 63;… BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, Rn. 56).
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff, …
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Auf die Berufung des Klägers änderte das LAG Schleswig-Holstein (21.06.2022 - 2 Sa 21/22) das Urteil ab und sprach dem Kläger eine Entschädigung von 7.800,00 EUR zu.Hinzu kommen die gleichgelagerten Verfahren vor dem ArbG Berlin (42 Ca 10434/21) und dem LAG Schleswig-Holstein (2 Sa 21/22, zuvor ArbG Elmshorn) sowie - neben dem hiesigen Verfahren - zwei weitere Verfahren vor dem ArbG Gelsenkirchen und ArbG Hagen (2 Ca. 1421/21).
- ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23
Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.07.2023 - 10 Ca 640/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Rn. 71 das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.07.2023 - 10 Ca 640/23 - abzuändern sowie unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 28.03.2023 - 10 Ca 640/23 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine Entschädigung nach billigem Ermessen des Gerichts, mindestens jedoch 6.000,00 EUR, zu zahlen.
- BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18
Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot
- EuGH, 28.07.2016 - C-423/15
Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
- BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
- BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16
Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der …
- EuGH, 17.12.2015 - C-419/14
Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …
- EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …
- ArbG Berlin, 23.06.2022 - 42 Ca 716/22
Stellenanzeige - Benachteiligung wegen des Geschlechts - Rechtsmissbrauch
- LAG Niedersachsen, 10.10.2023 - 10 Sa 57/23
Einwendung des Rechtsmissbrauchs gegenüber einem Entschädigungsanspruch eines …
- BAG, 19.09.2024 - 8 AZR 21/24
Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 - wird zurückgewiesen. - LAG Nürnberg, 30.06.2026 - 7 SLa 25/26
Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Stellenausschreibung, Rechtsmissbrauch, …
Rn. 4 Es existiert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5.12.2023 (Az. 6 SA 896/23 juris), bezogen auf eine Bewerbung des dortigen Klägers vom 3.1.2023, in welchem das LAG Hamm die Klage auf Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung in einer Stellenausschreibung unter Annahme von Rechtsmissbrauch abgewiesen hat.Rn. 14 Im Verfahren vor dem LAG Hamm 6 Sa 896/23 seien, das ergebe sich aus den Urteilsgründen, unter Verstoß gegen den Datenschutz heimlich fremde Verfahrensakten zugezogen worden.
Beim Kläger liege eine Art Geschäftsmodell 2.0 var, vergleiche LAG Hamm vom 5.12.2023 (6 Sa 896/23).
Rn. 39 Im vorliegenden Fall hat die Beklagtenseite nur pauschal vorgetragen, der Kläge habe gar kein Interesse an der Stelle, sondern durchforste Stellenanzeigen auf Fehler und bewerbe sich dann bundesweit, um Entschädigung zu erlangen; es liege "eine Art Geschäftsmodell 2.0 des Klägers vor, vgl. LAG Hamm vom 5.12.2023 (6 Sa 896/23}".
4 und 12 (LAG Hamm Urt, v. 5.12.2023 - 6 Sa 896/23, BeckRS 2023, 40896) Bewerbungsanschreiben des dortigen Klägers zitiert.
- LAG Niedersachsen, 16.03.2026 - 7 SLa 478/25
Entschädigung; AGG; Bewerbung; Rechtsmissbrauch; Geschlecht; Benachteiligung; …
Bejahung von Rechtsmissbrauch im Fall einer erfolglosen Bewerbung auf eine nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stelle im Anschluss an BAG 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 - und LAG Hamm 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 -.Er war ua. Kläger des Verfahrens beim LAG Hamm vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 -, BAG vom 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 -.
Er führt unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 - und des BAG vom 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 - aus, der Kläger gehe systematisch als AGG-Hopper vor.
Der Kläger hat sich bereits in der Vergangenheit auf eine Vielzahl von Stellen beworben, die unter Verstoß gegen eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung ausgeschrieben wurden und im Nachgang Entschädigungsprozesse geführt, wobei er hierbei im Rahmen eines Geschäftsmodells vorgegangen ist (vgl. LAG Hamm 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 - unter Nennung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Darstellung des Geschäftsmodells).
Dass der Kläger auch klagende Partei des Rechtsstreits beim LAG Hamm vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 - war, ist in der zweiten Instanz unstreitig.
Diese Abläufe ergeben sich ebenfalls aus dem Urteil des LAG Hamm vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 - und zwar sowohl hinsichtlich des dem Urteil des Landesarbeitsgerichts zugrunde liegenden erstinstanzlichen Verfahrens als auch weiterer Entschädigungsprozesse des Klägers.
Dass der Kläger auf entsprechenden Vortrag auch in der Vergangenheit besondere Sorgfalt und Energie verwendet hat, ergibt sich aus dem Urteil des LAG Hamm vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 - Rn. 141. Seiner Bewerbung fügte der Kläger, der vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2017 eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolvierte, hier zwar ein Zeugnis der Berufsschule aus dem ersten Berufsschuljahr 2014/15 bei; nicht aber andere Schulzeugnisse, insbesondere kein Abschlusszeugnis seiner Ausbildung.
- ArbG Hamm, 14.08.2024 - 3 Ca 49/24
Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen Geschlechterbenachteiligung im Rahmen …
U. A. war er Kläger in dem unter dem Aktenzeichen 6 Sa 896/23 vor dem LAG Hamm geführten Rechtstreit.So sei in dem Verfahren vor dem LAG Hamm unter dem Aktenzeichen 6 Sa 896/23 seitens des Gerichts festgestellt worden, dass der Kläger sich auf das Thema AGG spezialisiert und seine gerichtlichen Schriftsätze mit der Zeit perfektioniert habe.
Rn. 52 a) Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (so zuletzt BAG…, Urteil vom 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, juris, Rn. 48; LAG Hamm…, Urteil vom 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, juris, Rn. 29; Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23, juris, Rn. 87).
Rn. 55 b) Gemessen hieran kann sich die Beklagte nach Überzeugung der Kammer vor dem Hintergrund des Akteninhalts sowie der Erklärung des Klägers im Kammertermin, insbesondere auch wegen des vom Kläger eingeräumten Umstandes, dass das Verfahren vor dem LAG Hamm unter dem Aktenzeichen 6 Sa 896/23 und die dort getroffenen Feststellungen hinsichtlich seines Bewerbungs- und Prozessverhaltens ihn betrafen erfolgreich auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs berufen.
Mithin spiegelt auch die durch die Prozesshistorie belegte Entwicklung des Bewerbungsverhaltens einschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch den Kläger im Sinne eines Geschäftsmodells in "zweiter Generation" (vgl. hierzu LAG Hamm Urteil vom 05.12.2024 - 6 Sa 896/23, juris, Rn. 113 ff) den Rechtsmissbrauch durch den Kläger wieder.
Dass hierzu im vorliegenden Streitfall keine Angaben gemacht werden, liegt offensichtlich daran, dass das LAG Hamm in der oben zitierten Entscheidung (vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23), die ebenfalls den Kläger betraf, die Angaben zur Umzugsabsicht negativ ausgelegt hat und der Kläger eine auf eine derartige Argumentation gestützte Entscheidung vermeiden wollte, was mithin gleichzeitig ein subjektives Element für einen Rechtsmissbrauch begründet.
Rn. 60 Ebenso wie in dem, dem LAG Hamm im Verfahren 6 Sa 896/23 zugrundeliegenden Fall, preist der Kläger sich auch vorliegend im Rahmen seines Bewerbungsschreibens floskelartig an.
So hat er - anders als noch in seinem vor dem LAG Hamm geführten Verfahren 6 Sa 896/23 - Einlassungen zur Umzugsabsichten bzw. Bewerkstelligung des Pendelns zwischen Wohn- und Arbeitsstätte der Beklagten herausgenommen, nachdem ihm der im dortigen Verfahren seinerseits erfolgte Vortrag dazu zu seinen Ungunsten als leere Floskel vorgehalten wurde.
- VG Stuttgart, 25.07.2024 - 10 K 5481/23
Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines …
Rn. 54 aa) Nach dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glaube, zu dem auch das Verbot des Rechtsmissbrauchs zählt, sind durch unredliches Verhalten begründete oder erworbene Rechte oder Rechtsstellungen grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. BAG…, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 562/16 -, NZA 2019, 527 Rn. 46; LAG Hessen…, Urteil vom 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22 -, BeckRS 2023, 41577 Rn. 68; LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -, NZA-RR 2024, 180 Rn. 50).Diese Regeln dürfen jedoch die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen (EuGH…, Urteil vom 17.12.2015 - C-419/14 -, MMR 2016, 342 Rn. 65 [WebMindLicenses Kft.]; vgl. zum Vorstehenden insgesamt auch LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -, NZA-RR 2024, 180 Rn. 51).
Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung i. S. v. § 242 BGB vor (vgl. BAG…, Urteil vom 25.10.2018 - 8 AZR 562/16 -, NZA 2019, 527 Rn. 46; LAG Hessen…, Urteil vom 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22 -, BeckRS 2023, 41577 Rn. 68; LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -, NZA-RR 2024, 180 Rn. 50).
Es müssen Umstände vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, auch die Bewerbung des Klägers auf die von dem Beklagten ausgeschriebene Stelle und die sich an die Ablehnung anschließende Entschädigungsklage seien Teil eines systematischen und zielgerichteten Vorgehens des Klägers im Rahmen eines "Geschäftsmodells" (BAG…, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 4/15 -, BAGE 156, 71 Rn. 60; LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -, NZA-RR 2024, 180 Rn. 80).
Rn. 65 Aussagekräftige Umstände können sich aber insbesondere aus einer "gleichförmigen Klagemasse" ergeben, die auf ein gewisses Geschäftsmodell des Klägers schließen lässt (vgl. hierzu LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -, NZA-RR 2024, 180 Rn. 82 ff.).
Geht ein Kläger über eine längere Zeitdauer nach stets identischem Schema vor und erhebt in erheblicher Anzahl in ähnlicher Art und Weise ausschließlich Schadensersatz- und Entschädigungsklagen nach dem AGG, liegt nahe, dass es dem Kläger vorrangig um einen "Gewinn" geht und nicht mehr um die ernsthafte Möglichkeit, tatsächlich ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren zu durchlaufen (vgl. hierzu LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -, NZA-RR 2024, 180 Rn. 84).
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2026 - 4 SLa 158/25
Geldentschädigung bei geschlechtsspezifischer Stellenausschreibung …
Rn. 62 a) Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass in einschlägigen Urteilsdatenbanken unter den Suchworten "AGG" und "Sekretärin" bei Berücksichtigung von Geburtsjahr, Ausbildung und Studium des Klägers eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen erscheint, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Entschädigungsklagen wegen erfolgloser Bewerbungen auf ausschließlich weiblich ausgeschriebene Stellen durch gerade ihn betreffen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Hessisches LAG, Urteil vom 26.01.2026 - 7 SLa 435/25 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2026 - 4 Sa 62/25 - LAG Hamm, Urteil vom 07.08.2025 - 15 SLa 310/24 - LAG Köln, Urteil vom 19.12.2024 - 8 SLa 109/24; ArbG Köln, Urteil vom 09.10.2024 - 15 Ca 5836/23 - BAG, Urteil vom 19.09.2024 - 8 AZR 21/24 - ArbG Wuppertal, Urteil vom 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23 - LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2023 - 7 Sa 210/23 - ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 12.09.2023 - 6 Ca 6055/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2023 - 4 Sa 900/22 - LAG Hamm, Urteil vom 23.08.2023 - 9 Sa 538/22 - Hessisches LAG, Urteil vom 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22 - LAG Hamm, Urteil vom 23.03.2023 - 18 Sa 888/22 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2023 - 3 Sa 898/22 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22 -).Sie führt außerdem die rechtsmissbrauchsbejahende Entscheidung des LAG Hamm (Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -) mit den dort ausgeführten Umständen anhand der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung des BAG an (Urteil vom 19.09.2024 - 8 AZR 21/24 -).
Rn. 70 (1) Die vom LAG Hamm durch Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - behandelten Umstände betrafen ein Bewerbungsgeschehen von Anfang 2023 unter Rückgriff auf (wohl) klägerische Bewerbungsstrategien in 2021/22. Das vorliegende Bewerbungsgeschehen betraf indes den Sommer 2024.
- LAG Köln, 25.06.2026 - 6 SLa 116/26
Missbrauchseinwand bei Klage aus AGG und DSGVO ; Diskriminierung; Entschädigung; …
In diesem Revisionsverfahren ging es um ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - mit dem ein Entschädigungsanspruch des Klägers im Zusammenhang mit einer Bewerbung aus dem Jahre 2021 abgewiesen worden war.Der objektive Tatbestand für einen Rechtsmissbrauch sei erfüllt, was sich aus drei Indizien ergebe: Erstes Indiz sei die weite Entfernung der avisierten Stelle zum Wohnort (L-B: 266 km); das zweite Indiz sei die Tatsache, dass die vom Kläger vorgelegten Bewerbungsunterlagen mehr als dürftig seien und damit die Vermutung nahelegten, eine Ablehnung der Bewerbung sei das eigentliche Ziel gewesen; besonders zu berücksichtigen sei aber als drittes Indiz die Tatsache, dass der Kläger die von ihm angestrengten Entschädigungsklagen als Geschäftsmodell entwickelt habe, wie es sich schon aus der Entscheidung des LAG Hamm vom 05.12.2023 ergebe (LAG Hamm 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - Rn. 118 ff.).
Die Tatsachen, dass das LAG Hamm (LAG Hamm v. 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 -) mit Blick auf das Verhalten des Klägers rund um eine Bewerbung im Jahre 2021 das Einklagen einer Entschädigung als Rechtsmissbrauch und als "Geschäftsmodell der zweiten Generation" erkannt hat, und dass diese Entscheidung inzwischen rechtskräftig ist, sind hinreichende Anlässe, bei der vorliegend streitgegenständlichen Entschädigungsklage den Einwand des Rechtsmissbrauchs aufmerksam zu prüfen.
- ArbG Köln, 09.10.2024 - 15 Ca 5836/23 Er habe allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Verfahren vor dem LAG Hamm zum Az. 6 Sa 896/23 (Urteil vom 05.12.2023, juris) geführt.
LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 NZA-RR, 2024, 180 ff.
(zitiert nach: LAG Hamm, 05.12.2023, - 6 Sa 896/23, Rn. 87).
(zitiert nach: LAG Hamm, 05.12.2023, - 6 Sa 896/23, Rn. 88).
(zitiert nach: LAG Hamm, 05.12.2023, - 6 Sa 896/23, Rn. 88-90).
Rn. 80 Rn. 81 2. Zunächst einmal kann unterstellt werden, dass der Kläger mit dem Kläger im Verfahren vor dem LAG Hamm (Az. 6 Sa 896/23) bzw. BAG (Az. 8 AZR 21/24) identisch ist.
- ArbG Iserlohn, 04.03.2026 - 5 Ca 1432/25 Das LAG Hamm wies im Nachgang die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil ebenfalls aufgrund der Rechtmissbräuchlichkeit seines Entschädigungsverlangens zurück (LAG Hamm, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23).
Hierzu werde speziell auf die Entscheidung LAG Hamm, 6 Sa 896/23 sowie auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund 10 Ca 640/23 verwiesen.
Rn. 144 Die Beklagte hat insoweit auf die Entscheidung des LAG Hamm 6 Sa 896/23 sowie des Arbeitsgerichts Dortmunds 10 Ca 640/23, welche ebenfalls gegen den Kläger ergangen sind, verwiesen und sich den Inhalt der Akten zu eigen gemacht.
Daher ist es für den vorliegenden Rechtsstreit auch ohne Bedeutung, ob sich der Kläger in anderen Fällen um Stellen beworben hat, weil er bezogen auf diese Stellen Interesse hatte, tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen (…vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22, Rn. 48, LAG Hamm, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23). .
- ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs …
Im Hinblick auf die Anzahl der unterschiedlichen Bewerbungen des Klägers wird insbesondere auf das Urteil des LAG Hamm (6. Kammer) vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - (Blatt 151 ff. der Akte) Bezug genommen.Sein Sachvortrag hierzu entspricht im Wesentlichen seinem Sachvortrag im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Dortmund zum AZ 10 Ca 640/23 und dem Sachvortrag in dem Verfahren vor dem LAG Hamm zum AZ 6 Sa 896/23.
Rn. 58 Hierzu hat das LAG Hamm mit Urteil vom 05.12.2023 - 6 SA 896/23 - das ebenfalls ein Entschädigungsverlangen des Klägers zum Streitgegenstand hatte, in den Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.
Hierzu gilt, wie die 18. Kammer des LAG Hamm an einer anderen Stelle bereits zutreffend ausgeführt hat (LAG Hamm 23.03.2023- 18 Sa 888/22 Rn. 94 ff. und nach den Ausführungen des LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23- deren Ausführungen sich die erkennende Kammer zu eigen macht folgendes:.
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 4 S 2070/24
Der Dauerbewerber, der sein Geld mit Absagen verdient
- LAG Hamm, 16.04.2026 - 11 SLa 248/26
Prozesskostenhilfe, mangelnde Erfolgsaussichten, Mutwilligkeit, Entschädigung, …
- LAG Hessen, 26.01.2026 - 7 SLa 435/25
"Sekretärin"-Stellenanzeige diskriminiert - Vielkläger ist noch kein AGG-Hopper
- ArbG Münster, 20.10.2025 - 4 Ca 824/25
- ArbG Hamm, 23.01.2026 - 2 Ca 628/25
Entschädigung wegen diskriminierender Nichtberücksichtigung einer Bewerbung eines …
- VG Karlsruhe, 06.12.2024 - 9 K 2130/23
Verpflichtung einer Gemeinde, einen schwerbehinderten Bewerber auch zu einer …
- LAG Düsseldorf, 05.07.2024 - 9 SLa 272/24
Berücksichtigen von Entschädigungszahlungen als Einkommen oder Vermögen i.R.d. …
- LAG Nürnberg, 23.01.2026 - 8 SLa 4/25
Berufungsverfahren, Anschlussberufung, Entschädigungsanspruch, …
- ArbG Bamberg, 29.09.2025 - 3 Ca 662/24
Rechtsmissbrauch, Entschädigungsklage, Bewerbungs-Geschäftsmodell, …
- LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Entschädigung nach dem AGG ; Einsatz von Einkünften und Vermögen
- LAG Bremen, 30.10.2025 - 3 Sa 90/23
Analoge Anwendung des § 148 ZPO bei einer Klage auf Zahlung einer Entschädigung …
- LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 356/24
Entschädigung nach dem AGG ; Einsatz von Einkünften und Vermögen
- LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 358/24
Entschädigung nach dem AGG ; Einsatz von Einkünften und Vermögen
- LAG Hamm, 19.03.2025 - 8 SLa 851/24
- LAG Hamm, 27.12.2024 - 8 SLa 851/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".