Rechtsprechung
| LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 31/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 3 BetrVG, § ... 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 19 Abs. 1 BetrVG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 89 Abs. 2, 87 Abs. 2 Satz1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 20 Abs. 1, 2 BetrVG, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 SchwbVWO, § 3 Abs. 1 SchwbVWO, § 182 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 179 Abs. 9 SGB IX, § 12 Abs. 1 SchwbVWO, § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO, § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in einem Betrieb
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in einem Betrieb
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.04.2023 - 18 BV 177/22
- LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 31/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99
Öffentlichkeit der Stimmauszählung
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 31/23
Die dazu gehörenden Personen, vor allem die Arbeitnehmer des Betriebs, müssen einen ungehinderten Zugang zum Ort der Stimmauszählung erhalten (BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 -, BAGE 96, 233-237, Rn. 12).Dies schließt auch psychologische Hemmschwellen aus, die einer Beobachtung entgegen stehen (BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 -, BAGE 96, 233-237, Rn. 13).
- BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 31/23
Im Betriebsverfassungsrecht hat der allgemeine Grundsatz der freien Wahl ua. im Verbot der Wahlbehinderung in § 20 Abs. 1 und 2 BetrVG seinen Ausdruck gefunden (BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -, BAGE 96, 326-336, Rn. 24). - BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 31/23
Die Betriebsöffentlichkeit hat ein Interesse daran, diesen Vorgang verfolgen zu können (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 -, Rn. 28, juris), damit der Verdacht von Wahlergebnismanipulationen "hinter verschlossenen Türen" nicht aufkommen kann.
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