Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28566
BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23 (https://dejure.org/2024,28566)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2024 - 7 ABR 36/23 (https://dejure.org/2024,28566)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - 7 ABR 36/23 (https://dejure.org/2024,28566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,28566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 2 SGB 9 2018, § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 BetrVG, § 19 Abs 3 S 1 BetrVG, § 80 Abs 1 BetrVG
    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

  • IWW

    §§ 57, ... 58 SGB IX, §§ 219 ff. SGB IX, § 52 Satz 2 SGB IX, § 177 Abs. 2 SGB IX, §§ 177 f. SGB IX, § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG, § 19 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 SchwbVWO, § 219 SGB IX, § 52 Satz 1 SGB IX, § 51 SGB IX, § 222 Abs. 1 SGB IX, § 221 Abs. 1 SGB IX, § 222 Abs. 4 Satz 2 SGB IX, § 222 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 176 SGB IX, § 222 SGB IX, § 222 Abs. 3 SGB IX, § 10 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung - WMVO, § 177 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, § 177 Abs. 2, 3 SGB IX, § 52 SGB IX, § 4 WMVO, § 4 Abs. 1 Satz 1 WMVO, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 2 WMVO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3, § 6 WMVO, § 39 Abs. 3 WMVO, §§ 177 ff. SGB IX, § 80 Abs. 3 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 WMVO, § 80 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG, §§ 84 f. BetrVG, § 178 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WMVO, § 8 Abs. 1 WMVO, § 227 Abs. 2 SGB IX, § 222 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 144 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 5 WMVO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

  • Betriebs-Berater

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - Wahlberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenvertretung; Werkstattbeschäftigte; Wahlberechtigung; Werkstätten für behinderte Menschen; aktives Wahlrecht

  • rechtsportal.de

    Schwerbehindertenvertretung; Werkstattbeschäftigte; Wahlberechtigung; Werkstätten für behinderte Menschen; aktives Wahlrecht

  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stellvertreter - und ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Behindertenwerkstätte - und das Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung - und ihre Anfechtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2025, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Rn. 10 1. Da es sich bei der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stellvertreter nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen handelt (vgl. dazu BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17;… 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20;… vgl. zur Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 15), wird das Wahlrecht getrennt für die Wahl der Vertrauensperson einerseits und ihrer Stellvertreter andererseits ausgeübt.

    Dies folgt aus der nach § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX gebotenen sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über die Wahlanfechtung der Wahl des Betriebsrats (vgl. zu § 94 Abs. 6 Satz 1 SGB IX aF mit ausf. Begründung BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 15 ff. mwN;… 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 15 ff.;… vgl. zur Anfechtung der Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 14 ff.).

    Rn. 12 II. Sämtliche Verfahrensbeteiligte sind vom Landesarbeitsgericht zu Recht nach § 83 Abs. 3 ArbGG gehört worden (zu den allg. Voraussetzungen etwa BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13 mwN).

    Soweit darüber hinaus nach der Rechtsprechung des Senats sämtliche zu weiteren Stellvertretern Gewählte beteiligt sind (vgl. allgemein etwa BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17 mwN;… vgl. ferner BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 17), ist dies vorliegend erfolgt.

    Nur das Ausscheiden sämtlicher die Wahl Anfechtender aus dem Betrieb bedingt die Unzulässigkeit des Anfechtungsantrags (ausf. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31 ff. mwN;… vgl. zur Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 15 mwN).

    Rn. 22 (4) Auch die zweiwöchige Anfechtungsfrist aus § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX iVm. § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist gewahrt (vgl. zur Anwendbarkeit der Frist auf die Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 37).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Hier gilt nichts Anderes als für die - nach § 52 Satz 1 SGB IX ausdrücklich nicht in den Betrieb eingegliederten - Rehabilitanden iSv. § 51 SGB IX, welche nach der Rechtsprechung des Senats, an der ausdrücklich festgehalten wird (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 98, 151), wahlberechtigt zur Schwerbehindertenvertretung sind (vgl. auch Joussen NZA 2024, 1236, 1240).

    Rn. 31 (aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt Rehabilitanden iSv. § 51 SGB IX das aktive Wahlrecht für die Schwerbehindertenvertretung zu, obwohl sie nach § 52 Satz 1 SGB IX nicht in den Betrieb eingegliedert sind (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 98, 151).

    Rn. 42 (bb) Zum anderen rechtfertigte selbst die Argumentation des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung vermöge nicht allen ihr obliegenden Aufgaben zugunsten der schwerbehinderten Werkstattbeschäftigten vollumfänglich nachzukommen, nicht den Schluss, dass sie gar keine Aufgaben zugunsten dieser Personengruppe wahrnehmen soll (vgl. zur Interessenwahrnehmung schwerbehinderter Rehabilitanden durch die Schwerbehindertenvertretung BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 b bb (4) der Gründe, BAGE 106, 57).

    Schon aus diesem Grund ist der Hinweis auf die Stellungnahme des - seinerzeit nach § 144 Abs. 2 Satz 2 SGB IX in der vor dem 8. November 2006 geltenden Fassung noch Adressat der Verordnungsermächtigung gewesenen - Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zu dem die Wahlberechtigung von Rehabilitanden bejahenden Beschluss des Senats vom 16. April 2003 (- 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57) unergiebig.

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Rn. 10 1. Da es sich bei der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stellvertreter nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen handelt (…vgl. dazu BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17;… 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20; vgl. zur Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 15), wird das Wahlrecht getrennt für die Wahl der Vertrauensperson einerseits und ihrer Stellvertreter andererseits ausgeübt.

    Dies folgt aus der nach § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX gebotenen sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über die Wahlanfechtung der Wahl des Betriebsrats (…vgl. zu § 94 Abs. 6 Satz 1 SGB IX aF mit ausf. Begründung BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 15 ff. mwN;… 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 15 ff.; vgl. zur Anfechtung der Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 14 ff.).

    Dafür spricht schon der Antragswortlaut, der auf die Anfechtung der Wahl "der Schwerbehindertenvertretung" gerichtet ist und keine Beschränkung auf die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder der stellvertretenden Mitglieder enthält (vgl. zur Auslegung eines ähnlich formulierten Antrags BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 16).

    Soweit darüber hinaus nach der Rechtsprechung des Senats sämtliche zu weiteren Stellvertretern Gewählte beteiligt sind (…vgl. allgemein etwa BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17 mwN; vgl. ferner BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 17), ist dies vorliegend erfolgt.

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Nur das Ausscheiden sämtlicher die Wahl Anfechtender aus dem Betrieb bedingt die Unzulässigkeit des Anfechtungsantrags (…ausf. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31 ff. mwN; vgl. zur Anfechtung der Wahl eines Betriebsrats BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 15 mwN).

    Auch die gewählte Schwerbehindertenvertretung oder Mitglieder des Wahlvorstands können als wahlberechtigte Beschäftigte die Anfechtung betreiben (vgl. für den Betriebsrat BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 16 mwN).

    Rn. 20 (2) Ob es Mitgliedern des Wahlvorstands verwehrt ist, ihre Wahlanfechtung auf Wahlrechtsverstöße zu stützen, die sie in ihrer Eigenschaft als Wahlvorstandsmitglieder verursacht haben (offengelassen in BAG 1. Juni 1966 - 1 ABR 17/65 - zu II der Gründe; vgl. hierzu auch BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 17), kann dahinstehen.

  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Hier gilt nichts Anderes als für die - nach § 52 Satz 1 SGB IX ausdrücklich nicht in den Betrieb eingegliederten - Rehabilitanden iSv. § 51 SGB IX, welche nach der Rechtsprechung des Senats, an der ausdrücklich festgehalten wird (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 98, 151), wahlberechtigt zur Schwerbehindertenvertretung sind (vgl. auch Joussen NZA 2024, 1236, 1240).

    Rn. 31 (aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt Rehabilitanden iSv. § 51 SGB IX das aktive Wahlrecht für die Schwerbehindertenvertretung zu, obwohl sie nach § 52 Satz 1 SGB IX nicht in den Betrieb eingegliedert sind (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 98, 151).

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen …

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Das sind neben den zu 1. bis 3. beteiligten Antragstellern und dem stets - vorliegend zu 6. - beteiligten Arbeitgeber (vgl. hierzu etwa BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 16 mwN, BAGE 174, 269) die zu 4. beteiligte Schwerbehindertenvertretung sowie das zu 5. beteiligte (erste) stellvertretende Mitglied.

    Die Antragstellerin zu 3. ist trotz ihres zwischenzeitlichen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber (und dem damit einhergehenden Erlöschen ihres Amtes) jedenfalls als Antragstellerin weiterhin beteiligt (vgl. zur notwendigen Beteiligung der Antragsteller etwa BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - aaO;… vgl. auch BeckOK ArbR/Roloff Stand 1. September 2024 ArbGG § 83 Rn. 12;… Germelmann/Matthes/Prütting/Spinner ArbGG 10. Aufl. § 83 Rn. 11).

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Rn. 10 1. Da es sich bei der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stellvertreter nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen handelt (…vgl. dazu BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17; 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20;… vgl. zur Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 15), wird das Wahlrecht getrennt für die Wahl der Vertrauensperson einerseits und ihrer Stellvertreter andererseits ausgeübt.

    Dies folgt aus der nach § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX gebotenen sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über die Wahlanfechtung der Wahl des Betriebsrats (…vgl. zu § 94 Abs. 6 Satz 1 SGB IX aF mit ausf. Begründung BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 15 ff. mwN; 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 15 ff.;… vgl. zur Anfechtung der Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 14 ff.).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95

    Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Vor diesem Hintergrund geht der Verweis der Rechtsbeschwerde auf die Entscheidungen des Senats vom 21. Juli 1993 (- 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1) bzw. vom 20. März 1996 (- 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302) zur Wahlberechtigung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zum Betriebsrat fehl.
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Vor diesem Hintergrund geht der Verweis der Rechtsbeschwerde auf die Entscheidungen des Senats vom 21. Juli 1993 (- 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1) bzw. vom 20. März 1996 (- 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302) zur Wahlberechtigung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zum Betriebsrat fehl.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
    Rn. 26 (aa) Der Begriff des Betriebs (bzw. der Dienststelle) iSv. § 177 Abs. 2 SGB IX bestimmt sich nach den betriebsverfassungsrechtlichen (bzw. personalvertretungsrechtlichen) Maßgaben (vgl. zu § 94 SGB IX aF BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 72; 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 a aa der Gründe;… vgl. auch BeckOK SozR/Brose Stand 1. September 2024 SGB IX § 177 Rn. 4;… Rehwald in Feldes/Helbig/Hüther/Krämer/Kuntz/Mittel/Rehwald/Tatzky/Westermann SGB IX 17. Aufl. § 177 Rn. 6;… Mushoff in Hauck/Noftz SGB IX Stand 4. EL 2024 § 177 Rn. 7;… LPK-SGB IX/Düwell 6. Aufl. § 177 Rn. 22;… Kossens/von der Heide/Maaß/Kossens SGB IX 5. Aufl. § 177 Rn. 3;… Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Westphal/Krohne/Pahlen SGB IX 15. Aufl. § 177 Rn. 2;… Isenhardt in Schlegel/Voelzke jurisPK-SGB IX 4. Aufl. § 177 Rn. 7).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - …

  • LAG Hessen, 13.11.2023 - 16 TaBV 72/23

    Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Arbeitnehmerähnliche …

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 61/12

    Hauptschwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren - räumliche Nähe

  • BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 17/65

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Örtliche Verwaltungsstelle - Gewerkschaft - …

  • BAG, 15.04.2026 - 7 ABR 32/24

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - schriftliche Stimmabgabe - Be-handlung der …

    Bei der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stellvertreter handelt es sich um zwei getrennte Wahlen, die unabhängig voneinander angefochten werden können (BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 36/23 - Rn. 10;… vgl. zu § 94 Abs. 6 Satz 1 SGB IX aF BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 15 ff.).

    Dies sind neben den Antragstellern die Arbeitgeberin, der Beteiligte zu 5. als gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und die Beteiligten zu 6. bis 22. als die gewählten stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung (vgl. BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 36/23 - Rn. 12;… 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17).

  • BAG, 03.12.2025 - 7 ABR 36/24

    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    zur Wahl von Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31 ff. mwN; vgl. auch BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 36/23 - Rn. 14; krit. hinsichtl.
  • ArbG Bonn, 15.05.2025 - 1 BV 117/24
    Rn. 53 Da es sich bei der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihrer Stellvertreter nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen handelt (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 36/23 - juris; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - juris), wird das Wahlrecht getrennt für die Wahl der Vertrauensperson einerseits und ihrer Stellvertreter andererseits ausgeübt.

Redaktioneller Hinweis

  • Von Amts wegen berichtigt durch Berichtigungsbeschluss vom 22. April 2025

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht