Rechtsprechung
| OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24 e |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 305, § 305c, § 310, § 314, § 626, § 627, § 628; ZPO § 287
Dienstvertrag, Beratungsvergütung, Teilvergütungsanspruch, außerordentliche Kündigung, Vertrauensverhältnis, Verzug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch der klägerischen Agentur nur auf Zahlung einer Teilvergütung aus Beraterhonorar gegen Beklagte; Einordnung von Beratungsleistungen i.S.d. Vetragsvereinbarugnen (VTB) als Dienste höherer Art; Wirksame Kündigung der VTB durch Beklagte mit sofortiger Wirkung; Kein ...
Verfahrensgang
- LG München I, 24.04.2023 - 14 HKO 10012/21
- LG München I, 06.12.2023 - 14 HKO 10012/21
- OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11
Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Hierbei ist auf die typische Lage und nicht auf das im konkreten Einzelfall entgegengebrachte Vertrauen abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 95/11, Rdnr. 9).Das von § 627 Abs. 1 BGB vorausgesetzte generelle persönliche Vertrauen kann auch dann vorliegen, wenn es sich bei dem Dienstverpflichteten - wie hier - um eine juristische Person handelt (vgl. BGH, Urteile vom 22.09.2011 - III ZR 95/11, Rdnr. 9 …und vom 08.10.2020 - III ZR 80/20, Rdnr. 24).
Dienste höherer Art kommen dabei insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen die Dienstleistung den persönlichen Lebens- oder Geschäftsbereich des Dienstberechtigten betrifft und daher in besonderem Maße Diskretion erfordert, so etwa dann, wenn der Dienstverpflichtete Einblick in die Geschäfts- oder Berufsverhältnisse des Dienstberechtigten erlangt (vgl. BGH, Urteile vom 22.09.2011 - III ZR 95/11, Rdnr. 9…, vom 11.02.2010 - IX ZR 114/09, Rdnr. 9 und vom 19.11.1992 - IX ZR 77/92).
- BayObLG, 07.05.2025 - 102 Sch 46/24
Kostenerstattungsanspruch, Honoraransprüche, Vertragswidriges Verhalten, …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
In der Rechtsprechung wird deshalb die Fördermittelberatung einhellig als dienstvertragliche Leistung qualifiziert (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 30.06.2021 - 14 U 188/19, Rdnr. 15; vgl. auch den Beschluss des BayObLG vom 07.05.2025 - 102 Sch 46/24 e, das in dem parallelen Vergütungsprozess zwischen der Klägerin und der ... ebenfalls von einem Dienstvertrag ausgeht).Rn. 66 a. Anders als der Vertrag zwischen der Klägerin und der ... (dazu vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.05.2025 - 102 Sch 46/24, Rdnr. 4) enthält die VTB keine Unterteilung der Leistung der Klägerin in einzelne zeitlich aufeinanderfolgende Phasen, sodass diese nicht zum Ausgangspunkt der Bemessung des Teilvergütungsanspruchs nach § 628 Abs. 1 S. 1 BGB gemacht werden können.
- BGH, 08.10.2020 - III ZR 80/20
Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Das von § 627 Abs. 1 BGB vorausgesetzte generelle persönliche Vertrauen kann auch dann vorliegen, wenn es sich bei dem Dienstverpflichteten - wie hier - um eine juristische Person handelt (…vgl. BGH, Urteile vom 22.09.2011 - III ZR 95/11, Rdnr. 9 und vom 08.10.2020 - III ZR 80/20, Rdnr. 24).Mit diesem wesentlichen Grundgedanken des § 627 Abs. 1 BGB wäre es im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen ihm nicht mehr vertrauenden Vertragspartner an dem Dienstverhältnis festhalten könnte (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.2020 - III ZR 80/20, Rdnr. 35).
- BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81
Ehevermittlungsvertrag
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Denn darin ist keine Regelung zu sehen, wonach die Klägerin die vereinbarte Vergütung ohne Rücksicht auf eine vorzeitige Beendigung der VTB stets voll zu zahlen habe, und damit eine Abbedingung des § 628 Abs. 1 S. 1 BGB für Fälle einer nach Eintritt der Anspruchsentstehungsvoraussetzungen erklärten Kündigung i.S.d. § 627 Abs. 1 BGB (dazu vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1983 - IVa ZR 182/81, Rdnr. 26). - BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Durch das Herausnehmen von dauernden Dienstverhältnisses mit festen Bezügen aus dem Anwendungsbereich des § 627 BGB soll nämlich das Vertrauen des Dienstverpflichteten geschützt werden, dass ihm auf längere Sicht bestimmte, von vornherein festgelegte Beträge in einem Umfang zufließen, welche (mit) die Grundlage seines wirtschaftlichen Daseins bilden können (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2016 - III ZR 126/15, Rdnr. 27). - BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Dienste höherer Art kommen dabei insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen die Dienstleistung den persönlichen Lebens- oder Geschäftsbereich des Dienstberechtigten betrifft und daher in besonderem Maße Diskretion erfordert, so etwa dann, wenn der Dienstverpflichtete Einblick in die Geschäfts- oder Berufsverhältnisse des Dienstberechtigten erlangt (…vgl. BGH, Urteile vom 22.09.2011 - III ZR 95/11, Rdnr. 9, vom 11.02.2010 - IX ZR 114/09, Rdnr. 9 und vom 19.11.1992 - IX ZR 77/92). - OLG Celle, 30.06.2021 - 14 U 188/19
Beantragung von Fördermitteln: Auftraggeber ist für die Korrektheit der Angaben …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
In der Rechtsprechung wird deshalb die Fördermittelberatung einhellig als dienstvertragliche Leistung qualifiziert (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.06.2021 - 14 U 188/19, Rdnr. 15; vgl. auch den Beschluss des BayObLG vom 07.05.2025 - 102 Sch 46/24 e, das in dem parallelen Vergütungsprozess zwischen der Klägerin und der ... ebenfalls von einem Dienstvertrag ausgeht). - BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97
Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Rn. 57 b. Im Übrigen würde aber selbst die Vereinbarung einer bestimmten Vertragsdauer (wobei vorliegend allerdings keine bestimmte, sondern nur eine bestimmbare Vertragsdauer, nämlich die Laufzeit des Forschungsprojekts, stipuliert wurde) noch keine Abbedingung des § 627 Abs. 1 BGB bedeuten (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1998 - III ZR 226/97, Rdnr. 19 aE). - OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18
Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Denn bei der Beauftragung mit derartigen Dienstleistungen legt der Dienstberechtigte typischerweise einen gesteigerten Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit, Loyalität und Seriosität des Dienstverpflichteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 - I-24 U 211/18, Rdnr. 52). - BGH, 19.11.1992 - IX ZR 77/92
Kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen bei Pauschalvergütung nach …
Auszug aus OLG München, 13.05.2026 - 7 U 43/24
Dienste höherer Art kommen dabei insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen die Dienstleistung den persönlichen Lebens- oder Geschäftsbereich des Dienstberechtigten betrifft und daher in besonderem Maße Diskretion erfordert, so etwa dann, wenn der Dienstverpflichtete Einblick in die Geschäfts- oder Berufsverhältnisse des Dienstberechtigten erlangt (…vgl. BGH, Urteile vom 22.09.2011 - III ZR 95/11, Rdnr. 9…, vom 11.02.2010 - IX ZR 114/09, Rdnr. 9 und vom 19.11.1992 - IX ZR 77/92).
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