02.06.1992

Bundestag - Drucksache 12/2718

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1126   

Zitiervorschläge
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BGBl. I 1992 S. 1126 (https://dejure.org/1992,19961)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 30.06.1992, Seite 1126
  • Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens
  • vom 26.06.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (299)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Das Bundesamt hatte danach im Rahmen der ihm durch das Asylverfahrensgesetz übertragenen Zuständigkeit für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 AsylVfG a.F.) nur über das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG zu entscheiden, während die Ausübung des Ermessens nach dieser Vorschrift ("von der Abschiebung kann abgesehen werden") der Ausländerbehörde oblag (so auch Begründung des Gesetzentwurfs zu § 41 AsylVfG, BTDrucks 12/2062 S. 34).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Ist der Ausländer aber bereits vor der bestandskräftigen Anerkennung ausgewiesen worden, sperrt nur eine auf den gleichen qualifizierten Gründen beruhende Ausweisung die Titelerteilung (Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 8.11 - BVerwGE 143, 138 = Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 10, jeweils Rn. 17 mit Verweis auf BTDrucks 9/1630 S. 24 zu § 29 Abs. 2 AsylVfG 1982, BTDrucks 12/2062 S. 38 f. zu § 68 Abs. 2 und § 70 Abs. 2 AsylVfG 1992 und BTDrucks 15/420 S. 111).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Dagegen spricht nicht die Begründung des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Neufassung des § 50 AuslG), in der es heißt, daß der Verzicht auf die Abschiebung im Falle ihrer Unmöglichkeit kein Recht des Ausländers sei, sondern lediglich faktische Folge der gegebenen tatsächlichen Verhältnisse (BTDrucks 12/2062 S. 44).
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