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29.08.1997

Bundestag - Drucksache 13/8444

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1474   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,35374
BGBl. I 1998 S. 1474 (https://dejure.org/1998,35374)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 26.06.1998, Seite 1474
  • Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)
  • vom 22.06.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Im Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl I S. 1474) hat der Gesetzgeber an der Sonderstellung der freien Berufe festgehalten und diese bewusst aus dem handelsrechtlichen Gewerbebegriff ausgeklammert (…BTDrucks 13/8444, S. 33 f.).
  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23

    Datenschutz: Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung seines Geburtsdatums …

    Auch dem Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474), mit dem erstmals eine Verpflichtung zur Angabe des Geburtsdatums geschaffen und die bis dahin geltende Angabe des Berufs oder Standes abgelöst wurde, lag die Vorstellung zugrunde, dass weiterhin der Wohnort des Geschäftsführers anzugeben ist (…RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 13/8444, S. 85).
  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

    Seit der ab 1999 geltenden Fassung des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG (Handelsrechtsreformgesetz vom 22.8.1998, BGBl I 1474; MoMiG vom 23.10.2008, BGBl I 2026; Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.6.2017, BGBl I 1822; Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 5.7.2021, BGBl I 3338) haben Geschäftsführer nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen.
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