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Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 417   

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https://dejure.org/1976,7402
BGBl. I 1976 S. 417 (https://dejure.org/1976,7402)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 10.03.1976, Seite 417
  • Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
  • vom 04.03.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Rn. 240 Verfassungswidrig waren auch der Verweis in § 100 c Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a auf § 152 a Abs. 5 in Verbindung mit § 149 Abs. 1 StGB und die in § 100 c Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b StPO erfolgte Bezugnahme auf § 52 a des Waffengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl I S. 641) mit Ausnahme der Qualifikation nach Absatz 2 sowie auf § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Satz 2 des Waffengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl I S. 417).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder …

    Während § 6 Abs. 2 WaffG mit der Verwendung des Worts "Zeugnis" an § 5 Abs. 4 WaffG aus dem Jahr 1976 (BGBl. I S. 417) anknüpft, ist die Regelung des Absatzes 4 im bisherigen Waffenrecht ohne Vorbild.
  • BGH, 26.08.2026 - 5 StR 401/25

    Urteil im sächsischen "Munitionsskandal" teilweise aufgehoben

    Die Vorschrift wurde nur wenige Jahre später dahin geändert, dass die Freistellung für die betroffenen Behörden und Bediensteten nur gelten sollte, "soweit sie dienstlich tätig werden" (§ 6 Abs. 1 Satz 1 WaffG in der Fassung vom 4. März 1976, BGBl. I S. 417).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über …

    Hierdurch konnte er Straffreiheit auf Grund der in Art. 1 Nr. 50 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl I 417) erlassenen neuen Amnestie nicht erlangen.

    Die Einfuhr von Schußwaffen ist nach § 27 Abs. 1 WaffG idF des Änderungsgesetzes vom 4. März 1976 (BGBl I 417) nicht mehr erlaubnispflichtig.

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine …

    Das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl I 417) habe ausdrücklich bestimmt, daß die Anmeldepflicht desjenigen entfalle, der eine Schußwaffe innerhalb der nach dem Änderungsgesetz eröffneten Anmeldefrist einem anderen überlassen habe (§ 59 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WaffG 1976).
  • VG Freiburg, 29.06.2009 - 3 K 857/08

    Betrieb einer Schießstätte für Armbrüste

    Denn der Gesetzgeber sah damals "kein Bedürfnis, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, auf denen z.B. mit Armbrüsten oder mit Pfeil und Bogen geschossen wird, bundeseinheitlich zu regeln" (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 8. Aufl. 2007, § 27, Rn. 2 unter Hinweis auf die amtliche Begründung in der Bundestagsdrucksache 7/2379, S . 23).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - …

    WaffG § 59 Abs. 4 S. 2 vom 19.09.1972 (BGBl I S. 1797) - WaffG 72 - gilt auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des WaffG vom 04.03.1976 (BGBl I S 417) für alle Waffenanmeldungen, die in der Zeit vom 01.01.1973 bis 30.06.1973 erfolgt sind.
  • OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06

    Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz; …

    Der Gesetzgeber ist schon bei der durch Gesetz vom 4. März 1976 (BGBl. I S. 417) erfolgten Novellierung des Waffengesetzes 1972, durch die die Privilegierung von Sportschützen in § 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG a. F. geschaffen worden ist, davon ausgegangen, dass es ausreichend sei, "wenn - wie in § 30 Abs. 4 vorgesehen - die zuständige Behörde verpflichtet wird, die Inhaber von Waffenbesitzkarten in regelmäßigen Abständen auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen" (…vgl. die Begründung zu Art. 1 Nr. 17 des zugrundeliegenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BT-Drs. 7/2379, S. 18).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der …

    Die Vorschriften des § 59 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 WaffG 76 regeln Voraussetzungen und Erteilung der gemäß § 28 WaffG 76 erforderlichen Waffenbesitzkarte für diejenigen Personen, die am 1. März 1976 die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen ausübten, ohne die hierfür nach § 28 WaffG 72 erforderliche oder eine aufgrund der Übergangsvorschrift des § 59 Abs. 4 Satz 2 WaffG 72 erteilte und nach Maßgabe des Art. 2 Abs. 1 des (1.) Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl. I S. 417) - 1. ÄndG/WaffG - in das neue Recht übergeleitete Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte innezuhaben.
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 538/76

    Einstellung des Verfahrens bei Verstoß gegen das Waffengesetz - Sicherstellung …

    Nach § 2 Abs. 3 StGB sei § 59 WaffG in der Fassung anzuwenden, die der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 50 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl I 417) gegeben worden ist.

    Auch Sinn und Zweck der Vorschriften des § 59 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG n.F. (Möglichkeit zur Legalisierung des Waffenbesitzes durch Leistung eines positiven Beitrags zu seiner Erfassung; Verringerung der Gefahr, daß Schußwaffen unkontrolliert an Unberechtigte, insbesondere an Rechtsbrecher und potentielle Straftäter gelangen - vgl. BT-Drucks. 7/2379 S. 24; 7/4407 S. 4 und 11;… BGHSt a.a.O. S. 17) stehen einer Anwendung der Straffreiheitsregelung auf den Angeklagten entgegen.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86

    Waffengesetz - Munitionssammler - Munitionserwerbsschein - Bedürfnisnachweis

  • BVerwG, 16.11.2004 - 6 B 35.04

    Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verfahrens wegen nachträglicher Änderung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1998 - 20 A 406/97

    Waffenrecht: Anspruch auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für den Erben

  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für …

  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 844/92

    Rechtfertigung der Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen für Hehler mit der …

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83

    Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung …

  • BGH, 22.02.1978 - IV ZR 105/76

    Waffenklausel - Allgemeine Vertragsbedingung - Schußwaffe - …

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 73.80

    Rücknahme einer erteilten Waffenbesitzkarte

  • VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1189/01

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Straftat

  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 750/78

    Voraussetzungen der Straffreiheit nach § 59 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) einer …

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 55.76

    Waffenbesitzkarte - Nachweis der Anmeldung - Verbotene Gegenstände

  • VG Berlin, 30.03.1994 - 1 A 406.92

    Anforderungen an das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses ; Antrag auf …

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